TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 10-TAAP-2755
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
Seite: 1 von 5
TEIL EGUTACHTEN
TGA-Art: 13.1
366-0308-09-WIRD-TG/N2
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
CH-8260 Stein am Rhein
Art: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2
Typ: T960 7,5x17
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5
StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N2
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: T960 7,5x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 08.10.2010
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 5
Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit T960 75J17H2 gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit T960 in Verbindung mit der Radgröße 7,5x17 gekennzeichnet.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
7,5x17 4+4 100 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø54.1 100/4 54,1 35 750 2150 06/09
35 541
7,5x17 4+4 100 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø56.1 100/4 56,1 35 750 2150 06/09
35 561
7,5x17 4+4 100 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø56.6 100/4 56,6 35 750 2150 06/09
35 566
7,5x17 4+4 100 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø59.1 100/4 59,1 35 750 2150 06/09
35 591
7,5x17 4+4 100 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø60.1 100/4 60,1 35 750 2150 06/09
35 601
7,5x17 4+4 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø56.6 114,3/4 56,6 35 750 2150 06/09
114,3 35 566
7,5x17 4+4 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø64.1 114,3/4 64,1 35 750 2150 06/09
114,3 35 641
7,5x17 4+4 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø66.1 114,3/4 66,1 35 750 2150 06/09
114,3 35 661
7,5x17 4+4 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/4 67,1 35 750 2150 06/09
114,3 35 671
7,5x17 5+5 100 T960 7,5x17100/112 Ø73.1 Ø54.1 100/5 54,1 35 750 2150 06/09
35 541
7,5x17 5+5 100 T960 7,5x17100/112 Ø73.1 Ø56.1 100/5 56,1 35 750 2150 06/09
35 561
7,5x17 5+5 100 T960 7,5x17100/112 Ø73.1 Ø57.1 100/5 57,1 35 750 2150 06/09
35 571
7,5x17 5+5 112 T960 7,5x17100/112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 35 750 2150 06/09
35 571
7,5x17 5+5 112 T960 7,5x17100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 35 715 2251 06/09
35 666
7,5x17 5+5 112 T960 7,5x17100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 35 750 2150 06/09
35 666
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Hersteller : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
CH-8260 Stein am Rhein
Handelsmarke : BARRACUDA (Karizzma)
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades : ca. 11,1 kg
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N2
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: T960 7,5x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 08.10.2010
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 5
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 7,5x17 4+4 100 35 566:
: Außenseite : Innenseite
Radtyp : -- : T960 7,5x17
Radausführung : -- : T960 7,5x17100/114
Radgröße : -- : 7 1/2 J X 17 H2
Einpreßtiefe : -- : ET35
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 06.09
Gießereikennzeichnung : -- : BARRACUDA WHEELS
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : BARRA.-RACING WHEELS : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV Austria Nr. 09-TAAP-1537/CIN vom 26.06.2009 liegt vor.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N2
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: T960 7,5x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 08.10.2010
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 5
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( Reg. - Nr 20 102 62001721 ) erbracht, dass
er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 5 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
3 DAIHATSU 7,5x17 4+4 100 35 541 35 08.10.2010 liegt bei
7 HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv 7,5x17 4+4 100 35 541 35 08.10.2010 liegt bei
Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND)
6 KIA 7,5x17 4+4 100 35 541 35 08.10.2010 liegt bei
4 MAZDA 7,5x17 4+4 100 35 541 35 08.10.2010 liegt bei
5 OPEL / VAUXHALL 7,5x17 4+4 100 35 541 35 08.10.2010 liegt bei
1 SUZUKI 7,5x17 4+4 100 35 541 35 08.10.2010 liegt bei
2 TOYOTA 7,5x17 4+4 100 35 541 35 08.10.2010 liegt bei
13 BMW, BMW AG 7,5x17 4+4 100 35 561 35 08.10.2010 liegt bei
12 DAIHATSU 7,5x17 4+4 100 35 561 35 08.10.2010 liegt bei
11 HONDA 7,5x17 4+4 100 35 561 35 08.10.2010 liegt bei
10 KIA 7,5x17 4+4 100 35 561 35 08.10.2010 liegt bei
9 MITSUBISHI 7,5x17 4+4 100 35 561 35 08.10.2010 liegt bei
8 ROVER 7,5x17 4+4 100 35 561 35 08.10.2010 liegt bei
15 FIAT 7,5x17 4+4 100 35 566 35 08.10.2010 liegt bei
14 OPEL, OPEL / VAUXHALL 7,5x17 4+4 100 35 566 35 08.10.2010 liegt bei
16 NISSAN 7,5x17 4+4 100 35 591 35 08.10.2010 liegt bei
19 AUTOMOBILES DACIA S.A. 7,5x17 4+4 100 35 601 35 08.10.2010 liegt bei
18 NISSAN, NISSAN EUROPE (F) 7,5x17 4+4 100 35 601 35 08.10.2010 liegt bei
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N2
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: T960 7,5x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 08.10.2010
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 5
17 RENAULT 7,5x17 4+4 100 35 601 35 08.10.2010 liegt bei
20 DAEWOO MOTOR CO. LTD, GM 7,5x17 4+4 114,3 35 566 35 08.10.2010 liegt bei
DAEWOO (ROK)
22 HONDA 7,5x17 4+4 114,3 35 641 35 08.10.2010 liegt bei
21 ROVER 7,5x17 4+4 114,3 35 641 35 08.10.2010 liegt bei
23 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan 7,5x17 4+4 114,3 35 661 35 08.10.2010 liegt bei
International S. A.
25 HYUNDAI 7,5x17 4+4 114,3 35 671 35 08.10.2010 liegt bei
26 KIA 7,5x17 4+4 114,3 35 671 35 08.10.2010 liegt bei
28 MITSUBISHI 7,5x17 4+4 114,3 35 671 35 08.10.2010 liegt bei
27 NETHERLAND 7,5x17 4+4 114,3 35 671 35 08.10.2010 liegt bei
24 SMART GmbH 7,5x17 4+4 114,3 35 671 35 08.10.2010 liegt bei
29 VOLVO 7,5x17 4+4 114,3 35 671 35 08.10.2010 liegt bei
30 TOYOTA 7,5x17 5+5 100 35 541 35 08.10.2010 liegt bei
32 FUJI HEAVY IND.(J) 7,5x17 5+5 100 35 561 35 08.10.2010 liegt bei
31 ROVER 7,5x17 5+5 100 35 561 35 08.10.2010 liegt bei
36 AUDI 7,5x17 5+5 100 35 571 35 08.10.2010 liegt bei
33 SEAT 7,5x17 5+5 100 35 571 35 08.10.2010 liegt bei
34 SKODA 7,5x17 5+5 100 35 571 35 08.10.2010 liegt bei
35 VOLKSWAGEN 7,5x17 5+5 100 35 571 35 08.10.2010 liegt bei
39 AUDI 7,5x17 5+5 112 35 571 35 08.10.2010 liegt bei
37 SEAT 7,5x17 5+5 112 35 571 35 08.10.2010 liegt bei
40 SKODA 7,5x17 5+5 112 35 571 35 08.10.2010 liegt bei
38 VOLKSWAGEN 7,5x17 5+5 112 35 571 35 08.10.2010 liegt bei
41 AUDI 7,5x17 5+5 112 35 666; 35 08.10.2010 liegt bei
7,5x17 5+5 112 35 666
42 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 7,5x17 5+5 112 35 666; 35 08.10.2010 liegt bei
MERCEDES-BENZ 7,5x17 5+5 112 35 666
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Abel
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 08.10.2010
HPS
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N2
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 08.10.2010
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
mit Änderung
Befestigung LG003_M14 04.04.2007
Befestigung LG003_M12 04.04.2007
Prüfbericht 09-TAAP-1537/CIN 26.06.2009
Radbeschreibung T960 7,5x17 15.06.2009
Radzeichnung T960-LZ-328-1775 16.07.2009
Zentrierringe d73,1 05.04.2007
Zentrierringe Alu TR.100.000.00xB-73.1-xx 11.01.2010
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N2
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 08.10.2010
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 13 BMW, BMW AG Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 08.10.2010
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 4
Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
7,5x17 4+4 100 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 750 2150 06/09
35 561
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : R50; MINI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : MINI-N; UKL-K; UKL-L; UKL-C; MINI
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : MINI; R50
140 Nm für Typ : MINI-N; UKL-C; UKL-K; UKL-L
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MINI e1*2001/116*0231*.. 55 - 85 205/40R17 80 21B; 22B; 24D; 24J RS M14 x 1,25;
55 - 125 205/40R17 80W 21B; 22B; 24D; 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
55 - 160 205/45R17 21B; 22B; 24D; 24J; 51G 12A; 51A; 71K; 723;
215/40R17 83 21B; 22B; 24D; 24J 73C; 74A; 74P
215/45R17 87 21B; 22B; 24D; 24J
MINI e1*2001/116*0231*.. 55 - 85 205/40R17 80 21B; 22B; 24D; 24J RS M12 x 1,5;
R50 e1*98/14*0168*.. 55 - 125 205/40R17 80W 21B; 22B; 24D; 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
55 - 160 205/45R17 21B; 22B; 24D; 24J; 51G 12A; 51A; 71K; 723;
215/40R17 83 21B; 22B; 24D; 24J 73C; 74A; 74P
215/45R17 87 21B; 22B; 24D; 24J
MINI-N e1*2001/116*0343*.. 72 - 90 205/40R17 80 24J; 244; 247 Nur Cabrio;
UKL-C e1*2007/46*0369*.. 72 - 141 205/40R17 84 24J; 244; 247 Frontantrieb;
205/45R17 84 24J; 244; 247 10B; 11G; 11H; 11K;
215/40R17 83 24J; 244; 247 12A; 51A; 71K; 723;
215/45R17 87 21P; 22H; 24J; 244; 247 729; 73C; 74A; 74P;
76S
MINI-N e1*2001/116*0343*.. 55 - 90 205/40R17 80 24D; 24J ab
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 55 - 135 205/40R17 80W 24D; 24J; 5DA e1*2001/116*0343*01;
215/40R17 83 24D; 24J Nicht Clubman;
55 - 141 205/40R17 84 24D; 24J Nicht Cabrio;
205/45R17 84 24D; 24J Frontantrieb;
215/40R17 83W 24D; 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
215/45R17 87 22H; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
76S
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 13 BMW, BMW AG Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 08.10.2010
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 4
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MINI-N e1*2001/116*0343*.. 70 - 128 205/40R17 80W 24D; 24J; 5DA Nur Clubman; Kombi;
UKL-K e1*2007/46*0370*.. 215/40R17 83 22I; 24D; 24J Frontantrieb;
70 - 141 205/40R17 84 24D; 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
205/45R17 84 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 723;
215/40R17 83W 22I; 24D; 24J 729; 73C; 74A; 74P;
215/45R17 87 22I; 22M; 22P; 24D; 24J 76S
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 13 BMW, BMW AG Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 08.10.2010
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 4
22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 900kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N2
ANLAGE: 13 BMW, BMW AG Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 08.10.2010
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 4
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N2
ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 08.10.2010
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad Typ: T960 7,5x17
des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein
Datum: 08.10.2010
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
P.2
B - 2.1 2.2 L - 9 - /- T -
P.4
J 4 18 - 19 -
E 3 20 - G -
D.1 - 12 - 13 - Q -
V.7 - F.1 - F.2 -
- 7.1 - 7.2 - 7.3 -
D.2
- 8.1 - 8.2 - 8.3 -
- U.1 - U.2 - U.3 -
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
2 - 15.1 -
15.2 -
5
15.3 -
V.9 - R - 11 -
14 K -
P.3 - 6 - 17 - 16 -
10 - 14.1 P.1 - 21 -
-
-
22 -
-
-
Zusatzinformation
Radtyp :T960 7,5x17
Hersteller :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand :08.10.2010
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 3
Zu Auflage 681:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Hersteller: Typ:
BRIDGESTONE S-01, S-03
CONTINENTAL ContiSportContact 2
FULDA Carat Extremo
GOODYEAR Eagle F1
MICHELIN MXX3, Pilot Sport
PIRELLI P ZERO
SEMPERIT Direction Sport
TOYO Proxes T1-S
UNIROYAL Rainsport 1
TOYO Proxes T1-S
YOKOHAMA AVS Sport
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage 684:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Hersteller: Typ:
BRIDGESTONE S-01, S-02, S-03 S-03
CONTINENTAL ContiSportContact, ContiSportContact 2
DUNLOP SP Sport 8000
FULDA Y3000, Carat Extremo
GOODYEAR EAGLE F1
FULDA Carat Extremo
MICHELIN MXX 3, Pilot Sport
PIRELLI P7000
SEMPERIT Direction-sport
TOYO Proxes T1, Proxes T1-S
UNIROYAL RainSport 1
YOKOHAMA AVS S1-Z, AVS Sport, A539
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage 687:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Hersteller: Typ:
BRIDGESTONE S-01, S-02, S-03
CONTINENTAL ContiSportContact, ContiSportContact 2
Zusatzinformation
Radtyp :T960 7,5x17
Hersteller :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand :08.10.2010
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 3
DUNLOP SP SPORT 8000, SP Sport 8080, SP Sport 9000
FULDA Carat Extremo
GOODYEAR Eagle F1
MICHELIN MXX3, Pilot Sport
TOYO ProxesT1-S nicht an Fz. mit Antriebsschlupregelung
UNIROYAL RainSport 1
YOKOHAMA AVS Sport
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage 68A:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/50R17
Hinterachse: 235/45R17
Hersteller: Typ:
BRIDGESTONES-01
DUNLOP SP SPORT 8000
MICHELIN MXX 2
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage DBN:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Hersteller: Typ:
DUNLOP SP Sport 8000
rAm Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage MBK:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Hersteller: Typ:
CONTINENTAL ContiSportContact
DUNLOP SP Sport 8000, SP Sport 9000
PIRELI P7000, PZero Nero
TOYO Proxes-T1, Proxes-T1 plus
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage VEF:
Die Verwendung folgender Reifenfabrikate wurde geprüft, die Freigängigkeit und Radabdeckung sind
hierbei ausreichend:
Hersteller: Typ:
B. F. GOODRICH Profiler G
BRIDGESTONE RE040
MICHELIN PILOT SPORT, Pilot Alpin
DUNLOP SP Sport 8080E
Zusatzinformation
Radtyp :T960 7,5x17
Hersteller :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand :08.10.2010
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 3
Bei Verwendung der o.g. Reifenfabrikate ist die Radabdeckung der Rad/Reifen-Kombination
ausreichend.