Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 8 Radtyp: T960 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 30.07.2009 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller HONDA, ROVER Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 7,5x17 4+4 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø64.1 64,1 Kunststoff 750 2150 06/09 114,3 35 641 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : CC7; CD7; CD9; CE1; CE2 110 Nm für Typ : CE7; CE8; CE9; CF1 Verkaufsbezeichnung: HONDA ACCORD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CC7 G247 85 - 116 215/45R17 87 21B; 22B; 22G; 24K; 10B; 11G; 11H; 11K; 362 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P CD7 e11*93/81*0005*.. 110 215/45R17 87 22B; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P CD9 e11*93/81*0034*.. 100 215/45R17 87 22B; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P CE1 e11*93/81*0035*.. 110 215/45R17 87 22B; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P CE1 G689 110 215/45R17 87 22B; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P CE2 e11*93/81*0036*.. 100 215/45R17 87 22B; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P CE2 G690 100 215/45R17 87 22B; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 8 Radtyp: T960 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 30.07.2009 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: HONDA ACCORD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CE7 e11*93/81*0020*.. 77 - 110 215/45R17 87 21B; 22B; 22G; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K; CE8 e11*93/81*0024*.. 24D 12A; 51A; 71K; 723; CE9 e11*93/81*0025*.. 73C; 74A; 74P CF1 e11*93/81*0026*.. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ROVER Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: ROVER 600 SERIE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RH e11*93/81*0048*.., 77 - 147 215/45R17 87 21B; 22B; 22G; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K; G529 362 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Hinweis: Teilegutachten dürfen nach dem 19.06.2025 nicht mehr neu erstellt bzw. fortgeschrieben werden. Das vorliegende Teilegutachten ist daher nicht mehr unmittelbar verwendbar für Fahrzeuge mit Genehmigungsdatum nach dem 19.06.2025. Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 8 Radtyp: T960 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 30.07.2009 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 8 Radtyp: T960 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 30.07.2009 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.