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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52280 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55094818 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ AX7-90021
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                          Seite 1 von 8

Auftraggeber                    Wheelworld GmbH
                                Hüttenstraße 3
                                38871 Ilsenburg
                                QM-Nr.: 49 02 0102002

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          AX7
Typ                             AX7-90021
Radgröße                        9Jx21H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                   Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                   (mm)
A8           AX7-90021 A8 / Ø66,6x57,1             5/112/57,1          42         1000   2400

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52280
Herstellerzeichen               wheelworld
Radtyp und Ausführung           AX7-90021 (s.o.)
Radgröße                        9Jx21H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M14x1,5         Kugel Ø28   120                        30                 MFS 154
S02   Schraube M14x1,5         Kugel Ø28   140                        30                 MFS 154

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Aiways
                                Audi
                                Seat
                                Skoda
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55094818 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ AX7-90021
Hersteller                         Wheelworld GmbH

                                                                                  Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Aiways U5                55, 60         245/35R21   K1a K1b K3s                     A01 A12 A14
MAS861, -/WVTA                                                                      A18 A58 S01
e13*2007/46*2315*..;
e13*KS07/46*1629*..;
e13*KS07/46*1631*..
Audi Q4 e-tron -         70             245/40R21   R02                             A12 A14 A18
/Sportback               70             255/40R21   T02                             A58 B54 BS2
FZ                       70             275/35R21   R03                             V21 S01
e1*2018/858*00006*..
- Elektro
Seat Ateca               85, 110        245/30R21   G01 K1c K2b                     A01 A12 A14
5FP                                                                                 A18 A58 F23
e9*2007/46*6394*..                                                                  KMV NoP
- incl. ab Modell 2021                                                              S02
- Frontantrieb
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Seat Ateca               81-110         245/30R21   G01 K1c K2b T87 T91             A01 A12 A14
5FP                                                                                 A18 A58 F23
e9*2007/46*6394*..                                                                  KOV NoP
- incl. ab Modell 2021                                                              S02
- Frontantrieb
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Seat Ateca 4drive        110, 140       245/30R21   K1a K1b K2b T87 T91             A01 A12 A14
5FP                                                                                 A18 A56 F24
e9*2007/46*6394*..                                                                  KMV NoP
- incl. ab Modell 2021                                                              S02
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Seat Cupra Ateca         221            245/30R21   K1a K1b K2h T87 T91             A01 A12 A14
5FP                                                                                 A18 A56 BW7
e9*2007/46*6394*11-..                                                               F24 S02
Skoda Enyaq 60           70             245/40R21   T00                             A12 A14 A18
NY                       70             255/40R21   T02                             A58 B54 BS2
e8*2007/46*0416*..       70             275/35R21   A01 K2b R03                     Car V21 S01
- 62 kWh-Batterie
-max.Leistung:132kW
Skoda Enyaq 80           70             245/40R21   A01 R02 T00                     A12 A14 A18
NY                       70             255/40R21   T02                             A58 B54 BS2
e8*2007/46*0416*..       70             275/35R21   A01 K2b R03                     Car V21 S01
- 82 kWh-Batterie
-max.Leistung:150kW




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52280 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55094818 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ AX7-90021
Hersteller                        Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Skoda Karoq             81-110         245/30R21    G01 K1c K2b T87 T91                   A01 A12 A14
NU                                                                                        A18 A58 F23
e8*2007/46*0272*..                                                                        KOV S02
- Frontantrieb
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Skoda Karoq 4x4         110, 140       245/30R21    K1c K2b T87 T91                       A01 A12 A14
NU                                                                                        A18 A56 F24
e8*2007/46*0272*..                                                                        KOV S02
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Skoda Karoq Scout       85, 110        245/30R21    G01 K1c K2b T87 T91                   A01 A12 A14
NU                                                                                        A18 A58 F23
e8*2007/46*0272*..                                                                        KMV S02
- Frontantrieb
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Skoda Karoq Scout       110, 140       245/30R21    K1c K2b T87 T91                       A01 A12 A14
4x4                                                                                       A18 A56 F24
NU                                                                                        KMV S02
e8*2007/46*0272*..
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
VW ID.4 Pro             70             245/40R21    A01 R02 T00                           A12 A14 A18
E2                      70             255/40R21    T02                                   A58 B54 BS2
e1*2018/858*00004*..    70             275/35R21    A01 K2b R03                           Car V21 S01
- 77/82 kWh-Batterie
-max.Leistung:150kW


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52280 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55094818 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ AX7-90021
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                      Seite 4 von 8

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52280 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55094818 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ AX7-90021
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 5 von 8
B54    Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.

BS2    Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 358 mm an Achse 1.

BW7 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse1.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52280 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55094818 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ AX7-90021
Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                      Seite 6 von 8
NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52280 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55094818 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ AX7-90021
Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                       Seite 7 von 8
V21    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1   235/45R21      255/40R21, 265/40R21
Nr. 2   245/30R21      295/25R21
Nr. 3   245/35R21      275/30R21, 285/30R21
Nr. 4   245/40R21      275/35R21, 285/35R21
Nr. 5   255/30R21      295/25R21, 305/25R21
Nr. 6   255/35R21      285/30R21, 295/30R21
Nr. 7   255/40R21      285/35R21
Nr. 8   255/50R21      285/45R21
Nr. 9   265/35R21      295/30R21, 305/30R21, 315/30R21
Nr.10   265/40R21      295/35R21, 305/35R21
Nr.11   265/45R21      295/40R21
Nr.12   275/35R21      315/30R21, 325/30R21
Nr.13   275/40R21      305/35R21, 315/35R21
Nr.14   275/45R21      315/40R21
Nr.15   275/50R21      315/45R21
Nr.16   285/35R21      325/30R21
Nr.17   285/40R21      315/35R21
Nr.18   285/45R21      315/40R21, 325/40R21

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 17. Juni 2022 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52280 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55094818 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9Jx21H2 Typ AX7-90021
Hersteller                    Wheelworld GmbH

                                                                                          Seite 8 von 8

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2019.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 17. Juni 2022




Kocher                                                               00392220.DOC JR-EK




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