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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          20-0490-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9Jx20H2 Typ Y1-90020 und 11Jx20H2 Typ Y1-11020
Fertiger/Zulieferer             Wheelworld GmbH

                                                                                      Seite 1 von 6

Hersteller                      Wheelworld GmbH
                                Hüttenstraße 3
                                38871 Ilsenburg
                                QM-Nr.:49 02 0150804

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          Y1                            Y1
Typ                             Y1-90020                      Y1-11020
Radgröße                        9Jx20H2                       11Jx20H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/               Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                           Lochkreis- (mm)/        tiefe     last     (mm)
                                           Mittenloch-ø            (mm)      (kg)
                                           (mm)
D4B        Y1-90020 D4B / FZ 60            5/112/57,1              30           950   2260
           Ø66,6xØ57,1
D4B        Y1-11020 D4B / FZ 60            5/112/57,1              32           950   2260
           Ø66,6xØ57,1

Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen               wheelworld                    wheelworld
Radtyp und Ausführung           Y1-90020 (s.o.)               Y1-11020 (s.o.)
Radgröße                        9Jx20H2                       11Jx20H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)                   ET.. (s.o.)
Giessereikennzeichen            LuSt                          LuSt
Herkunftsmerkmal                -                             -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kugel          120                 27
                                     d=28mm

Prüfungen

Die Gutachten Nr.18-0318-A00-V02 und 18-0946-A00-V02 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          20-0490-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9Jx20H2 Typ Y1-90020 und 11Jx20H2 Typ Y1-11020
Fertiger/Zulieferer             Wheelworld GmbH

                                                                                    Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A8               154-257       245/40R20       G01 K1c K41 R02 R37 T95 T99     A12 A14 A18
4E                    154-257       245/40R20       K1c K41 R02 R37 T95 T99 X72     BnK Lim NBF
e1*2001/116*0198*..   154-331       275/35R20       K1c K41 R02 V20 S01
,                     154-331       275/35R20       K44 K46 R03
e1*2001/116*0246*..
VW Phaeton            165-331       245/40R20       G01 K1c R02 T99                  A12 A14 A18
3D, 3d                165-331       245/40R20       K1c R02 R91 T99                  BnK Lim V20
e1*98/14*0189*..;     165-331       275/35R20       K1c K41 R02 T02 T98              S01
e1*2001/116*0189*..   165-331       275/35R20       K2c K44 K46 R03 T02 T98
;
DE*2007/46*0452*..;
e1*2007/46*0452*..
VW Phaeton V10        230           275/35R20       K1c K41 R02 T02                  A12 A14 A18
3D                    230           275/35R20       K2c K44 K46 R03 T02              Lim S01
e1*98/14*0189*..,
e1*2001/116*0189*..
- V10-Diesel

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-                                             Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit                                             Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                            V      W        Y
210 km/h                                                    100% 100% 100%
220 km/h                                                    97%    100% 100%
230 km/h                                                    94%    100% 100%
240 km/h                                                    91%    100% 100%
250 km/h                                                    -      95%      100%
260 km/h                                                    -      90%      100%
270 km/h                                                    -      85%      100%
280 km/h                                                    -      -        95%
290 km/h                                                    -      -        90%
300 km/h                                                    -      -        85%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         20-0490-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9Jx20H2 Typ Y1-90020 und 11Jx20H2 Typ Y1-11020
Fertiger/Zulieferer            Wheelworld GmbH

                                                                                      Seite 3 von 6

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          20-0490-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9Jx20H2 Typ Y1-90020 und 11Jx20H2 Typ Y1-11020
Fertiger/Zulieferer             Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

NBF     Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R91      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         20-0490-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9Jx20H2 Typ Y1-90020 und 11Jx20H2 Typ Y1-11020
Fertiger/Zulieferer            Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse           Hinterachse

Nr. 1    225/35R20             255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20             265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20             265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20             255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20             275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20             275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20             275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20             275/40R20, 285/40R20
Nr. 9    255/30R20             295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20             285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20             285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20             285/40R20
Nr. 13   265/30R20             305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20             295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20             295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20             295/40R20
Nr. 17   265/50R20             295/45R20
Nr. 18   275/35R20             305/30R20
Nr. 19   275/40R20             305/35R20, 315/35R20
Nr. 20   275/45R20             305/40R20
Nr. 21   275/50R20             305/45R20
Nr. 22   285/35R20             335/30R20
Nr. 23   285/40R20             325/35R20
Nr. 24   295/35R20             335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X72    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/50R18
oder 235/45R19 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         20-0490-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9Jx20H2 Typ Y1-90020 und 11Jx20H2 Typ Y1-11020
Fertiger/Zulieferer            Wheelworld GmbH

                                                                                      Seite 6 von 6

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in Technologiezentrum Typprüfstelle
Lambsheim ab April 2018 und die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim ab März 2018 durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 8. September 2020 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 8. September 2020




Schmidt                                                                              00350684.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim