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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52280 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55094818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ AX7-90021
             Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                    Seite 1 von 5

             Auftraggeber                    Wheelworld GmbH
                                             Hüttenstraße 3
                                             38871 Ilsenburg
                                             QM-Nr.:49 02 0150804

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
             Modell                          AX7
             Typ                             AX7-90021
             Radgröße                        9Jx21H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             A5           AX7-90021 A5 / ohne Ring              5/112/66,6         22       1000    2400

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      52280
             Herstellerzeichen               wheelworld
             Radtyp und Ausführung           AX7-90021 (s.o.)
             Radgröße                        9Jx21H2
§ 22 52280




             Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                   Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund                  Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
             S01       Schraube M14x1,5           Kugel d=28mm          150                   30
             S02       Serienschraube M14x1,5 Kugel d=28mm              140                   30

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Audi
                                             Mercedes-Benz

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55094818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ AX7-90021
             Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 5


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Audi Q5                 100-200        245/40R21   K2a R03                               A01 A12 HA2
             8R, 8R1, 8R2            100-200        255/35R21   K2a R03                               S02
             e1*2001/116*0473*..;
             e1*2001/116*0497*..,
             e13*2007/46*1083*..;
             e13*2007/46*1179*..
             - incl. Facelift 2012
             GLC-Coupé               100-190        245/40R21   R03                                   A12 A57 KMV
             204X                    100-190        255/35R21   R03                                   V21 HA2 S01
             e1*2001/116*            100-190        255/40R21   R03
             0480*18-..              100-190        265/35R21   R03
             (FIN: WDC253...)        100-190        275/35R21   R03

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
§ 22 52280




             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                     V      W        Y
             210 km/h                100% 100% 100%
             220 km/h                97%    100% 100%
             230 km/h                94%    100% 100%
             240 km/h                91%    100% 100%
             250 km/h                -      95%      100%
             260 km/h                -      90%      100%
             270 km/h                -      85%      100%
             280 km/h                -      -        95%
             290 km/h                -      -        90%
             300 km/h                -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
             Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit
             weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

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             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55094818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ AX7-90021
             Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                     Seite 3 von 5

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
             zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 11, Gutachten Nummer 55094818, Ausfertigung 1
§ 22 52280




             (RADTYP AX7-90021) für die Achse 1 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
             Auflagen und Hinweise.

             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02
             (siehe Seite 1) verwendet werden.




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             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55094818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ AX7-90021
             Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 5
             V21    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                     Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1   245/30R21      295/25R21
             Nr. 2   245/35R21      275/30R21, 285/30R21
             Nr. 3   245/40R21      275/35R21, 285/35R21
             Nr. 4   255/30R21      295/25R21, 305/25R21
             Nr. 5   255/35R21      285/30R21, 295/30R21
             Nr. 6   255/40R21      285/35R21
             Nr. 7   255/50R21      285/45R21
             Nr. 8   265/35R21      305/30R21, 315/30R21
             Nr. 9   265/40R21      295/35R21
             Nr.10   265/45R21      295/40R21
             Nr.11   275/35R21      315/30R21, 325/30R21
             Nr.12   275/40R21      305/35R21, 315/35R21
             Nr.13   275/45R21      315/40R21
             Nr.14   285/35R21      325/30R21
             Nr.15   285/40R21      315/35R21
             Nr.16   285/45R21      315/40R21, 325/40R21

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
§ 22 52280




             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 12. Februar 2019 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55094818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ AX7-90021
             Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                   Seite 5 von 5

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

             Lambsheim, 12. Februar 2019
§ 22 52280




             Coen                                                                                 00312846.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim