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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.55568 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr.55046124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ X2-70017
               Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                                            Seite 1 von 5
               Auftraggeber                     Wheelworld GmbH
                                                Hüttenstraße 3
                                                38871 Ilsenburg
                                                QM-Nr.: 49 02 0102002

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
               Modell                           X2
               Typ                              X2-70017
               Radgröße                         7.0Jx17H2
               Zentrierart                      Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                    Mittenloch-ø (mm)
                X1E           X2-70017 X1E / Ø63,4x57,1             4/100/57,1        38         635      2150

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                       55568
               Herstellerzeichen                wheelworld
               Radtyp und Ausführung            X2-70017 (s.o.)
               Radgröße                         7.0Jx17H2
               Einpresstiefe                    ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                    Monat und Jahr
§22 55568*00




               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund                Anzugsmoment Schaftlänge     Artikel-Nr.
                                                                        (Nm)         (mm)
                S01   Schraube M12x1,5              Kegel 60°           110          28              MFS 34

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                       Seat
                                                Skoda
                                                Volkswagen
               Spurverbreiterung                innerhalb 2%

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich      Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                       Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Seat Mii                   44, 50, 55      195/40R17      K1a K2b                        A01 A12 A14
                AA, AAN                    44, 50, 55      215/35R17      K2b R03                        A18 Flh NoE
                e13*2007/46*1168*..;                                                                     V17 S01
                e13*2007/46*1183*..
                Seat Mii electric          61              195/40R17      K1a K2b                        A01 A12 A14
                AA                         61              215/35R17      K2b R03                        A18 Flh V17
                e13*2007/46*1168*..                                                                      S01
                - Elektro

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55568 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr.55046124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ X2-70017
               Hersteller                       Wheelworld GmbH

                                                                                                          Seite 2 von 5
                Handelsbezeichnung         kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Skoda Citigo               44, 50, 55     195/40R17      K1a K2b                        A01 A12 A14
                AA, AAN                    44, 50, 55     215/35R17      K2b R03                        A18 Flh NoE
                e13*2007/46*1169*..;                                                                    V17 S01
                e13*2007/46*1184*..
                - incl. Facelift 2017
                Skoda Citigo E IV          61             195/40R17      K1a K2b                        A01 A12 A14
                AA                         61             215/35R17      K2b R03                        A18 Flh V17
                e13*2007/46*1169*..                                                                     S01
                - Elektro
                VW cross UP!               55, 66         195/40R17                                     A12 A14 A18
                AA                         55, 66         215/35R17      A01 K2b R03                    Flh KMV V17
                e13*2007/46*1167*..                                                                     S01
                - incl. Facelift 2016
                VW e-UP!                   60,61          195/40R17      K1a K2b                        A01 A12 A14
                AA, AAN                    60,61          215/35R17      K2b R03                        A18 Flh V17
                e13*2007/46*1167*..;                                                                    S01
                e13*2007/46*1182*..
                - incl. Facelift 2016
§22 55568*00




                - Elektro
                VW UP!                     44-66          195/40R17      K1a K2b                        A01 A12 A14
                AA, AAN                    44-66          215/35R17      K2b R03                        A18 Flh NoE
                e13*2007/46*1167*..;                                                                    Npf V17 S01
                e13*2007/46*1182*..
                - incl. Facelift 2016
                VW UP! GTI                 85             195/40R17                                     A12 A14 A18
                AA                         85             215/35R17      A01 K2b R03                    Flh NoE V17
                e13*2007/46*1167*20-..                                                                  S01

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55568 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr.55046124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ X2-70017
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                            Seite 3 von 5

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.
§22 55568*00




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
               Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55568 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr.55046124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ X2-70017
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                          Seite 4 von 5
               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout, usw.
               (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

               R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
§22 55568*00




               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               V17     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                        Vorderachse Hinterachse

               Nr. 1    195/40R17      215/35R17
               Nr. 2    195/45R17      215/40R17
               Nr. 3    205/40R17      225/35R17
               Nr. 4    205/45R17      235/40R17
               Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
               Nr. 6    205/55R17      225/50R17
               Nr. 7    215/40R17      245/35R17
               Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
               Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
               Nr. 10   215/55R17      235/50R17
               Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
               Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
               Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
               Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
               Nr. 15   235/50R17      255/45R17
               Nr. 16   235/55R17      255/50R17
               Nr. 17   235/60R17      255/55R17
               Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
               Nr. 19   255/45R17      285/40R17

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.55568 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr.55046124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ X2-70017
               Hersteller                    Wheelworld GmbH

                                                                                                            Seite 5 von 5

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 6. Juni 2025 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2024.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 6. Juni 2025
§22 55568*00




               Kocher                                                                               00448907.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim