TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 2020-IR-AT-AU-RR-EX-0-000799 AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien Räder- und Reifenprüfung Seite: 1 von 6 TEILEGUTACHTEN TGA-Art: 13.1 366-0308-09-WIRD-TG/N10 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH D-72141 Walddorfhäslach Art: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Typ: T960 7,5x17 Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau bestätigen zu lassen. Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N10 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: T960 7,5x17 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 16.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Weitere Hinweise Die LM-Sonderräder können auch mit T960 75J17H2 gekennzeichnet sein. Der Radtyp wird auch mit T960 in Verbindung mit der Radgröße 7,5x17 gekennzeichnet. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig kreis och preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Z-Ring / D-Scheibe -zahl (mm) (kg) (mm) Datum 7,5x17 4+4 98 T960 7,5x17 98/108 S22033-5mm 98/4 58,1 33 600 1964 06/09 33 581DS 7,5x17 4+4 98 T960 7,5x17 98/108 Ø73.1 Ø58.1 98/4 58,1 38 600 1964 06/09 38 581 7,5x17 4+4 100 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø54.1 100/4 54,1 38 580 2037 06/09 338 541 7,5x17 4+4 100 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø54.1 100/4 54,1 38 600 1964 06/09 338 541 7,5x17 4+4 100 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø54.1 100/4 54,1 35 750 2150 06/09 35 541 7,5x17 4+4 100 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø56.1 100/4 56,1 35 750 2150 06/09 35 561 7,5x17 4+4 100 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø56.6 100/4 56,6 35 750 2150 06/09 35 566 7,5x17 4+4 100 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø57,1 100/4 57,1 35 750 2150 06/09 35 571 7,5x17 4+4 100 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø59.1 100/4 59,1 35 750 2150 06/09 35 591 7,5x17 4+4 100 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø60.1 100/4 60,1 35 750 2150 06/09 35 601 7,5x17 4+4 108 T960 7,5x17 98/108 Ø73.1 Ø63.4 108/4 63,4 38 750 2150 06/09 38 634 7,5x17 4+4 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø56.6 114,3/4 56,6 35 750 2150 06/09 114,3 35 566 7,5x17 4+4 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø64.1 114,3/4 64,1 35 750 2150 06/09 114,3 35 641 7,5x17 4+4 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø66.1 114,3/4 66,1 35 750 2150 06/09 114,3 35 661 7,5x17 4+4 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/4 67,1 35 750 2150 06/09 114,3 35 671 7,5x17 5+5 100 T960 7,5x17100/112 Ø73.1 Ø54.1 100/5 54,1 35 750 2150 06/09 35 541 7,5x17 5+5 100 T960 7,5x17100/112 Ø73.1 Ø56.1 100/5 56,1 35 750 2150 06/09 35 561 7,5x17 5+5 100 T960 7,5x17100/112 Ø73.1 Ø57.1 100/5 57,1 35 750 2150 06/09 35 571 7,5x17 5+5 112 T960 7,5x17100/112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 35 750 2150 06/09 35 571 7,5x17 5+5 112 T960 7,5x17100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 35 715 2251 06/09 35 666 7,5x17 5+5 112 T960 7,5x17100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 35 750 2150 06/09 35 666 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N10 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: T960 7,5x17 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 16.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 I.1. Beschreibung der Sonderräder Hersteller : JMS-Fahrzeugteile GmbH : : D-72141 Walddorfhäslach Handelsmarke : BARRACUDA (Karizzma) Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Einbrennlack wahlweise Verchromung Masse des Rades : ca. 11,1 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 7,5x17 4+4 98 33 581DS: : Außenseite : Innenseite Radtyp : -- : T960 7,5x17 Radausführung : -- : T960 7,5x17100/112 Radgröße : -- : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe : -- : ET35 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr : z.B. 06.09 Gießereikennzeichnung : -- : BARRACUDA WHEELS Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Weitere Kennzeichnung : BARRA.-RACING WHEELS : -- Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV AUSTRIA mit Nr. 09-TAAP-1537/CIN vom 26.06.2009 und Nr. 09-TAAP-1537/E2/CIN_1K vom 25.02.2011liegen vor. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N10 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: T960 7,5x17 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 16.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 01.2018 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt. Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. - Nr 20110 029115 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise 1 DAIHATSU, FCA, HYUNDAI, 7,5x17 4+4 100 35 541 35 16.06.2020 liegt bei HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR EUROPE, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MAZDA, OPEL / VAUXHALL, Suzuki, SUZUKI, TOYOTA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N10 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: T960 7,5x17 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 16.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 2 BMW AG, DAIHATSU, HONDA, KIA, 7,5x17 4+4 100 35 561 35 16.06.2020 liegt bei MITSUBISHI, ROVER 3 FIAT, GM DAEWOO (ROK), 7,5x17 4+4 100 35 566 35 16.06.2020 liegt bei GM Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL / VAUXHALL 4 NISSAN 7,5x17 4+4 100 35 591 35 16.06.2020 liegt bei 5 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, 7,5x17 4+4 100 35 601 35 16.06.2020 liegt bei NISSAN EUROPE (F), RENAULT 6 FORD, MAZDA 7,5x17 4+4 108 38 634 38 16.06.2020 liegt bei 7 DAEWOO MOTOR CO. LTD, 7,5x17 4+4 114,3 35 566 35 16.06.2020 liegt bei GM DAEWOO (ROK) 8 HONDA, ROVER 7,5x17 4+4 114,3 35 641 35 16.06.2020 liegt bei 9 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), 7,5x17 4+4 114,3 35 661 35 16.06.2020 liegt bei Nissan International S. A. 10 HYUNDAI, KIA, MITSUBISHI, 7,5x17 4+4 114,3 35 671 35 16.06.2020 liegt bei NETHERLAND, SMART GmbH, VOLVO 11 TOYOTA 7,5x17 5+5 100 35 541 35 16.06.2020 liegt bei 12 FUJI HEAVY IND.(J), ROVER 7,5x17 5+5 100 35 561 35 16.06.2020 liegt bei 13 AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, 7,5x17 5+5 100 35 571 35 16.06.2020 liegt bei VOLKSWAGEN 14 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN 7,5x17 5+5 112 35 571 35 16.06.2020 liegt bei 15 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 7,5x17 5+5 112 35 666; 35 16.06.2020 liegt bei MERCEDES-BENZ 7,5x17 5+5 112 35 666 16 DAIHATSU, FCA, HYUNDAI, 7,5x17 4+4 100 338 541; 38 16.06.2020 liegt bei HYUNDAI Assan Otomotiv 7,5x17 4+4 100 338 541 Sanayi, HYUNDAI MOTOR EUROPE, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MAZDA, OPEL / VAUXHALL, Suzuki, SUZUKI, TOYOTA 17 CITROEN, FIAT, PEUGEOT 7,5x17 4+4 98 38 581 38 16.06.2020 liegt bei 18 SEAT, VOLKSWAGEN 7,5x17 4+4 100 35 571 35 16.06.2020 liegt bei V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N10 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: T960 7,5x17 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 16.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 Fleischer Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 16.06.2020 HOT Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 18 Radtyp: T960 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 16.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller SEAT, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 7,5x17 4+4 100 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø57,1 57,1 Kunststoff 750 2150 06/09 35 571 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zentriering: Ø73,1 - Ø57,1; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6K e9*93/81*0001*.. 33 - 110 205/40R17 22B; 22F; 24J; 367; IBIZA; bis 54A; 631 e9*93/81*0001*06; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 34S; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; DE4; VDD 6K e9*93/81*0001*.. 37 - 110 205/40R17 22B; 22F; 24J; 367; bis e9*93/81*0001*06; 54A; 631 CORDOBA; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 34S; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; DE4; VDD Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 18 Radtyp: T960 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 16.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zentriering: Ø73,1 - Ø57,1; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: GOLF (III) Cabriolet MJ 1993-1998 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1E e1*98/14*0070*.. 55 - 85 205/40R17 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K; 54A; 637 12A; 51A; 71C; 71K; 215/40R17-83 21B; 22B; 22F; 24J; 721; 725; 73C; 74A; 24M; 33H; 364; 54A 74P Verkaufsbezeichnung: VW GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1E e1*96/79*0070*.. 55 - 85 205/40R17 21B; 22B; 24J; 24M; ab e1*96/79*0070*01; 54A; 637 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17-83 21B; 22B; 22F; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M; 33H; 364; 54A 721; 725; 73C; 74A; 74P 1E e1*96/79*0070*.. 55 - 85 205/40R17 21B; 22B; 24J; 24M; nur e1*96/79*0070*00; 1EX0 G407 33H; 364; 54A; 637 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17-83 21B; 22B; 22F; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M; 33H; 364; 54A 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, VENTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1H e1*96/79*0068*.. 40 - 85 205/40R17 21B; 22B; 24J; 24M; Kombi; Frontantrieb; 1HX0 F804 54A; 63P 10B; 11H; 11K; 12A; 205/40R17-84 Nur bis 900 kg zul. 33H; 364; 51A; 71C; Reinf ACHSLAST; 21B; 22B; 71K; 721; 725; 73C; 24J; 24M; 54A 74A; 74P; DEQ 215/40R17-83 21B; 22B; 22F; 24C; 24D; 54A 1H e1*96/79*0068*.. 40 - 85 205/40R17 21B; 22B; 24J; 63P nicht Kombi; 1HX0 F804 215/40R17-83 21B; 22B; 22F; 24C; Frontantrieb; 24M; 54A 10B; 11K; 12A; 33H; 364; 51E; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; DEQ 1HX0F F894 40 - 85 205/40R17 21B; 22B; 24J; 24M; Steilheck; 54A; 63P 10B; 11H; 11K; 12A; 205/40R17 21B; 22B; 24J; 24M; 33H; 364; 51A; 71C; 54A; 637 71K; 721; 725; 73C; 215/40R17-83 21B; 22B; 22F; 24C; 74A; 74P; DEQ 24D; 54A Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 18 Radtyp: T960 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 16.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, VENTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1HX0F F894 40 - 85 205/40R17 21B; 22B; 24J; 63P Schrägheck; 205/40R17 21B; 22B; 24J; 637 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17-83 21B; 22B; 22F; 24C; 12A; 33H; 364; 51A; 24M; 54A 51E; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; DEQ Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 18 Radtyp: T960 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 16.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. 34S) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn bei Volleinschlag der Lenkung ein Mindestabstand von 5 mm zwischen Felge bzw. Reifen und Stabilisator vorhanden ist. 364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51E) Vorn und hinten sind nur gleiche Reifenfabrikate zu verwenden. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 63P) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 18 Radtyp: T960 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 16.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. DE4) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm (Dicke 22mm) an der Vorderachse nicht zulässig. DEQ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 256 mm an der Vorderachse nicht zulässig. VDD) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 239 mm (unbelüftet, Dicke 10 mm) an der Vorderachse zulässig. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: T960 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 16.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen: TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: T960 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 16.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N10 ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: T960 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 16.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr. 26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N10 ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: T960 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 16.06.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: T960 7,5x17 des Herstellers / Importeurs: JMS-Fahrzeugteile GmbH D-72141 Walddorfhäslach Datum: 16.06.2020 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen / Hinweise / Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing. Fahrzeugbeschreibung P.2 B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4 /- T - J 4 18 - 19 - E 3 20 - G - D.1 - 12 - 13 - Q - V.7 - F.1 - F.2 - - 7.1 - 7.2 - 7.3 - D.2 - 8.1 - 8.2 - 8.3 - - U.1 - U.2 - U.3 - D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 - 2 - 15.1 - 15.2 - 5 15.3 - V.9 - R - 11 - 14 K - P.3 - 6 - 17 - 16 - 10 - 14.1 P.1 - 21 - - - 22 - - -