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							                                Teilegutachten
                                        nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO

                                         Nr. RZ-066059-A0-451
                                 über den Verwendungsbereich des Sonderrades
                                                  Y1-90021

Hersteller                    Wheelworld GmbH
                              Hüttenstr. 3
                              38871 Ilsenburg


Hinweise für den Fahrzeughalter

Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur
einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung vorzuführen. Die ausgefüllte
und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches Formblatt) ist im Fahrzeug
mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach Berichtigung
der Fahrzeugpapiere.

Technische Angaben zu den Sonderrädern

Art des Sonderrades:                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Radlastprüfung:                         TÜV Pfalz, 18-0944-A00-V02
Kennzeichnungen Rad / Zentrierring
Hersteller/Herstellerzeichen:    Wheelworld
Radtyp:                          Y1-90021
Ausführung:                      siehe Übersicht
Radgröße:                        9Jx21H2
Einpresstiefe [mm]: ET           siehe Übersicht
Zentrierring Kennzeichnung:      siehe Übersicht
ab Herstelldatum (Monat/Jahr):   siehe Übersicht


Übersicht der Ausführungen

Ausführung                           Loch- Bol-           zyl.    Be-           Ein- Mitten- zul.     zul. ab
                                     zahl/   zen-         Maß     festi-        press- loch-Ø Abroll- Rad- Herstell-
                                     Loch- loch-Ø         Bolzen- gungs-        tiefe         umfang last *) datum
                                     kreis-Ø              loch    bund                                       [Monat/
Rad                 Zentrierring       [mm] [mm]            [mm] [mm]            [mm] [mm] [mm] [kg] Jahr]
D4B                 FZ60              5/112      15,30  Kugel7,60
                                                               30 66,60 2260                           950 06/2020
                                                         Ø28
                                                         mm
D4B             ohne Ring         5/112 15,30 7,60 Kugel       30 66,60 2260                           950 06/2020
                                                         Ø28
                                                         mm
D4B             FZ60              5/112 15,30 7,60 Kugel       40 66,60 2260                           950 06/2020
                                                         Ø28
                                                         mm
D4B             ohne Ring         5/112 15,30 7,60 Kugel       40 66,60 2260                           950 06/2020
                                                         Ø28
                                                         mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

IFM - Geschäftsstelle Essen                               PRÜFLABORATORIUM
Schönscheidtstraße 28                         IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
45307 Essen                          Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 D-PL - 11109 - 01 - 00
                                                  Technischer Dienst: KBA – P 00004-96
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066059-A0-451
Seite :                    2/3
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90021



Durchgeführte Prüfungen

Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an Fahrzeugen des im
Verwendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zugrundelegung des
VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I und 3.4 der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern.

Fahrwerksfestigkeit

Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpresstiefe der Sonderräder
vergrößert. Die Spurweitenerhöhung ist nicht größer als 2%.

Ergebnis der Prüfungen

Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus den oben beschriebenen Prüfungen für die
einzelnen Rad-Reifen-Kombinationen ergaben, sind den Abschnitten Verwendungsbereich und
Auflagen und Hinweise zu entnehmen. Die Prüfergebnisse und somit auch die Auflagen und
Hinweise berücksichtigen die in der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße "Maximum in Service".

Festigkeitsprüfung

Die Sonderradprüfungen wurden von TÜV Pfalz - Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim,
Berichts-Nr. 18-0944-A00-V02, durchgeführt.


Sonstiges

Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung
und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem
Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute
gültigen Fassung entsprechen.

Der Auftraggeber/Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat den Nachweis (Zertifikat-Registrier-Nr.
49 02 0102002) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2
StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 3 sowie den Anhang und darf nur im vollen Wortlaut
vervielfältigt und weitergegeben werden.

Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles
beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.

Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung) auf die
Auflagen und Hinweise der jeweiligen Anlage sowie auf die Befestigungsart und die erforderlichen
Anzugsmomente der Radbefestigungsteile hingewiesen werden.
Die Bezieher der Sonderräder müssen außerdem darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung
des serienmäßigen Reserverades die Original-Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066059-A0-451
Seite :                    3/3
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90021


Anlagen

Verwendungsbereich Anlagen

Die Sonderräder sind vorgesehen für die in den folgenden Anlagen aufgeführten Fahrzeuge.

                                                                                        Seiten
ANLAGE 0           Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol                    8

                   Verwendungsbereiche                                                  Seiten Datum
AUDI
ANLAGE 3           (5/112/57 ET40 D4B / FZ60)                                           5        24.08.2020
ANLAGE 2           (5/112/66,5 ET30 D4B / ohne Ring)                                    13       24.08.2020
ANLAGE 4           (5/112/66,5 ET40 D4B / ohne Ring)                                    7        24.08.2020
BMW
ANLAGE 2a          (5/112/66,5 ET30 D4B / ohne Ring)                                    6        24.08.2020
ANLAGE 4a          (5/112/66,5 ET40 D4B / ohne Ring)                                    4        24.08.2020
MERCEDES
ANLAGE 2b          (5/112/66,5 ET30 D4B / ohne Ring)                                    10       24.08.2020
ANLAGE 4b          (5/112/66,5 ET40 D4B / ohne Ring)                                    10       24.08.2020
SEAT
ANLAGE 1           (5/112/57 ET30 D4B / FZ60)                                           4        24.08.2020
VW
ANLAGE 3a          (5/112/57 ET40 D4B / FZ60)                                           5        24.08.2020

| = aktualisierte bzw. neu hinzugefügte Verwendungsbereiche

                               TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG
                         IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
                                 Schönscheidtstr. 28, 45307 Essen
                        Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 D-PL - 11109 - 01 - 00
                                        Benannt als Technischer Dienst
                                  vom Kraftfahrt Bundesamt: KBA -P 00004-96

Geschäftsstelle Essen, den 24.08.2020



                                                                  Dipl. Ing. Thomas Brauckmann
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066059-A0-451
Anlage-Nr. :               3a
Seite :                    1/5
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90021


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                          Y1-90021
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                       Y1
Montageposition:                                        Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                     D4B
Radausführungskennz.:                                               D4B
Radgröße:                                                        9Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                                40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             112 mm
Lochzahl:                                                            5
Mittenlochdurchmesser:                                           66,6 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                      FZ60
geprüfte Radlast: *)                                              950 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2260 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      VW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                             moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                              MFS 154     140 Nm
                Schaftlänge 30 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                              MFS 154      150 Nm
                Schaftlänge 30 mm

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
3H                            e1*2007/46*1725*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 206     VW Arteon              245/30R21                                 A02) bis A10)
                                                                                 BF1)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066059-A0-451
Anlage-Nr. :               3a
Seite :                    2/5
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90021


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
3D                            e1*2007/46*0452*..
3D                            e1*2001/116*0189*.., e1*98/14*0189*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
165 bis 331     VW Phaeton             265/30R21                            A02) bis A10)
                                       K03) T96)                            BF2) EB1)

                                         275/30R21
                                         K01) T98)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                              e1*2001/116*0450*..
5N                              e1*2007/46*0487*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155      VW Tiguan 1              245/30R21                          A02) bis A10)
                (ohne Verbreiterungen) K03)                                 BF1) E98)

                                         255/30R21
                                         K01) K04) K63) K85)

                                         265/30R21
                                         K01) K04) K80)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                             e1*2001/116*0450*..
5N                             e1*2007/46*0487*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155      VW Tiguan 1             245/30R21                           A02) bis A10)
                (Ausführungen mit                                           BF1) E98)
                Serie 255/40R19 und     255/30R21
                Verbreiterungen)
                                        265/30R21


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                              e1*2001/116*0450*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 176      VW Tiguan 2, Tiguan 2 245/35R21                             A02) bis A10)
                Allspace                                                    BF1) E98a)
                (ohne Verbreiterung)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                               e1*2001/116*0450*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 176      VW Tiguan 2, Tiguan 2 245/35R21                             A02) bis A10)
                Allspace                                                    BF1) E98a)
                (mit Verbreiterung)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066059-A0-451
Anlage-Nr. :               3a
Seite :                    3/5
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90021


Auflagen und Hinweise

A01)   Diese Auflage entfällt für dieses Gutachten.

A02)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
       angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: MFS 154
       Anzugsmoment: 140 Nm
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066059-A0-451
Anlage-Nr. :               3a
Seite :                    4/5
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90021


BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: MFS 154
       Anzugsmoment: 150 Nm

E98)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.

E98a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 2“:
      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450*ab Nachtrag 24.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 8-Kolben Festsattel Kennz. Brembo 20.7675.01 mit belüfteter Scheibe
         Ø365x34 mm

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
       seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.

K80)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke
         bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der
         Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen,
       • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur
         Stoßfängeroberkante eng an das Blechradhaus anzulegen.

K85)   An Achse 2 sind die vorhandenen Kunststoffkanten der Kotflügelverbreiterungen bis zur
       Blechkante zu kürzen.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-066059-A0-451
Anlage-Nr. :               3a
Seite :                    5/5
Auftraggeber :             Wheelworld GmbH
Teiletyp :                 Y1-90021


T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 3a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ Y1-90021 des Auftraggebers Wheelworld GmbH

Geschäftsstelle Essen, 24.08.2020