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							                                Teilegutachten
                                        nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO

                                         Nr. RZ-066057-A0-451
                                 über den Verwendungsbereich des Sonderrades
                                                  Y1-90020

Hersteller                    Wheelworld GmbH
                              Hüttenstr. 3
                              38871 Ilsenburg


Hinweise für den Fahrzeughalter

Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur
einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung vorzuführen. Die ausgefüllte
und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches Formblatt) ist im Fahrzeug
mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach Berichtigung
der Fahrzeugpapiere.

Technische Angaben zu den Sonderrädern

Art des Sonderrades:                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Radlastprüfung:                         TÜV Pfalz, 18-0318-A00-V02
Kennzeichnungen Rad / Zentrierring
Hersteller/Herstellerzeichen:    Wheelworld
Radtyp:                          Y1-90020
Ausführung:                      siehe Übersicht
Radgröße:                        9Jx20H2
Einpresstiefe [mm]: ET           siehe Übersicht
Zentrierring Kennzeichnung:      siehe Übersicht
ab Herstelldatum (Monat/Jahr):   siehe Übersicht


Übersicht der Ausführungen

Ausführung                           Loch- Bol-           zyl.    Be-           Ein- Mitten- zul.     zul. ab
                                     zahl/   zen-         Maß     festi-        press- loch-Ø Abroll- Rad- Herstell-
                                     Loch- loch-Ø         Bolzen- gungs-        tiefe         umfang last *) datum
                                     kreis-Ø              loch    bund                                       [Monat/
Rad                 Zentrierring       [mm] [mm]            [mm] [mm]            [mm] [mm] [mm] [kg] Jahr]
D4B                 FZ60              5/112      15,30  Kugel7,60
                                                               30 66,60 2260                           950 06/2020
                                                         Ø28
                                                         mm
D4B             ohne Ring         5/112 15,30 7,60 Kugel       30 66,60 2260                           950 06/2020
                                                         Ø28
                                                         mm
D4B             FZ60              5/112 15,30 7,60 Kugel       40 66,60 2260                           950 06/2020
                                                         Ø28
                                                         mm
D4B             ohne Ring         5/112 15,30 7,60 Kugel       40 66,60 2260                           950 06/2020
                                                         Ø28
                                                         mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

IFM - Geschäftsstelle Essen                               PRÜFLABORATORIUM
Schönscheidtstraße 28                         IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
45307 Essen                          Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 D-PL - 11109 - 01 - 00
                                                  Technischer Dienst: KBA – P 00004-96
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066057-A0-451
Seite :                    2/3
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90020



Durchgeführte Prüfungen

Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an Fahrzeugen des im
Verwendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zugrundelegung des
VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I und 3.4 der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern.

Fahrwerksfestigkeit

Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpresstiefe der Sonderräder
vergrößert. Die Spurweitenerhöhung ist nicht größer als 2%.

Ergebnis der Prüfungen

Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus den oben beschriebenen Prüfungen für die
einzelnen Rad-Reifen-Kombinationen ergaben, sind den Abschnitten Verwendungsbereich und
Auflagen und Hinweise zu entnehmen. Die Prüfergebnisse und somit auch die Auflagen und
Hinweise berücksichtigen die in der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße "Maximum in Service".

Festigkeitsprüfung

Die Sonderradprüfungen wurden von TÜV Pfalz - Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim,
Berichts-Nr. 18-0318-A00-V02, durchgeführt.


Sonstiges

Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung
und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem
Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute
gültigen Fassung entsprechen.

Der Auftraggeber/Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat den Nachweis (Zertifikat-Registrier-Nr.
49 02 0102002) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2
StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 3 sowie den Anhang und darf nur im vollen Wortlaut
vervielfältigt und weitergegeben werden.

Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles
beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.

Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung) auf die
Auflagen und Hinweise der jeweiligen Anlage sowie auf die Befestigungsart und die erforderlichen
Anzugsmomente der Radbefestigungsteile hingewiesen werden.
Die Bezieher der Sonderräder müssen außerdem darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung
des serienmäßigen Reserverades die Original-Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066057-A0-451
Seite :                    3/3
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90020


Anlagen

Verwendungsbereich Anlagen

Die Sonderräder sind vorgesehen für die in den folgenden Anlagen aufgeführten Fahrzeuge.

                                                                                        Seiten
ANLAGE 0           Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol                    8

                   Verwendungsbereiche                                                  Seiten Datum
AUDI
ANLAGE 1           (5/112/57 ET30 D4B / FZ60)                                           8        21.08.2020
ANLAGE 3           (5/112/57 ET40 D4B / FZ60)                                           10       21.08.2020
ANLAGE 2           (5/112/66,5 ET30 D4B / ohne Ring)                                    20       21.08.2020
ANLAGE 4           (5/112/66,5 ET40 D4B / ohne Ring)                                    10       21.08.2020
BENTLEY
ANLAGE 1a          (5/112/57 ET30 D4B / FZ60)                                           3        21.08.2020
ANLAGE 3a          (5/112/57 ET40 D4B / FZ60)                                           3        21.08.2020
BMW
ANLAGE 2a          (5/112/66,5 ET30 D4B / ohne Ring)                                    10       21.08.2020
ANLAGE 4a          (5/112/66,5 ET40 D4B / ohne Ring)                                    6        21.08.2020
MERCEDES
ANLAGE 2b          (5/112/66,5 ET30 D4B / ohne Ring)                                    19       21.08.2020
ANLAGE 4b          (5/112/66,5 ET40 D4B / ohne Ring)                                    18       21.08.2020
SEAT
ANLAGE 1b          (5/112/57 ET30 D4B / FZ60)                                           6        21.08.2020
SKODA
ANLAGE 3b          (5/112/57 ET40 D4B / FZ60)                                           7        21.08.2020
TOYOTA
ANLAGE 2c          (5/112/66,5 ET30 D4B / ohne Ring)                                    4        21.08.2020
VW
ANLAGE 3c          (5/112/57 ET40 D4B / FZ60)                                           10       21.08.2020

| = aktualisierte bzw. neu hinzugefügte Verwendungsbereiche

                               TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG
                         IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
                                 Schönscheidtstr. 28, 45307 Essen
                        Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 D-PL - 11109 - 01 - 00
                                        Benannt als Technischer Dienst
                                  vom Kraftfahrt Bundesamt: KBA -P 00004-96

Geschäftsstelle Essen, den 21.08.2020



                                                                  Dipl. Ing. Thomas Brauckmann
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. :               2b
Seite :                    1 / 19
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  Y1-90020
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Y1
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             D4B
Radausführungskennz.:                                      D4B
Radgröße:                                                9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                        30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,6 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      950 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2260 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. :               2b
Seite :                    2 / 19
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90020


Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                         MFS 156     130 Nm
                Schaftlänge 30 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                         MFS 156      150 Nm
                Schaftlänge 30 mm
BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                               130 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF4       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                         MFS 156      140 Nm
                Schaftlänge 30 mm
BF5       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                               130 Nm
                Schaftlänge 27 mm
BF6       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                               140 Nm
                Schaftlänge 27 mm
BF7       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                               120 Nm
                Schaftlänge 27 mm

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
216                             e1*2001/116*0372*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
285             Mercedes CL               255/35R20                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit         K03) K11)                         BF1)
                kleinsten Serienreifen in
                17-Zoll und Heckantrieb) 275/30R20
                                          K01) K21)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
216                             e1*2001/116*0372*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
285             Mercedes CL               255/35R20                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit         K03) K11)                         BF1)
                kleinsten Serienreifen in
                17-Zoll und 4-MATIC)      275/30R20
                                          K01) K21)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
216                             e1*2001/116*0372*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 380     Mercedes CL               255/35R20                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit         K03) K11) N265)                   BF2)
                kleinsten Serienreifen in
                18-Zoll und Heckantrieb) 275/30R20
                                          K01) K21)
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Nr. :                      RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. :               2b
Seite :                    3 / 19
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90020


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
216                             e1*2001/116*0372*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
320             Mercedes CL               255/35R20                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit         K03) K11)                         BF1)
                kleinsten Serienreifen in
                18-Zoll und 4-MATIC)      275/30R20
                                          K01) K21)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
216                           e1*2001/116*0372*..
216 AMG                       e1*2001/116*0426*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463     Mercedes CL AMG        255/35R20 M+S                        A02) bis A10)
                                       K03) K11)                            BF1)

                                         275/30R20 M+S
                                         K01) K21)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
218                             e1*2007/46*0485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 245     Mercedes CLS             245/30R20                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi;       A94) T90)                          BF3) EB1)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   255/30R20
                245/45R17)               A94a) K61) K97) T92)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
218                             e1*2007/46*0485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300     Mercedes CLS             255/30R20                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi;                                          A94a) BF3) EB1) K61) K97)
                Ausführungen mit                                            T92)
                kleinsten Serienreifen
                255/40R18)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
219                           e1*2001/116*0295*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 285     Mercedes CLS           245/30R20                            A02) bis A10)
                                                                            A94) BF4) T90)
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Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90020


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ECLS                        e1*2007/46*1818*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
143 bis 270     Mercedes CLS           245/35R20 M+S                             A02) bis A10)
                                                                                 A94) BF2)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         245/35R20            275/30R20          A02) bis A10)
                                                              A94a)              BF2)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                            e1*2007/46*1666*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 220     Mercedes E-Klasse        225/35R20                               A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;          T90)                                    BF2)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   235/35R20
                ab 225/..)
                                         245/30R20
                                         K03) T90)

                                         245/35R20
                                         K03) K133)

                                         255/30R20
                                         K01) K04) K133)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         245/35R20            275/30R20          A02) bis A10)
                                         K03)                 K02) K126) K133)   BF2)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                            e1*2007/46*1666*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270     Mercedes E-Klasse        245/30R20                               A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;          K03) N255) T90)                         BF2)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   245/35R20
                ab 245/..)               K03) K133) N255)

                                         255/30R20
                                         K01) K04) K133) N265) T92)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         245/35R20            275/30R20          A02) bis A10)
                                         K03)                 K02) K126) K133)   BF2)
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Nr. :                      RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. :               2b
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Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90020


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
211                           E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
211G                          e1*2001/116*0274*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 285      Mercedes E-Klasse      245/30R20                                 A02) bis A10)
                (Limousine )                                                     BF1) K01) K04) K11) K15)
                                                                                 T90)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
212G                            e1*2007/46*0484*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225     Mercedes E-Klasse         235/30R20                              A02) bis A10)
                (W212, Limousine,                                                BF5) E111) K01) K02) K27)
                Ausführungen mit                                                 K67) K97) M00) T88)
                kleinsten Serienreifen in
                16Zoll)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
212                           e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270     Mercedes E-Klasse      235/35R20                                 A02) bis A10)
                (W213, Limousine)      K04) N245) T92)                           BF2) E111a) K01)

                                         245/35R20
                                         K04) K133) N255) T95)

                                         255/30R20
                                         K02) K133) N265) T92)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/35R20            255/30R20          A02) bis A10)
                                         K01) N235) T90)      K02) K133) N265)   BF2) E111a) V00)
                                                              T92)
                                         235/35R20            265/30R20          A02) bis A10)
                                         K01) N245)           K02) K133) N275)   BF2) E111a) V00)
                                                              T94)
                                         245/35R20            275/30R20          A02) bis A10)
                                         K01)                 K02) K26) K133)    BF2) E111a)
                                                              T97)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. :               2b
Seite :                    6 / 19
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90020


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                          e1*2007/46*1560*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270     Mercedes E-Klasse      245/35R20                                 A02) bis A10)
                (S213, Kombi)                                                    BF2) K01) K04) K133) N255)
                                                                                 T95)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         245/35R20            275/30R20          A02) bis A10)
                                         K01)                 K02) K26) K133)    BF2)
                                                              T97)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 335     Mercedes GL- Klasse,    265/50R20                                A02) bis A10)
                GLS                     ER2) K112) N275)                         BF2) EF0) K01) K02)
                (Ausführungen ohne
                serienmäßige            275/45R20
                Radhausverbreiterung) ER4)

                                         285/45R20
                                         ER3)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
166                             e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 335     Mercedes GL- Klasse,     265/50R20                               A02) bis A10)
                GLS                      ER2) K04) K112) N275)                   BF2) EF0) K01)
                (Ausführungen mit
                serienmäßiger            275/45R20
                Radhausverbreiterung     ER4)
                und Serienreifen
                295/40R21)               285/45R20
                                         ER3) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                          e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes GLA           235/35R20                                 A02) bis A10)
                                                                                 BF5) K01) K04) K118) K119)
                                                                                 K120) K121)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. :               2b
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Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90020


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                           e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165      Mercedes GLB           245/40R20                         A02) bis A10)
                                                                         BF3) K01) K02) K120)
                                        255/40R20

                                        275/35R20


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                          e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243     Mercedes GLC           235/45R20                         A02) bis A10)
                (X253)                 A94)                              BF2)

                                        245/45R20
                                        A94)

                                        255/45R20
                                        K03)

                                        265/40R20
                                        K01) K04)

                                        265/45R20
                                        K01) K04)

                                        275/40R20
                                        K01) K04)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. :               2b
Seite :                    8 / 19
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90020


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                          e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287     Mercedes GLC 43        235/45R20 M+S                            A02) bis A10)
                AMG, GLC 43 AMG                                                 BF2)
                Coupe                  245/45R20 M+S
                (X253, C253)
                                       255/40R20

                                        255/45R20

                                        265/40R20
                                        K01)

                                        265/45R20
                                        K01)

                                        275/40R20
                                        K01)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        235/45R20            265/40R20          A02) bis A10)
                                                                                BF2) V00)
                                        245/45R20            275/40R20          A02) bis A10)
                                                                                BF2) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                          e1*2001/116*0480*..
204X AMG                      e1*2007/46*1884*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
350 bis 375     Mercedes GLC 63        235/45R20 M+S                            A02) bis A10)
                AMG, GLC 63S AMG                                                A94) BF2) EB2)
                (X253, C253)           255/45R20
                                       N265)

                                        265/40R20
                                        N275)

                                        265/45R20
                                        N275)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        235/45R20            265/40R20          A02) bis A10)
                                        N245)                A94) N275)         BF2) EB2) V00)
                                        245/45R20            275/40R20          A02) bis A10)
                                        N255)                A94) N285)         BF2) EB2) V00)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. :               2b
Seite :                    9 / 19
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90020


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243     Mercedes GLC Coupe      235/45R20                               A02) bis A10)
                (C253, ohne                                                     BF2)
                Radhausverbreiterungen 245/45R20
                an Achse 2)
                                        255/45R20

                                        265/40R20
                                        K01) K04)

                                        265/45R20
                                        K01) K04)

                                        275/40R20
                                        K01) K04)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        235/45R20            265/40R20          A02) bis A10)
                                                             K04)               BF2) V00)
                                        245/45R20            275/40R20          A02) bis A10)
                                                             K04)               BF2) V00)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243     Mercedes GLC Coupe      235/45R20                               A02) bis A10)
                (C253, mit              N245)                                   BF2)
                Radhausverbreiterungen
                an Achse 2)             235/45R20 M+S

                                        245/45R20
                                        N255)

                                        245/45R20 M+S

                                        255/45R20

                                        265/40R20
                                        K01)

                                        265/45R20
                                        K01)

                                        275/40R20
                                        K01)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        235/45R20            265/40R20          A02) bis A10)
                                                                                BF2) V00)
                                        245/45R20            275/40R20          A02) bis A10)
                                                                                BF2) V00)
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Nr. :                      RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. :               2b
Seite :                    10 / 19
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90020



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
164                           e1*2001/116*0315*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285     Mercedes ML-Klasse     245/45R20                                A02) bis A10)
                                       K04) N255)                               BF6) K01)

                                        255/45R20
                                        K04)

                                        265/45R20
                                        K02)

                                        275/40R20
                                        K02)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        245/45R20            275/40R20          A02) bis A10)
                                        K01) N255)           K02)               BF6) V00)
                                        245/45R20 M+S        275/40R20 M+S      A02) bis A10)
                                        K01)                 K02)               BF6) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
221                           e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 380     Mercedes S-Klasse,     245/35R20                                A02) bis A10)
                Heckantrieb            N255) T95)                               BF2) E97a) K01)
                (W221)
                                       255/35R20
                                       K83) N265)

                                        265/30R20
                                        K04) K83) N275) T94)

                                        275/30R20
                                        K02) K83)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        235/35R20            255/35R20          A02) bis A10)
                                        K01) N245) T92)      K83) N265)         BF2) E97a) V00)
                                        245/35R20            265/35R20          A02) bis A10)
                                        K01) N255) T95)      K04) K83) N275)    BF2) E97a) V00)
                                        255/35R20            275/35R20          A02) bis A10)
                                        K01)                 K02) K83)          BF2) E97a) V00)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066057-A0-451
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Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90020


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
221                           e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 320     Mercedes S-Klasse, 4-  245/35R20                                A02) bis A10)
                MATIC                  N255) T95)                               BF2) E97a) K01)
                (W221)
                                       255/35R20
                                       K83)

                                        265/30R20
                                        K04) K83) T94)

                                        275/30R20
                                        K02) K83)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
221                           e1*2001/116*0335*..
221 AMG                       e1*2001/116*0396*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne              hinten
386 bis 463     Mercedes S63 AMG,      255/35R20 M+S      275/35R20 M+S         A02) bis A10)
                S65 AMG                K01)               K02) K83)             BF2) E97a) V00)
                (W221)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
221                           e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 390     Mercedes S-Klasse      245/40R20                                A02) bis A10)
                (W222, ab Modell 2014) N255) T99)                               BF2) E98b)

                                        245/40R20 M+S
                                        T99)

                                        255/35R20
                                        K03) N265) T97)

                                        255/35R20 M+S
                                        K03) T97)

                                        265/35R20
                                        K01) K04) N275) T99)

                                        275/35R20
                                        K01) K04)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        245/40R20            275/35R20          A02) bis A10)
                                                             K04)               BF2) E98b) V00)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. :               2b
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Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90020


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
221                           e1*2001/116*0335*..
221 AMG                       e1*2001/116*0396*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463     Mercedes S63 AMG,      265/35R20 M+S                            A02) bis A10)
                S65 AMG                                                         BF2) E98b) EB3) K01)
                (Limousine, W222)      275/35R20 M+S


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
221                           e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 345     Mercedes S-Klasse      245/40R20                                A02) bis A10)
                Coupe, Cabrio                                                   BF2)
                (C217, A217)           255/35R20
                                       K03)

                                        255/40R20
                                        G01) K03)

                                        265/35R20
                                        K03)

                                        275/35R20
                                        K01) K125)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        245/40R20            275/35R20          A02) bis A10)
                                                             K125)              BF2) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
221                           e1*2001/116*0335*..
221 AMG                       e1*2001/116*0396*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463     Mercedes S63 AMG       255/40R20 M+S                            A02) bis A10)
                Coupe, S65 AMG Coupe,                                           BF2) EB3) K01)
                S63 AMG Cabrio         265/35R20 M+S
                (C217, A217)
                                       275/35R20 M+S
                                       K125)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
230                            e1*98/14*0169*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 380     Mercedes SL             245/30R20 M+S                           A02) bis A10)
                (Baureihe R230)                                                 BF7) E114) EF0)
                                        255/30R20
                                        K01) N265)
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Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
230                            e1*98/14*0169*..
230 AMG                        e1*2001/116*0248*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
368 bis 450     Mercedes SL63 AMG,      255/30R20 M+S                     A02) bis A10)
                SL65 AMG                                                  BF7) E114) EF0) K01)
                (Baureihe R230)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
230                            e1*98/14*0169*..
231                            e1*2007/46*0803*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 335     Mercedes SL             255/30R20                         A02) bis A10)
                (Baureihe R231)                                           BF3) E114a) E115) N265)

Auflagen und Hinweise

A01)   Diese Auflage entfällt für dieses Gutachten.

A02)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
       angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: MFS 156
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: MFS 156
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: MFS 156
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF5)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF6)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm
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BF7)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 120 Nm

E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.

E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
      die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
      die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten, die mit
      "S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

E114a)Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit
      "N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-/
      Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
      ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Brembo M444 360× 36 mit belüfteter und gelochter
         Scheibe Ø360x36 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG Carbon Ceramic mit belüfteter und gelochter
         Scheibe Ø402x39 mm

EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG Carbon Ceramic mit belüfteter und gelochter
         Scheibe Ø420x40 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1820 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
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ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1840 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1860 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K11)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
       ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
       bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
       um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.
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K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K61)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei
       Lenkeinschlag) warm nach vorne innen um 5 mm einzuformen (Kontrollmöglichkeit
       ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).

K67)   Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
       • Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
         Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
       • Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus
         ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.

K83)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger
          komplett um- und eng anzulegen,
       • die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante
          komplett bis zur Schraube zu kürzen.

K97)   An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
       umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS Radhaus
         befindliche Blechsteg umzulegen,
      • das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen,
      • die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den
         Schweller zu versetzen.

K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
      der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
         aufzuweiten,
      • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an
         das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.

K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
      der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K121) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
         aufzuweiten,
      • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an
         das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.
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K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
         Befestigungsniet auszuschneiden,
      • die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
         zu kürzen

K126) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
         Befestigungsniet auszuschneiden
      • die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
         zu kürzen
      • die hinter der Ausbuchtung befindliche Blechkante ist um 10 mm zu kürzen

K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
         Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
      • die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066057-A0-451
Anlage-Nr. :               2b
Seite :                    19 / 19
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90020


N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 2b mit den Seiten 1-19 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ Y1-90020 des Auftraggebers Wheelworld GmbH

Geschäftsstelle Essen, 21.08.2020