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							Teilegutachten 366-0238-16-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                          Radtyp: SC107 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 16.06.2016
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Fahrzeughersteller                        : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 10 J X 20 H2                Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung         (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
512072640           ET40 SC107 10x20           ohne                       72,6                    750     2200    01/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 3L; 3-V; 5L; K-N1; 5K; HY
Zubehör                                   : Nabenkappe
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                            Typ : X83
Zubehör                                   : Nabenkappe
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 140 Nm für Typ : HY; K-N1; X83; 3-V; 5K; 5L
                                            140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 3L
Verkaufsbezeichnung:     ActiveHybrid 5er, 7er, X6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
HY           e1*2007/46*0323*.. 235 - 330 275/35R20               51G; 57F; 575              Nur ActiveHybrid 7,
                                                                                             7L; nicht
                                                                                             Hinterachslenkung;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             744; 76B; 970

Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 170 285/30R20 95           24D; 57F; 998; 999         10B; 11G; 11H; 11K;
                                 100 - 210 275/30R20 93W          24D; 57F; 997              12A; 51A; 71C; 71K;
                                           275/30R20 97           24D; 57F; 997              721; 725; 73C; 74A;
                                           285/30R20 95W          24D; 57F; 998; 999         76B




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0238-16-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: SC107 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 16.06.2016
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
3L           e1*2007/46*0314*.. 85 - 265 275/25R20 91Y 22Q; 244; 247; 27F;          BMW 3er (F30) ab
                                                       57F; 67W; 679                2012;
                                                                                    Ab
                                                                                    e1*2007/46*0314*05;
                                                                                    Limousine; Stufenheck;
                                                                                    Allradantrieb;
                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                    12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                    71K; 721; 725; 73C;
                                                                                    74A; 76B
3-V            e1*2007/46*0559*..   100 - 250 265/30R20 94W XFA; 248; 27I; 57F; 67J ab
                                                                                    e1*2007/46*0559*01;
                                                                                    Allradantrieb;
                                              275/30R20 93Y 244; 247; 27I; 57F; 67X Heckantrieb;
                                                                                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                    12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                    71K; 721; 725; 73C;
                                                                                    74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
5K           e1*2007/46*0455*.. 120 - 280 275/30R20             GAB; MD2; 248; 270;       Nur BMW 5er Touring;
                                                                51G; 57F                  Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 75I; 76B
5K             e1*2007/46*0455*..   100 - 330 275/30R20         GAB; MD2; 248; 270;       Nur BMW 5er Touring;
                                                                51G; 57F                  Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 75I; 76B
5L             e1*2007/46*0363*..   100 - 330 275/30R20         GAB; MD2; 248; 270;       Stufenheck;
                                                                51G; 57F                  Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 76B
5L             e1*2007/46*0363*..   120 - 330 275/30R20         GAB; MD2; 248; 270;       Stufenheck;
                                                                51G; 57F                  Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 76B




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0238-16-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: SC107 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 16.06.2016
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Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 280 275/30R20             GAB; MD2; 248; 270;       Nur BMW 5er Touring;
                                                                51G; 57F                  Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 75I; 76B
K-N1           e1*2007/46*0508*..   100 - 330 275/30R20         GAB; MD2; 248; 270;       Nur BMW 5er Touring;
                                                                51G; 57F                  Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 75I; 76B
K-N1           e1*2007/46*0508*..   120 - 330 275/35R20         248; 51G; 57F; 575        Nur BMW 5er Gran
                                                                                          Turismo;
                                                                                          Kombilimousine;
                                                                                          Limousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb; nicht
                                                                                          Hinterachslenkung;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 744; 75I; 76B

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0238-16-WIRD-TG

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 16.06.2016
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                                                                                                       Seite: 4 von 9
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0238-16-WIRD-TG

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 16.06.2016
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575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
679) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/30R20
                    Hinterachse:                          275/25R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R20
                    Hinterachse:                          265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/30R20
                    Hinterachse:                          275/25R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0238-16-WIRD-TG

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 16.06.2016
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71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des
     Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen
     Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse.
997) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          245/35R20
                     Hinterachse:                          275/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
998) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        245/35R20
                     Hinterachse:                        285/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0238-16-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: SC107 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 16.06.2016
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                                                                                                      Seite: 7 von 9
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
999) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R20
                    Hinterachse:                          285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/35R20
     Hinterachse: 275/30R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
MD2) Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist nur mit einer tatsächlichen Reifenbreite von maximal 284
     mm (gemessen) zulässig.
XFA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R20
                    Hinterachse:                          265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0238-16-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: SC107 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 16.06.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW
       Fahrzeugtyp:    3-V
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0559*..
       Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

       Variante(n):    ab e1*2007/46*0559*01

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 175             y = 270                   VA
             26B                      x = 225             y = 320                   VA
             27I                      x = 170             y = 260                   HA
             27B                      x = 220             y = 310                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 225       y = 320            23                 VA
             26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
             27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
             27F                   x = 220       y = 310            25                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0238-16-WIRD-TG

ANLAGE: 3                                                        Radtyp: SC107 10x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 16.06.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 9 von 9

Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    3L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0314*..
       Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

       Variante(n):    Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 175             y = 270                   VA
             26B                      x = 225             y = 320                   VA
             27I                      x = 170             y = 260                   HA
             27B                      x = 220             y = 310                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 225       y = 320            23                 VA
             26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
             27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
             27F                   x = 220       y = 310            25                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.