TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 12-TAAP-1780 AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien Räder- und Reifenprüfung Seite: 1 von 6 TEIL EGUTACHTEN TGA-Art: 13.1 366-0308-09-WIRD-TG/N3 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein Art: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Typ: T960 7,5x17 Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau bestätigen zu lassen. Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: T960 7,5x17 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.06.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Weitere Hinweise Die LM-Sonderräder können auch mit T960 75J17H2 gekennzeichnet sein. Der Radtyp wird auch mit T960 in Verbindung mit der Radgröße 7,5x17 gekennzeichnet. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig kreis loch preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Z-Ring / D-Scheibe -zahl (mm) (kg) (mm) Datum 7,5x17 4+4 100 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø54.1 100/4 54,1 35 750 2150 06/09 35 541 7,5x17 4+4 100 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø56.1 100/4 56,1 35 750 2150 06/09 35 561 7,5x17 4+4 100 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø56.6 100/4 56,6 35 750 2150 06/09 35 566 7,5x17 4+4 100 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø59.1 100/4 59,1 35 750 2150 06/09 35 591 7,5x17 4+4 100 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø60.1 100/4 60,1 35 750 2150 06/09 35 601 7,5x17 4+4 108 T960 7,5x17 98/108 Ø73.1 Ø63.4 108/4 63,4 38 750 2150 06/09 38 634 7,5x17 4+4 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø56.6 114,3/4 56,6 35 750 2150 06/09 114,3 35 566 7,5x17 4+4 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø64.1 114,3/4 64,1 35 750 2150 06/09 114,3 35 641 7,5x17 4+4 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø66.1 114,3/4 66,1 35 750 2150 06/09 114,3 35 661 7,5x17 4+4 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/4 67,1 35 750 2150 06/09 114,3 35 671 7,5x17 5+5 100 T960 7,5x17100/112 Ø73.1 Ø54.1 100/5 54,1 35 750 2150 06/09 35 541 7,5x17 5+5 100 T960 7,5x17100/112 Ø73.1 Ø56.1 100/5 56,1 35 750 2150 06/09 35 561 7,5x17 5+5 100 T960 7,5x17100/112 Ø73.1 Ø57.1 100/5 57,1 35 750 2150 06/09 35 571 7,5x17 5+5 112 T960 7,5x17100/112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 35 750 2150 06/09 35 571 7,5x17 5+5 112 T960 7,5x17100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 35 715 2251 06/09 35 666 7,5x17 5+5 112 T960 7,5x17100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 35 750 2150 06/09 35 666 I.1. Beschreibung der Sonderräder Hersteller : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein Handelsmarke : BARRACUDA (Karizzma) Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Einbrennlack wahlweise Verchromung Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: T960 7,5x17 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.06.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 Masse des Rades : ca. 11,1 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 7,5x17 4+4 114,3 35 641: : Außenseite : Innenseite Radtyp : -- : T960 7,5x17 Radausführung : -- : T960 7,5x17100/114 Radgröße : -- : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe : -- : ET35 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr z.B. 06.09 Gießereikennzeichnung : -- : BARRACUDA WHEELS Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Weitere Kennzeichnung : BARRA.-RACING WHEELS : -- Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV AUSTRIA mit Nr. 09-TAAP-1537/CIN vom 26.06.2009 und Nr. 09-TAAP-1537/E2/CIN_1K vom 25.02.2011liegen vor. III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: T960 7,5x17 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.06.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV ÖSTERREICH Reg. - Nr 20 102 62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise 4 DAIHATSU 7,5x17 4+4 100 35 541 35 06.06.2012 liegt bei 6 HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv 7,5x17 4+4 100 35 541 35 06.06.2012 liegt bei Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND) 1 KIA 7,5x17 4+4 100 35 541 35 06.06.2012 liegt bei 3 MAZDA 7,5x17 4+4 100 35 541 35 06.06.2012 liegt bei 5 OPEL / VAUXHALL 7,5x17 4+4 100 35 541 35 06.06.2012 liegt bei 7 SUZUKI 7,5x17 4+4 100 35 541 35 06.06.2012 liegt bei 2 TOYOTA 7,5x17 4+4 100 35 541 35 06.06.2012 liegt bei 10 BMW AG 7,5x17 4+4 100 35 561 35 06.06.2012 liegt bei 9 DAIHATSU 7,5x17 4+4 100 35 561 35 06.06.2012 liegt bei 11 HONDA 7,5x17 4+4 100 35 561 35 06.06.2012 liegt bei 12 KIA 7,5x17 4+4 100 35 561 35 06.06.2012 liegt bei 8 MITSUBISHI 7,5x17 4+4 100 35 561 35 06.06.2012 liegt bei 13 ROVER 7,5x17 4+4 100 35 561 35 06.06.2012 liegt bei 14 FIAT 7,5x17 4+4 100 35 566 35 06.06.2012 liegt bei 15 OPEL, OPEL / VAUXHALL 7,5x17 4+4 100 35 566 35 06.06.2012 liegt bei 16 NISSAN 7,5x17 4+4 100 35 591 35 06.06.2012 liegt bei Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: T960 7,5x17 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.06.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 17 AUTOMOBILES DACIA S.A. 7,5x17 4+4 100 35 601 35 06.06.2012 liegt bei 19 NISSAN, NISSAN EUROPE (F) 7,5x17 4+4 100 35 601 35 06.06.2012 liegt bei 18 RENAULT 7,5x17 4+4 100 35 601 35 06.06.2012 liegt bei 20 FORD 7,5x17 4+4 108 38 634 38 06.06.2012 liegt bei 21 MAZDA 7,5x17 4+4 108 38 634 38 06.06.2012 liegt bei 22 DAEWOO MOTOR CO. LTD, GM 7,5x17 4+4 114,3 35 566 35 06.06.2012 liegt bei DAEWOO (ROK) 23 HONDA 7,5x17 4+4 114,3 35 641 35 06.06.2012 liegt bei 24 ROVER 7,5x17 4+4 114,3 35 641 35 06.06.2012 liegt bei 25 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan 7,5x17 4+4 114,3 35 661 35 06.06.2012 liegt bei International S. A. 26 HYUNDAI 7,5x17 4+4 114,3 35 671 35 06.06.2012 liegt bei 27 KIA 7,5x17 4+4 114,3 35 671 35 06.06.2012 liegt bei 30 MITSUBISHI 7,5x17 4+4 114,3 35 671 35 06.06.2012 liegt bei 31 NETHERLAND 7,5x17 4+4 114,3 35 671 35 06.06.2012 liegt bei 28 SMART GmbH 7,5x17 4+4 114,3 35 671 35 06.06.2012 liegt bei 29 VOLVO 7,5x17 4+4 114,3 35 671 35 06.06.2012 liegt bei 32 TOYOTA 7,5x17 5+5 100 35 541 35 06.06.2012 liegt bei 33 FUJI HEAVY IND.(J) 7,5x17 5+5 100 35 561 35 06.06.2012 liegt bei 34 ROVER 7,5x17 5+5 100 35 561 35 06.06.2012 liegt bei 38 AUDI 7,5x17 5+5 100 35 571 35 06.06.2012 liegt bei 36 SEAT 7,5x17 5+5 100 35 571 35 06.06.2012 liegt bei 35 SKODA 7,5x17 5+5 100 35 571 35 06.06.2012 liegt bei 37 VOLKSWAGEN 7,5x17 5+5 100 35 571 35 06.06.2012 liegt bei 42 AUDI 7,5x17 5+5 112 35 571 35 06.06.2012 liegt bei 40 SEAT 7,5x17 5+5 112 35 571 35 06.06.2012 liegt bei 39 SKODA 7,5x17 5+5 112 35 571 35 06.06.2012 liegt bei 41 VOLKSWAGEN 7,5x17 5+5 112 35 571 35 06.06.2012 liegt bei 44 AUDI 7,5x17 5+5 112 35 666; 35 06.06.2012 liegt bei 7,5x17 5+5 112 35 666 43 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 7,5x17 5+5 112 35 666; 35 06.06.2012 liegt bei MERCEDES-BENZ 7,5x17 5+5 112 35 666 V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 1/2 J X 17 H2 Radtyp: T960 7,5x17 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.06.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 Abel Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 06.06.2012 HPS Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3 ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: T960 7,5x17 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.06.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen: Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum mit Änderung Befestigung LG003_M14 04.04.2007 Befestigung LG003_M12 04.04.2007 Distanzscheiben SYS. 2.BAR.73 22.12.2009 02/01.03.2010 Festigkeit Distanzscheibe Lab.ber.366-0690-98-MURD 17.03.2009 Prüfbericht 09-TAAP-1537/CIN 26.06.2009 Prüfbericht 09-TAAP-1537/E2/CIN_1K 25.02.2011 Radbeschreibung T960 7,5x17 15.06.2009 Radzeichnung T960-LZ-328-1775 16.07.2009 Radzeichnung 98-108/4 T960-LZ-328-1775 06.06.2012 Zentrierringe Alu TR.100.000.0xxB-73.1-xx 11.01.2010 Zentrierringe PVC d73,1-xx 05.04.2007 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: T960 7,5x17 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.06.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3 ANLAGE: 18 RENAULT Radtyp: T960 7,5x17 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.06.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller : RENAULT Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 7,5x17 4+4 100 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø60.1 60,1 Kunststoff 750 2150 06/09 35 601 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : BA; DA; EA; KA; LA 100 Nm für Typ : B; B56; JA 105 Nm für Typ : SR 110 Nm für Typ : M; P; R 125 Nm für Typ : N erhöhtes Anzugsmoment 130 Nm für Typ : JM Verkaufsbezeichnung: CLIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R e2*2001/116*0327*.. 48 - 82 205/40R17 80 24J; 24M; 5DA Nicht Kombi 48 - 102 205/40R17 84 24J; 24M (Grandtour); 215/35R17 83 22H; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17 83 22H; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 723; 225/35R17 82 21P; 22H; 24C; 24D 73C; 74A; 74P; 74U R e2*2001/116*0327*.. 48 - 82 205/40R17 84 24J; 24M Nur Kombi 215/35R17 83 24C; 24D (Grandtour); 215/40R17 83 21P; 22M; 24C; 24D Frontantrieb; 225/35R17 82 21P; 22M; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 55 - 82 205/40R17 80 24J; 24M; 5DA 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 74U Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SR e2*2001/116*0323*.. 50 - 77 205/45R17 84 5EA Stufenheck; 215/40R17 83 24M; 5DW 10B; 11G; 11H; 11K; 215/45R17 87 24M 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 74U SR e2*2001/116*0323*.., 50 - 77 205/45R17 88 24M Nicht Logan Express; e2*2007/46*0013*.. 215/40R17 87 24M Nicht Logan Pick-Up; 215/45R17 87 24M Kombi; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 74U Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3 ANLAGE: 18 RENAULT Radtyp: T960 7,5x17 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.06.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 Verkaufsbezeichnung: MODUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P e2*2001/116*0319*.. 48 - 82 205/40R17 84 24J; 24M Modus (kurzer 215/35R17 83 24J; 24M Radstand); Grand 215/40R17 83 24J; 24M Modus (langer 225/35R17 82 21P; 22I; 24C; 24D Radstand); 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 74U Verkaufsbezeichnung: RENAULT CLIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B e2*98/14*0126*.. 120 - 124 205/40R17 80W 22B; 54A 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 74U Verkaufsbezeichnung: RENAULT LAGUNA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B56 e2*93/81*0012*.., 61 - 84 225/45R17 90 REC; 21B; 22B; 22F; 10B; 11G; 11H; 11K; e2*98/14*0012*.. 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 723; 245/35R17-87 22B; 22F; 24C; 24D; 5ET; 73C; 74A; 74P; 74U 57U; 66H 66 - 84 215/40R17 87 22B; 22F; 24C; 24M; 5EG; 5ET B56 G638 61 - 62 215/40R17 87 22B; 22F; 24C; 24M; 5ET 10B; 11G; 11H; 11K; 61 - 83 245/35R17-87 22B; 22F; 24C; 24D; 57U; 12A; 51A; 71K; 723; 66H 73C; 74A; 74P; 74U 66 - 83 215/40R17-83 22B; 22F; 24C; 24M Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA e2*93/81*0010*.., 80 - 84 205/40R17 22B; 22D; 24D; 24J; 33H; Frontantrieb; e2*98/14*0010*.. 637 10B; 11G; 11H; 11K; DA e2*93/81*0009*.., 12A; 51A; 71K; 723; e2*98/14*0009*.. 73C; 74A; 74P; 74U; RE8 EA e2*93/81*0103*.., 66 - 84 205/40R17-80 21B; 22B; 24J; 24M; Frontantrieb; e2*98/14*0103*.. 5DA; 54A 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 74U; RE8 KA e2*98/14*0192*.. 47 - 70 205/40R17 22B; 22D; 24D; 24J; 33H; Frontantrieb; 637 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 74U; RE8 LA e2*93/81*0072*.., 47 - 84 205/40R17 22B; 22D; 24D; 24J; 33H; Frontantrieb; e2*98/14*0072*.. 637 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 74U; RE8 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3 ANLAGE: 18 RENAULT Radtyp: T960 7,5x17 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.06.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M e2*98/14*0272*.. 60 - 120 205/50R17 89 24J; 24M Kombi (Grandtour); 215/45R17 87W Cabrio; Stufenheck; 225/45R17 90 24J; 24M Steilheck; 235/45R17 93 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 74U Verkaufsbezeichnung: RENAULT MEGANE SCENIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JA e2*93/81*0068*.., 47 - 103 215/45R17 87 RE2; 22B; 24C; 24D; 367 nur bis e2*98/14*0068*.. 55 - 66 215/40R17 RE1; 22B; 24D; 24J; 367; e2*98/14*0068*11; 638 Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 74U JA e2*98/14*0068*.. 47 - 103 205/45R17 88 22B; 22L; 24M; 367 ab e2*98/14*0068*12; 215/40R17 87 22B; 22L; 24D; 24J; 367 Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 74U Verkaufsbezeichnung: RENAULT SCENIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JM e2*2001/116*0274*.. 60 - 99 205/50R17 89 5FM kurzer Radstand; 225/45R17 90 5GA langer Radstand; 60 - 120 215/45R17 91 10B; 11G; 11H; 11K; 235/45R17 93 24M 12A; 51A; 71K; 723; 74 - 120 205/55R17 91 54F 729; 73C; 74A; 74P; 74U Verkaufsbezeichnung: TWINGO, WIND Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N e2*2001/116*0359*.. 43 - 74 195/40R17 77 erhöhtes Anzugsmoment 125 Nm; Nur Twingo; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 74U; 740 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3 ANLAGE: 18 RENAULT Radtyp: T960 7,5x17 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.06.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3 ANLAGE: 18 RENAULT Radtyp: T960 7,5x17 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.06.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 57U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/40 R17 Hinterachse: 245/35 R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 900kg. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3 ANLAGE: 18 RENAULT Radtyp: T960 7,5x17 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.06.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 974kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 638) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 66H) Sofern Reifen der Größe 245/35 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3 ANLAGE: 18 RENAULT Radtyp: T960 7,5x17 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.06.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte, Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt werden. RE1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 175/70R14 auf dem Rad 5 1/2 J x 14 ET36 serienmäßig verwendet wird. RE2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 185/70R14 auf dem Rad 6 J x 14 ET43 bzw. 185/65R15 bzw. 195/60R15 serienmäßig verwendet wird. RE8) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 / ET44 bzw. mit der Reifengröße 195/50R16 auf der Radgröße 6½ x 16 ET44 ausgerüstet sind. REC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 195/65R15 bzw. 205/60R15 ausgerüstet sind. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N3 ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: T960 7,5x17 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.06.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: T960 7,5x17 des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein Datum: 06.06.2012 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen / Hinweise / Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing. Fahrzeugbeschreibung P.2 B - 2.1 2.2 L - 9 - /- T - P.4 J 4 18 - 19 - E 3 20 - G - D.1 - 12 - 13 - Q - V.7 - F.1 - F.2 - - 7.1 - 7.2 - 7.3 - D.2 - 8.1 - 8.2 - 8.3 - - U.1 - U.2 - U.3 - D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 - 2 - 15.1 - 15.2 - 5 15.3 - V.9 - R - 11 - 14 K - P.3 - 6 - 17 - 16 - 10 - 14.1 P.1 - 21 - - - 22 - - - Zusatzinformation Radtyp :T960 7,5x17 Hersteller :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand :06.06.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Zu Auflage 21B: Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 21P: Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 22B: Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 22I: Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 681: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Hersteller: Typ: BRIDGESTONE S-01, S-03 CONTINENTAL ContiSportContact 2 FULDA Carat Extremo GOODYEAR Eagle F1 MICHELIN MXX3, Pilot Sport PIRELLI P ZERO SEMPERIT Direction Sport TOYO Proxes T1-S UNIROYAL Rainsport 1 TOYO Proxes T1-S YOKOHAMA AVS Sport Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 684: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Reifengröße: Zusatzinformation Radtyp :T960 7,5x17 Hersteller :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand :06.06.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 Hersteller: Typ: BRIDGESTONE S-01, S-02, S-03 S-03 CONTINENTAL ContiSportContact, ContiSportContact 2 DUNLOP SP Sport 8000 FULDA Y3000, Carat Extremo GOODYEAR EAGLE F1 FULDA Carat Extremo MICHELIN MXX 3, Pilot Sport PIRELLI P7000 SEMPERIT Direction-sport TOYO Proxes T1, Proxes T1-S UNIROYAL RainSport 1 YOKOHAMA AVS S1-Z, AVS Sport, A539 Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 687: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Hersteller: Typ: BRIDGESTONE S-01, S-02, S-03 CONTINENTAL ContiSportContact, ContiSportContact 2 DUNLOP SP SPORT 8000, SP Sport 8080, SP Sport 9000 FULDA Carat Extremo GOODYEAR Eagle F1 MICHELIN MXX3, Pilot Sport TOYO ProxesT1-S nicht an Fz. mit Antriebsschlupregelung UNIROYAL RainSport 1 YOKOHAMA AVS Sport Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage DBN: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Hersteller: Typ: DUNLOP SP Sport 8000 rAm Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage VEF: Die Verwendung folgender Reifenfabrikate wurde geprüft, die Freigängigkeit und Radabdeckung sind hierbei ausreichend: Hersteller: Typ: B. F. GOODRICH Profiler G BRIDGESTONE RE040 MICHELIN PILOT SPORT, Pilot Alpin DUNLOP SP Sport 8080E Zusatzinformation Radtyp :T960 7,5x17 Hersteller :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand :06.06.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 Bei Verwendung der o.g. Reifenfabrikate ist die Radabdeckung der Rad/Reifen-Kombination ausreichend.