Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 5 Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.10.2010
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Fahrzeughersteller AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, NISSAN EUROPE (F),
RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
7,5x17 4+4 100 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø60.1 60,1 Kunststoff 750 2150 06/09
35 601
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY, DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 205/45R17 88 24M Nicht Logan Express;
e2*2007/46*0030*.. 215/40R17 87 24M Nicht Logan Pick-Up;
215/45R17 87 24M Nicht Lodgy; Kombi
bis Mj.2013;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 74U
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 205/45R17 84 5EA Logan (Stufenheck)
e2*2007/46*0030*.. 215/40R17 83 24M; 5DW bis Mj 2012;
215/45R17 87 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 74U
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 65 205/45R17 84 24J; 24M Nicht Sandero Stepway;
e2*2007/46*0030*.. 215/40R17 83 24C; 24D Schrägheck;
215/45R17 87 24C; 24D Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 74U
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 5 Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.10.2010
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN, NISSAN EUROPE (F)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : E11
113 Nm für Typ : K12
Verkaufsbezeichnung: NISSAN MICRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K12 e11*2001/116*0195*.. 48 - 81 205/40R17 80 24C; 24D Pkw geschlossen;
205/45R17 84 21B; 22B; 24C; 24D; Cabrio;
362; 54F 10B; 11G; 11H; 11K;
215/35R17 79 22B; 24C; 24D; 5CW 12A; 51A; 71K; 723;
215/35R17 83 22B; 24C; 24D 73C; 74A; 74P; 74U;
215/40R17 83 22B; 24C; 24D; 362; DC5
54F
Verkaufsbezeichnung: NISSAN NOTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E11 e11*2001/116*0268*.. 50 - 81 205/40R17 84 24D; 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
205/45R17 84 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 723;
215/40R17 83 24C; 24D 73C; 74A; 74P; 74U;
DC5
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : BA; DA; EA; KA; LA
100 Nm für Typ : B; B56; JA
105 Nm für Typ : SR
110 Nm für Typ : M; P; R
125 Nm für Typ : N erhöhtes Anzugsmoment
130 Nm für Typ : JM
Verkaufsbezeichnung: CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R e2*2001/116*0327*.. 48 - 82 205/40R17 84 24J; 24M Nur Kombi (Grandtour);
215/35R17 83 24C; 24D nicht ab MJ 2012;
215/40R17 83 21P; 22M; 24C; 24D Frontantrieb;
225/35R17 82 21P; 22M; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K;
55 - 82 205/40R17 80 24J; 24M; 5DA 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 74U
R e2*2001/116*0327*.. 48 - 82 205/40R17 80 24J; 24M; 5DA Nicht Kombi
48 - 102 205/40R17 84 24J; 24M (Grandtour); nicht ab
215/35R17 83 22H; 24C; 24D MJ 2012;
215/40R17 83 22H; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K;
225/35R17 82 21P; 22H; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 74U
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 5 Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.10.2010
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Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SR e2*2001/116*0323*.. 50 - 77 205/45R17 84 5EA Logan (Stufenheck)
215/40R17 83 24M; 5DW bis Mj 2012;
215/45R17 87 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 74U
SR e2*2001/116*0323*.., 50 - 77 205/45R17 88 24M Nicht Logan Express;
e2*2007/46*0013*.. 215/40R17 87 24M Nicht Logan Pick-Up;
215/45R17 87 24M Nicht Lodgy; Kombi
bis Mj.2013;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 74U
Verkaufsbezeichnung: MODUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P e2*2001/116*0319*.. 48 - 82 205/40R17 84 24J; 24M Modus (kurzer
215/35R17 83 24J; 24M Radstand); Grand
215/40R17 83 24J; 24M Modus (langer
225/35R17 82 21P; 22I; 24C; 24D Radstand);
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 74U
Verkaufsbezeichnung: RENAULT CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e2*98/14*0126*.. 120 - 124 205/40R17 80W 22B; 54A 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
74U
Verkaufsbezeichnung: RENAULT LAGUNA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B56 e2*93/81*0012*.., 61 - 84 225/45R17 90 REC; 21B; 22B; 22F; 10B; 11G; 11H; 11K;
e2*98/14*0012*.. 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 723;
245/35R17-87 22B; 22F; 24C; 24D; 73C; 74A; 74P; 74U
5ET; 57U; 66H
66 - 84 215/40R17 87 22B; 22F; 24C; 24M;
5EG; 5ET
B56 G638 61 - 62 215/40R17 87 22B; 22F; 24C; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K;
5ET 12A; 51A; 71K; 723;
61 - 83 245/35R17-87 22B; 22F; 24C; 24D; 73C; 74A; 74P; 74U
57U; 66H
66 - 83 215/40R17-83 22B; 22F; 24C; 24M
Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA e2*93/81*0010*.., 80 - 84 205/40R17 22B; 22D; 24D; 24J; Frontantrieb;
e2*98/14*0010*.. 33H; 637 10B; 11G; 11H; 11K;
DA e2*93/81*0009*.., 12A; 51A; 71K; 723;
e2*98/14*0009*.. 73C; 74A; 74P; 74U;
RE8
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 5 Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.10.2010
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Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EA e2*93/81*0103*.., 66 - 84 205/40R17-80 21B; 22B; 24J; 24M; Frontantrieb;
e2*98/14*0103*.. 5DA; 54A 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 74U;
RE8
KA e2*98/14*0192*.. 47 - 70 205/40R17 22B; 22D; 24D; 24J; Frontantrieb;
33H; 637 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 74U;
RE8
LA e2*93/81*0072*.., 47 - 84 205/40R17 22B; 22D; 24D; 24J; Frontantrieb;
e2*98/14*0072*.. 33H; 637 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 74U;
RE8
M e2*98/14*0272*.. 60 - 120 205/50R17 89 24J; 24M Kombi (Grandtour);
215/45R17 87W Cabrio; Stufenheck;
225/45R17 90 24J; 24M Steilheck;
235/45R17 93 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
74U
Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA e2*93/81*0010*.., 80 - 84 205/40R17 22B; 22D; 24D; 24J; Frontantrieb;
e2*98/14*0010*.. 33H; 637 10B; 11G; 11H; 11K;
DA e2*93/81*0009*.., 12A; 51A; 71K; 723;
e2*98/14*0009*.. 73C; 74A; 74P; 74U;
RE8
EA e2*93/81*0103*.., 66 - 84 205/40R17-80 21B; 22B; 24J; 24M; Frontantrieb;
e2*98/14*0103*.. 5DA; 54A 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 74U;
RE8
KA e2*98/14*0192*.. 47 - 70 205/40R17 22B; 22D; 24D; 24J; Frontantrieb;
33H; 637 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 74U;
RE8
LA e2*93/81*0072*.., 47 - 84 205/40R17 22B; 22D; 24D; 24J; Frontantrieb;
e2*98/14*0072*.. 33H; 637 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 74U;
RE8
M e2*98/14*0272*.. 60 - 120 205/50R17 89 24J; 24M Kombi (Grandtour);
215/45R17 87W Cabrio; Stufenheck;
225/45R17 90 24J; 24M Steilheck;
235/45R17 93 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
74U
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 5 Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.10.2010
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Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JA e2*93/81*0068*.., 47 - 103 215/45R17 87 RE2; 22B; 24C; 24D; nur bis
e2*98/14*0068*.. 367 e2*98/14*0068*11;
55 - 66 215/40R17 RE1; 22B; 24D; 24J; Frontantrieb;
367; 638 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 74U
JA e2*98/14*0068*.. 47 - 103 205/45R17 88 22B; 22L; 24M; 367 ab e2*98/14*0068*12;
215/40R17 87 22B; 22L; 24D; 24J; Frontantrieb;
367 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 74U
Verkaufsbezeichnung: RENAULT SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JM e2*2001/116*0274*.. 60 - 99 205/50R17 89 5FM kurzer Radstand;
225/45R17 90 5GA langer Radstand;
60 - 120 215/45R17 91 10B; 11G; 11H; 11K;
235/45R17 93 24M 12A; 51A; 71K; 723;
74 - 120 205/55R17 91 54F 729; 73C; 74A; 74P;
74U
Verkaufsbezeichnung: TWINGO, WIND
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N e2*2001/116*0359*.. 43 - 75 195/40R17 77 erhöhtes
Anzugsmoment
125 Nm; Nur Twingo;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 74U;
740
Hinweis: Teilegutachten dürfen nach dem 19.06.2025 nicht mehr neu erstellt bzw. fortgeschrieben werden. Das
vorliegende Teilegutachten ist daher nicht mehr unmittelbar verwendbar für Fahrzeuge mit
Genehmigungsdatum nach dem 19.06.2025.
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 5 Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.10.2010
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vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befest igungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 5 Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.10.2010
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
57U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40R17
Hinterachse: 245/35R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sei n.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 08.10.2010
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5CW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 874kg.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 900kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
638) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
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Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
werden.
DC5) Falls die Nabenkappe nicht montiert werden kann, ist sie zu ändern und in das Sonderrad einzukleben.
RE1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 175/70R14 auf
dem Rad 5 1/2 J x 14 ET36 serienmäßig verwendet wird.
RE2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 185/70R14 auf
dem Rad 6 J x 14 ET43 bzw. 185/65R15 bzw. 195/60R15 serienmäßig verwendet wird.
RE8) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die
serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 / ET44 bzw. mit der
Reifengröße 195/50R16 auf der Radgröße 6½ x 16 ET44 ausgerüstet sind.
REC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
Reifengröße 195/65R15 bzw. 205/60R15 ausgerüstet sind.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.