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							Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 18                                                           Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                   Stand: 16.06.2020
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                  Fahrzeughersteller            SEAT, VOLKSWAGEN




Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 7 1/2 J X 17 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 100/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung           in mm                    last       umf.      Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                     in kg      in mm     datum
7,5x17 4+4 100      T960 7,5x17100/114        Ø73.1 Ø57,1                  57,1     Kunststoff      750      2150    06/09
35 571
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zentriering: Ø73,1 - Ø57,1;


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     IBIZA,CORDOBA
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
 6K           e9*93/81*0001*..    37 - 110 205/40R17                 22B; 22F; 24J; 367;      bis e9*93/81*0001*06;
                                                                     54A; 631                 CORDOBA;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 34S; 51A; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P; DE4; VDD
 6K             e9*93/81*0001*..        33 - 110 205/40R17           22B; 22F; 24J; 367;      IBIZA; bis
                                                                     54A; 631                 e9*93/81*0001*06;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 34S; 51A; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P; DE4; VDD




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zentriering: Ø73,1 - Ø57,1;




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 18                                                        Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 16.06.2020
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Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     GOLF (III) Cabriolet MJ 1993-1998
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
1E           e1*98/14*0070*..    55 - 85   205/40R17              21B; 22B; 24J; 24M;     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  54A; 637                12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/40R17-83        21B; 22B; 22F; 24J;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                  24M; 33H; 364; 54A      74P

Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
1E           e1*96/79*0070*..  55 - 85        205/40R17           21B; 22B; 24J; 24M;     ab e1*96/79*0070*01;
                                                                  54A; 637                10B; 11G; 11H; 11K;
                                              215/40R17-83        21B; 22B; 22F; 24J;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  24M; 33H; 364; 54A      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
1E            e1*96/79*0070*..      55 - 85   205/40R17           21B; 22B; 24J; 24M;     nur e1*96/79*0070*00;
1EX0          G407                                                33H; 364; 54A; 637      10B; 11G; 11H; 11K;
                                              215/40R17-83        21B; 22B; 22F; 24J;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  24M; 33H; 364; 54A      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
1H           e1*96/79*0068*..  40 - 85 205/40R17                  21B; 22B; 24J; 24M;     Kombi; Frontantrieb;
1HX0         F804                                                 54A; 63P                10B; 11H; 11K; 12A;
                                       205/40R17-84               Nur bis 900 kg zul.     33H; 364; 51A; 71C;
                                       Reinf                      ACHSLAST; 21B;          71K; 721; 725; 73C;
                                                                  22B; 24J; 24M; 54A      74A; 74P; DEQ
                                              215/40R17-83        21B; 22B; 22F; 24C;
                                                                  24D; 54A
1H            e1*96/79*0068*..      40 - 85   205/40R17           21B; 22B; 24J; 63P      nicht Kombi;
1HX0          F804                            215/40R17-83        21B; 22B; 22F; 24C;     Frontantrieb;
                                                                  24M; 54A                10B; 11K; 12A; 33H;
                                                                                          364; 51E; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; DEQ
1HX0F         F894                  40 - 85   205/40R17           21B; 22B; 24J; 63P      Schrägheck;
                                              205/40R17           21B; 22B; 24J; 637      10B; 11G; 11H; 11K;
                                              215/40R17-83        21B; 22B; 22F; 24C;     12A; 33H; 364; 51A;
                                                                  24M; 54A                51E; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          DEQ
1HX0F         F894                  40 - 85   205/40R17           21B;   22B; 24J; 24M;   Steilheck;
                                                                  54A;   63P              10B; 11H; 11K; 12A;
                                              205/40R17           21B;   22B; 24J; 24M;   33H; 364; 51A; 71C;
                                                                  54A;   637              71K; 721; 725; 73C;
                                              215/40R17-83        21B;   22B; 22F; 24C;   74A; 74P; DEQ
                                                                  24D;   54A




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 18                                                        Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 16.06.2020
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Hinweis: Teilegutachten dürfen nach dem 19.06.2025 nicht mehr neu erstellt bzw. fortgeschrieben werden. Das
vorliegende Teilegutachten ist daher nicht mehr unmittelbar verwendbar für Fahrzeuge mit
Genehmigungsdatum nach dem 19.06.2025.
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 18                                                         Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 16.06.2020
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       des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrz euges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitt e und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
     Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
34S) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn bei Volleinschlag der Lenkung ein
     Mindestabstand von 5 mm zwischen Felge bzw. Reifen und Stabilisator vorhanden ist.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51E) Vorn und hinten sind nur gleiche Reifenfabrikate zu verwenden.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
63P) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 18                                                        Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 16.06.2020
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      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutac hten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
DE4) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm
     (Dicke 22mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
DEQ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 256 mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
VDD) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 239
     mm (unbelüftet, Dicke 10 mm) an der Vorderachse zulässig.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.