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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          20-0514-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9Jx21 H2 Typ Y1-90021 und 11Jx21H2 Typ Y1-11021
Fertiger/Zulieferer             Wheelworld GmbH

                                                                                      Seite 1 von 5

Hersteller                      Wheelworld GmbH
                                Hüttenstraße 3
                                38871 Ilsenburg
                                QM-Nr.:49 02 0150804

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          Y1                            Y1
Typ                             Y1-90021                      Y1-11021
Radgröße                        9Jx21 H2                      11Jx21H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/               Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                           Lochkreis- (mm)/        tiefe     last     (mm)
                                           Mittenloch-ø            (mm)      (kg)
                                           (mm)
D4B        Y1-90021 D4B / ohne Ring        5/112/66,7              30           950   2260
D4B        Y1-11021 D4B / ohne Ring        5/112/66,7              32           950   2260

Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen               wheelworld                    wheelworld
Radtyp und Ausführung           Y1-90021 (s.o.)               Y1-11021 (s.o.)
Radgröße                        9Jx21 H2                      11Jx21H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)                   ET.. (s.o.)
Giessereikennzeichen            LuSt                          LuSt
Herkunftsmerkmal                -                             -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,25            Kugel          140                 30
        (geteilt)                    d=28mm

Prüfungen

Die Gutachten Nr.18-0944-A00-V02 und 18-0945-A00-V02 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          20-0514-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9Jx21 H2 Typ Y1-90021 und 11Jx21H2 Typ Y1-11021
Fertiger/Zulieferer             Wheelworld GmbH

                                                                                      Seite 2 von 5


Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen            Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X5 (IV)           155-250       265/40R21         R02                              A07 A12 A14
G5X                   155-250       275/40R21         K1b R02                          A18 A56 B74
e1*2007/46*1918*..    155-250       275/40R21         R03 187                          L06 V21 S01
- incl. M-Paket       155-250       295/35R21         K2b R03 T03 T07 190
                      155-250       305/35R21         K2b R03 189
                      155-250       315/35R21         K2b K6w K8e R03 187

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-                                               Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit                                               Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                              V      W        Y
210 km/h                                                      100% 100% 100%
220 km/h                                                      97%    100% 100%
230 km/h                                                      94%    100% 100%
240 km/h                                                      91%    100% 100%
250 km/h                                                      -      95%      100%
260 km/h                                                      -      90%      100%
270 km/h                                                      -      85%      100%
280 km/h                                                      -      -        95%
290 km/h                                                      -      -        90%
300 km/h                                                      -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          20-0514-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9Jx21 H2 Typ Y1-90021 und 11Jx21H2 Typ Y1-11021
Fertiger/Zulieferer             Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 3 von 5

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

187      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1870 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

189      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1890 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

190      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1900 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

B74    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 395 mm an Achse 1.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         20-0514-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9Jx21 H2 Typ Y1-90021 und 11Jx21H2 Typ Y1-11021
Fertiger/Zulieferer            Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 4 von 5

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.

T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V21    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1   235/45R21              255/40R21
Nr. 2   245/30R21              295/25R21
Nr. 3   245/35R21              275/30R21, 285/30R21
Nr. 4   245/40R21              275/35R21, 285/35R21
Nr. 5   255/30R21              295/25R21, 305/25R21
Nr. 6   255/35R21              285/30R21, 295/30R21
Nr. 7   255/40R21              285/35R21
Nr. 8   255/50R21              285/45R21
Nr. 9   265/35R21              305/30R21, 315/30R21
Nr.10   265/40R21              295/35R21
Nr.11   265/45R21              295/40R21
Nr.12   275/35R21              315/30R21, 325/30R21
Nr.13   275/40R21              305/35R21, 315/35R21
Nr.14   275/45R21              315/40R21
Nr.15   285/35R21              325/30R21
Nr.16   285/40R21              315/35R21
Nr.17   285/45R21              315/40R21, 325/40R21

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         20-0514-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9Jx21 H2 Typ Y1-90021 und 11Jx21H2 Typ Y1-11021
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                                                                                      Seite 5 von 5
Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen der Sonderradtypen an Achse 1 und an Achse 2 wurden
inTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim ab April 2018 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung
fand am 8. September 2020 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2018.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 8. September 2020




Schmidt                                                                              00350716.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim