Teilegutachten
nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. RZ-066057-A0-451
über den Verwendungsbereich des Sonderrades
Y1-90020
Hersteller Wheelworld GmbH
Hüttenstr. 3
38871 Ilsenburg
Hinweise für den Fahrzeughalter
Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur
einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung vorzuführen. Die ausgefüllte
und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches Formblatt) ist im Fahrzeug
mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach Berichtigung
der Fahrzeugpapiere.
Technische Angaben zu den Sonderrädern
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Radlastprüfung: TÜV Pfalz, 18-0318-A00-V02
Kennzeichnungen Rad / Zentrierring
Hersteller/Herstellerzeichen: Wheelworld
Radtyp: Y1-90020
Ausführung: siehe Übersicht
Radgröße: 9Jx20H2
Einpresstiefe [mm]: ET siehe Übersicht
Zentrierring Kennzeichnung: siehe Übersicht
ab Herstelldatum (Monat/Jahr): siehe Übersicht
Übersicht der Ausführungen
Ausführung Loch- Bol- zyl. Be- Ein- Mitten- zul. zul. ab
zahl/ zen- Maß festi- press- loch-Ø Abroll- Rad- Herstell-
Loch- loch-Ø Bolzen- gungs- tiefe umfang last *) datum
kreis-Ø loch bund [Monat/
Rad Zentrierring [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [kg] Jahr]
D4B FZ60 5/112 15,30 Kugel7,60
30 66,60 2260 950 06/2020
Ø28
mm
D4B ohne Ring 5/112 15,30 7,60 Kugel 30 66,60 2260 950 06/2020
Ø28
mm
D4B FZ60 5/112 15,30 7,60 Kugel 40 66,60 2260 950 06/2020
Ø28
mm
D4B ohne Ring 5/112 15,30 7,60 Kugel 40 66,60 2260 950 06/2020
Ø28
mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
IFM - Geschäftsstelle Essen PRÜFLABORATORIUM
Schönscheidtstraße 28 IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
45307 Essen Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 D-PL - 11109 - 01 - 00
Technischer Dienst: KBA – P 00004-96
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066057-A0-451
Seite : 2/3
Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
Durchgeführte Prüfungen
Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an Fahrzeugen des im
Verwendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zugrundelegung des
VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I und 3.4 der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern.
Fahrwerksfestigkeit
Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpresstiefe der Sonderräder
vergrößert. Die Spurweitenerhöhung ist nicht größer als 2%.
Ergebnis der Prüfungen
Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus den oben beschriebenen Prüfungen für die
einzelnen Rad-Reifen-Kombinationen ergaben, sind den Abschnitten Verwendungsbereich und
Auflagen und Hinweise zu entnehmen. Die Prüfergebnisse und somit auch die Auflagen und
Hinweise berücksichtigen die in der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße "Maximum in Service".
Festigkeitsprüfung
Die Sonderradprüfungen wurden von TÜV Pfalz - Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim,
Berichts-Nr. 18-0318-A00-V02, durchgeführt.
Sonstiges
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung
und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem
Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute
gültigen Fassung entsprechen.
Der Auftraggeber/Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat den Nachweis (Zertifikat-Registrier-Nr.
49 02 0102002) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2
StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 3 sowie den Anhang und darf nur im vollen Wortlaut
vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles
beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung) auf die
Auflagen und Hinweise der jeweiligen Anlage sowie auf die Befestigungsart und die erforderlichen
Anzugsmomente der Radbefestigungsteile hingewiesen werden.
Die Bezieher der Sonderräder müssen außerdem darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung
des serienmäßigen Reserverades die Original-Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066057-A0-451
Seite : 3/3
Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
Anlagen
Verwendungsbereich Anlagen
Die Sonderräder sind vorgesehen für die in den folgenden Anlagen aufgeführten Fahrzeuge.
Seiten
ANLAGE 0 Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol 8
Verwendungsbereiche Seiten Datum
AUDI
ANLAGE 1 (5/112/57 ET30 D4B / FZ60) 8 21.08.2020
ANLAGE 3 (5/112/57 ET40 D4B / FZ60) 10 21.08.2020
ANLAGE 2 (5/112/66,5 ET30 D4B / ohne Ring) 20 21.08.2020
ANLAGE 4 (5/112/66,5 ET40 D4B / ohne Ring) 10 21.08.2020
BENTLEY
ANLAGE 1a (5/112/57 ET30 D4B / FZ60) 3 21.08.2020
ANLAGE 3a (5/112/57 ET40 D4B / FZ60) 3 21.08.2020
BMW
ANLAGE 2a (5/112/66,5 ET30 D4B / ohne Ring) 10 21.08.2020
ANLAGE 4a (5/112/66,5 ET40 D4B / ohne Ring) 6 21.08.2020
MERCEDES
ANLAGE 2b (5/112/66,5 ET30 D4B / ohne Ring) 19 21.08.2020
ANLAGE 4b (5/112/66,5 ET40 D4B / ohne Ring) 18 21.08.2020
SEAT
ANLAGE 1b (5/112/57 ET30 D4B / FZ60) 6 21.08.2020
SKODA
ANLAGE 3b (5/112/57 ET40 D4B / FZ60) 7 21.08.2020
TOYOTA
ANLAGE 2c (5/112/66,5 ET30 D4B / ohne Ring) 4 21.08.2020
VW
ANLAGE 3c (5/112/57 ET40 D4B / FZ60) 10 21.08.2020
| = aktualisierte bzw. neu hinzugefügte Verwendungsbereiche
TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG
IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
Schönscheidtstr. 28, 45307 Essen
Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 D-PL - 11109 - 01 - 00
Benannt als Technischer Dienst
vom Kraftfahrt Bundesamt: KBA -P 00004-96
Geschäftsstelle Essen, den 21.08.2020
Dipl. Ing. Thomas Brauckmann
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. : 2
Seite : 1 / 20
Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: Y1-90020
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Y1
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: D4B
Radausführungskennz.: D4B
Radgröße: 9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,6 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 950 kg
Reifenabrollumfang: 2260 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, MFS 155 140 Nm
Schaftlänge 27 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, MFS 155 150 Nm
Schaftlänge 27 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, MFS 155 160 Nm
Schaftlänge 27 mm
BF4 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
BF5 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, MFS 155 180 Nm
Schaftlänge 27 mm
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. : 2
Seite : 2 / 20
Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 199 Audi A4, A4 quattro 225/35R20 A02) bis A10)
(Baureihe B8, N235) T90) BF1) E79) K01) K04) K28)
Limousine, Kombi, K64)
außer S4) 235/30R20
M00) N245) T88)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 210 Audi A4, A4 quattro 225/35R20 A02) bis A10)
(Baureihe B9, GEH) K25) K76) T90) BF1) E79a) K04) K28) K71)
Limousine, Kombi)
235/30R20
K03) M00) T88)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
260 Audi S4 225/35R20 M+S A02) bis A10)
(Baureihe B9, BF1) E79a) K04) K25) K28)
Limousine, Kombi ) K71) K76) T90)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 180 Audi A4 Allroad 235/35R20 A02) bis A10)
(Baureihe B8) BF1) E79b)
245/35R20
255/35R20
K04) K69) K70)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. : 2
Seite : 3 / 20
Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 Audi A4 Allroad 235/35R20 A02) bis A10)
(Baureihe B9) BF1) E79c)
245/35R20
K03)
255/30R20
K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245 Audi A5 225/35R20 A02) bis A10)
(5-türer, Coupe, Cabrio, G7R) N235) T90) BF1) E82)
Baureihe 8F und 8T)
245/30R20
T90)
255/30R20
GCF)
265/30R20
G4X)
275/30R20
G4W) K62)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
B81 e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
245 bis 260 Audi S5 245/30R20 A02) bis A10)
(5-türer, Coupe, Cabrio, T90) BF1) E82)
Baureihe 8F und 8T)
255/30R20
GCF)
265/30R20
G4X)
275/30R20
G4W) K62)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. : 2
Seite : 4 / 20
Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 210 Audi A5 225/35R20 A02) bis A10)
(5-türer, Coupe, Baureihe A93a) G4X) T90) BF1) E82a)
F5)
235/30R20
A93) M00) T88)
245/30R20
A93a) T90)
255/30R20
K04)
265/30R20
G4X) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
255 bis 260 Audi S5 245/30R20 A02) bis A10)
(5-türer, Coupe, Baureihe A93a) T90) BF1) E82a)
F5)
255/30R20
G4X) K04)
265/30R20
G4X) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 Audi A5 225/35R20 A02) bis A10)
(Cabriolet, Baureihe F5) A93a) G4X) T90) BF1) E82a)
245/30R20
A93a) T90)
255/30R20
K04)
265/30R20
G4X) K03) K04)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. : 2
Seite : 5 / 20
Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
260 Audi S5 255/30R20 A02) bis A10)
(Cabriolet, Baureihe F5) BF1) E82a) G4X) K04)
265/30R20
K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1*2007/46*0436*..
4G1 e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245 Audi A6 225/35R20 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) N235) T90) BF1) E54) EB1)
235/35R20
N245) T92)
245/35R20
K13) K22) K25) K28) K71) K73) N255)
265/30R20
K01) K04) K28) K71) T94)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1*2007/46*0436*..
4G1 e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
309 bis 331 Audi S6 265/30R20 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) BF1) EB1) K01) K04) K28)
K71) T94)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. : 2
Seite : 6 / 20
Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 195 Audi A6 225/40R20 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, K04) N235) T90) BF1) E21)
Frontantrieb)
235/40R20
K03) K04) N245)
245/40R20
K01) K04) N255)
255/35R20
K01) K02)
255/40R20
K01) K02)
265/35R20
K01) K02)
275/35R20
K01) K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R20 275/35R20 A02) bis A10)
K01) N255) K02) BF1) E21) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 250 Audi A6 235/40R20 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, K03) K04) N245) T96) BF1) E21) E54)
Allradantrieb)
245/40R20
K01) K04) N255)
255/35R20
K01) K02) T97)
255/40R20
K01) K02)
265/35R20
K01) K02)
275/35R20
K01) K02)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. : 2
Seite : 7 / 20
Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1*2007/46*0436*..
4G1 e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 245 Audi A7, A7 Sportback 245/35R20 A02) bis A10)
A93) N255) BF1) EB1)
255/35R20
A93a) K63)
265/35R20
K63)
275/30R20
K63)
275/35R20
GCD) K63)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/35R20 275/30R20 A02) bis A10)
A93) N255) K63) BF1) EB1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1*2007/46*0436*..
4G1 e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
309 bis 331 Audi S7, S7 Sportback 255/35R20 A02) bis A10)
A93a) BF1) EB1) K63)
265/35R20
275/30R20
275/35R20
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. : 2
Seite : 8 / 20
Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1*2007/46*1801*..
F2 e1*2007/46*1840*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 250 Audi A7 Sportback 235/40R20 A02) bis A10)
A93a) N245) BF1) E21)
245/40R20
N255)
255/40R20
265/35R20
A93a)
275/35R20
K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4H e1*2007/46*0284*..
4H e1*2007/46*0398*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 368 Audi A8, A8L 235/45R20 A02) bis A10)
N245) BF2) E44) EB1) EB2)
245/40R20
N255)
255/40R20
265/40R20
K71) K72)
275/35R20
K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R20 265/40R20 A02) bis A10)
N245) K71) BF2) E44) EB1) EB2) V00)
245/40R20 275/35R20 A02) bis A10)
N255) K04) BF2) E44) EB1) EB2) V00)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. : 2
Seite : 9 / 20
Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F8 e1*2007/46*1751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 338 Audi A8, A8 L 235/45R20 A02) bis A10)
N245) A93a) BF3) E44) EB3)
245/40R20
N255)
255/40R20
N265)
265/35R20
K04)
265/40R20
K04)
275/35R20
K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1*2001/116*0473*..
8R e1*2001/116*0497*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 Audi Q5 235/45R20 A02) bis A10)
(ohne K03) A94) BF4) EF0)
Serienverbreiterung)
245/45R20
K03) K04)
255/45R20
K01) K04)
265/40R20
K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1*2001/116*0473*..
8R e1*2001/116*0497*..
8R1 e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 Audi Q5 235/45R20 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) A94) BF4) EF0)
245/45R20
255/45R20
265/40R20
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. : 2
Seite : 10 / 20
Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
FY e1*2007/46*1685*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 Audi Q5 235/45R20 A02) bis A10)
(ohne Verbreiterungs- A94) K03) BF4) E44) K04)
Flaps vorne u. hinten)
245/45R20
A94) K01)
255/45R20
A94) K01)
265/40R20
A94) K01)
265/45R20
K01)
275/40R20
A94a) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
255 bis 260 Audi SQ5 255/45R20 A02) bis A10)
(ohne Verbreiterungs- A94) BF4) K01) K04)
Flaps vorne u. hinten)
265/40R20
A94)
265/45R20
275/40R20
A94a)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. : 2
Seite : 11 / 20
Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
FY e1*2007/46*1685*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 Audi Q5 235/45R20 A02) bis A10)
(mit Verbreiterungs- A94) BF4) E44)
Flaps vorne u. hinten)
245/45R20
A94)
255/45R20
A94) K01)
265/40R20
A94) K01) K04)
265/45R20
K01) K04)
275/40R20
A94a) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1*2007/46*1550*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
255 bis 260 Audi SQ5 255/45R20 A02) bis A10)
(mit Verbreiterungs- A94) BF4) K01)
Flaps vorne u. hinten)
265/40R20
A94) K04)
265/45R20
K04)
275/40R20
A94a) K04)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. : 2
Seite : 12 / 20
Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1*2001/116*0350*..
4L e1*2001/116*0367*..
4L1 e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250 Audi Q7 255/45R20 A02) bis A10)
(ohne Verbreiterungs- A93) N265) BF5) E78a)
Flaps)
255/45R20 M+S
A93)
255/50R20
ER1) N265)
255/50R20 M+S
ER1)
265/45R20
A93a) N275)
265/45R20 M+S
A93a)
275/45R20
N285)
275/45R20 M+S
285/45R20
ER1)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. : 2
Seite : 13 / 20
Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1*2001/116*0350*..
4L e1*2001/116*0367*..
4L1 e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250 Audi Q7 255/45R20 A02) bis A10)
(mit Verbreiterungs- A93) N265) BF5) E78a)
Flaps)
255/45R20 M+S
A93)
255/50R20
ER1) N265)
255/50R20 M+S
ER1)
265/45R20
A93a) N275)
265/45R20 M+S
A93a)
275/45R20
N285)
275/45R20 M+S
285/45R20
ER1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1*2001/116*0350*..
4L1 e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 Audi SQ7 255/45R20 M+S A02) bis A10)
(ohne Verbreiterungs- A93) BF5) E78a) EB4)
Flaps)
255/50R20 M+S
ER1)
265/45R20 M+S
A93a)
275/45R20 M+S
285/45R20
ER1)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. : 2
Seite : 14 / 20
Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1*2001/116*0350*..
4L1 e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 Audi SQ7 255/45R20 M+S A02) bis A10)
(mit Verbreiterungs- A93) BF5) E78a) EB4)
Flaps)
255/50R20 M+S
ER1)
265/45R20 M+S
A93a)
275/45R20 M+S
285/45R20
ER1)
Auflagen und Hinweise
A01) Diese Auflage entfällt für dieses Gutachten.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. : 2
Seite : 15 / 20
Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Zubehörkit: MFS 155
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Zubehörkit: MFS 155
Anzugsmoment: 150 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Zubehörkit: MFS 155
Anzugsmoment: 160 Nm
BF4) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
30 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. : 2
Seite : 16 / 20
Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
BF5) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Zubehörkit: MFS 155
Anzugsmoment: 180 Nm
E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
-EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
-EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
-EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6
E79) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
• Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
• an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
'C' stehen
E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
• Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
• an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
stehen
E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
• Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015
• an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
'C' stehen
E79c) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
• Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016
• an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
stehen
E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
• an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
'C' stehen
E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
• an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
stehen
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. S7 mit belüfteter Scheibe Ø400x38 mm
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Audi Zeichen Ate mit belüfteter Scheibe Ø380x36 mm
EB3) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. S ACF010 mit belüfteter Scheibe Ø399x38,5 mm
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. : 2
Seite : 17 / 20
Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
EB4) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AXB mit belüfteter Scheibe Ø375x36 mm
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 6N0 mit belüfteter Scheibe Ø350x28 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1840 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G4X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R19,
265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G7R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GCD) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19,
265/35R20, 275/30R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
225/50R17, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GEH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. : 2
Seite : 18 / 20
Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K62) An Achse 1 ist der Kunststoff-Innenkotflügel im Bereich über der Radmitte nachzuarbeiten,
bzw. eng an das Radhausblech anzulegen.
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
eng an das Blechradhaus anzulegen.
K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
• vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. : 2
Seite : 19 / 20
Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
K69) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Blechradhauskante ist von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte komplett umzulegen,
• der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
• die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K70) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45° vor der Radmitte
ein Streifen von 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
• die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist im oben genannten Bereich
um 5 mm zu kürzen.
K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
an das Blechradhaus anzulegen.
K72) An Achse 1 sind die an der Radhauskante befindlichen Schrauben (ca. 150mm hinter der
Radmitte) samt den Kunststoffspangen zu entfernen.
K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
K76) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Befestigungsschraube des Innenkotflügels im Bereich 150 mm hinter Radmitte ist zu
entfernen,
• die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45° vor bis 45° hinter
Radmitte umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und hinter
die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. : 2
Seite : 20 / 20
Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 2 mit den Seiten 1-20 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ Y1-90020 des Auftraggebers Wheelworld GmbH
Geschäftsstelle Essen, 21.08.2020