TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 2022-IR-AT-AU-RR-EX-0-000337
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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T E I L E G U T A C HT E N
TGA-Art: 13.1
366-0111-21-WIRD-TG/N3
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH
D-72654 Neckartenzlingen
Art: Sonderrad 8 1/2 J X 19 EH2+
Typ: TU28DA 8,5x19
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XI X StV ZO die Abnahme des Ein -
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraft fahrzeugverkehr oder durch einen Kraft fahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführt en Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgt er Umrüstung den heute
gültigen Vorschrift en der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0111-21-WIRD-TG/N3
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 EH2+ Radtyp: TU28DA 8,5x19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.02.2022
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Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp
TU28B 9x19 in der Größe 9 J x 19 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten- Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm / in mm tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl in mm in kg in mm Datum
510840634 TU28DA 8,5x19 ET40 Ø73,1 - Ø63,4 108/5 63,4 40 695 2297 11/20
510840634 TU28DA 8,5x19 ET40 Ø73,1 - Ø63,4 108/5 63,4 40 720 2220 11/20
510840651 TU28DA 8,5x19 ET40 Ø73,1 - Ø65,1 108/5 65,1 40 715 2223 11/20
510840651 TU28DA 8,5x19 ET40 Ø73,1 - Ø65,1 108/5 65,1 40 720 2220 11/20
510840731 TU28DA 8,5*19 ET40 ohne 108/5 73,1 40 720 2220 11/20
511040651 TU28DA 8,5x19 ET40 Ø73,1 - Ø65,1 110/5 65,1 40 720 2220 11/20
511243571 TU28DA 8,5x19 ET43 Ø73,1 - Ø57,1 112/5 57,1 43 715 2223 11/20
511243571 TU28DA 8,5x19 ET43 Ø73,1 - Ø57,1 112/5 57,1 43 720 2220 11/20
511243571DS05 TU28DA 8,5x19 ET43 BCF22028 112/5 57,1 38 695 2297 11/20
511243571DS05 TU28DA 8,5x19 ET43 BCF22028 112/5 57,1 38 700 2284 11/20
511243571DS05 TU28DA 8,5x19 ET43 BCF22028 112/5 57,1 38 720 2220 11/20
511243571DS10 TU28DA 8,5x19 ET43 BCF22029 112/5 57,1 33 695 2297 11/20
511243571DS10 TU28DA 8,5x19 ET43 BCF22029 112/5 57,1 33 700 2284 11/20
511243571DS10 TU28DA 8,5x19 ET43 BCF22029 112/5 57,1 33 720 2220 11/20
511243665 TU28DA 8,5x19 ET43 Ø73,1 - Ø66,5 112/5 66,5 43 715 2223 11/20
511243665 TU28DA 8,5x19 ET43 Ø73,1 - Ø66,5 112/5 66,5 43 720 2220 11/20
511243665DS05 TU28DA 8,5x19 ET43 BCF22022 112/5 66,5 38 705 2260 11/20
511243665DS05 TU28DA 8,5x19 ET43 BCF22022 112/5 66,5 38 720 2220 11/20
511243665DS10 TU28DA 8,5x19 ET43 BCF22023 112/5 66,5 33 700 2284 11/20
511243665DS10 TU28DA 8,5x19 ET43 BCF22023 112/5 66,5 33 715 2223 11/20
511243665DS10 TU28DA 8,5x19 ET43 BCF22023 112/5 66,5 33 720 2220 11/20
5114343561 TU28DA 8,5x19 ET43 Ø73,1 - Ø56,1 114,3/5 56,1 43 715 2223 11/20
5114343561 TU28DA 8,5x19 ET43 Ø73,1 - Ø56,1 114,3/5 56,1 43 720 2220 11/20
5114343601 TU28DA 8,5x19 ET43 Ø73,1 - Ø60,1 114,3/5 60,1 43 720 2220 11/20
5114343641 TU28DA 8,5x19 ET43 Ø73,1 - Ø64,1 114,3/5 64,1 43 705 2260 11/20
5114343641 TU28DA 8,5x19 ET43 Ø73,1 - Ø64,1 114,3/5 64,1 43 720 2220 11/20
5114343661 TU28DA 8,5x19 ET43 Ø73,1 - Ø66,1 114,3/5 66,1 43 705 2260 11/20
5114343661 TU28DA 8,5x19 ET43 Ø73,1 - Ø66,1 114,3/5 66,1 43 720 2220 11/20
5114343671 TU28DA 8,5x19 ET43 Ø73,1 - Ø67,1 114,3/5 67,1 43 700 2284 11/20
5114343671 TU28DA 8,5x19 ET43 Ø73,1 - Ø67,1 114,3/5 67,1 43 720 2220 11/20
511543702 TU28DA 8,5x19 ET43 Ø73,1 - Ø70,2 115/5 70,2 43 720 2220 11/20
511543731 TU28DA 8,5*19 ET43 ohne 115/5 73,1 43 720 2220 11/20
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Hersteller : JMS-Fahrzeugteile GmbH
:
: D-72654 Neckartenzlingen
Handelsmarke : BARRACUDA
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 10,8 kg
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0111-21-WIRD-TG/N3
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 EH2+ Radtyp: TU28DA 8,5x19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.02.2022
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I.2. Radanschluss
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 510840731:
: Außenseite : Innenseite
Handelsmarke : -- : BARRACUDA
Radtyp : -- : TU28DA 8,5x19
Radgröße : -- : 8 1/2 J X 19 EH2+
Einpreßtiefe : -- : ET40
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 11/20
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0111-21-W IRD-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
29.03.2021.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 12.2020 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0111-21-WIRD-TG/N3
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 EH2+ Radtyp: TU28DA 8,5x19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.02.2022
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Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. -
Nr 20110 029115 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungs verfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0111-21-WIRD-TG/N3
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 EH2+ Radtyp: TU28DA 8,5x19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.02.2022
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V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 FORD, FORD MOTOR, JAGUAR, 510840634; 510840634 40 26.04.2021 liegt bei
Jaguar Land Rover Limited,
JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB),
LAND ROVER (GB), VOLVO, VOLVO
CAR CORPORATION
2 FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, 511040651 40 26.04.2021 liegt bei
SAAB
3 AUDI, AUDI AG, QUATTRO GmbH, 511243571; 511243571 43 26.04.2021 liegt bei
SEAT, SEAT, S.A., SKODA,
VOLKSWAGEN
4 AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, 511243665; 511243665 43 26.04.2021 liegt bei
BMW AG, DAIMLER, DAIMLER
BENZ AG, DAIMLER (D), DB,
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ,
Nissan International S. A., QUATTRO
GmbH, Ssangyong Motor Co., Ltd.
5 SUZUKI, TOYOTA, 5114343601 43 26.04.2021 liegt bei
Toyota Motor Europe NV/SA,
TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
6 HYUNDAI, Hyundai Motor Company, 5114343671; 5114343671 43 26.04.2021 liegt bei
HYUNDAI Motor Company,
HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI
MOTOR EUROPE, KIA, KIA MOTORS
(SK), MAZDA, Mazda Motor Corporation,
Mazda Motor Logistics Europe
7 OPEL / VAUXHALL 511543702 43 26.04.2021 liegt bei
8 AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, 511243665DS10; 33 19.08.2021 liegt bei
BMW AG, DAIMLER, DAIMLER 511243665DS10;
BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER 511243665DS10
(D), DB, MERCEDES, MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ, Nissan International
S. A., QUATTRO GmbH, SSANGYONG
9 AUDI, AUDI AG, MG, QUATTRO GmbH, 511243571DS10; 33 05.10.2021 liegt bei
SEAT, SEAT, S.A., SKODA, 511243571DS10;
VOLKSWAGEN 511243571DS10
10 AUDI, AUDI AG, MG, QUATTRO GmbH, 511243571DS05; 38 05.10.2021 liegt bei
SEAT, SEAT, S.A., SKODA, 511243571DS05;
VOLKSWAGEN 511243571DS05
11 AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, 511243665DS05; 38 05.10.2021 liegt bei
BMW AG, DAIMLER, DAIMLER 511243665DS05
BENZ AG, DAIMLER (D), DB,
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ,
Nissan International S. A., QUATTRO
GmbH, Ssangyong Motor Co., Ltd.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0111-21-WIRD-TG/N3
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 EH2+ Radtyp: TU28DA 8,5x19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.02.2022
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12 CITROEN, OPEL / VAUXHALL, 510840651; 510840651 40 08.02.2022 liegt bei
PEUGEOT, PEUGEOT
CITROEN AUTOMOBILES, PSA
Automobiles SA, VOLVO
13 DUBARU CORPORATION, 5114343561; 5114343561 43 08.02.2022 liegt bei
FUJI HEAVY IND.(J), SUBARU
14 HONDA 5114343641; 5114343641 43 08.02.2022 liegt bei
15 NISSAN EUROPE (F), 5114343661; 5114343661 43 08.02.2022 liegt bei
Nissan International S. A.
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Fleischer
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025:2017
Wien, 08.02.2022
HOT
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0111-21-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 13 Radtyp: TU28DA 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.02.2022
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Fahrzeughersteller DUBARU CORPORATION, FUJI HEAVY IND.(J), SUBARU
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 43
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
5114343561 TU28DA 8,5x19 ET43 Ø73,1 - Ø56,1 56,1 715 2223 11/20
5114343561 TU28DA 8,5x19 ET43 Ø73,1 - Ø56,1 56,1 720 2220 11/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DUBARU CORPORATION, FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø56,1, Nabenkappe: #136 + BARRACUDA
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B6 e1*2007/46*1320*.. 110 - 129 235/50R19 99 24J; 248; 27I nur Outback; Kombi;
245/50R19 101 242; 245; 248; 27H; 27I Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
255/45R19 100 24J; 248; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: OUTBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B7 e13*2018/858*00010*. 124 235/50R19 99 246; 248; 26P; 27I 10B; 11G; 11H; 11K;
.
245/50R19 101 244; 246; 26P; 27B 12A; 51A; 71C; 71K;
255/45R19 100 246; 248; 26P; 27I 721; 725; 73C; 74A;
265/45R19 102 246; 248; 26P; 27B 74P
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0111-21-WIRD-TG/N3
ANLAGE: 13 Radtyp: TU28DA 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.02.2022
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Verkaufsbezeichnung: WRX, LEVORG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V1 e1*2007/46*1203*.. 110 - 125 225/35R19 88 26B; 26N; 27H; 27V LEVORG;
225/40R19 89 26B; 26N; 27H; 27V 10B; 11G; 11H; 11K;
235/35R19 87 26B; 26N; 27F; 27V 12A; 51A; 71C; 71K;
245/35R19 89 24J; 248; 26B; 26J; 721; 725; 73C; 74A;
27F; 27V 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUBARU
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø56,1, Nabenkappe: #136 + BARRACUDA
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: Forester
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S5 e13*2007/46*1998*.. 110 225/45R19 92 Allradantrieb; Hybrid;
235/45R19 95 10B; 11G; 11H; 11K;
245/45R19 98 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0111-21-WIRD-TG/N3
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.02.2022
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Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FUJI HEAVY
Fahrzeugtyp: B6
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1320*..
Handelsbez.: LEGACY
Variante(n): Allradantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 280 y = 250 HA
26P x = 350 y = 300 VA
27B x = 330 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 330 y = 300 12 HA
27H x = 330 y = 300 8 HA
26N x = 350 y = 300 1 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FUJI HEAVY
Fahrzeugtyp: V1
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1203*..
Handelsbez.: WRX, LEVORG
Variante(n): LEVORG
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 210 y = 240 HA
27V y = 260 y = 290 HA
26B x = 340 y = 250 VA
26P x = 290 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 330 8 HA
27F x = 280 y = 330 21 HA
26N x = 340 y = 250 8 VA
26J x = 340 y = 250 18 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0111-21-WIRD-TG/N3
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.02.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SUBARU
Fahrzeugtyp: B7
Genehm.Nr.: e13*2018/858*00010*..
Handelsbez.: OUTBACK
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 280 y = 280 HA
27B x = 330 y = 330 HA
26P x = 290 y = 270 VA
26B x = 340 y = 320 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 330 y = 330 25 HA
27H x = 330 y = 330 8 HA
26J x = 340 y = 320 25 VA
26N x = 340 y = 320 8 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0111-21-WIRD-TG/N3
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: TU28DA 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.02.2022
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0111-21-WIRD-TG/N3
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: TU28DA 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.02.2022
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, dass bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zuläs sig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0111-21-WIRD-TG/N3
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: TU28DA 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.02.2022
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0111-21-WIRD-TG/N3
ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: TU28DA 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.02.2022
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad Typ: TU28DA 8,5x19
des Herstellers /Importeurs: JMS-Fahrzeugteile GmbH D-72654 Neckartenzlingen Datum:
08.02.2022
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschei n /Anbaubestätigung /Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen /Hinweise /Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen
Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht/Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahm e: a.a.S.o.P./Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
P.2
B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4
/- T -
J 4 18 - 19 -
E 3 20 - G -
D.1 - 12 - 13 - Q -
V.7 - F.1 - F.2 -
- 7.1 - 7.2 - 7.3 -
D.2
- 8.1 - 8.2 - 8.3 -
- U.1 - U.2 - U.3 -
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
2 - 15.1 -
15.2 -
5
15.3 -
V.9 - R - 11 -
14 K -
P.3 - 6 - 17 - 16 -
10 - 14.1 P.1 - 21 -
-
-
22 -
-
-