Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            2021-IR-AT-AU-RR-EX-0-000648
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                       Seite: 1 von 5


                                        TEILEGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                         366-0111-21-WIRD-TG

Hersteller:                             JMS-Fahrzeugteile GmbH

                                        D-72141 Walddorfhäslach
Art:                                    Sonderrad 8 1/2 J X 19 EH2+
Typ:                                    TU28DA 8,5x19
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0111-21-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 EH2+                           Radtyp: TU28DA 8,5x19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 26.04.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 2 von 5
I.       Übersicht
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Loch-        Mitten- Ein-     zul.    zul.     gültig
                                                                   kreis        loch    preß-    Rad-    Abroll   ab
                   Kennzeichnung            Kennzeichnung          in mm /      in mm tiefe      last    umf.     Fertig.
                   Rad                      Zentrierring           -zahl                in mm    in kg   in mm    Datum
510840634          TU28DA 8,5x19 ET40       Ø73,1 - Ø63,4              108/5      63,4      40     695    2297     11/20
510840634          TU28DA 8,5x19 ET40       Ø73,1 - Ø63,4              108/5      63,4      40     720    2220     11/20
510840731          TU28DA 8,5*19 ET40       ohne                       108/5      73,1      40     720    2220     11/20
511040651          TU28DA 8,5x19 ET40       Ø73,1 - Ø65,1              110/5      65,1      40     720    2220     11/20
511243571          TU28DA 8,5x19 ET43       Ø73,1 - Ø57,1              112/5      57,1      43     715    2223     11/20
511243571          TU28DA 8,5x19 ET43       Ø73,1 - Ø57,1              112/5      57,1      43     720    2220     11/20
511243665          TU28DA 8,5x19 ET43       Ø73,1 - Ø66,5              112/5      66,5      43     715    2223     11/20
511243665          TU28DA 8,5x19 ET43       Ø73,1 - Ø66,5              112/5      66,5      43     720    2220     11/20
5114343601         TU28DA 8,5x19 ET43       Ø73,1 - Ø60,1             114,3/5     60,1      43     720    2220     11/20
5114343671         TU28DA 8,5x19 ET43       Ø73,1 - Ø67,1             114,3/5     67,1      43     700    2284     11/20
5114343671         TU28DA 8,5x19 ET43       Ø73,1 - Ø67,1             114,3/5     67,1      43     720    2220     11/20
511543702          TU28DA 8,5x19 ET43       Ø73,1 - Ø70,2              115/5      70,2      43     720    2220     11/20
511543731          TU28DA 8,5*19 ET43       ohne                       115/5      73,1      43     720    2220     11/20
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : JMS-Fahrzeugteile GmbH
                                :
                                : D-72141 Walddorfhäslach
Handelsmarke                    : BARRACUDA
Korrosionsschutz                : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                 : ca. 10,8 kg
I.2.     Radanschluss
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 510840731:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Handelsmarke                        : --                                     : BARRACUDA
Radtyp                              : --                                     : TU28DA 8,5x19
Radgröße                            : --                                     : 8.5J X 19 EH2+
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET43
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                             : z.B. 11/20
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0111-21-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 EH2+                           Radtyp: TU28DA 8,5x19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 26.04.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 5
II.      Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0111-21-WIRD-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
29.03.2021.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 12.2020 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. -
Nr 20110 029115 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 5 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0111-21-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 EH2+                           Radtyp: TU28DA 8,5x19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 26.04.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 5
V.     Unterlagen und Anlagen:
V.1.   Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                      ET      erstellt am   Allg.
age                                                                                                      Hinweise
  1 FORD, FORD MOTOR, JAGUAR,                      510840634; 510840634            40      26.04.2021    liegt bei
               Jaguar Land Rover Limited,
    JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB),
    LAND ROVER (GB), VOLVO, VOLVO
    CAR CORPORATION
  2 FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL,                   511040651                       40      26.04.2021    liegt bei
               SAAB
  3 AUDI, AUDI AG, QUATTRO GmbH,                   511243571; 511243571            43      26.04.2021    liegt bei
               SEAT, SEAT, S.A., SKODA,
    VOLKSWAGEN
  4 AUDI, Bayerische Motorenwerke AG,              511243665; 511243665            43      26.04.2021    liegt bei
               BMW AG, DAIMLER, DAIMLER
    BENZ AG, DAIMLER (D), DB,
    MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ,
    Nissan International S. A., QUATTRO
    GmbH, Ssangyong Motor Co., Ltd.
  5 SUZUKI, TOYOTA,                                5114343601                      43      26.04.2021    liegt bei
               Toyota Motor Europe NV/SA,
    TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
  6 HYUNDAI, Hyundai Motor Company,                5114343671; 5114343671          43      26.04.2021    liegt bei
               HYUNDAI Motor Company,
    HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI
    MOTOR EUROPE, KIA, KIA MOTORS
    (SK), MAZDA, Mazda Motor Corporation,
    Mazda Motor Logistics Europe
  7 OPEL / VAUXHALL                                511543702                       43      26.04.2021    liegt bei

V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0111-21-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 EH2+                           Radtyp: TU28DA 8,5x19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 26.04.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 5
Fleischer

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025:2017
Wien, 26.04.2021
HOT




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0111-21-WIRD-TG

ANLAGE: 2                                                          Radtyp: TU28DA 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 26.04.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 1 von 5


                 Fahrzeughersteller            FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB




Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 8 1/2 J X 19 EH2+           Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 110/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                    och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
511040651           TU28DA 8,5x19 ET40       Ø73,1 - Ø65,1                65,1                   720      2220    11/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : FIAT
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : Zentrierring: Ø73,1 - Ø65,1, Nabenkappe: 136 + BARRACUDA


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm für Typ : 940
                                           120 Nm für Typ : 334
Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 225/35R19 88W 248                                  Schrägheck 4-türig;
                                77 - 177 225/35R19 88Y 248                                  Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P; FH1

Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
334          e3*2007/46*0318*.. 100 - 125 225/40R19 89            248                       Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; FH1




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad



          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0111-21-WIRD-TG

ANLAGE: 2                                                          Radtyp: TU28DA 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 26.04.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 2 von 5
Zubehör                                  : Zentrierring: Ø73,1 - Ø65,1, Nabenkappe: 136 + BARRACUDA


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
Z-C/S        e1*2001/116*0291*.. 74 - 184 235/35R19               24M; 51G                 nicht Fz schlechte
                                                                                           Strassen;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 729;
                                                                                           73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
Z-C          e1*2001/116*0290*.. 74 - 206 235/35R19               22L; 51G                 nicht Fz schlechte
                                                                                           Strassen;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 729;
                                                                                           73C; 74A; 74P
Z02 /           e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 235/35R19          22L; 51G                 nicht Fz schlechte
                e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                                                                      Strassen;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 729;
                                                                                           73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
Z-C/SW       e1*2001/116*0292*.. 74 - 206 235/35R19               21B; 51G                 nicht Fz schlechte
                                                                                           Strassen;
                                                                                           10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                           11K; 12A; 51A; 52R;
                                                                                           71C; 71K; 721; 725;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74P




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : SAAB
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : Zentrierring: Ø73,1 - Ø65,1, Nabenkappe: 136 + BARRACUDA


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0111-21-WIRD-TG

ANLAGE: 2                                                         Radtyp: TU28DA 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 26.04.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 5
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 235/35R19 91W 21B; 22B; 22L; 24D;              Kombi; Limousine;
                                                         24J; 51G                         10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                          11K; 12A; 51A; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0111-21-WIRD-TG

ANLAGE: 2                                                         Radtyp: TU28DA 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 26.04.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 5
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0111-21-WIRD-TG

ANLAGE: 2                                                         Radtyp: TU28DA 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 26.04.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 5
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
FH1) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit einem
     Bremsscheibendurchmesser von 305 mm an der Vorderachse zulässig.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0111-21-WIRD-TG

ANLAGE: Technische Unterlagen                                   Radtyp: TU28DA 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                              Stand: 26.04.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                         Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
                                    mit Änderung
Radzeichnung                        TUDB-1985FD-20210111 (TUV)                11.01.2021
Technischer Bericht                 366-0111-21-WIRD-TB                       29.03.2021




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0111-21-WIRD-TG

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                     Radtyp: TU28DA 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                              Stand: 26.04.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, dass bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0111-21-WIRD-TG

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                  Radtyp: TU28DA 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                           Stand: 26.04.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0111-21-WIRD-TG

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: TU28DA 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                             Stand: 26.04.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
 Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
 Für: Leichtmetallrad          Typ: TU28DA 8,5x19
 des Herstellers / Importeurs: JMS-Fahrzeugteile GmbH        D-72141 Walddorfhäslach                    Datum:
 26.04.2021
 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
 Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
 Fahrzeughersteller:          ,                          Fahrzeugtyp:        ,
 Fahrzeug-Ident-Nr.:
 ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
 Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
 wurden berücksichtigt.
 Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

 Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
 bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
 Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                          Unterschrift u. Name
 Ort u. Datum der Abnahme:                                      a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                           Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -          2.1            2.2               L     -           9    -         P.4
                                                                                             /-                     T     -
J                           4                      18    -                            19      -
E                                      3           20    -                               G    -
D.1    -                                           12    -               13     -                      Q       -
                                                   V.7   -               F.1    -                   F.2        -
       -                                           7.1   -               7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                           8.1   -               8.2    -                   8.3        -
       -                                           U.1   -               U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                          O.1    -               O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                          15.1   -
                                                  15.2   -
5
                                                  15.3   -
V.9    -                                           R     -                                                         11     -
14                                                 K     -
P.3    -                                           6     -                     17    -            16       -
10     -      14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -