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							                                Teilegutachten
                                        nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO

                                         Nr. RZ-066059-A0-451
                                 über den Verwendungsbereich des Sonderrades
                                                  Y1-90021

Hersteller                    Wheelworld GmbH
                              Hüttenstr. 3
                              38871 Ilsenburg


Hinweise für den Fahrzeughalter

Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur
einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung vorzuführen. Die ausgefüllte
und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches Formblatt) ist im Fahrzeug
mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach Berichtigung
der Fahrzeugpapiere.

Technische Angaben zu den Sonderrädern

Art des Sonderrades:                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Radlastprüfung:                         TÜV Pfalz, 18-0944-A00-V02
Kennzeichnungen Rad / Zentrierring
Hersteller/Herstellerzeichen:    Wheelworld
Radtyp:                          Y1-90021
Ausführung:                      siehe Übersicht
Radgröße:                        9Jx21H2
Einpresstiefe [mm]: ET           siehe Übersicht
Zentrierring Kennzeichnung:      siehe Übersicht
ab Herstelldatum (Monat/Jahr):   siehe Übersicht


Übersicht der Ausführungen

Ausführung                           Loch- Bol-           zyl.    Be-           Ein- Mitten- zul.     zul. ab
                                     zahl/   zen-         Maß     festi-        press- loch-Ø Abroll- Rad- Herstell-
                                     Loch- loch-Ø         Bolzen- gungs-        tiefe         umfang last *) datum
                                     kreis-Ø              loch    bund                                       [Monat/
Rad                 Zentrierring       [mm] [mm]            [mm] [mm]            [mm] [mm] [mm] [kg] Jahr]
D4B                 FZ60              5/112      15,30  Kugel7,60
                                                               30 66,60 2260                           950 06/2020
                                                         Ø28
                                                         mm
D4B             ohne Ring         5/112 15,30 7,60 Kugel       30 66,60 2260                           950 06/2020
                                                         Ø28
                                                         mm
D4B             FZ60              5/112 15,30 7,60 Kugel       40 66,60 2260                           950 06/2020
                                                         Ø28
                                                         mm
D4B             ohne Ring         5/112 15,30 7,60 Kugel       40 66,60 2260                           950 06/2020
                                                         Ø28
                                                         mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

IFM - Geschäftsstelle Essen                               PRÜFLABORATORIUM
Schönscheidtstraße 28                         IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
45307 Essen                          Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 D-PL - 11109 - 01 - 00
                                                  Technischer Dienst: KBA – P 00004-96
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066059-A0-451
Seite :                    2/3
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90021



Durchgeführte Prüfungen

Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an Fahrzeugen des im
Verwendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zugrundelegung des
VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I und 3.4 der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern.

Fahrwerksfestigkeit

Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpresstiefe der Sonderräder
vergrößert. Die Spurweitenerhöhung ist nicht größer als 2%.

Ergebnis der Prüfungen

Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus den oben beschriebenen Prüfungen für die
einzelnen Rad-Reifen-Kombinationen ergaben, sind den Abschnitten Verwendungsbereich und
Auflagen und Hinweise zu entnehmen. Die Prüfergebnisse und somit auch die Auflagen und
Hinweise berücksichtigen die in der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße "Maximum in Service".

Festigkeitsprüfung

Die Sonderradprüfungen wurden von TÜV Pfalz - Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim,
Berichts-Nr. 18-0944-A00-V02, durchgeführt.


Sonstiges

Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung
und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem
Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute
gültigen Fassung entsprechen.

Der Auftraggeber/Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat den Nachweis (Zertifikat-Registrier-Nr.
49 02 0102002) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2
StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 3 sowie den Anhang und darf nur im vollen Wortlaut
vervielfältigt und weitergegeben werden.

Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles
beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.

Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung) auf die
Auflagen und Hinweise der jeweiligen Anlage sowie auf die Befestigungsart und die erforderlichen
Anzugsmomente der Radbefestigungsteile hingewiesen werden.
Die Bezieher der Sonderräder müssen außerdem darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung
des serienmäßigen Reserverades die Original-Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066059-A0-451
Seite :                    3/3
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90021


Anlagen

Verwendungsbereich Anlagen

Die Sonderräder sind vorgesehen für die in den folgenden Anlagen aufgeführten Fahrzeuge.

                                                                                        Seiten
ANLAGE 0           Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol                    8

                   Verwendungsbereiche                                                  Seiten Datum
AUDI
ANLAGE 3           (5/112/57 ET40 D4B / FZ60)                                           5        24.08.2020
ANLAGE 2           (5/112/66,5 ET30 D4B / ohne Ring)                                    13       24.08.2020
ANLAGE 4           (5/112/66,5 ET40 D4B / ohne Ring)                                    7        24.08.2020
BMW
ANLAGE 2a          (5/112/66,5 ET30 D4B / ohne Ring)                                    6        24.08.2020
ANLAGE 4a          (5/112/66,5 ET40 D4B / ohne Ring)                                    4        24.08.2020
MERCEDES
ANLAGE 2b          (5/112/66,5 ET30 D4B / ohne Ring)                                    10       24.08.2020
ANLAGE 4b          (5/112/66,5 ET40 D4B / ohne Ring)                                    10       24.08.2020
SEAT
ANLAGE 1           (5/112/57 ET30 D4B / FZ60)                                           4        24.08.2020
VW
ANLAGE 3a          (5/112/57 ET40 D4B / FZ60)                                           5        24.08.2020

| = aktualisierte bzw. neu hinzugefügte Verwendungsbereiche

                               TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG
                         IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
                                 Schönscheidtstr. 28, 45307 Essen
                        Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 D-PL - 11109 - 01 - 00
                                        Benannt als Technischer Dienst
                                  vom Kraftfahrt Bundesamt: KBA -P 00004-96

Geschäftsstelle Essen, den 24.08.2020



                                                                  Dipl. Ing. Thomas Brauckmann
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066059-A0-451
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    1 / 13
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90021


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  Y1-90021
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Y1
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             D4B
Radausführungskennz.:                                      D4B
Radgröße:                                                9Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                        30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,6 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      950 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2260 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                      MFS 155     140 Nm
                Schaftlänge 27 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                      MFS 155    150 Nm
                Schaftlänge 27 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                      MFS 155    160 Nm
                Schaftlänge 27 mm
BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                        140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
BF5       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                      MFS 155    180 Nm
                Schaftlänge 27 mm
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066059-A0-451
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    2 / 13
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90021


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                              e1*2001/116*0430*..
B81                             e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 180     Audi A4 Allroad          255/30R21                               A02) bis A10)
                (Baureihe B8)                                                    BF1) E79b) K04) K69) K70)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                              e1*2001/116*0430*..
B81                             e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi A4 Allroad          245/30R21                               A02) bis A10)
                (Baureihe B9)                                                    BF1) E79c) K03) T91)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                             e1*2007/46*0436*..
4G1                            e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245     Audi A6                 245/30R21                                A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)                                               BF1) E54) EB1) K13) K22)
                                                                                 K25) K28) K71) K73) N255)
                                                                                 T91)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                             e1*2007/46*1801*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 195     Audi A6                 245/35R21                                A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,      K04) N255)                               BF1) E21) K01)
                Frontantrieb)
                                        255/30R21
                                        K02)

                                         255/35R21
                                         K02)

                                         265/30R21
                                         K02)

                                         275/30R21
                                         K02)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         245/35R21            275/30R21          A02) bis A10)
                                         K01) N255)           K02)               BF1) E21) V00)
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Nr. :                      RZ-066059-A0-451
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90021


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                             e1*2007/46*1801*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 250     Audi A6                 245/35R21                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,      K04) N255) T96)                   BF1) E21) E54) K01)
                Allradantrieb)
                                        255/30R21
                                        K02) T93)

                                        255/35R21
                                        K02)

                                        265/30R21
                                        K02) T96)

                                        275/30R21
                                        K02)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                             e1*2007/46*0436*..
4G1                            e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 245     Audi A7, A7 Sportback   245/30R21                         A02) bis A10)
                                        A93) N255) T91)                   BF1) EB1)

                                        255/30R21
                                        A93a) K63) T93)

                                        265/30R21
                                        K63)

                                        275/30R21
                                        GCD) K63)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                             e1*2007/46*0436*..
4G1                            e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
309 bis 331     Audi S7, S7 Sportback   265/30R21                         A02) bis A10)
                                                                          BF1) EB1) K63)
                                        275/30R21
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Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90021


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                             e1*2007/46*1801*..
F2                             e1*2007/46*1840*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 250     Audi A7 Sportback       245/35R21                               A02) bis A10)
                                        N255)                                   BF1) E21)

                                        255/35R21

                                        265/30R21
                                        A93a)

                                        275/30R21
                                        K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4H                            e1*2007/46*0284*..
4H                            e1*2007/46*0398*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 368     Audi A8, A8L           245/35R21                                A02) bis A10)
                                       N255) T96)                               BF2) E44) EB1) EB2)

                                        255/35R21

                                        265/35R21
                                        K71) K72)

                                        275/30R21
                                        K04)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        245/35R21            275/30R21          A02) bis A10)
                                        N255) T96)           K04)               BF2) E44) EB1) EB2) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F8                            e1*2007/46*1751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 338     Audi A8, A8 L          255/35R21                                A02) bis A10)
                                       N265) T98)                               A93a) BF3) E44) EB3)

                                        265/35R21
                                        K04)

                                        275/30R21
                                        K03) K04) T98)

                                        275/35R21
                                        GH9) K03) K04)
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Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90021


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                              e1*2001/116*0473*..
8R                              e1*2001/116*0497*..
8R1                             e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5                  245/40R21                          A02) bis A10)
                (ohne                    K03) N255)                         A94) BF4) K04)
                Serienverbreiterung)
                                         255/40R21
                                         K01)

                                         265/35R21
                                         K01)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                              e1*2001/116*0473*..
8R                              e1*2001/116*0497*..
8R1                             e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5                   245/40R21                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) N255)                             A94) BF4)

                                         255/40R21

                                         265/35R21


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                              e1*2007/46*1550*..
FY                              e1*2007/46*1685*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi Q5                  245/40R21                          A02) bis A10)
                (ohne Verbreiterungs-    A94)                               BF4) E44) K01) K04)
                Flaps vorne u. hinten)
                                         255/40R21
                                         A94a)

                                         265/35R21
                                         A94)

                                         265/40R21

                                         275/35R21
                                         A94a)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
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Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90021


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                              e1*2007/46*1550*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
255 bis 260     Audi SQ5                 255/40R21                          A02) bis A10)
                (ohne Verbreiterungs-    A94a)                              BF4) K01) K04)
                Flaps vorne u. hinten)
                                         265/35R21
                                         A94)

                                         265/40R21

                                         275/35R21
                                         A94a)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                               e1*2007/46*1550*..
FY                               e1*2007/46*1685*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi Q5                   245/40R21                         A02) bis A10)
                (mit Verbreiterungs-      A94)                              BF4) E44)
                Flaps vorne u. hinten)
                                          255/40R21
                                          A94a) K01)

                                         265/35R21
                                         A94) K01) K04)

                                         265/40R21
                                         K01) K04)

                                         275/35R21
                                         A94a) K01) K04)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                               e1*2007/46*1550*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
255 bis 260     Audi SQ5                  255/40R21                         A02) bis A10)
                (mit Verbreiterungs-      A94a)                             BF4) K01)
                Flaps vorne u. hinten)
                                          265/35R21
                                          A94) K04)

                                         265/40R21
                                         K04)

                                         275/35R21
                                         A94a) K04)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066059-A0-451
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    7 / 13
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90021


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                              e1*2001/116*0350*..
4L                              e1*2001/116*0367*..
4L1                             e13*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250     Audi Q7                  255/45R21                          A02) bis A10)
                (ohne Verbreiterungs-    N265)                              BF5) E78a)
                Flaps)
                                         255/45R21 M+S

                                         265/40R21
                                         A93a) N275)

                                         265/40R21 M+S
                                         A93a)

                                         265/45R21
                                         ER1) G2Z) N275)

                                         265/45R21 M+S
                                         ER1) G2Z)

                                         275/40R21
                                         N285)

                                         275/40R21 M+S


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                               e1*2001/116*0350*..
4L                               e1*2001/116*0367*..
4L1                              e13*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250     Audi Q7                   255/45R21                         A02) bis A10)
                (mit Verbreiterungs-      N265)                             BF5) E78a)
                Flaps)
                                          255/45R21 M+S

                                         265/40R21
                                         A93a) N275)

                                         265/40R21 M+S
                                         A93a)

                                         265/45R21
                                         ER1) G2Z) N275)

                                         265/45R21 M+S
                                         ER1) G2Z)

                                         275/40R21
                                         N285)

                                         275/40R21 M+S
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
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Anlage-Nr. :               2
Seite :                    8 / 13
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90021


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                              e1*2001/116*0350*..
4L1                             e13*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
320             Audi SQ7                 255/45R21 M+S                      A02) bis A10)
                (ohne Verbreiterungs-                                       BF5) E78a) EB4)
                Flaps)                   265/40R21 M+S
                                         A93a)

                                         265/45R21 M+S
                                         ER1)

                                         275/40R21 M+S


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                               e1*2001/116*0350*..
4L1                              e13*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
320             Audi SQ7                  255/45R21 M+S                     A02) bis A10)
                (mit Verbreiterungs-                                        BF5) E78a) EB4)
                Flaps)                    265/40R21 M+S
                                          A93a)

                                         265/45R21 M+S
                                         ER1)

                                         275/40R21 M+S


Auflagen und Hinweise

A01)   Diese Auflage entfällt für dieses Gutachten.

A02)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066059-A0-451
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90021


A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
       angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Zubehörkit: MFS 155
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Zubehörkit: MFS 155
       Anzugsmoment: 150 Nm
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Nr. :                      RZ-066059-A0-451
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BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Zubehörkit: MFS 155
       Anzugsmoment: 160 Nm

BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
       30 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Zubehörkit: MFS 155
       Anzugsmoment: 180 Nm

E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
      -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
      • Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015
      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
        'C' stehen

E79c) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
      • Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016
      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
        stehen

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. S7 mit belüfteter Scheibe Ø400x38 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Audi Zeichen Ate mit belüfteter Scheibe Ø380x36 mm

EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. S ACF010 mit belüfteter Scheibe Ø399x38,5 mm

EB4)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AXB mit belüfteter Scheibe Ø375x36 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 6N0 mit belüfteter Scheibe Ø350x28 mm
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Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90021


ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1830 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G2Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/50R20,
     285/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCD) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19,
     265/35R20, 275/30R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GH9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R19,
     265/35R21, 265/40R20, 275/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066059-A0-451
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    12 / 13
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90021


K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
       eng an das Blechradhaus anzulegen.

K69)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Blechradhauskante ist von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte komplett umzulegen,
       • der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
       • die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist entsprechend der
          umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K70)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45° vor der Radmitte
          ein Streifen von 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
       • die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist im oben genannten Bereich
          um 5 mm zu kürzen.

K71)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
       an das Blechradhaus anzulegen.

K72)   An Achse 1 sind die an der Radhauskante befindlichen Schrauben (ca. 150mm hinter der
       Radmitte) samt den Kunststoffspangen zu entfernen.

K73)   An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
       Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
       Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
       Freigängigkeit herzustellen.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066059-A0-451
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90021



N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 2 mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ Y1-90021 des Auftraggebers Wheelworld GmbH

Geschäftsstelle Essen, 24.08.2020