Teilegutachten
nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. RZ-066057-A0-451
über den Verwendungsbereich des Sonderrades
Y1-90020
Hersteller Wheelworld GmbH
Hüttenstr. 3
38871 Ilsenburg
Hinweise für den Fahrzeughalter
Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur
einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung vorzuführen. Die ausgefüllte
und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches Formblatt) ist im Fahrzeug
mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach Berichtigung
der Fahrzeugpapiere.
Technische Angaben zu den Sonderrädern
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Radlastprüfung: TÜV Pfalz, 18-0318-A00-V02
Kennzeichnungen Rad / Zentrierring
Hersteller/Herstellerzeichen: Wheelworld
Radtyp: Y1-90020
Ausführung: siehe Übersicht
Radgröße: 9Jx20H2
Einpresstiefe [mm]: ET siehe Übersicht
Zentrierring Kennzeichnung: siehe Übersicht
ab Herstelldatum (Monat/Jahr): siehe Übersicht
Übersicht der Ausführungen
Ausführung Loch- Bol- zyl. Be- Ein- Mitten- zul. zul. ab
zahl/ zen- Maß festi- press- loch-Ø Abroll- Rad- Herstell-
Loch- loch-Ø Bolzen- gungs- tiefe umfang last *) datum
kreis-Ø loch bund [Monat/
Rad Zentrierring [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [kg] Jahr]
D4B FZ60 5/112 15,30 Kugel7,60
30 66,60 2260 950 06/2020
Ø28
mm
D4B ohne Ring 5/112 15,30 7,60 Kugel 30 66,60 2260 950 06/2020
Ø28
mm
D4B FZ60 5/112 15,30 7,60 Kugel 40 66,60 2260 950 06/2020
Ø28
mm
D4B ohne Ring 5/112 15,30 7,60 Kugel 40 66,60 2260 950 06/2020
Ø28
mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
IFM - Geschäftsstelle Essen PRÜFLABORATORIUM
Schönscheidtstraße 28 IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
45307 Essen Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 D-PL - 11109 - 01 - 00
Technischer Dienst: KBA – P 00004-96
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066057-A0-451
Seite : 2/3
Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
Durchgeführte Prüfungen
Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an Fahrzeugen des im
Verwendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zugrundelegung des
VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I und 3.4 der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern.
Fahrwerksfestigkeit
Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpresstiefe der Sonderräder
vergrößert. Die Spurweitenerhöhung ist nicht größer als 2%.
Ergebnis der Prüfungen
Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus den oben beschriebenen Prüfungen für die
einzelnen Rad-Reifen-Kombinationen ergaben, sind den Abschnitten Verwendungsbereich und
Auflagen und Hinweise zu entnehmen. Die Prüfergebnisse und somit auch die Auflagen und
Hinweise berücksichtigen die in der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße "Maximum in Service".
Festigkeitsprüfung
Die Sonderradprüfungen wurden von TÜV Pfalz - Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim,
Berichts-Nr. 18-0318-A00-V02, durchgeführt.
Sonstiges
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung
und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem
Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute
gültigen Fassung entsprechen.
Der Auftraggeber/Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat den Nachweis (Zertifikat-Registrier-Nr.
49 02 0102002) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2
StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 3 sowie den Anhang und darf nur im vollen Wortlaut
vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles
beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung) auf die
Auflagen und Hinweise der jeweiligen Anlage sowie auf die Befestigungsart und die erforderlichen
Anzugsmomente der Radbefestigungsteile hingewiesen werden.
Die Bezieher der Sonderräder müssen außerdem darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung
des serienmäßigen Reserverades die Original-Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066057-A0-451
Seite : 3/3
Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
Anlagen
Verwendungsbereich Anlagen
Die Sonderräder sind vorgesehen für die in den folgenden Anlagen aufgeführten Fahrzeuge.
Seiten
ANLAGE 0 Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol 8
Verwendungsbereiche Seiten Datum
AUDI
ANLAGE 1 (5/112/57 ET30 D4B / FZ60) 8 21.08.2020
ANLAGE 3 (5/112/57 ET40 D4B / FZ60) 10 21.08.2020
ANLAGE 2 (5/112/66,5 ET30 D4B / ohne Ring) 20 21.08.2020
ANLAGE 4 (5/112/66,5 ET40 D4B / ohne Ring) 10 21.08.2020
BENTLEY
ANLAGE 1a (5/112/57 ET30 D4B / FZ60) 3 21.08.2020
ANLAGE 3a (5/112/57 ET40 D4B / FZ60) 3 21.08.2020
BMW
ANLAGE 2a (5/112/66,5 ET30 D4B / ohne Ring) 10 21.08.2020
ANLAGE 4a (5/112/66,5 ET40 D4B / ohne Ring) 6 21.08.2020
MERCEDES
ANLAGE 2b (5/112/66,5 ET30 D4B / ohne Ring) 19 21.08.2020
ANLAGE 4b (5/112/66,5 ET40 D4B / ohne Ring) 18 21.08.2020
SEAT
ANLAGE 1b (5/112/57 ET30 D4B / FZ60) 6 21.08.2020
SKODA
ANLAGE 3b (5/112/57 ET40 D4B / FZ60) 7 21.08.2020
TOYOTA
ANLAGE 2c (5/112/66,5 ET30 D4B / ohne Ring) 4 21.08.2020
VW
ANLAGE 3c (5/112/57 ET40 D4B / FZ60) 10 21.08.2020
| = aktualisierte bzw. neu hinzugefügte Verwendungsbereiche
TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG
IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
Schönscheidtstr. 28, 45307 Essen
Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 D-PL - 11109 - 01 - 00
Benannt als Technischer Dienst
vom Kraftfahrt Bundesamt: KBA -P 00004-96
Geschäftsstelle Essen, den 21.08.2020
Dipl. Ing. Thomas Brauckmann
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 1 / 19
Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: Y1-90020
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Y1
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: D4B
Radausführungskennz.: D4B
Radgröße: 9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,6 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 950 kg
Reifenabrollumfang: 2260 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 2 / 19
Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, MFS 156 130 Nm
Schaftlänge 30 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, MFS 156 150 Nm
Schaftlänge 30 mm
BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 130 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF4 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, MFS 156 140 Nm
Schaftlänge 30 mm
BF5 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 130 Nm
Schaftlänge 27 mm
BF6 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 140 Nm
Schaftlänge 27 mm
BF7 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 120 Nm
Schaftlänge 27 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 Mercedes CL 255/35R20 A02) bis A10)
(Ausführungen mit K03) K11) BF1)
kleinsten Serienreifen in
17-Zoll und Heckantrieb) 275/30R20
K01) K21)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 Mercedes CL 255/35R20 A02) bis A10)
(Ausführungen mit K03) K11) BF1)
kleinsten Serienreifen in
17-Zoll und 4-MATIC) 275/30R20
K01) K21)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 380 Mercedes CL 255/35R20 A02) bis A10)
(Ausführungen mit K03) K11) N265) BF2)
kleinsten Serienreifen in
18-Zoll und Heckantrieb) 275/30R20
K01) K21)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 3 / 19
Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 Mercedes CL 255/35R20 A02) bis A10)
(Ausführungen mit K03) K11) BF1)
kleinsten Serienreifen in
18-Zoll und 4-MATIC) 275/30R20
K01) K21)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
216 AMG e1*2001/116*0426*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463 Mercedes CL AMG 255/35R20 M+S A02) bis A10)
K03) K11) BF1)
275/30R20 M+S
K01) K21)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 245 Mercedes CLS 245/30R20 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; A94) T90) BF3) EB1)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 255/30R20
245/45R17) A94a) K61) K97) T92)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300 Mercedes CLS 255/30R20 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; A94a) BF3) EB1) K61) K97)
Ausführungen mit T92)
kleinsten Serienreifen
255/40R18)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
219 e1*2001/116*0295*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 285 Mercedes CLS 245/30R20 A02) bis A10)
A94) BF4) T90)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 4 / 19
Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ECLS e1*2007/46*1818*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
143 bis 270 Mercedes CLS 245/35R20 M+S A02) bis A10)
A94) BF2)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/35R20 275/30R20 A02) bis A10)
A94a) BF2)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 225/35R20 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; T90) BF2)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 235/35R20
ab 225/..)
245/30R20
K03) T90)
245/35R20
K03) K133)
255/30R20
K01) K04) K133)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/35R20 275/30R20 A02) bis A10)
K03) K02) K126) K133) BF2)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/30R20 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; K03) N255) T90) BF2)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 245/35R20
ab 245/..) K03) K133) N255)
255/30R20
K01) K04) K133) N265) T92)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/35R20 275/30R20 A02) bis A10)
K03) K02) K126) K133) BF2)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 5 / 19
Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
211G e1*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/30R20 A02) bis A10)
(Limousine ) BF1) K01) K04) K11) K15)
T90)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/30R20 A02) bis A10)
(W212, Limousine, BF5) E111) K01) K02) K27)
Ausführungen mit K67) K97) M00) T88)
kleinsten Serienreifen in
16Zoll)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 235/35R20 A02) bis A10)
(W213, Limousine) K04) N245) T92) BF2) E111a) K01)
245/35R20
K04) K133) N255) T95)
255/30R20
K02) K133) N265) T92)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R20 255/30R20 A02) bis A10)
K01) N235) T90) K02) K133) N265) BF2) E111a) V00)
T92)
235/35R20 265/30R20 A02) bis A10)
K01) N245) K02) K133) N275) BF2) E111a) V00)
T94)
245/35R20 275/30R20 A02) bis A10)
K01) K02) K26) K133) BF2) E111a)
T97)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 6 / 19
Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R20 A02) bis A10)
(S213, Kombi) BF2) K01) K04) K133) N255)
T95)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/35R20 275/30R20 A02) bis A10)
K01) K02) K26) K133) BF2)
T97)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, 265/50R20 A02) bis A10)
GLS ER2) K112) N275) BF2) EF0) K01) K02)
(Ausführungen ohne
serienmäßige 275/45R20
Radhausverbreiterung) ER4)
285/45R20
ER3)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, 265/50R20 A02) bis A10)
GLS ER2) K04) K112) N275) BF2) EF0) K01)
(Ausführungen mit
serienmäßiger 275/45R20
Radhausverbreiterung ER4)
und Serienreifen
295/40R21) 285/45R20
ER3) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes GLA 235/35R20 A02) bis A10)
BF5) K01) K04) K118) K119)
K120) K121)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 7 / 19
Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes GLB 245/40R20 A02) bis A10)
BF3) K01) K02) K120)
255/40R20
275/35R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC 235/45R20 A02) bis A10)
(X253) A94) BF2)
245/45R20
A94)
255/45R20
K03)
265/40R20
K01) K04)
265/45R20
K01) K04)
275/40R20
K01) K04)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 8 / 19
Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287 Mercedes GLC 43 235/45R20 M+S A02) bis A10)
AMG, GLC 43 AMG BF2)
Coupe 245/45R20 M+S
(X253, C253)
255/40R20
255/45R20
265/40R20
K01)
265/45R20
K01)
275/40R20
K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R20 265/40R20 A02) bis A10)
BF2) V00)
245/45R20 275/40R20 A02) bis A10)
BF2) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
204X AMG e1*2007/46*1884*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
350 bis 375 Mercedes GLC 63 235/45R20 M+S A02) bis A10)
AMG, GLC 63S AMG A94) BF2) EB2)
(X253, C253) 255/45R20
N265)
265/40R20
N275)
265/45R20
N275)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R20 265/40R20 A02) bis A10)
N245) A94) N275) BF2) EB2) V00)
245/45R20 275/40R20 A02) bis A10)
N255) A94) N285) BF2) EB2) V00)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 9 / 19
Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/45R20 A02) bis A10)
(C253, ohne BF2)
Radhausverbreiterungen 245/45R20
an Achse 2)
255/45R20
265/40R20
K01) K04)
265/45R20
K01) K04)
275/40R20
K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R20 265/40R20 A02) bis A10)
K04) BF2) V00)
245/45R20 275/40R20 A02) bis A10)
K04) BF2) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/45R20 A02) bis A10)
(C253, mit N245) BF2)
Radhausverbreiterungen
an Achse 2) 235/45R20 M+S
245/45R20
N255)
245/45R20 M+S
255/45R20
265/40R20
K01)
265/45R20
K01)
275/40R20
K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R20 265/40R20 A02) bis A10)
BF2) V00)
245/45R20 275/40R20 A02) bis A10)
BF2) V00)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 10 / 19
Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164 e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 245/45R20 A02) bis A10)
K04) N255) BF6) K01)
255/45R20
K04)
265/45R20
K02)
275/40R20
K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/45R20 275/40R20 A02) bis A10)
K01) N255) K02) BF6) V00)
245/45R20 M+S 275/40R20 M+S A02) bis A10)
K01) K02) BF6) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 380 Mercedes S-Klasse, 245/35R20 A02) bis A10)
Heckantrieb N255) T95) BF2) E97a) K01)
(W221)
255/35R20
K83) N265)
265/30R20
K04) K83) N275) T94)
275/30R20
K02) K83)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/35R20 255/35R20 A02) bis A10)
K01) N245) T92) K83) N265) BF2) E97a) V00)
245/35R20 265/35R20 A02) bis A10)
K01) N255) T95) K04) K83) N275) BF2) E97a) V00)
255/35R20 275/35R20 A02) bis A10)
K01) K02) K83) BF2) E97a) V00)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 11 / 19
Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 320 Mercedes S-Klasse, 4- 245/35R20 A02) bis A10)
MATIC N255) T95) BF2) E97a) K01)
(W221)
255/35R20
K83)
265/30R20
K04) K83) T94)
275/30R20
K02) K83)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
386 bis 463 Mercedes S63 AMG, 255/35R20 M+S 275/35R20 M+S A02) bis A10)
S65 AMG K01) K02) K83) BF2) E97a) V00)
(W221)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/40R20 A02) bis A10)
(W222, ab Modell 2014) N255) T99) BF2) E98b)
245/40R20 M+S
T99)
255/35R20
K03) N265) T97)
255/35R20 M+S
K03) T97)
265/35R20
K01) K04) N275) T99)
275/35R20
K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R20 275/35R20 A02) bis A10)
K04) BF2) E98b) V00)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 12 / 19
Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463 Mercedes S63 AMG, 265/35R20 M+S A02) bis A10)
S65 AMG BF2) E98b) EB3) K01)
(Limousine, W222) 275/35R20 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/40R20 A02) bis A10)
Coupe, Cabrio BF2)
(C217, A217) 255/35R20
K03)
255/40R20
G01) K03)
265/35R20
K03)
275/35R20
K01) K125)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R20 275/35R20 A02) bis A10)
K125) BF2) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463 Mercedes S63 AMG 255/40R20 M+S A02) bis A10)
Coupe, S65 AMG Coupe, BF2) EB3) K01)
S63 AMG Cabrio 265/35R20 M+S
(C217, A217)
275/35R20 M+S
K125)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 e1*98/14*0169*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 380 Mercedes SL 245/30R20 M+S A02) bis A10)
(Baureihe R230) BF7) E114) EF0)
255/30R20
K01) N265)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 13 / 19
Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 e1*98/14*0169*..
230 AMG e1*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
368 bis 450 Mercedes SL63 AMG, 255/30R20 M+S A02) bis A10)
SL65 AMG BF7) E114) EF0) K01)
(Baureihe R230)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 e1*98/14*0169*..
231 e1*2007/46*0803*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 335 Mercedes SL 255/30R20 A02) bis A10)
(Baureihe R231) BF3) E114a) E115) N265)
Auflagen und Hinweise
A01) Diese Auflage entfällt für dieses Gutachten.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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Nr. : RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. : 2b
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Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: MFS 156
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: MFS 156
Anzugsmoment: 150 Nm
BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Anzugsmoment: 130 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: MFS 156
Anzugsmoment: 140 Nm
BF5) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Anzugsmoment: 130 Nm
BF6) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. : 2b
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Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
BF7) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten, die mit
"S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
E114a)Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit
"N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-/
Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Brembo M444 360× 36 mit belüfteter und gelochter
Scheibe Ø360x36 mm
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG Carbon Ceramic mit belüfteter und gelochter
Scheibe Ø402x39 mm
EB3) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG Carbon Ceramic mit belüfteter und gelochter
Scheibe Ø420x40 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1820 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
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Anlage-Nr. : 2b
Seite : 16 / 19
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Teiletyp : Y1-90020
ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1840 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1860 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
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K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K61) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei
Lenkeinschlag) warm nach vorne innen um 5 mm einzuformen (Kontrollmöglichkeit
ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).
K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
• Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
• Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus
ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.
K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger
komplett um- und eng anzulegen,
• die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante
komplett bis zur Schraube zu kürzen.
K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS Radhaus
befindliche Blechsteg umzulegen,
• das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen,
• die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den
Schweller zu versetzen.
K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
aufzuweiten,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an
das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.
K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K121) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
aufzuweiten,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an
das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
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Anlage-Nr. : 2b
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Teiletyp : Y1-90020
K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
Befestigungsniet auszuschneiden,
• die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
zu kürzen
K126) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
Befestigungsniet auszuschneiden
• die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
zu kürzen
• die hinter der Ausbuchtung befindliche Blechkante ist um 10 mm zu kürzen
K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
• die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. : RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 19 / 19
Auftraggeber : Wheelworld GmbH
Teiletyp : Y1-90020
N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 2b mit den Seiten 1-19 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ Y1-90020 des Auftraggebers Wheelworld GmbH
Geschäftsstelle Essen, 21.08.2020