TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 2022-IR-AT-AU-RR-EX-0-001287 AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien Räder- und Reifenprüfung Seite: 1 von 6 T E I L E G U T A C HT E N TGA-Art: 13.1 366-0086-21-WIRD-TG/N6 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH D-72654 Neckartenzlingen Art: Sonderrad 8 1/2 J X 20 EH2+ Typ: TU28DA 8,5x20 Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XI X StV ZO die Abnahme des Ein - oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraft fahrzeugverkehr oder durch einen Kraft fahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau bestätigen zu lassen. Die in den Anlagen aufgeführt en Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgt er Umrüstung den heute gültigen Vorschrift en der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0086-21-WIRD-TG/N6 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 20 EH2+ Radtyp: TU28DA 8,5x20 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 19.10.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Weitere Hinweise Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp TU28DB 10x20 in der Größe 10 J x 20 zu verwenden. Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten- Ein- zul. zul. gültig kreis loch preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm / in mm tiefe last umf. Fertig. Rad Zentrierring -zahl in mm in kg in mm Datum 510842634 TU28DA 8,5x20 ET42 Ø73,1 - Ø63,4 108/5 63,4 42 725 2336 10/20 510842634 TU28DA 8,5x20 ET42 Ø73,1 - Ø63,4 108/5 63,4 42 750 2270 10/20 510842651 TU28DA 8,5x20 ET42 Ø73,1 - Ø65,1 108/5 65,1 42 750 2270 10/20 510842731 TU28DA 8,5x20 ET42 ohne 108/5 73,1 42 750 2270 10/20 511040651 TU28DA 8,5x20 ET40 Ø73,1 - Ø65,1 110/5 65,1 40 750 2270 10/20 511040651DS10 TU28DA 8,5x20 ET40 BCF22463 110/5 65,1 30 750 2270 10/20 511243571 TU28DA 8,5x20 ET43 Ø73,1 - Ø57,1 112/5 57,1 43 750 2270 10/20 511243571DS05 TU28DA 8,5x20 ET43 BCF22028 112/5 57,1 38 735 2300 10/20 511243571DS05 TU28DA 8,5x20 ET43 BCF22028 112/5 57,1 38 748 2275 10/20 511243571DS05 TU28DA 8,5x20 ET43 BCF22028 112/5 57,1 38 750 2270 10/20 511243666 TU28DA 8,5x20 ET43 Ø73,1 - Ø66,6 112/5 66,6 43 745 2275 10/20 511243666 TU28DA 8,5x20 ET43 Ø73,1 - Ø66,6 112/5 66,6 43 750 2270 10/20 511243666DS05 TU28DA 8,5x20 ET43 BCF22023 112/5 66,6 38 745 2275 10/20 511243666DS05 TU28DA 8,5x20 ET43 BCF22023 112/5 66,6 38 750 2270 10/20 511243666DS10 TU28DA 8,5x20 ET43 BCF22023 112/5 66,6 33 745 2275 10/20 511243666DS10 TU28DA 8,5x20 ET43 BCF22023 112/5 66,6 33 750 2270 10/20 511243666DS15 TU28DA 8,5x20 ET43 BCF22024 112/5 66,6 28 745 2275 10/20 511243666DS15 TU28DA 8,5x20 ET43 BCF22024 112/5 66,6 28 750 2270 10/20 5114342601 TU28DA 8,5x20 ET42 Ø73,1 - Ø60,1 114,3/5 60,1 42 750 2270 10/20 5114342671 TU28DA 8,5x20 ET42 Ø73,1 - Ø67,1 114,3/5 67,1 42 745 2275 10/20 5114342671 TU28DA 8,5x20 ET42 Ø73,1 - Ø67,1 114,3/5 67,1 42 750 2270 10/20 511542702 TU28DA 8,5x20 ET42 Ø73,1 - Ø70,2 115/5 70,2 42 750 2270 10/20 511542731 TU28DA 8,5x20 ET42 ohne 115/5 73,1 42 750 2270 10/20 I.1. Beschreibung der Sonderräder Hersteller : JMS-Fahrzeugteile GmbH : : D-72654 Neckartenzlingen Handelsmarke : BARRACUDA Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung Masse des Rades : ca. 12,8 kg I.2. Radanschluss siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 511040651DS10: Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0086-21-WIRD-TG/N6 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 20 EH2+ Radtyp: TU28DA 8,5x20 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 19.10.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 : Außenseite : Innenseite Handelsmarke : -- : BARRACUDA Radtyp : -- : TU28DA 8,5x20 Radgröße : -- : 8 1/2 J X 20 EH2+ Einpreßtiefe : -- : ET42 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr : z.B. 10/20 Weitere Kennzeichnung : -- : VIA Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0086-21-W IRD-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom 09.03.2021. III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 12.2020 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt. Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. - Nr 20110 029115 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0086-21-WIRD-TG/N6 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 20 EH2+ Radtyp: TU28DA 8,5x20 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 19.10.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungs verfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0086-21-WIRD-TG/N6 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 20 EH2+ Radtyp: TU28DA 8,5x20 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 19.10.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise 1 FORD, FORD MOTOR, JAGUAR, 510842634; 510842634 42 28.02.2022 liegt bei Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB), POLESTAR PERFORMANCE AB, VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION 2 FIAT 511040651 40 07.04.2021 liegt bei 3 AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, 511243571 43 07.04.2021 liegt bei VOLKSWAGEN 4 AUDI, BMW AG, DAIMLER, 511243666; 511243666 43 07.07.2021 liegt bei DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, QUATTRO GmbH, Ssangyong Motor Co., Ltd. 5 SUZUKI, TOYOTA, 5114342601 42 07.04.2021 liegt bei Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA 6 HYUNDAI, Hyundai Motor Company, 5114342671; 5114342671 42 07.04.2021 liegt bei HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, Mazda Motor Corporation 7 GM DAEWOO (ROK), GMC, 511542702 42 07.04.2021 liegt bei OPEL / VAUXHALL 8 AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, 511243666DS10; 33 20.05.2021 liegt bei BMW, BMW AG, DAIMLER, 511243666DS10 DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), DB, MERCEDES, MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A., QUATTRO GmbH 9 AUDI, BMW AG, DAIMLER, 511243666DS05; 38 20.05.2021 liegt bei DAIMLER BENZ AG, DAIMLER 511243666DS05 (D), DB, MERCEDES, MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A., QUATTRO GmbH, Ssangyong Motor Co., Ltd. 10 AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, 511243666DS15; 28 07.07.2021 liegt bei BMW, BMW AG, DAIMLER 511243666DS15 BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), DB, MERCEDES, MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A., QUATTRO GmbH, SSANGYONG 11 AUDI, MG, QUATTRO GmbH, SEAT, 511243571DS05; 38 27.01.2022 liegt bei SEAT, S.A., SKODA, 511243571DS05; VOLKSWAGEN 511243571DS05 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0086-21-WIRD-TG/N6 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 20 EH2+ Radtyp: TU28DA 8,5x20 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 19.10.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 12 OPEL / VAUXHALL, PEUGEOT, 510842651 42 08.02.2022 liegt bei PEUGEOT CITROEN AUTOMOBILES, PSA Automobiles SA 13 ALFA ROMEO S.p.A., CHRYSLER, 511040651DS10 30 19.10.2022 liegt bei CHRYSLER (USA), FCA, FIAT, SAAB V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Fleischer Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025:2017 Wien, 19.10.2022 HOT Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0086-21-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 13 Radtyp: TU28DA 8,5x20 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 19.10.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 8 Fahrzeughersteller ALFA ROMEO S.p.A., CHRYSLER, CHRYSLER (USA), FCA, FIAT, SAAB Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 20 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 30 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 110/5 Zentrierart : Zentrierte Distanzscheibe Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 511040651DS10 TU28DA 8,5x20 ET40 BCF22463 65,1 750 2270 10/20 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER, CHRYSLER (USA) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 36 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DS 10mm: BCF22463, Nabenkappe:136#+BA RRA CUDA Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : BU 135 Nm für Typ : KL; MX Verkaufsbezeichnung: CHEROKEE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KL e4*2007/46*0783*.. 200 245/40R20 95 54A Trailhawk; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: Compass Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MX e11*2007/46*4037*.., 88 - 125 235/35R20 92 244; 245 Allradantrieb; e4*2007/46*1410*.. 245/35R20 91 241; 244 Frontantrieb; nicht 245/40R20 95 241; 244 Hybrid; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0086-21-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 13 Radtyp: TU28DA 8,5x20 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 19.10.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 Verkaufsbezeichnung: JEEP RENEGADE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BU e3*KS18/858*00007*.. 96 225/40R20 94 248 Allradantrieb; Hybrid; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A BU e3*2007/46*0300*.. 96 - 132 225/40R20 94 248 nicht für Ausführung mit 225/50R17 Serie; Allradantrieb; Hybrid; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A BU e3*2007/46*0300*.. 70 - 132 235/35R20 92 244; 245; 27I Allradantrieb; Frontantrieb; nicht Hybrid; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ALFA ROMEO S.p.A., FCA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 36 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : MP; BU Zubehör : DS 10mm: BCF22463, Nabenkappe:136#+BA RRA CUDA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 949 Zubehör : DS 10mm: BCF22463, Nabenkappe:136#+BA RRA CUDA Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : BU 130 Nm für Typ : 949 135 Nm für Typ : MP Verkaufsbezeichnung: JEEP COMPASS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MP e3*2007/46*0508*.. 96 - 132 235/45R20 96 Allradantrieb; nur Hybrid; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A MP e3*2007/46*0508*.. 88 - 125 235/35R20 92 244; 245 Allradantrieb; 245/35R20 91 241; 244 Frontantrieb; nicht 245/40R20 95 241; 244 Hybrid; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0086-21-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 13 Radtyp: TU28DA 8,5x20 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 19.10.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 Verkaufsbezeichnung: JEEP RENEGADE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BU e3*KS18/858*00007*.. 96 225/40R20 94 248 Allradantrieb; Hybrid; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A BU e3*2007/46*0300*.. 96 - 132 225/40R20 94 248 nicht für Ausführung mit 225/50R17 Serie; Allradantrieb; Hybrid; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A BU e3*2007/46*0300*.. 70 - 132 235/35R20 92 244; 245; 27I Allradantrieb; Frontantrieb; nicht Hybrid; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: STELVIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 949 e3*2007/46*0435*.. 110 - 206 235/45R20 96 Allradantrieb; 245/45R20 99 Heckantrieb; 255/40R20 97 10B; 11G; 11H; 11K; 255/45R20 101 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 36 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 940 Zubehör : DS 10mm: BCF22463, Nabenkappe:136#+BA RRA CUDA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 939 Zubehör : DS 10mm: BCF22463, Nabenkappe:136#+BA RRA CUDA Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: ALFA GIULIETTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 940 e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 235/30R20 88W 21P; 22B; 24J; 244; Schrägheck 4-türig; 270 Frontantrieb; 77 - 177 235/30R20 88Y 21P; 22B; 24J; 244; 10B; 11G; 11H; 11K; 270 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; AGD Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0086-21-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 13 Radtyp: TU28DA 8,5x20 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 19.10.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 Verkaufsbezeichnung: Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 939 e3*2001/116*0212*.. 136 245/30R20 90Y Nicht Alfa Spider Alfa Brera (Coupe); (Cabrio); 22I; 24D; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K; 5GA 12A; 51A; 573; 71C; 255/30R20 92W Nicht Alfa Spider 71K; 721; 725; 73C; (Cabrio); 22B; 24C; 74A; 74H 24D; 5GM 939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 245/30R20 90Y 22I; 24D; 24J; 5GA Alfa 159 (Limousine); 255/30R20 92W 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 85 - 191 255/30R20 92Y 22B; 24C; 24D; 5GM 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; AGD 939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 245/30R20 90Y22I; 22L; 24D; 24J; Alfa 159 Sportwagon 5GA (Kombi); 255/30R20 92W 22B; 22D; 22L; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K; 24D 12A; 51A; 573; 71C; 85 - 191 255/30R20 92Y 22B; 22D; 22L; 24C; 71K; 721; 725; 73C; 24D; 5GM 74A; 74H; AGD Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 36 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DS 10mm: BCF22463, Nabenkappe:136#+BA RRA CUDA Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3F e4*2001/116*0065*.. 88 - 184 245/30R20 90Y 21B; 21T; 22I; 22L; Kombi; Limousine; YS3F???? e4*2001/116*0065*.. 24J; 24M; 362 Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegut achten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0086-21-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 13 Radtyp: TU28DA 8,5x20 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 19.10.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreit e des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0086-21-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 13 Radtyp: TU28DA 8,5x20 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 19.10.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0086-21-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 13 Radtyp: TU28DA 8,5x20 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 19.10.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweis e des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der Vorderachse nicht zulässig. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0086-21-WIRD-TG/N6 ANLAGE: 13 Radtyp: TU28DA 8,5x20 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 19.10.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: CHRYSLER Fahrzeugtyp: BU Genehm.Nr.: e3*2007/46*0300*.. Handelsbez.: JEEP RENEGADE Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 125 y = 170 HA 27B x = 170 y = 200 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0086-21-WIRD-TG/N6 ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: TU28DA 8,5x20 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 19.10.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen: Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum mit Änderung Distanzscheibe SYS 2.BAR.73 22.12.2009 2/01.03.2010 Technischer Bericht 366-0690-98-MURD/N1 17.03.2009 Technischer Bericht 42SG0009-06 03.09.2020 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Teilegutachten 366-0086-21-WIRD-TG/N6 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: TU28DA 8,5x20 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 19.10.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, dass bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zuläs sig. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Teilegutachten 366-0086-21-WIRD-TG/N6 ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: TU28DA 8,5x20 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 19.10.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr. 26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN Teilegutachten 366-0086-21-WIRD-TG/N6 ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: TU28DA 8,5x20 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 19.10.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: TU28DA 8,5x20 des Herstellers /Importeurs: JMS-Fahrzeugteile GmbH D-72654 Neckartenzlingen Datum: 19.10.2022 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschei n /Anbaubestätigung /Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen /Hinweise /Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht/Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name Ort u. Datum der Abnahm e: a.a.S.o.P./Prüf-Ing. Fahrzeugbeschreibung P.2 B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4 /- T - J 4 18 - 19 - E 3 20 - G - D.1 - 12 - 13 - Q - V.7 - F.1 - F.2 - - 7.1 - 7.2 - 7.3 - D.2 - 8.1 - 8.2 - 8.3 - - U.1 - U.2 - U.3 - D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 - 2 - 15.1 - 15.2 - 5 15.3 - V.9 - R - 11 - 14 K - P.3 - 6 - 17 - 16 - 10 - 14.1 P.1 - 21 - - - 22 - - -