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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          20-0493-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9Jx21 H2 Typ Y1-90021 und 11Jx21H2 Typ Y1-11021
Fertiger/Zulieferer             Wheelworld GmbH

                                                                                     Seite 1 von 8

Hersteller                      Wheelworld GmbH
                                Hüttenstraße 3
                                38871 Ilsenburg
                                QM-Nr.:49 02 0150804

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                      Achse 2
Modell                          Y1                           Y1
Typ                             Y1-90021                     Y1-11021
Radgröße                        9Jx21 H2                     11Jx21H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung            Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                           Lochkreis- (mm)/       tiefe     last     (mm)
                                           Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                           (mm)
D4B        Y1-90021 D4B / ohne Ring        5/112/66,6             40           950   2260
D4B        Y1-11021 D4B / ohne Ring        5/112/66,6             32           950   2260

Kennzeichnungen                 Achse 1                      Achse 2
Herstellerzeichen               wheelworld                   wheelworld
Radtyp und Ausführung           Y1-90021 (s.o.)              Y1-11021 (s.o.)
Radgröße                        9Jx21 H2                     11Jx21H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)                  ET.. (s.o.)
Giessereikennzeichen            LuSt                         LuSt
Herkunftsmerkmal                -                            -
Herstelldatum                   Monat und Jahr               Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment       Schaftlänge (mm)
                                                    (Nm)
S01     Schraube M14x1,5             Kugel d=28mm   150                30
S02     Schraube M14x1,5             Kugel d=28mm   120                27
S03     Schraube M14x1,5             Kugel d=28mm   150                27

Prüfungen

Die Gutachten Nr.18-0944-A00-V02 und 18-0945-A00-V02 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           20-0493-A00-V01

TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 9Jx21 H2 Typ Y1-90021 und 11Jx21H2 Typ Y1-11021
Fertiger/Zulieferer              Wheelworld GmbH

                                                                                   Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A8            210-338           275/35R21       R02                           A12 A14 A18
F8                 210-338           275/35R21       K2b R03                       A56 A60 B66
e1*2007/46*1751*..                                                                 L06 MHy
                                                                                   NBF P40
                                                                                   S02
CL 63/65 -AMG         386-420        255/30R21       R02 T93                       A12 A14 A18
216, 216AMG           386-420        295/25R21       K2c K42 K56 K66 R03 T96       Cpe P42 VS1
e1*2001/116*0372*..   386-463        265/30R21       K1a K1b K41 R02 T96           S03
,                     386-463        295/30R21       K2c K42 K56 K66 R03
e1*2001/116*0426*..
(FIN: WDD216...)
CL-Klasse             285, 320       255/30R21       R02 T93                       A12 A14 A18
216                   285, 320       265/30R21       K1a K1b K41 R02 T96           A58 B10 Cpe
e1*2001/116*0372*..   285, 320       295/25R21       K2c K42 K56 K66 R03 T96       VS1 S03
(FIN: WDD216...)      285, 320       295/30R21       K2c K42 K56 K66 R03
GLE 450 / 43 -AMG     270, 287       275/45R21       K1a M+S R02                   A12 A14 A18
Coupé                 270, 287       285/45R21       K1a K1b M+S R02               A56 V21 X93
166                   270, 287       315/40R21       M+S R03                       S01
e1*2007/46*
0598*16-...
(FIN: WDC292...)
GLE 500 Coupé         335            265/45R21       K1a M+S R02                   A12 A14 A18
166                   335            275/45R21       K1a R02                       A56 V21 X93
e1*2007/46*           335            285/45R21       K1a K1b R02                   S01
0598*16-...           335            295/40R21       M+S R03
(FIN: WDC292...)      335            315/40R21       R03
                      335            325/40R21       R03
GLE-Coupé             190-245        265/45R21       K1a M+S R02                   A12 A14 A18
166                   190-245        275/45R21       K1a R02                       A56 V21 X93
e1*2007/46*           190-245        285/45R21       K1a K1b R02                   S01
0598*16-...           190-245        295/40R21       M+S R03
(FIN: WDC292...)      190-245        315/40R21       R03
                      190-245        325/40R21       R03
S 63/65 -/AMG         386-463        265/30R21       R02                           A12 A14 A18
221, 221AMG           386-463        295/30R21       K2c K42 K44 K56 R03           A58 Lim P42
e1*2001/116*0335*..                                                                VS1 S03
;
e1*2001/116*0396*..
(FIN: WDD221...)
S 63/65 -/AMG       430-463          255/35R21       R02                           A12 A14 A18
221, 221AMG         430-463          295/30R21       K2c K4i K6h K6r K8h R03       A57 Lim P42
e1*2001/116*                                                                       V21 X93 S01
0335*20-..;
0396*09-..
ab Modell 2013
(FIN: W..222...)




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          20-0493-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9Jx21 H2 Typ Y1-90021 und 11Jx21H2 Typ Y1-11021
Fertiger/Zulieferer             Wheelworld GmbH

                                                                                      Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen            Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
S-Klasse              150-285       255/30R21         R02 T93                          A12 A14 A18
221                   150-285       295/25R21         K2c K42 K44 K56 R03              A58 B10 VS1
e1*2001/116*0335*..   150-380       265/30R21         R02 T96                          S03
(FIN: WDD221...)      150-380       295/30R21         K2c K42 K44 K56 R03
S-Klasse              150-345       255/35R21         R02                              A12 A14 A18
222, 221              150-345       295/30R21         K2c K4i K6h K6r K8h R03          A57 BW7
e1*2007/46*0960*..;                                                                    BnK NoP
e1*2001/116*                                                                           V21 W36
0335*19-..                                                                             X93 S01
ab Modell 2013
(FIN: W..222...)

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-                                               Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit                                               Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                              V      W        Y
210 km/h                                                      100% 100% 100%
220 km/h                                                      97%    100% 100%
230 km/h                                                      94%    100% 100%
240 km/h                                                      91%    100% 100%
250 km/h                                                      -      95%      100%
260 km/h                                                      -      90%      100%
270 km/h                                                      -      85%      100%
280 km/h                                                      -      -        95%
290 km/h                                                      -      -        90%
300 km/h                                                      -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         20-0493-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9Jx21 H2 Typ Y1-90021 und 11Jx21H2 Typ Y1-11021
Fertiger/Zulieferer            Wheelworld GmbH

                                                                                     Seite 4 von 8

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

B10    Rad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
Achse 1.

B66    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm
an Achse 1.

BW7 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse1.

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         20-0493-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9Jx21 H2 Typ Y1-90021 und 11Jx21H2 Typ Y1-11021
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                                                                                        Seite 5 von 8

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K66     Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.


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Nummer                          20-0493-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9Jx21 H2 Typ Y1-90021 und 11Jx21H2 Typ Y1-11021
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                                                                                         Seite 6 von 8

MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

NBF     Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

NoP     Nicht für Plug-In Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

P40    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 400 mm an Achse1.

P42    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 420 mm
an Achse 1.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.

S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 verwendet
werden.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         20-0493-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9Jx21 H2 Typ Y1-90021 und 11Jx21H2 Typ Y1-11021
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V21    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1   235/45R21              255/40R21
Nr. 2   245/30R21              295/25R21
Nr. 3   245/35R21              275/30R21, 285/30R21
Nr. 4   245/40R21              275/35R21, 285/35R21
Nr. 5   255/30R21              295/25R21, 305/25R21
Nr. 6   255/35R21              285/30R21, 295/30R21
Nr. 7   255/40R21              285/35R21
Nr. 8   255/50R21              285/45R21
Nr. 9   265/35R21              305/30R21, 315/30R21
Nr.10   265/40R21              295/35R21
Nr.11   265/45R21              295/40R21
Nr.12   275/35R21              315/30R21, 325/30R21
Nr.13   275/40R21              305/35R21, 315/35R21
Nr.14   275/45R21              315/40R21
Nr.15   285/35R21              325/30R21
Nr.16   285/40R21              315/35R21
Nr.17   285/45R21              315/40R21, 325/40R21

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VS1    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1 255/30R21                285/30R21, 295/25R21
Nr. 2 265/30R21                295/30R21

Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

W36 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an Achse2.

X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
an Achse 1.




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Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen der Sonderradtypen an Achse 1 und an Achse 2 wurden
inTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim ab April 2018 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung
fand am 8. September 2020 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2018.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 8. September 2020




Schmidt                                                                              00350715.DOC




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