Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 2 Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 27.05.2010
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Fahrzeughersteller BMW AG, DAIHATSU, HONDA, KIA, MITSUBISHI, ROVER
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
7,5x17 4+4 100 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 750 2150 06/09
35 561
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : MINI; R50
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : MINI-N; UKL-L; UKL-C; UKL-K; MINI
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : MINI; R50
140 Nm für Typ : MINI; MINI-N; UKL-C; UKL-K; UKL-L
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MINI e1*2001/116*0231*.. 55 - 85 205/40R17 80 21B; 22B; 24D; 24J RS M14 x 1,25;
55 - 125 205/40R17 80W 21B; 22B; 24D; 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
55 - 160 205/45R17 21B; 22B; 24D; 24J; 12A; 51A; 71K; 723;
51G 73C; 74A; 74P
215/40R17 83 21B; 22B; 24D; 24J
215/45R17 87 21B; 22B; 24D; 24J
MINI e1*2001/116*0231*.. 55 - 85 205/40R17 80 21B; 22B; 24D; 24J RS M12 x 1,5;
R50 e1*98/14*0168*.. 55 - 125 205/40R17 80W 21B; 22B; 24D; 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
55 - 160 205/45R17 21B; 22B; 24D; 24J; 12A; 51A; 71K; 723;
51G 73C; 74A; 74P
215/40R17 83 21B; 22B; 24D; 24J
215/45R17 87 21B; 22B; 24D; 24J
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 2 Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 27.05.2010
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Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MINI-N e1*2001/116*0343*.. 70 - 128 205/40R17 80W 24D; 24J; 5DA Nur Clubman; Kombi;
215/40R17 83 22I; 24D; 24J Frontantrieb;
70 - 141 205/40R17 84 24D; 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
205/45R17 84 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 723;
215/40R17 83W 22I; 24D; 24J 729; 73C; 74A; 74P;
215/45R17 87 22I; 22M; 22P; 24D; 76S
24J
MINI-N e1*2001/116*0343*.. 55 - 90 205/40R17 80 24D; 24J ab
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 55 - 135 205/40R17 80W 24D; 24J; 5DA e1*2001/116*0343*01;
215/40R17 83 24D; 24J Nicht Clubman; Nicht
55 - 155 205/40R17 84 24D; 24J Cabrio; bis
205/45R17 84 24D; 24J e1*2007/46*0371*09;
215/40R17 83W 24D; 24J Frontantrieb;
215/45R17 87 22H; 24D; 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
76S
MINI-N e1*2001/116*0343*.. 72 - 90 205/40R17 80 24J; 244; 247 Frontantrieb;
UKL-C e1*2007/46*0369*.. 72 - 141 205/40R17 84 24J; 244; 247 10B; 11G; 11H; 11K;
205/45R17 84 24J; 244; 247 12A; 51A; 71K; 723;
215/40R17 83 24J; 244; 247 729; 73C; 74A; 74P;
215/45R17 87 21P; 22H; 24J; 244; 76S
247
Verkaufsbezeichnung: MINI (CLUBMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-K e1*2007/46*0370*.. 70 - 128 205/40R17 80W 24D; 24J; 5DA Nur Clubman; Kombi;
215/40R17 83 22I; 24D; 24J Frontantrieb;
70 - 141 205/40R17 84 24D; 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
205/45R17 84 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 723;
215/40R17 83W 22I; 24D; 24J 729; 73C; 74A; 74P;
215/45R17 87 22I; 22M; 22P; 24D; 76S
24J
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIHATSU
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: DAIHATSU CHARADE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G 200 G464 44 - 77 205/40R17 80 21B; 22B; 22F; 22G; 10B; 11G; 11H; 11K;
G2 e6*95/54*0034*.. 24C; 24D; 33H; 367; 12A; 51A; 71K; 723;
54A
73C; 74A; 74P
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 2 Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 27.05.2010
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3
110 Nm für Typ : EG2; EG3; EG4; EG5; EG6; EG8; EG9; EH6; EH9;
EJ1; EJ2; EJ6; EJ8; EJ9; EK1; EK3; EK4; EM1; EM2; EP1; EP2; EP4;
EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; MA8; MA9; MB1; MB2; MB3; MB4; MB7;
MB8; MB9; MC1; MC3
Verkaufsbezeichnung: CIVIC AERODECK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MB8 e11*96/79*0087*.. 55 - 85 205/40R17 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K;
MB9 e11*96/79*0088*.. 54A; 637 12A; 51A; 71K; 723;
MC1 e11*96/79*0089*.. 205/40R17-80 nicht Dieselmotor; 73C; 74A; 74P
MC3 e11*96/79*0091*.. 21B; 22B; 24J; 24M;
5DA; 54A
205/40R17-84 21B; 22B; 24J; 24M;
Reinf 54A
Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EG2 e6*93/81*0017*.., 92 - 118 205/40R17 22B; 22G; 24D; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K;
G069 631 12A; 51A; 71K; 723;
EH6 e6*93/81*0016*.., 73C; 74A; 74P
G070
EG3 F876 55 - 92 205/40R17 21B; 22B; 24C; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K;
EG4 F877 364; 54A; 631 12A; 51A; 71K; 723;
EG8 F875 73C; 74A; 74P
EH9 F883
EG5 F878 92 - 118 205/40R17 21B; 22B; 24C; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K;
EG6 F879 364; 631 12A; 51A; 71K; 723;
EG9 F884 73C; 74A; 74P
EJ1 G623 74 - 92 205/40R17-84 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K;
EJ2 G624 Reinf 364; 54A 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
EJ6 e6*93/81*0013*.. 77 - 92 205/40R17-84 21B; 22B; 24C; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K;
EJ8 e6*93/81*0014*.. Reinf 54A 12A; 51A; 71K; 723;
225/35R17-82 21B; 21L; 22B; 22F; 73C; 74A; 74P
24C; 24M; 367
EJ9 e6*93/81*0006*.. 55 - 84 205/40R17-84 22B; 24J; 24M; 54A 10B; 11G; 11H; 11K;
Reinf
EK1 e6*93/81*0008*.. 12A; 51A; 71K; 723;
EK3 e6*93/81*0007*.. 73C; 74A; 74P
EK4 e6*93/81*0009*.. 118 205/40R17 22B; 24J; 24M; 631 10B; 11G; 11H; 11K;
EM1 e6*93/81*0060*.. 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
EM2 e6*98/14*0080*.. 88 - 92 205/40R17 80 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
205/45R17 84 24J 12A; 51A; 71K; 723;
215/40R17 83 21B; 22B; 24J; 24M 73C; 74A; 74P
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 2 Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 27.05.2010
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Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EP1 e11*98/14*0173*.. 66 - 81 205/40R17 80 5DA 10B; 11G; 11H; 11K;
EP2 e11*98/14*0174*.. 205/40R17 84 12A; 51A; 71K; 723;
EP4 e11*98/14*0188*.. 205/45R17 84 73C; 74A; 74P
EU5 e11*98/14*0158*.. 215/40R17 83 21B; 22B; 24J; 24M
EU6 e11*98/14*0159*..
EU7 e11*98/14*0160*..
EU8 e11*98/14*0161*..
EU9 e11*98/14*0189*..
MA8 e11*93/81*0018*.., 55 - 93 205/40R17-84 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
Reinf
G916 12A; 51A; 71K; 723;
MA9 e11*93/81*0022*.., 73C; 74A; 74P; FEQ
G917
MB1 e11*93/81*0023*..,
G918
MB2 e11*96/27*0067*.. 55 - 85 205/40R17 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K;
MB3 e11*96/27*0068*.. 54A; 637 12A; 51A; 71K; 723;
MB4 e11*96/27*0069*.. 205/40R17-80 nicht Dieselmotor; 73C; 74A; 74P
MB7 e11*96/27*0071*.. 21B; 22B; 24J; 24M;
5DA; 54A
205/40R17-84 21B; 22B; 24J; 24M;
Reinf 54A
Verkaufsbezeichnung: HONDA JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GD1 e6*98/14*0088*.. 57 - 61 205/40R17 80 21B; 22B; 22L; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K;
GD5 e6*98/14*0087*.. 24M; 54A 12A; 51A; 71K; 723;
GE2 e6*2001/116*0101*.. 215/35R17 79 21B; 22B; 22L; 24J; 73C; 74A; 74P
GE3 e6*2001/116*0102*.. 24M
GE6 e6*2001/116*0126*.. 66 - 73 195/45R17 81 21P; 22I; 24C; 24M Steilheck; 5-türig;
GG1 e6*2001/116*0125*.. 205/40R17 80 21B; 22I; 24C; 24D Frontantrieb;
GG2 e6*2001/116*0127*.. 205/45R17 84 21B; 22I; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K;
GG3 e6*2001/116*0128*.. 215/35R17 79 21B; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 723;
215/40R17 83 21B; 22B; 24C; 24D 73C; 74A; 74P
225/35R17 82 21B; 22B; 24C; 24D
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: KIA SHUMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FB e4*96/27*0024*.., 65 - 85 205/40R17 80 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
e4*98/14*0024*.. 12A; 33J; 51A; 71K;
723; 73C; 74A; 74P
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 2 Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 27.05.2010
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MITSUBISHI
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : CAO; CAOW
110 Nm für Typ : CAO
Verkaufsbezeichnung: LANCER STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CAO e1*96/79*0061*.. 50 - 83 205/40R17-84 22B; 22F; 24C; 367; Kombi; Frontantrieb;
CAOW G230 Reinf 54A; 631 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI COLT, LANCER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CAO G005 50 - 103 205/40R17 21M; 22B; 22F; 24C; Frontantrieb;
24D; 631 10B; 11G; 11H; 11K;
215/40R17 21M; 22B; 22F; 24C; 12A; 51A; 71K; 723;
24D; 54A; 631 73C; 74A; 74H; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ROVER
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F e11*93/81*0016*.. 55 - 107 205/40R17 80 22B; 22L; 24J; 24M; nur Rover 25;
RF e11*93/81*0016*.. 5DA 10B; 11G; 11H; 11K;
205/40R17 84 22B; 22L; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
215/40R17 83 22B; 22L; 24C; 24D 73C; 74A; 74P
225/35R17 82 22B; 22L; 24C; 24D;
367
F e11*93/81*0016*.. 62 - 86 205/40R17 80 nicht Dieselmotor; nur Rover Streetwise;
RF e11*93/81*0016*.. 22I; 24M; 5DA 10B; 11G; 11H; 11K;
205/40R17 84 22I; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
205/45R17 84 22I; 24M 73C; 74A; 74P
215/40R17 83 22I; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: ROVER 400 SERIE, ROVER 45
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RT e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/40R17 84 21B; 22B; 24J; 24M Rover 45;
215/40R17 83 21B; 22B; 22F; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K;
24D; 367 12A; 51A; 71K; 723;
74 - 130 205/45R17 21B; 22B; 24J; 24M; 73C; 74A; 74P
51G
215/40R17 83W 21B; 22B; 22F; 24C;
24D; 367
76 - 110 205/40R17 80 21B; 22B; 24J; 24M;
5DA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 2 Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 27.05.2010
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Verkaufsbezeichnung: ROVER 45
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T e11*93/81*0014*.. 74 - 110 205/40R17 84 21B; 22B; 24J; 24M Rover 45;
215/40R17 83 21B; 22B; 22F; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K;
24D; 367 12A; 51A; 71K; 723;
74 - 130 205/45R17 21B; 22B; 24J; 24M; 73C; 74A; 74P
51G
215/40R17 83W 21B; 22B; 22F; 24C;
24D; 367
76 - 110 205/40R17 80 21B; 22B; 24J; 24M;
5DA
Hinweis: Teilegutachten dürfen nach dem 19.06.2025 nicht mehr neu erstellt bzw. fortgeschrieben werden. Das
vorliegende Teilegutachten ist daher nicht mehr unmittelbar verwendbar für Fahrzeuge mit
Genehmigungsdatum nach dem 19.06.2025.
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 2 Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 27.05.2010
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21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 27.05.2010
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heck schürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
berücksichtigen.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 900kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 27.05.2010
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71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
FEQ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 240 mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.