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							                                Teilegutachten
                                        nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO

                                         Nr. RZ-066057-A0-451
                                 über den Verwendungsbereich des Sonderrades
                                                  Y1-90020

Hersteller                    Wheelworld GmbH
                              Hüttenstr. 3
                              38871 Ilsenburg


Hinweise für den Fahrzeughalter

Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur
einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung vorzuführen. Die ausgefüllte
und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches Formblatt) ist im Fahrzeug
mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach Berichtigung
der Fahrzeugpapiere.

Technische Angaben zu den Sonderrädern

Art des Sonderrades:                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Radlastprüfung:                         TÜV Pfalz, 18-0318-A00-V02
Kennzeichnungen Rad / Zentrierring
Hersteller/Herstellerzeichen:    Wheelworld
Radtyp:                          Y1-90020
Ausführung:                      siehe Übersicht
Radgröße:                        9Jx20H2
Einpresstiefe [mm]: ET           siehe Übersicht
Zentrierring Kennzeichnung:      siehe Übersicht
ab Herstelldatum (Monat/Jahr):   siehe Übersicht


Übersicht der Ausführungen

Ausführung                           Loch- Bol-           zyl.    Be-           Ein- Mitten- zul.     zul. ab
                                     zahl/   zen-         Maß     festi-        press- loch-Ø Abroll- Rad- Herstell-
                                     Loch- loch-Ø         Bolzen- gungs-        tiefe         umfang last *) datum
                                     kreis-Ø              loch    bund                                       [Monat/
Rad                 Zentrierring       [mm] [mm]            [mm] [mm]            [mm] [mm] [mm] [kg] Jahr]
D4B                 FZ60              5/112      15,30  Kugel7,60
                                                               30 66,60 2260                           950 06/2020
                                                         Ø28
                                                         mm
D4B             ohne Ring         5/112 15,30 7,60 Kugel       30 66,60 2260                           950 06/2020
                                                         Ø28
                                                         mm
D4B             FZ60              5/112 15,30 7,60 Kugel       40 66,60 2260                           950 06/2020
                                                         Ø28
                                                         mm
D4B             ohne Ring         5/112 15,30 7,60 Kugel       40 66,60 2260                           950 06/2020
                                                         Ø28
                                                         mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

IFM - Geschäftsstelle Essen                               PRÜFLABORATORIUM
Schönscheidtstraße 28                         IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
45307 Essen                          Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 D-PL - 11109 - 01 - 00
                                                  Technischer Dienst: KBA – P 00004-96
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066057-A0-451
Seite :                    2/3
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90020



Durchgeführte Prüfungen

Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an Fahrzeugen des im
Verwendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zugrundelegung des
VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I und 3.4 der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern.

Fahrwerksfestigkeit

Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpresstiefe der Sonderräder
vergrößert. Die Spurweitenerhöhung ist nicht größer als 2%.

Ergebnis der Prüfungen

Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus den oben beschriebenen Prüfungen für die
einzelnen Rad-Reifen-Kombinationen ergaben, sind den Abschnitten Verwendungsbereich und
Auflagen und Hinweise zu entnehmen. Die Prüfergebnisse und somit auch die Auflagen und
Hinweise berücksichtigen die in der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße "Maximum in Service".

Festigkeitsprüfung

Die Sonderradprüfungen wurden von TÜV Pfalz - Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim,
Berichts-Nr. 18-0318-A00-V02, durchgeführt.


Sonstiges

Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung
und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem
Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute
gültigen Fassung entsprechen.

Der Auftraggeber/Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat den Nachweis (Zertifikat-Registrier-Nr.
49 02 0102002) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2
StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 3 sowie den Anhang und darf nur im vollen Wortlaut
vervielfältigt und weitergegeben werden.

Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles
beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.

Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung) auf die
Auflagen und Hinweise der jeweiligen Anlage sowie auf die Befestigungsart und die erforderlichen
Anzugsmomente der Radbefestigungsteile hingewiesen werden.
Die Bezieher der Sonderräder müssen außerdem darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung
des serienmäßigen Reserverades die Original-Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066057-A0-451
Seite :                    3/3
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90020


Anlagen

Verwendungsbereich Anlagen

Die Sonderräder sind vorgesehen für die in den folgenden Anlagen aufgeführten Fahrzeuge.

                                                                                        Seiten
ANLAGE 0           Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol                    8

                   Verwendungsbereiche                                                  Seiten Datum
AUDI
ANLAGE 1           (5/112/57 ET30 D4B / FZ60)                                           8        21.08.2020
ANLAGE 3           (5/112/57 ET40 D4B / FZ60)                                           10       21.08.2020
ANLAGE 2           (5/112/66,5 ET30 D4B / ohne Ring)                                    20       21.08.2020
ANLAGE 4           (5/112/66,5 ET40 D4B / ohne Ring)                                    10       21.08.2020
BENTLEY
ANLAGE 1a          (5/112/57 ET30 D4B / FZ60)                                           3        21.08.2020
ANLAGE 3a          (5/112/57 ET40 D4B / FZ60)                                           3        21.08.2020
BMW
ANLAGE 2a          (5/112/66,5 ET30 D4B / ohne Ring)                                    10       21.08.2020
ANLAGE 4a          (5/112/66,5 ET40 D4B / ohne Ring)                                    6        21.08.2020
MERCEDES
ANLAGE 2b          (5/112/66,5 ET30 D4B / ohne Ring)                                    19       21.08.2020
ANLAGE 4b          (5/112/66,5 ET40 D4B / ohne Ring)                                    18       21.08.2020
SEAT
ANLAGE 1b          (5/112/57 ET30 D4B / FZ60)                                           6        21.08.2020
SKODA
ANLAGE 3b          (5/112/57 ET40 D4B / FZ60)                                           7        21.08.2020
TOYOTA
ANLAGE 2c          (5/112/66,5 ET30 D4B / ohne Ring)                                    4        21.08.2020
VW
ANLAGE 3c          (5/112/57 ET40 D4B / FZ60)                                           10       21.08.2020

| = aktualisierte bzw. neu hinzugefügte Verwendungsbereiche

                               TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG
                         IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
                                 Schönscheidtstr. 28, 45307 Essen
                        Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 D-PL - 11109 - 01 - 00
                                        Benannt als Technischer Dienst
                                  vom Kraftfahrt Bundesamt: KBA -P 00004-96

Geschäftsstelle Essen, den 21.08.2020



                                                                  Dipl. Ing. Thomas Brauckmann
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    1 / 10
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  Y1-90020
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Y1
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             D4B
Radausführungskennz.:                                      D4B
Radgröße:                                                9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,6 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      950 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2260 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,25,                     MFS 231     140 Nm
                Schaftlänge 29 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                    MFS 257    160 Nm
                Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    2 / 10
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90020


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K                             e1*2007/46*2017*..
G3L                             e1*2007/46*1947*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 195     BMW 3er                  225/35R20                               A02) bis A10)
                (Allradantrieb)          N235)                                   BF1) K04) T90)

                                         245/30R20
                                         K01) N255)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/35R20            255/30R20          A02) bis A10)
                                                              K02) T92)          BF1)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L                            e1*2007/46*1688*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265     BMW 5er, BMW 5er        235/35R20                                A02) bis A10)
                xDrive, BMW 5er Hybrid                                           BF1) E21) N245) T92)
                (Limousine, außer
                M550i xDrive und
                M550d xDrive)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K                            e1*2007/46*1750*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne             hinten
100 bis 265     BMW 5er, BMW 5er        245/35R20         275/30R20              A02) bis A10)
                xDrive                  K03)              K04)                   BF1) E21)
                (Kombi, außer M550d
                xDrive)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K                            e1*2007/46*1750*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne             hinten
294             BMW 5er                 245/35R20         275/30R20              A02) bis A10)
                (Kombi, nur M550d       K03)              K04)                   BF1) E21)
                xDrive)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    3 / 10
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90020


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G6GT                          e1*2007/46*1791*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 265     BMW 6er GT             245/40R20                                A02) bis A10)
                                                                                A94) BF1)
                                        255/35R20
                                        T97)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        245/40R20            275/35R20          A02) bis A10)
                                                             A94) K04)          BF1)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X                           e1*2007/46*1676*..
UKL-L                         e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170      BMW X1 sDrive, X1      225/35R20                                A02) bis A10)
                xDrive                                                          BF1) E72) K01) K02) K89)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                           e1*2007/46*1797*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3                 235/45R20                                A02) bis A10)
                                       A94a)                                    BF1)

                                        245/40R20
                                        A94a) K04)

                                        245/45R20
                                        K04)

                                        255/40R20
                                        K04)

                                        265/40R20
                                        K03) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                           e1*2007/46*1797*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
240 bis 265     BMW X3 M40d, X3 M40i 245/40R20 M+S                              A02) bis A10)
                                       A94a)                                    BF1) EF0) K04)

                                        245/45R20 M+S

                                        255/40R20 M+S

                                        265/40R20 M+S
                                        K03)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    4 / 10
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90020


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                           e1*2007/46*1881*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 195     BMW X4                 235/45R20                                A02) bis A10)
                                       A94)                                     BF1)

                                        245/40R20
                                        A94)

                                        245/45R20
                                        A94)

                                        255/40R20
                                        A94)

                                        265/40R20
                                        A94)

                                        275/40R20

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        245/45R20            275/40R20          A02) bis A10)
                                                                                BF1)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                           e1*2007/46*1881*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
240 bis 265     BMW X4 M40d, X4 M40i 245/40R20 M+S                              A02) bis A10)
                                       A94)                                     BF1)

                                        245/45R20 M+S
                                        A94)

                                        255/40R20 M+S
                                        A94)

                                        265/40R20 M+S
                                        A94)

                                        275/40R20 M+S

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        245/45R20 M+S        275/40R20 M+S      A02) bis A10)
                                                                                BF1)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    5 / 10
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90020


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G5X                           e1*2007/46*1918*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250     BMW X5                 255/45R20                                A02) bis A10)
                                       A93) ER3) N265) T105)                    A94) BF2) E71) EB1) EB2)

                                        265/40R20
                                        A93) ER3) G1W) N275) T104)

                                        265/45R20
                                        A93) ER2) N275)

                                        275/40R20
                                        A93) ER3) N285)

                                        275/45R20
                                        A93a) ER1) N285)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G4Z                           e1*2007/46*1949*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 250     BMW Z4                 225/35R20 M+S                            A02) bis A10)
                                       A94)                                     BF1)

                                        235/30R20 M+S
                                        A94) M00)

                                        245/30R20 M+S
                                        A94)

                                        255/30R20
                                        A94a) N265)

                                        255/30R20 M+S
                                        A94a)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        225/35R20 M+S        245/35R20 M+S      A02) bis A10)
                                                                                BF1) V00)
                                        235/30R20            255/30R20          A02) bis A10)
                                        M00) N245)           A94a) N265)        BF1) V00)
                                        235/30R20 M+S        255/30R20 M+S      A02) bis A10)
                                        M00)                 A94a)              BF1) V00)
                                        245/30R20            265/30R20          A02) bis A10)
                                        N255)                N275)              BF1) V00)
                                        255/30R20            275/30R20          A02) bis A10)
                                                                                BF1) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                           e1*2007/46*1682*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155      BMW Mini Countryman 225/35R20                                   A02) bis A10)
                                                                                BF1) K01) K02)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    6 / 10
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90020



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                           e1*2007/46*1682*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 225     BMW Mini Countryman 225/35R20                            A02) bis A10)
                John Cooper Works                                        BF1) K01) K02)

Auflagen und Hinweise

A01)   Diese Auflage entfällt für dieses Gutachten.

A02)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
       angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    7 / 10
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90020



A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29 mm
       Zubehörkit: MFS 231
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: MFS 257
       Anzugsmoment: 160 Nm

E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E71)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E72)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. M (blau) mit belüfteter Scheibe Ø395x36 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter Scheibe Ø348x36 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1860 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1880 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    8 / 10
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90020


ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1900 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G1W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/55R18,
     265/50R19, 315/30R22 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K89)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der
          Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
       • die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
       • Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
          Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    9 / 10
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90020


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    10 / 10
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90020



V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 2a mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ Y1-90020 des Auftraggebers Wheelworld GmbH

Geschäftsstelle Essen, 21.08.2020