Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 10 Radtyp: T960 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 30.07.2009 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 8 Fahrzeughersteller HYUNDAI, KIA, MITSUBISHI, NETHERLAND, SMART GmbH, VOLVO Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 7,5x17 4+4 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø67.1 67,1 Kunststoff 750 2150 06/09 114,3 35 671 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI ELANTRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XD e4*98/14*0048*.. 66 - 105 205/45R17 88 21B; 21J; 22B; 22F; 10B; 11G; 11H; 11K; 22L; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 215/40R17 87 21B; 21J; 22B; 22F; 73C; 74A; 74H; 74P 22L; 24J; 24M 215/45R17 87 21B; 21J; 22B; 22F; 22L; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI MATRIX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FC e4*98/14*0059*.. 60 - 91 215/40R17 85 22B; 22L; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 225/35R17 86 22B; 22L; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI RD, LANTRA, COUPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J-2 H128 83 - 102 205/40R17-84 21B; 22B Coupe; Reinf RD e11*93/81*0065*.. 225/35R17-82 21B; 22B; 24J 10B; 11G; 11H; 11K; RD COUPE e11*93/81*0065*.. 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 10 Radtyp: T960 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 30.07.2009 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SONATA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EF e4*98/14*0032*.. 96 - 97 215/50R17 91 21B; 22B; 22L; 24D; ab e4*98/14*0032*04; 24J; 362 10B; 11G; 11H; 11K; 225/45R17 91 21B; 22B; 22L; 24J; 12A; 51A; 71K; 723; 24M 73C; 74A; 74H; 74P 96 - 127 205/50R17 93 21B; 22B; 22L; 24J; 24M 235/45R17 93 21B; 22B; 22L; 24D; 24J; 362 126 - 127 215/50R17 91W 21B; 22B; 22L; 24D; 24J; 362 225/45R17 91W 21B; 22B; 22L; 24J; 24M Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: KIA CLARUS/CREDOS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GC e13*96/27*0014*.., 85 - 98 205/45R17 84 22B; 22L ab e13*96/27*0014*07; e13*98/14*0014*.. 215/40R17 83 nicht Kombi; 22B; 10B; 11G; 11H; 11K; 22L; 24M; 5DW 12A; 51A; 71K; 723; 215/40R17 87 22B; 22L; 24M 73C; 74A; 74H; 74P 215/45R17 87 22B; 22L; 24M; 367 225/45R17 90 22B; 22L; 24M; 367 Verkaufsbezeichnung: KIA LD,CERATO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FE e11*2001/116*0228*.. 75 - 105 205/45R17 88 22I Stufenheck; Steilheck; 215/40R17 87 22I 10B; 11G; 11H; 11K; 215/45R17 87 22I 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: KIA MAGENTIS, MS, OPTIMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GD e4*2001/116*0053*.., 100 - 124 205/45R17 88W 22I; 22M; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; e4*98/14*0053*.. 215/45R17 87W 22B; 22L; 24D 12A; 51A; 71K; 723; 225/45R17 90 22B; 22L; 24D 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: KIA RS, CARENS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FC e11*98/14*0121*.. 77 - 102 205/45R17 88 22B ab e11*98/14*0121*07; 215/40R17 87 22B 10B; 11G; 11H; 11K; 215/45R17 87 21B; 22B 12A; 51A; 71K; 723; 225/45R17 90 21B; 22B; 24J; 24M; 73C; 74A; 74H; 74P 54A 235/40R17 90 21B; 22B; 22F; 24J; 24M; 66A Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 10 Radtyp: T960 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 30.07.2009 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 Verkaufsbezeichnung: KIA RS, CARENS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FC e11*98/14*0121*.. 81 215/40R17 83 21B; 22B; 22L; 24J; nur bis 362 e11*98/14*0121*06; 225/35R17 86 21B; 22B; 22L; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K; 362 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MITSUBISHI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : EAO; E50 110 Nm für Typ : CS0; Z3B; Z30 Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI COLT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z3B e1*2001/116*0368*.. 80 215/35R17 79 21P; 22B; 24J Cabrio; 80 - 110 205/40R17 80 22B 10B; 11G; 11H; 11K; 215/35R17 83 21P; 22B; 24J 12A; 51A; 71K; 723; 225/35R17 82 21P; 22B; 24J; 24M 73C; 74A; 74H; 74P Z30 e1*2001/116*0271*.. 50 - 110 205/40R17 80 22B 2-türig; 4-türig; 215/35R17 79 21P; 22B; 24J 10B; 11G; 11H; 11K; 225/35R17 82 21P; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI GALANT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EAO e4*95/54*0014*.. 66 - 120 215/45R17 87 21B; 22B; 22F; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P E50 e1*93/81*0003*.., 66 - 110 215/45R17 87 21M; 22B; 24C; 24D Frontantrieb; G237 225/45R17-90 21B; 22B; 24C; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K; 367 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P E50 e1*93/81*0003*.., 101 - 125 215/45R17 87 21M; 22B; 24C; 24D Allradantrieb; G237 225/45R17-90 21B; 22B; 24C; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K; 367 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI LANCER/LANCER WAGON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CS0 e1*2001/116*0233*.. 60 - 99 205/40R17 84 21B; 22B; 22L; 24J Frontantrieb; 205/45R17 84 21B; 22B; 22L; 24J 10B; 11G; 11H; 11K; 215/35R17 83 21B; 22B; 22L; 24J; 12A; 51A; 71K; 723; 24M 73C; 74A; 74H; 74P 215/40R17 83 21B; 22B; 22L; 24J; 24M Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 10 Radtyp: T960 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 30.07.2009 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NETHERLAND Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI CARISMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DA0 e4*93/81*0005*.., 60 - 92 215/40R17-83 21B; 22B; 22F; 24C; ab e4*93/81*0005*07; e4*98/14*0005*.. 24D Stufenheck; 225/35R17-82 21B; 22B; 22F; 24C; Schrägheck; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; MBS Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SMART GmbH Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: SMART FORFOUR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 454 e1*2001/116*0263*.. 47 - 90 205/40R17 80 21P; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 215/35R17 79 21P; 22I; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 723; 215/40R17 83 21P; 22I; 24C; 24D 73C; 74A; 74H; 74P 225/35R17 82 21P; 22I; 24C; 24D 47 - 130 205/40R17 21P; 24J; 51G; 57E; 575 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V e4*2001/116*0007*.., 75 - 100 205/40R17 84 21B; 22B; 24J; 24M ab e4*98/14*0007*13; e4*98/14*0007*.. 205/45R17 84 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17 83 21B; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 75 - 147 215/45R17 87 21B; 22B; 24J; 24M; 73C; 74A; 74H; 74P 362; 54A 121 - 147 205/40R17 84W 21B; 22B; 24J; 24M 205/45R17 84W 21B; 22B; 24J; 24M 215/40R17 83W 21B; 22B; 24J; 24M Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 10 Radtyp: T960 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 30.07.2009 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V e4*96/27*0007*.., 66 - 103 205/40R17 21B; 22B; 24J; 24M; nur bis e4*98/14*0007*.. 637 e4*98/14*0007*12; ab 215/40R17-83 21B; 22B; 22F; 24J; e4*96/27*0007*04; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 66 - 147 205/45R17 21B; 22B; 22F; 24J; 12A; 51A; 71K; 723; 24M; 51G 73C; 74A; 74H; 74P 118 - 147 215/40R17 21B; 22B; 22F; 24J; 24M; 63S V e4*93/81*0007*.., 66 - 103 205/40R17 22B; 24C; 24D; 637 nur bis e4*95/54*0007*.., 215/40R17-83 22B; 24C; 24D e4*96/27*0007*03; e4*96/27*0007*.., 225/35R17-82 DBN; 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; H284 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74H; 74P Hinweis: Teilegutachten dürfen nach dem 19.06.2025 nicht mehr neu erstellt bzw. fortgeschrieben werden. Das vorliegende Teilegutachten ist daher nicht mehr unmittelbar verwendbar für Fahrzeuge mit Genehmigungsdatum nach dem 19.06.2025. Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen ent fallen können. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 10 Radtyp: T960 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 30.07.2009 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigk eit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdec kung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 10 Radtyp: T960 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 30.07.2009 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 974kg. 637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 63S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12 ANLAGE: 10 Radtyp: T960 7,5x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 30.07.2009 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. DBN) Werden andere Reifenfabrikate verwendet, die nicht vom Fahrzeughersteller auf diesem Fahrzeug freigegeben sind bzw. die nicht von uns geprüft worden sind, können sich die Eigenschaften des Fahrzeuges bezüglich des Fahrverhaltens nachteilig verändern. MBS) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000. Die 10. Stelle der Fahrzeug-Ident.-Nummer gibt das Modelljahr an(X=1999, Y=2000,usw.). Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.