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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            2020-IR-AT-AU-RR-EX-0-000799
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                       Seite: 1 von 6


                                        TEILEGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                      366-0308-09-WIRD-TG/N10

Hersteller:                             JMS-Fahrzeugteile GmbH

                                        D-72141 Walddorfhäslach
Art:                                    Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2
Typ:                                    T960 7,5x17
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N10

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                             Radtyp: T960 7,5x17
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 16.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 6
Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit T960 75J17H2 gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit T960 in Verbindung mit der Radgröße 7,5x17 gekennzeichnet.
I.     Übersicht
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                           Loch-        Mittenl Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                   kreis        och     preß-   Rad-   Abroll   ab
                  Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm) /       (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                  Rad                       Z-Ring / D-Scheibe     -zahl                (mm)    (kg)   (mm)     Datum
7,5x17 4+4 98     T960 7,5x17 98/108        S22033-5mm                   98/4     58,1     33    600    1964     06/09
33 581DS
7,5x17 4+4 98     T960 7,5x17 98/108        Ø73.1 Ø58.1                  98/4     58,1     38    600    1964     06/09
38 581
7,5x17 4+4 100    T960 7,5x17100/114        Ø73.1 Ø54.1                 100/4     54,1     38    580    2037     06/09
338 541
7,5x17 4+4 100    T960 7,5x17100/114        Ø73.1 Ø54.1                 100/4     54,1     38    600    1964     06/09
338 541
7,5x17 4+4 100    T960 7,5x17100/114        Ø73.1 Ø54.1                 100/4     54,1     35    750    2150     06/09
35 541
7,5x17 4+4 100    T960 7,5x17100/114        Ø73.1 Ø56.1                 100/4     56,1     35    750    2150     06/09
35 561
7,5x17 4+4 100    T960 7,5x17100/114        Ø73.1 Ø56.6                 100/4     56,6     35    750    2150     06/09
35 566
7,5x17 4+4 100    T960 7,5x17100/114        Ø73.1 Ø57,1                 100/4     57,1     35    750    2150     06/09
35 571
7,5x17 4+4 100    T960 7,5x17100/114        Ø73.1 Ø59.1                 100/4     59,1     35    750    2150     06/09
35 591
7,5x17 4+4 100    T960 7,5x17100/114        Ø73.1 Ø60.1                 100/4     60,1     35    750    2150     06/09
35 601
7,5x17 4+4 108    T960 7,5x17 98/108        Ø73.1 Ø63.4                 108/4     63,4     38    750    2150     06/09
38 634
7,5x17 4+4        T960 7,5x17100/114        Ø73.1 Ø56.6               114,3/4     56,6     35    750    2150     06/09
114,3 35 566
7,5x17 4+4        T960 7,5x17100/114        Ø73.1 Ø64.1               114,3/4     64,1     35    750    2150     06/09
114,3 35 641
7,5x17 4+4        T960 7,5x17100/114        Ø73.1 Ø66.1               114,3/4     66,1     35    750    2150     06/09
114,3 35 661
7,5x17 4+4        T960 7,5x17100/114        Ø73.1 Ø67.1               114,3/4     67,1     35    750    2150     06/09
114,3 35 671
7,5x17 5+5 100    T960 7,5x17100/112        Ø73.1 Ø54.1                 100/5     54,1     35    750    2150     06/09
35 541
7,5x17 5+5 100    T960 7,5x17100/112        Ø73.1 Ø56.1                 100/5     56,1     35    750    2150     06/09
35 561
7,5x17 5+5 100    T960 7,5x17100/112        Ø73.1 Ø57.1                 100/5     57,1     35    750    2150     06/09
35 571
7,5x17 5+5 112    T960 7,5x17100/112        Ø73.1 Ø57.1                 112/5     57,1     35    750    2150     06/09
35 571
7,5x17 5+5 112    T960 7,5x17100/112        Ø73.1 Ø66.6                 112/5     66,6     35    715    2251     06/09
35 666
7,5x17 5+5 112    T960 7,5x17100/112        Ø73.1 Ø66.6                 112/5     66,6     35    750    2150     06/09
35 666




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N10

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                             Radtyp: T960 7,5x17
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 16.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 6
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : JMS-Fahrzeugteile GmbH
                                :
                                : D-72141 Walddorfhäslach
Handelsmarke                    : BARRACUDA (Karizzma)
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades                 : ca. 11,1 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 7,5x17 4+4 98 33 581DS:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Radtyp                              : --                                     : T960 7,5x17
Radausführung                       : --                                     : T960 7,5x17100/112
Radgröße                            : --                                     : 7 1/2 J X 17 H2
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET35
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                             : z.B. 06.09
Gießereikennzeichnung               : --                                     : BARRACUDA WHEELS
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung               : BARRA.-RACING WHEELS                   : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV AUSTRIA mit Nr. 09-TAAP-1537/CIN vom 26.06.2009 und Nr.
09-TAAP-1537/E2/CIN_1K vom 25.02.2011liegen vor.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N10

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                             Radtyp: T960 7,5x17
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 16.06.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 6
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 01.2018 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. -
Nr 20110 029115 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                      ET      erstellt am   Allg.
age                                                                                                      Hinweise
  1 DAIHATSU, FCA, HYUNDAI,                        7,5x17 4+4 100 35 541           35      16.06.2020    liegt bei
               HYUNDAI Assan Otomotiv
    Sanayi, HYUNDAI MOTOR EUROPE,
    HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MAZDA,
    OPEL / VAUXHALL, Suzuki, SUZUKI,
    TOYOTA




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N10

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                             Radtyp: T960 7,5x17
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 16.06.2020
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                                                                                                      Seite: 5 von 6
  2 BMW AG, DAIHATSU, HONDA, KIA,                  7,5x17 4+4 100 35 561           35      16.06.2020    liegt bei
              MITSUBISHI, ROVER
  3 FIAT, GM DAEWOO (ROK),                         7,5x17 4+4 100 35 566           35      16.06.2020    liegt bei
              GM Korea, GM Daewoo, GM
    KOREA (ROK), OPEL, OPEL / VAUXHALL
  4 NISSAN                                         7,5x17 4+4 100 35 591           35      16.06.2020    liegt bei
  5 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN,                7,5x17 4+4 100 35 601           35      16.06.2020    liegt bei
              NISSAN EUROPE (F),
    RENAULT
  6 FORD, MAZDA                                    7,5x17 4+4 108 38 634           38      16.06.2020    liegt bei
  7 DAEWOO MOTOR CO. LTD,                          7,5x17 4+4 114,3 35 566         35      16.06.2020    liegt bei
              GM DAEWOO (ROK)
  8 HONDA, ROVER                                   7,5x17 4+4 114,3 35 641         35      16.06.2020    liegt bei
  9 NISSAN, NISSAN EUROPE (F),                     7,5x17 4+4 114,3 35 661         35      16.06.2020    liegt bei
              Nissan International S. A.
 10 HYUNDAI, KIA, MITSUBISHI,                      7,5x17 4+4 114,3 35 671         35      16.06.2020    liegt bei
              NETHERLAND, SMART
    GmbH, VOLVO
 11 TOYOTA                                         7,5x17 5+5 100 35 541           35      16.06.2020    liegt bei
 12 FUJI HEAVY IND.(J), ROVER                      7,5x17 5+5 100 35 561           35      16.06.2020    liegt bei
 13 AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA,                 7,5x17 5+5 100 35 571           35      16.06.2020    liegt bei
              VOLKSWAGEN
 14 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                  7,5x17 5+5 112 35 571           35      16.06.2020    liegt bei
 15 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),               7,5x17 5+5 112 35 666;          35      16.06.2020    liegt bei
              MERCEDES-BENZ                        7,5x17 5+5 112 35 666
 16 DAIHATSU, FCA, HYUNDAI,                        7,5x17 4+4 100 338 541;         38      16.06.2020    liegt bei
              HYUNDAI Assan Otomotiv               7,5x17 4+4 100 338 541
    Sanayi, HYUNDAI MOTOR EUROPE,
    HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MAZDA,
    OPEL / VAUXHALL, Suzuki, SUZUKI,
    TOYOTA
 17 CITROEN, FIAT, PEUGEOT                         7,5x17 4+4 98 38 581            38      16.06.2020    liegt bei
 18 SEAT, VOLKSWAGEN                               7,5x17 4+4 100 35 571           35      16.06.2020    liegt bei
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N10

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                             Radtyp: T960 7,5x17
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 16.06.2020
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                                                                                                      Seite: 6 von 6
Fleischer

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 16.06.2020
HOT




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 18                                                          Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 16.06.2020
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                                                                                                         Seite: 1 von 5


                 Fahrzeughersteller             SEAT, VOLKSWAGEN




Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 7 1/2 J X 17 H2              Einpreßtiefe (mm)     : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 100/4                        Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                     och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
7,5x17 4+4 100      T960 7,5x17100/114        Ø73.1 Ø57,1                  57,1   Kunststoff     750     2150    06/09
35 571
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT
Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zentriering: Ø73,1 - Ø57,1;


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     IBIZA,CORDOBA
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
 6K           e9*93/81*0001*..   33 - 110 205/40R17                22B; 22F; 24J; 367;       IBIZA; bis
                                                                   54A; 631                  e9*93/81*0001*06;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                             12A; 34S; 51A; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74A; 74P; DE4; VDD
 6K             e9*93/81*0001*..        37 - 110 205/40R17         22B; 22F; 24J; 367;       bis e9*93/81*0001*06;
                                                                   54A; 631                  CORDOBA;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                             12A; 34S; 51A; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74A; 74P; DE4; VDD




                 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                 nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 18                                                         Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 16.06.2020
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Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                         : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Zentriering: Ø73,1 - Ø57,1;


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     GOLF (III) Cabriolet MJ 1993-1998
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen              Auflagen
1E           e1*98/14*0070*..    55 - 85 205/40R17         21B; 22B; 24J; 24M;             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                           54A; 637                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                          215/40R17-83     21B; 22B; 22F; 24J;             721; 725; 73C; 74A;
                                                           24M; 33H; 364; 54A              74P

Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW               Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
1E           e1*96/79*0070*..  55 - 85          205/40R17         21B; 22B; 24J; 24M;      ab e1*96/79*0070*01;
                                                                  54A; 637                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                215/40R17-83      21B; 22B; 22F; 24J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  24M; 33H; 364; 54A       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P
1E              e1*96/79*0070*..      55 - 85   205/40R17         21B; 22B; 24J; 24M;      nur e1*96/79*0070*00;
1EX0            G407                                              33H; 364; 54A; 637       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                215/40R17-83      21B; 22B; 22F; 24J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  24M; 33H; 364; 54A       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P

Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
1H           e1*96/79*0068*..  40 - 85 205/40R17                  21B; 22B; 24J; 24M;      Kombi; Frontantrieb;
1HX0         F804                                                 54A; 63P                 10B; 11H; 11K; 12A;
                                       205/40R17-84               Nur bis 900 kg zul.      33H; 364; 51A; 71C;
                                       Reinf                      ACHSLAST; 21B; 22B;      71K; 721; 725; 73C;
                                                                  24J; 24M; 54A            74A; 74P; DEQ
                                                215/40R17-83      21B; 22B; 22F; 24C;
                                                                  24D; 54A
1H              e1*96/79*0068*..      40 - 85   205/40R17         21B; 22B; 24J; 63P       nicht Kombi;
1HX0            F804                            215/40R17-83      21B; 22B; 22F; 24C;      Frontantrieb;
                                                                  24M; 54A                 10B; 11K; 12A; 33H;
                                                                                           364; 51E; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; DEQ
1HX0F           F894                  40 - 85   205/40R17         21B; 22B; 24J; 24M;      Steilheck;
                                                                  54A; 63P                 10B; 11H; 11K; 12A;
                                                205/40R17         21B; 22B; 24J; 24M;      33H; 364; 51A; 71C;
                                                                  54A; 637                 71K; 721; 725; 73C;
                                                215/40R17-83      21B; 22B; 22F; 24C;      74A; 74P; DEQ
                                                                  24D; 54A




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 18                                                        Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 16.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:    VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
1HX0F        F894             40 - 85 205/40R17                  21B; 22B; 24J; 63P       Schrägheck;
                                      205/40R17                  21B; 22B; 24J; 637       10B; 11G; 11H; 11K;
                                      215/40R17-83               21B; 22B; 22F; 24C;      12A; 33H; 364; 51A;
                                                                 24M; 54A                 51E; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          DEQ

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 18                                                        Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 16.06.2020
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
     Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
34S) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn bei Volleinschlag der Lenkung ein
     Mindestabstand von 5 mm zwischen Felge bzw. Reifen und Stabilisator vorhanden ist.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51E) Vorn und hinten sind nur gleiche Reifenfabrikate zu verwenden.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
63P) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 18                                                        Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 16.06.2020
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
DE4) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm
     (Dicke 22mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DEQ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 256 mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
VDD) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 239
     mm (unbelüftet, Dicke 10 mm) an der Vorderachse zulässig.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: Technische Unterlagen                                   Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                              Stand: 16.06.2020
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                     Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                              Stand: 16.06.2020
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N10

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                  Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                           Stand: 16.06.2020
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                             Stand: 16.06.2020
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
 Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
 Für: Leichtmetallrad          Typ: T960 7,5x17
 des Herstellers / Importeurs: JMS-Fahrzeugteile GmbH        D-72141 Walddorfhäslach                    Datum:
 16.06.2020
 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
 Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
 Fahrzeughersteller:          ,                          Fahrzeugtyp:        ,
 Fahrzeug-Ident-Nr.:
 ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
 Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
 wurden berücksichtigt.
 Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

 Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
 bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
 Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                          Unterschrift u. Name
 Ort u. Datum der Abnahme:                                      a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                           Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -          2.1            2.2               L     -           9    -         P.4
                                                                                             /-                     T     -
J                           4                      18    -                            19      -
E                                      3           20    -                               G    -
D.1    -                                           12    -               13     -                      Q       -
                                                   V.7   -               F.1    -                   F.2        -
       -                                           7.1   -               7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                           8.1   -               8.2    -                   8.3        -
       -                                           U.1   -               U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                          O.1    -               O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                          15.1   -
                                                  15.2   -
5
                                                  15.3   -
V.9    -                                           R     -                                                         11     -
14                                                 K     -
P.3    -                                           6     -                     17    -            16       -
10     -      14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -