Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. RZ-066059-A0-451 über den Verwendungsbereich des Sonderrades Y1-90021 Hersteller Wheelworld GmbH Hüttenstr. 3 38871 Ilsenburg Hinweise für den Fahrzeughalter Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung vorzuführen. Die ausgefüllte und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches Formblatt) ist im Fahrzeug mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Technische Angaben zu den Sonderrädern Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Radlastprüfung: TÜV Pfalz, 18-0944-A00-V02 Kennzeichnungen Rad / Zentrierring Hersteller/Herstellerzeichen: Wheelworld Radtyp: Y1-90021 Ausführung: siehe Übersicht Radgröße: 9Jx21H2 Einpresstiefe [mm]: ET siehe Übersicht Zentrierring Kennzeichnung: siehe Übersicht ab Herstelldatum (Monat/Jahr): siehe Übersicht Übersicht der Ausführungen Ausführung Loch- Bol- zyl. Be- Ein- Mitten- zul. zul. ab zahl/ zen- Maß festi- press- loch-Ø Abroll- Rad- Herstell- Loch- loch-Ø Bolzen- gungs- tiefe umfang last *) datum kreis-Ø loch bund [Monat/ Rad Zentrierring [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [kg] Jahr] D4B FZ60 5/112 15,30 Kugel7,60 30 66,60 2260 950 06/2020 Ø28 mm D4B ohne Ring 5/112 15,30 7,60 Kugel 30 66,60 2260 950 06/2020 Ø28 mm D4B FZ60 5/112 15,30 7,60 Kugel 40 66,60 2260 950 06/2020 Ø28 mm D4B ohne Ring 5/112 15,30 7,60 Kugel 40 66,60 2260 950 06/2020 Ø28 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. IFM - Geschäftsstelle Essen PRÜFLABORATORIUM Schönscheidtstraße 28 IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität 45307 Essen Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 D-PL - 11109 - 01 - 00 Technischer Dienst: KBA – P 00004-96 Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO Nr. : RZ-066059-A0-451 Seite : 2/3 Auftraggeber : Wheelworld GmbH Teiletyp : Y1-90021 Durchgeführte Prüfungen Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an Fahrzeugen des im Verwendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zugrundelegung des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I und 3.4 der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern. Fahrwerksfestigkeit Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpresstiefe der Sonderräder vergrößert. Die Spurweitenerhöhung ist nicht größer als 2%. Ergebnis der Prüfungen Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus den oben beschriebenen Prüfungen für die einzelnen Rad-Reifen-Kombinationen ergaben, sind den Abschnitten Verwendungsbereich und Auflagen und Hinweise zu entnehmen. Die Prüfergebnisse und somit auch die Auflagen und Hinweise berücksichtigen die in der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße "Maximum in Service". Festigkeitsprüfung Die Sonderradprüfungen wurden von TÜV Pfalz - Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim, Berichts-Nr. 18-0944-A00-V02, durchgeführt. Sonstiges Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Auftraggeber/Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat den Nachweis (Zertifikat-Registrier-Nr. 49 02 0102002) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 3 sowie den Anhang und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung) auf die Auflagen und Hinweise der jeweiligen Anlage sowie auf die Befestigungsart und die erforderlichen Anzugsmomente der Radbefestigungsteile hingewiesen werden. Die Bezieher der Sonderräder müssen außerdem darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Reserverades die Original-Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO Nr. : RZ-066059-A0-451 Seite : 3/3 Auftraggeber : Wheelworld GmbH Teiletyp : Y1-90021 Anlagen Verwendungsbereich Anlagen Die Sonderräder sind vorgesehen für die in den folgenden Anlagen aufgeführten Fahrzeuge. Seiten ANLAGE 0 Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol 8 Verwendungsbereiche Seiten Datum AUDI ANLAGE 3 (5/112/57 ET40 D4B / FZ60) 5 24.08.2020 ANLAGE 2 (5/112/66,5 ET30 D4B / ohne Ring) 13 24.08.2020 ANLAGE 4 (5/112/66,5 ET40 D4B / ohne Ring) 7 24.08.2020 BMW ANLAGE 2a (5/112/66,5 ET30 D4B / ohne Ring) 6 24.08.2020 ANLAGE 4a (5/112/66,5 ET40 D4B / ohne Ring) 4 24.08.2020 MERCEDES ANLAGE 2b (5/112/66,5 ET30 D4B / ohne Ring) 10 24.08.2020 ANLAGE 4b (5/112/66,5 ET40 D4B / ohne Ring) 10 24.08.2020 SEAT ANLAGE 1 (5/112/57 ET30 D4B / FZ60) 4 24.08.2020 VW ANLAGE 3a (5/112/57 ET40 D4B / FZ60) 5 24.08.2020 | = aktualisierte bzw. neu hinzugefügte Verwendungsbereiche TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität Schönscheidtstr. 28, 45307 Essen Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 D-PL - 11109 - 01 - 00 Benannt als Technischer Dienst vom Kraftfahrt Bundesamt: KBA -P 00004-96 Geschäftsstelle Essen, den 24.08.2020 Dipl. Ing. Thomas Brauckmann Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO Nr. : RZ-066059-A0-451 Anlage-Nr. : 4a Seite : 1/4 Auftraggeber : Wheelworld GmbH Teiletyp : Y1-90021 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Y1-90021 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Y1 Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: D4B Radausführungskennz.: D4B Radgröße: 9Jx21H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,6 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 950 kg Reifenabrollumfang: 2260 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: BMW Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, MFS 257 160 Nm Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO Nr. : RZ-066059-A0-451 Anlage-Nr. : 4a Seite : 2/4 Auftraggeber : Wheelworld GmbH Teiletyp : Y1-90021 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5X e1*2007/46*1918*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 250 BMW X5 255/40R21 A02) bis A10) A93) ER4) N265) T102) A94) BF1) E71) EB1) 255/45R21 A93a) ER1) N265) 265/35R21 A93a) ER4) GGX) N275) T101) 265/40R21 A93a) ER3) N275) T105) 275/35R21 ER4) N285) T103) 275/40R21 ER2) N285) Auflagen und Hinweise A01) Diese Auflage entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO Nr. : RZ-066059-A0-451 Anlage-Nr. : 4a Seite : 3/4 Auftraggeber : Wheelworld GmbH Teiletyp : Y1-90021 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: MFS 257 Anzugsmoment: 160 Nm E71) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen. EB1) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. BMW ATE 4MN/42/30/348 mit belüfteter Scheibe Ø348x30 mm • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. BMW TRW 42/20/330 mit belüfteter Scheibe Ø330x20 mm ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1850 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1870 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1890 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO Nr. : RZ-066059-A0-451 Anlage-Nr. : 4a Seite : 4/4 Auftraggeber : Wheelworld GmbH Teiletyp : Y1-90021 ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1900 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GGX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/55R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 4a mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ Y1-90021 des Auftraggebers Wheelworld GmbH Geschäftsstelle Essen, 24.08.2020