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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            12-TAAP-1780
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 6


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                       366-0308-09-WIRD-TG/N3

Hersteller:                             AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                        CH-8260 Stein am Rhein
Art:                                    Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2
Typ:                                    T960 7,5x17

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                             Radtyp: T960 7,5x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 06.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 2 von 6
Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit T960 75J17H2 gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit T960 in Verbindung mit der Radgröße 7,5x17 gekennzeichnet.
I.      Übersicht
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                           Loch-      Mitten Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                    kreis      loch   preß-    Rad-   Abroll   ab
                   Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm) /     (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                   Rad                       Z-Ring / D-Scheibe     -zahl             (mm)     (kg)   (mm)     Datum
7,5x17 4+4 100     T960 7,5x17100/114        Ø73.1 Ø54.1               100/4     54,1     35    750   2150 06/09
35 541
7,5x17 4+4 100     T960 7,5x17100/114        Ø73.1 Ø56.1               100/4     56,1     35    750   2150 06/09
35 561
7,5x17 4+4 100     T960 7,5x17100/114        Ø73.1 Ø56.6               100/4     56,6     35    750   2150 06/09
35 566
7,5x17 4+4 100     T960 7,5x17100/114        Ø73.1 Ø59.1               100/4     59,1     35    750   2150 06/09
35 591
7,5x17 4+4 100     T960 7,5x17100/114        Ø73.1 Ø60.1               100/4     60,1     35    750   2150 06/09
35 601
7,5x17 4+4 108     T960 7,5x17 98/108        Ø73.1 Ø63.4               108/4     63,4     38    750   2150 06/09
38 634
7,5x17 4+4         T960 7,5x17100/114        Ø73.1 Ø56.6             114,3/4     56,6     35    750   2150 06/09
114,3 35 566
7,5x17 4+4         T960 7,5x17100/114        Ø73.1 Ø64.1             114,3/4     64,1     35    750   2150 06/09
114,3 35 641
7,5x17 4+4         T960 7,5x17100/114        Ø73.1 Ø66.1             114,3/4     66,1     35    750   2150 06/09
114,3 35 661
7,5x17 4+4         T960 7,5x17100/114        Ø73.1 Ø67.1             114,3/4     67,1     35    750   2150 06/09
114,3 35 671
7,5x17 5+5 100     T960 7,5x17100/112        Ø73.1 Ø54.1               100/5     54,1     35    750   2150 06/09
35 541
7,5x17 5+5 100     T960 7,5x17100/112        Ø73.1 Ø56.1               100/5     56,1     35    750   2150 06/09
35 561
7,5x17 5+5 100     T960 7,5x17100/112        Ø73.1 Ø57.1               100/5     57,1     35    750   2150 06/09
35 571
7,5x17 5+5 112     T960 7,5x17100/112        Ø73.1 Ø57.1               112/5     57,1     35    750   2150 06/09
35 571
7,5x17 5+5 112     T960 7,5x17100/112        Ø73.1 Ø66.6               112/5     66,6     35    715   2251 06/09
35 666
7,5x17 5+5 112     T960 7,5x17100/112        Ø73.1 Ø66.6               112/5     66,6     35    750   2150 06/09
35 666
I.1.    Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                   CH-8260 Stein am Rhein
Handelsmarke                    : BARRACUDA (Karizzma)
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Einbrennlack wahlweise Verchromung




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                             Radtyp: T960 7,5x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 06.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 3 von 6
Masse des Rades                 : ca. 11,1 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 7,5x17 4+4 114,3 35 641:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Radtyp                              : --                                     : T960 7,5x17
Radausführung                       : --                                     : T960 7,5x17100/114
Radgröße                            : --                                     : 7 1/2 J X 17 H2
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET35
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                z.B. 06.09
Gießereikennzeichnung               : --                                     : BARRACUDA WHEELS
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung               : BARRA.-RACING WHEELS                   : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV AUSTRIA mit Nr. 09-TAAP-1537/CIN vom 26.06.2009 und Nr.
09-TAAP-1537/E2/CIN_1K vom 25.02.2011liegen vor.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                             Radtyp: T960 7,5x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 06.06.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 4 von 6
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV ÖSTERREICH Reg. - Nr 20 102
62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                      ET      erstellt am       Allg.
age                                                                                                          Hinweise
  4 DAIHATSU                                       7,5x17 4+4 100 35 541           35      06.06.2012        liegt bei
  6 HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv                7,5x17 4+4 100 35 541           35      06.06.2012        liegt bei
    Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND)
  1 KIA                                            7,5x17 4+4 100 35 541           35      06.06.2012        liegt bei
  3 MAZDA                                          7,5x17 4+4 100 35 541           35      06.06.2012        liegt bei
  5 OPEL / VAUXHALL                                7,5x17 4+4 100 35 541           35      06.06.2012        liegt bei
  7 SUZUKI                                         7,5x17 4+4 100 35 541           35      06.06.2012        liegt bei
  2 TOYOTA                                         7,5x17 4+4 100 35 541           35      06.06.2012        liegt bei
 10 BMW AG                                         7,5x17 4+4 100 35 561           35      06.06.2012        liegt bei
  9 DAIHATSU                                       7,5x17 4+4 100 35 561           35      06.06.2012        liegt bei
 11 HONDA                                          7,5x17 4+4 100 35 561           35      06.06.2012        liegt bei
 12 KIA                                            7,5x17 4+4 100 35 561           35      06.06.2012        liegt bei
  8 MITSUBISHI                                     7,5x17 4+4 100 35 561           35      06.06.2012        liegt bei
 13 ROVER                                          7,5x17 4+4 100 35 561           35      06.06.2012        liegt bei
 14 FIAT                                           7,5x17 4+4 100 35 566           35      06.06.2012        liegt bei
 15 OPEL, OPEL / VAUXHALL                          7,5x17 4+4 100 35 566           35      06.06.2012        liegt bei
 16 NISSAN                                         7,5x17 4+4 100 35 591           35      06.06.2012        liegt bei




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                             Radtyp: T960 7,5x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 06.06.2012
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                                                                                                        Seite: 5 von 6
 17    AUTOMOBILES DACIA S.A.                      7,5x17 4+4 100 35 601           35      06.06.2012        liegt bei
 19    NISSAN, NISSAN EUROPE (F)                   7,5x17 4+4 100 35 601           35      06.06.2012        liegt bei
 18    RENAULT                                     7,5x17 4+4 100 35 601           35      06.06.2012        liegt bei
 20    FORD                                        7,5x17 4+4 108 38 634           38      06.06.2012        liegt bei
 21    MAZDA                                       7,5x17 4+4 108 38 634           38      06.06.2012        liegt bei
 22    DAEWOO MOTOR CO. LTD, GM                    7,5x17 4+4 114,3 35 566         35      06.06.2012        liegt bei
       DAEWOO (ROK)
 23    HONDA                                       7,5x17 4+4 114,3 35 641         35      06.06.2012        liegt bei
 24    ROVER                                       7,5x17 4+4 114,3 35 641         35      06.06.2012        liegt bei
 25    NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan           7,5x17 4+4 114,3 35 661         35      06.06.2012        liegt bei
       International S. A.
 26    HYUNDAI                                     7,5x17 4+4 114,3 35 671         35      06.06.2012        liegt bei
 27    KIA                                         7,5x17 4+4 114,3 35 671         35      06.06.2012        liegt bei
 30    MITSUBISHI                                  7,5x17 4+4 114,3 35 671         35      06.06.2012        liegt bei
 31    NETHERLAND                                  7,5x17 4+4 114,3 35 671         35      06.06.2012        liegt bei
 28    SMART GmbH                                  7,5x17 4+4 114,3 35 671         35      06.06.2012        liegt bei
 29    VOLVO                                       7,5x17 4+4 114,3 35 671         35      06.06.2012        liegt bei
 32    TOYOTA                                      7,5x17 5+5 100 35 541           35      06.06.2012        liegt bei
 33    FUJI HEAVY IND.(J)                          7,5x17 5+5 100 35 561           35      06.06.2012        liegt bei
 34    ROVER                                       7,5x17 5+5 100 35 561           35      06.06.2012        liegt bei
 38    AUDI                                        7,5x17 5+5 100 35 571           35      06.06.2012        liegt bei
 36    SEAT                                        7,5x17 5+5 100 35 571           35      06.06.2012        liegt bei
 35    SKODA                                       7,5x17 5+5 100 35 571           35      06.06.2012        liegt bei
 37    VOLKSWAGEN                                  7,5x17 5+5 100 35 571           35      06.06.2012        liegt bei
 42    AUDI                                        7,5x17 5+5 112 35 571           35      06.06.2012        liegt bei
 40    SEAT                                        7,5x17 5+5 112 35 571           35      06.06.2012        liegt bei
 39    SKODA                                       7,5x17 5+5 112 35 571           35      06.06.2012        liegt bei
 41    VOLKSWAGEN                                  7,5x17 5+5 112 35 571           35      06.06.2012        liegt bei
 44    AUDI                                        7,5x17 5+5 112 35 666;          35      06.06.2012        liegt bei
                                                   7,5x17 5+5 112 35 666
 43 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                     7,5x17 5+5 112 35 666;          35      06.06.2012        liegt bei
    MERCEDES-BENZ                                  7,5x17 5+5 112 35 666
V.2.    Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.    Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3

Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2                            Radtyp: T960 7,5x17
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 06.06.2012
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Abel

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 06.06.2012
HPS




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3

ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 06.06.2012
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
                                      mit Änderung
Befestigung                           LG003_M14                              04.04.2007
Befestigung                           LG003_M12                              04.04.2007
Distanzscheiben                       SYS. 2.BAR.73                          22.12.2009 02/01.03.2010
Festigkeit Distanzscheibe             Lab.ber.366-0690-98-MURD               17.03.2009
Prüfbericht                           09-TAAP-1537/CIN                       26.06.2009
Prüfbericht                           09-TAAP-1537/E2/CIN_1K                 25.02.2011
Radbeschreibung                       T960 7,5x17                            15.06.2009
Radzeichnung                          T960-LZ-328-1775                       16.07.2009
Radzeichnung 98-108/4                 T960-LZ-328-1775                       06.06.2012
Zentrierringe Alu                     TR.100.000.0xxB-73.1-xx                11.01.2010
Zentrierringe PVC                     d73,1-xx                               05.04.2007




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 06.06.2012
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 1 KIA                                                      Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                           Stand: 06.06.2012
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Fahrzeughersteller                         : KIA
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 1/2 J X 17 H2              Einpreßtiefe (mm)     : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/4                        Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-   zul.     zul.      gültig
                                                                     loch   werkstoff       Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung                Kennzeichnung       (mm)                   last     umf.      Fertig
                    Rad                          Zentrierring                               (kg)     (mm)      datum
7,5x17 4+4 100      T960 7,5x17100/114           Ø73.1 Ø54.1              54,1   Kunststoff    750    2150      06/09
35 541


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : DC; DE
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : DC
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     JB / Rio
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW               Reifen         Auflagen zu Reifen        Auflagen
DE           e4*2001/116*0093*.. 65 - 83           205/40R17 84   21P; 24J; 24M             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                   215/35R17 83   21P; 24C; 24D             12A; 51A; 71K; 723;
                                                   215/40R17 83   21P; 24C; 24D             73C; 74A; 74P
                                                   225/35R17 82   21B; 22I; 24C; 24D
                                       71 - 83     205/40R17 80   21P; 24J; 24M; 5DA

Verkaufsbezeichnung:     KIA RIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen         Auflagen zu Reifen       Auflagen
DC           e11*98/14*0132*..   55 - 72           205/40R17 80   21B; 22B; 24J; 367; 54A; ab
                                                                  80I                      e11*98/14*0132*04;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P
DC             e11*98/14*0132*..       55 - 72     205/40R17 80   21B; 22B; 24J; 367; 54A; nur bis
                                                                  80I                      e11*98/14*0132*03;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 1 KIA                                                     Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 06.06.2012
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                                                                                                       Seite: 2 von 3
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 1 KIA                                                     Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 06.06.2012
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       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
80I)   Durch Verlegen von Bremskomponenten an der Vorderachse (Steuerleitungen für ABV-Sensoren,
       Bremsschläuche, Halterungen usw.) ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination
       herzustellen.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 06.06.2012
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                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: T960 7,5x17
    des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG      CH-8260 Stein am Rhein
                                  Datum: 06.06.2012
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                       Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                   a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -            2.1             2.2               L     -        9    -                  /-                     T     -
                                                                                    P.4
J                              4                      18    -                         19      -
E                                         3           20    -                            G    -
D.1    -                                              12    -            13     -                      Q       -
                                                      V.7   -            F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1   -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1   -            8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1   -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1   -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                      11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                  17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -
Zusatzinformation
Radtyp         :T960 7,5x17
Hersteller     :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand          :06.06.2012

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Zu Auflage 21B:
      Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


Zu Auflage 21P:
      Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 22B:
      Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


Zu Auflage 22I:
      Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 681:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           215/45R17
                   Hinterachse:                           245/40R17
                   Hersteller:                            Typ:
                   BRIDGESTONE                            S-01, S-03
                   CONTINENTAL                            ContiSportContact 2
                   FULDA                                  Carat Extremo
                   GOODYEAR                               Eagle F1
                   MICHELIN                               MXX3, Pilot Sport
                   PIRELLI                                P ZERO
                   SEMPERIT                               Direction Sport
                   TOYO                                   Proxes T1-S
                   UNIROYAL                               Rainsport 1
                   TOYO                                   Proxes T1-S
                   YOKOHAMA                               AVS Sport

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage 684:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
Zusatzinformation
Radtyp         :T960 7,5x17
Hersteller     :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand          :06.06.2012

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                   Vorderachse:                           215/45R17
                   Hinterachse:                           235/40R17
                   Hersteller:                            Typ:
                   BRIDGESTONE                            S-01, S-02, S-03 S-03
                   CONTINENTAL                            ContiSportContact, ContiSportContact 2
                   DUNLOP                                 SP Sport 8000
                   FULDA                                  Y3000, Carat Extremo
                   GOODYEAR                               EAGLE F1
                   FULDA                                  Carat Extremo
                   MICHELIN                               MXX 3, Pilot Sport
                   PIRELLI                                P7000
                   SEMPERIT                               Direction-sport
                   TOYO                                   Proxes T1, Proxes T1-S
                   UNIROYAL                               RainSport 1
                   YOKOHAMA                               AVS S1-Z, AVS Sport, A539

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage 687:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           225/45R17
                   Hinterachse:                           245/40R17
                   Hersteller:                            Typ:
                   BRIDGESTONE                            S-01, S-02, S-03
                   CONTINENTAL                            ContiSportContact, ContiSportContact 2
                   DUNLOP                                 SP SPORT 8000, SP Sport 8080, SP Sport 9000
                   FULDA                                  Carat Extremo
                   GOODYEAR                               Eagle F1
                   MICHELIN                               MXX3, Pilot Sport
                   TOYO                                   ProxesT1-S nicht an Fz. mit Antriebsschlupregelung
                   UNIROYAL                               RainSport 1
                   YOKOHAMA                               AVS Sport

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage DBN:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
                  Hersteller:                            Typ:
                  DUNLOP                                 SP Sport 8000
      rAm Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage VEF:
      Die Verwendung folgender Reifenfabrikate wurde geprüft, die Freigängigkeit und Radabdeckung sind
      hierbei ausreichend:

                   Hersteller:                            Typ:
                   B. F. GOODRICH                         Profiler G
                   BRIDGESTONE                            RE040
                   MICHELIN                               PILOT SPORT, Pilot Alpin
                   DUNLOP                                 SP Sport 8080E
Zusatzinformation
Radtyp         :T960 7,5x17
Hersteller     :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand          :06.06.2012

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      Bei Verwendung der o.g. Reifenfabrikate ist die Radabdeckung der Rad/Reifen-Kombination
      ausreichend.