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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.55567 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55040024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ X2-65016
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                             Seite 1 von 6
               Auftraggeber                   Wheelworld GmbH
                                              Hüttenstraße 3
                                              38871 Ilsenburg
                                              QM-Nr.: 49 02 0102002

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         X2
               Typ                            X2-65016
               Radgröße                       6.5Jx16H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring           Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                     Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                     Mittenloch-ø (mm)
                F5E           X2-65016 F5E / Ø72,6x63,4              4/108/63,4        25         635      2150

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     55567
               Herstellerzeichen              wheelworld
               Radtyp und Ausführung          X2-65016 (s.o.)
               Radgröße                       6.5Jx16H2
               Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 55567*00




               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund               Anzugsmoment Schaftlänge      Artikel-Nr.
                                                                        (Nm)         (mm)
                S01   Mutter M12x1,5                 Kegel 60°          110          -                MFS 288
                S02   Mutter M12x1,5                 Kegel 60°          135          -                MFS 288

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Ford
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich       Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Ford B-MAX                 55-103           195/50R16     A01 K2b                         A12 A14 A18
                JK8                        55-103           195/55R16     A01 K2b                         A58 S02
                e9*2007/46*0092*00-17      55-103           205/50R16     A01 K2b K3i K8h




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55567 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55040024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ X2-65016
               Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                                           Seite 2 von 6
                Handelsbezeichnung         kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                         Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Ford EcoSport              66-103         195/60R16                                      A12 A14 A18
                JK8                        66-103         205/55R16     A01 K1b K2a                      A58 B02 V16
                e9*2007/46*0092*00-17      66-103         205/60R16     A01 K1b K2a                      S02
                                           66-103         215/55R16     A01 K1a K1b K2c
                                           66-103         225/50R16     A01 K1a K1b K2c
                                           66-103         225/55R16     A01 K1a K1b K2c
                                           66-103         235/50R16     A01 K1c K2c
                Ford EcoSport              73-103         205/55R16     K1b K2a                          A01 A12 A14
                JK8                        73-103         205/60R16     K1b K2a K9v                      A18 A58 S02
                e9*2007/46*0092*18-..      73-103         215/55R16     K1a K1b K2c K8c K9v
                - ab Baujahr 2018          73-103         225/50R16     K1a K1b K2c K8c K9v
                                           73-103         225/55R16     K1a K1b K2c K8c K9v
                                           73-103         235/50R16     K1c K2c K8o K9v
                Ford Fiesta (VII)          44-99          195/45R16     K1c K2b K41 K45                  A01 A12 A14
                JA8, JR8                   44-99          195/50R16     G01 K1c K2b K32 K41 K43 K44      A18 B02 Flh
                e9*2001/116*                                            K45                              S01
                0069*00-10;                44-99          205/45R16     K1c K2b K32 K41 K43 K44 K45
§22 55567*00




                e9*2007/46*
                0002*00-06;
                DE*2007/46*0072*..;
                e13*2007/46*
                1058*00-08
                Ford Fiesta (VII)          44-103         195/50R16     K1c K2b K32 K41 K43 K44 K45 A01 A12 A14
                JA8, JR8                   44-147         195/45R16     K1c K2b K41 K45             A18 B02 Flh
                e9*2001/116*               44-147         205/45R16     K1c K2b K32 K41 K43 K44 K45 S02
                0069*11-..;
                e9*2007/46*
                0002*07-..;
                e13*2007/46*
                1058*09-..
                - ab Modell 2013
                Ford Street-KA             70             195/45R16                                      A12 A14 A18
                RL2                                                                                      B02 Cbo S01
                e9*2001/116*0047*..
                Ford Transit/Tourneo       55-74          195/50R16     K5d                              A01 A12 A14
                Courier                    55-74          195/55R16     K5d                              A18 S02
                JU2, JN8                   55-74          205/50R16     K1a K2b K5d K5k K7b
                e1*98/14*0194*26-..;
                e13*2007/46*1349*..

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder
               funktionsfähig bleiben.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55567 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55040024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ X2-65016
               Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                                                  Seite 3 von 6
               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die
               Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der
               zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V       W         Y
               210 km/h                 100% 100% 100%
               220 km/h                 97%     100% 100%
               230 km/h                 94%     100% 100%
               240 km/h                 91%     100% 100%
               250 km/h                 -       95%       100%
               260 km/h                 -       90%       100%
               270 km/h                 -       85%       100%
               280 km/h                 -       -         95%
               290 km/h                 -       -         90%
               300 km/h                 -       -         85%
§22 55567*00




               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
               Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu
               beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten
               Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu
               beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
               gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit
               Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu
               beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur zulässig,
               wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung
               (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE
               unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem
               Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und
               Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf
               einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55567 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55040024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ X2-65016
               Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                                                  Seite 4 von 6
               A18        Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind
               ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim
               entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
               Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
               bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               B02      Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder
               Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               Cbo      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
               Limousine, Roadster.

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
               angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
               Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a        Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
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               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
               (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der
               Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des
               Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2a       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der
               Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b        Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
               (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des
               Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K32     Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit dieser
               Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen

               K3i     An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5
               mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55567 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55040024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ X2-65016
               Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                                                  Seite 5 von 6
               K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der
               Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K43      An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit
               der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

               K44      An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit
               der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K45       An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener
               Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

               K5d        An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K5k     An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5
               mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

               K7b     An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte um 5
               mm aufzuweiten.

               K8c     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5
               mm aufzuweiten.
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               K8h     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5
               mm aufzuweiten.

               K8o     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 100mm hinter Radmitte um
               10mm aufzuweiten.

               K9v     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               V16      Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse     Hinterachse

               Nr. 1    185/60R16       205/55R16
               Nr. 2    195/40R16       215/35R16
               Nr. 3    195/45R16       215/40R16, 225/40R16
               Nr. 4    195/50R16       215/45R16
               Nr. 5    205/45R16       225/40R16
               Nr. 6    205/50R16       225/45R16
               Nr. 7    205/55R16       225/50R16, 245/45R16
               Nr. 8    205/60R16       225/55R16
               Nr. 9    215/40R16       225/40R16, 245/35R16
               Nr. 10   215/55R16       235/50R16

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55567 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55040024 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ X2-65016
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                                   Seite 6 von 6
               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 10. Januar 2025 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung
               der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen
               Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der
               StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2024.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen
               Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die
               angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 10. Januar 2025
§22 55567*00




               Kocher                                                                                    00439944.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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