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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.55566 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55000225 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ X2-75018
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                            Seite 1 von 8
               Auftraggeber                   Wheelworld GmbH
                                              Hüttenstraße 3
                                              38871 Ilsenburg
                                              QM-Nr.: 49 02 0102002

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         X2
               Typ                            X2-75018
               Radgröße                       7.5Jx18H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                    Mittenloch-ø (mm)
                X2E           X2-75018 X2E / Ø63,4x56,1             5/100/56,1        37         600      2200

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     55566
               Herstellerzeichen              wheelworld
               Radtyp und Ausführung          X2-75018 (s.o.)
               Radgröße                       7.5Jx18H2
               Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 55566*00




               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund               Anzugsmoment    Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                                       (Nm)            (mm)
                S01   Schraube M14x1,5              Kegel 60°          125             30            MFS 292
                S02   Mutter M12x1,25               Kegel 60°          90              -             MFS 158
                S03   Mutter M12x1,25               Kegel 60°          100             -             MFS 158
                S04   Mutter M12x1,25               Kegel 60°          120             -             MFS 158
                S05   Schraube M14x1,5              Kegel 60°          110             28            MFS 241

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     MG (Saic)
                                              MG Rover
                                              Subaru
                                              Toyota
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich      Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                MG ZS                      78, 82          215/45R18                                     A12 A14 A18
                SZS1                       78, 82          225/45R18                                     A58 Flh NoE
                e4*2007/46*1435*..                                                                       NoP S01

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55566 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55000225 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ X2-75018
               Hersteller                    Wheelworld GmbH

                                                                                                        Seite 2 von 8
                Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Rover 75, MG ZT           118-140       225/45R18       K1c K23 K2b K42 K56 R09       A01 A12 A14
                RJ, J                     85-130        215/45R18       K1c K23 K2b K42 K56 R37       A18 Lim S05
                e11*98/14*0111*..,        85-130        225/40R18       K1c K2b K42 K56 R37
                e11*2001/116*0111*.
                Rover 75, MG ZT-T         118-140       225/45R18       K1c K23 K2b K42 K56 R09       A01 A12 A14
                RJ, J                     85-130        215/45R18       K1c K23 K2b K42 K56 R37       A18 Car S05
                e11*98/14*0111*..,        85-130        225/40R18       K1c K2b K42 K56 R37
                e11*2001/116*0111*.
                - Tourer/Kombi
                Subaru BRZ                172           215/40R18                                     A12 A14 A18
                Z2                        172           225/35R18       A01 K1a K2b                   A58 Cpe S04
                e13*2018/858*             172           225/40R18       A01 G01 K1a K2b K3i K5b
                00325*..
                Subaru BRZ (Z)            147           215/40R18                                     A12 A14 A18
                ZC, GC/GF                 147           225/35R18       A01 K1a K2b                   A58 B68 Cpe
                e13*2007/46*1281*..;      147           225/40R18       A01 K1a K2b                   S04
                e13*2001/116*
                0026*05-..
§22 55566*00




                - incl. Facelift 2016
                Subaru Forester (II)      90-169        215/45R18       K1a K1b K2b                   A01 A12 A14
                SG, SGS, SGG              90-169        225/45R18       K1c K2c Z49                   A18 S02
                e13*98/14*0087*..,        90-169        235/45R18       K1c K2c K41 K42 K45 Z49
                e1*2001/116*0209*..,
                e11*2001/116*0242*.
                Subaru Forester (III)     104-169       215/50R18       A01 K1c K2c K42 Z58           A12 A14 A18
                SH, SHS, SHLPG            104-169       215/55R18       A01 K1c K2c K42 Z58           Car S03
                e13*2001/116*             104-169       225/45R18
                0982*00-08;               104-169       225/50R18       A01 K15 K1c K2c K42 K56 Z58
                e1*2001/116*0485*..,      104-169       235/45R18       A01 K1c K2c K42 Z58
                e24*2007/46*0007*..       104-169       235/50R18       A01 K15 K1c K2c K42 K56 Z58
                                          104-169       245/45R18       A01 K15 K1c K2c K42 K56 Z58
                Subaru Forester (IV)      108, 110      215/55R18       R37                           A12 A14 A18
                SJ, SH                    108-177       225/50R18       A01 K1c                       A56 Car S04
                e13*2007/46*1305*..       108-177       225/55R18       A01 K1c
                e13*2001/116*             108-177       235/50R18       A01 K1c
                0982*09-.. (Ausf. SJ)     108-177       245/45R18       A01 K1c
                Subaru Impreza (III)      79-195        205/40R18       K1c T86                       A01 A12 A14
                G3, G3S                   79-195        205/45R18       K1c T86                       A18 Flh KOV
                e1*2001/116*0438*..,      79-195        215/40R18       K1c K2b K42 T85 T89           S03
                e1*2001/116*0460*..       79-195        225/40R18       K1c K2c K41 K42
                Subaru Impreza (III) XV   110           205/45R18       T86                           A12 A14 A18
                G3                        110           215/40R18       A01 K42 K6y T89               Flh KMV S03
                e1*2001/116*0438*..       110           225/40R18       A01 K41 K42 K5x K6y
                Subaru Impreza (IV)       84, 110       205/45R18                                     A12 A14 A18
                G4                        84, 110       215/40R18       A01 K1c K6g K6i K6r T85 T89   Flh S03
                e1*2007/46*0597*..        84, 110       225/40R18       A01 K1c K6g K6i K6r



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55566 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55000225 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ X2-75018
               Hersteller                    Wheelworld GmbH

                                                                                                          Seite 3 von 8
                Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Subaru Legacy (V)          110-127       205/45R18      A13 T90 120                     A14 A18 A56
                BM/BR, BM/BRS              110-127       215/40R18      A33 T89 120                     Car Lim NfS
                e1*2007/46*0079*..;        110-127       215/45R18      A33 T89 T93 120                 X26 S04
                e13*2007/46*1074*..        110-127       215/50R18      A01 A12 K1c K4h K6e K6g 120
                                           110-127       225/40R18      A01 A12 K6c T88 T92 120
                                           110-127       225/45R18      A01 A12 K6c 120
                Subaru Legacy Outback      110-180       215/45R18      K42 T89 Z49 120                 A01 A12 A14
                BL/BP, -S, -G              110-180       225/40R18      K42 T88 T91 X73 Z49 120         A18 Car S02
                e1*2001/116*0228*..,       110-180       225/45R18      K42 K45 Z49 120
                e1*2001/116*0256*..,
                e11*2001/116*0240*.
                Subaru Outback (IV)        110-191       215/55R18      A33 120                         A14 A18 A56
                BM/BR, BM/BRS              110-191       225/50R18      A12 120                         Car S04
                e1*2007/46*0079*..;        110-191       225/55R18      A12 120
                e13*2007/46*1074*..        110-191       235/50R18      A12 120
                                           110-191       245/50R18      A01 A12 K6d 120
                Subaru XV (I)              80-110        225/45R18      K1c                             A01 A12 A14
§22 55566*00




                G4                         80-110        225/50R18      K1c K2c K6w                     A18 A56 Flh
                e1*2007/46*0597*..         80-110        235/45R18      K1c K6w                         KMV S03
                                           80-110        245/45R18      K1c K2c K6w
                Toyota GR86                172           215/40R18                                      A12 A14 A18
                T2                         172           225/35R18      A01 K1a K2b                     A58 Cpe S04
                e13*2018/858*00225*..      172           225/40R18      A01 G01 K1a K2b K3i K5b
                Toyota GT86 (Z)            147           215/40R18                                      A12 A14 A18
                ZN, GC/GF                  147           225/35R18      A01 K1a K2b                     A58 B68 Cpe
                e13*2007/46*1287*..;       147           225/40R18      A01 K1a K2b                     S04
                e13*2001/116*
                0026*05-..
                - incl. Facelift 2016

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55000225 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ X2-75018
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                                Seite 4 von 8

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.
§22 55566*00




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               120       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
               zul. Achslast von 1200 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
               bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55566 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55000225 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ X2-75018
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                              Seite 5 von 8
               A18       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
               Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A33      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               B68     Die Räder sind nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser bis max.
               294 mm an Achse 1.

               Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
               Variant, …).

               Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.
§22 55566*00




               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
               angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
               Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K15     Eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifen-Kombination im Türbereich an Achse 2 ist durch
               Nacharbeiten der Türkante sowie der Spritzgummis herzustellen.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K23      An Achse 2 ist die Befestigungsschraube der Kunststoffeinsätze bis auf die Mutter zu kürzen.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55566 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55000225 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ X2-75018
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                              Seite 6 von 8
               K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
               um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
               der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
               der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K45      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
               vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

               K4h     An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur
               Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

               K56      Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
§22 55566*00




               K5b       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K5x      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

               K6c       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K6d       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K6e       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 100 mm vor Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K6g    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
               um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6i     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
               mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6r       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6y      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55566 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55000225 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ X2-75018
               Hersteller                      Wheelworld GmbH

                                                                                                            Seite 7 von 8
               KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

               NfS       Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Ausstattungspaket
               Sport (Bilstein Sportfahrwerk).

               NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
               OVC-HEV).

               R09     Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
               und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.
§22 55566*00




               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T86     Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.55566 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55000225 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ X2-75018
               Hersteller                     Wheelworld GmbH

                                                                                                             Seite 8 von 8
               T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               X26      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Outback.

               X73     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/45R17 bzw.
               225/40R18 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Z49     An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
               Kederband) zu entfernen.

               Z58      Die Gummilippe der hinteren Türen im Radhausbereich sind nachzuarbeiten

               Prüfort und Prüfdatum
§22 55566*00




               Die Verwendungsprüfung fand am 20. Januar 2025 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2024.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 20. Januar 2025



               Kocher                                                                           00440428.DOCX JR-EK




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim