Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 10 Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 30.07.2009
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Fahrzeughersteller HYUNDAI, KIA, MITSUBISHI, NETHERLAND, SMART GmbH,
VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
7,5x17 4+4 T960 7,5x17100/114 Ø73.1 Ø67.1 67,1 Kunststoff 750 2150 06/09
114,3 35 671
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI ELANTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XD e4*98/14*0048*.. 66 - 105 205/45R17 88 21B; 21J; 22B; 22F; 10B; 11G; 11H; 11K;
22L; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
215/40R17 87 21B; 21J; 22B; 22F; 73C; 74A; 74H; 74P
22L; 24J; 24M
215/45R17 87 21B; 21J; 22B; 22F;
22L; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI MATRIX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FC e4*98/14*0059*.. 60 - 91 215/40R17 85 22B; 22L; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
225/35R17 86 22B; 22L; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI RD, LANTRA, COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J-2 H128 83 - 102 205/40R17-84 21B; 22B Coupe;
Reinf
RD e11*93/81*0065*.. 225/35R17-82 21B; 22B; 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
RD COUPE e11*93/81*0065*.. 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74H; 74P
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 10 Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 30.07.2009
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Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SONATA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EF e4*98/14*0032*.. 96 - 97 215/50R17 91 21B; 22B; 22L; 24D; ab e4*98/14*0032*04;
24J; 362 10B; 11G; 11H; 11K;
225/45R17 91 21B; 22B; 22L; 24J; 12A; 51A; 71K; 723;
24M 73C; 74A; 74H; 74P
96 - 127 205/50R17 93 21B; 22B; 22L; 24J;
24M
235/45R17 93 21B; 22B; 22L; 24D;
24J; 362
126 - 127 215/50R17 91W 21B; 22B; 22L; 24D;
24J; 362
225/45R17 91W 21B; 22B; 22L; 24J;
24M
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: KIA CLARUS/CREDOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GC e13*96/27*0014*.., 85 - 98 205/45R17 84 22B; 22L ab e13*96/27*0014*07;
e13*98/14*0014*.. 215/40R17 83 nicht Kombi; 22B; 10B; 11G; 11H; 11K;
22L; 24M; 5DW 12A; 51A; 71K; 723;
215/40R17 87 22B; 22L; 24M 73C; 74A; 74H; 74P
215/45R17 87 22B; 22L; 24M; 367
225/45R17 90 22B; 22L; 24M; 367
Verkaufsbezeichnung: KIA LD,CERATO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FE e11*2001/116*0228*.. 75 - 105 205/45R17 88 22I Stufenheck; Steilheck;
215/40R17 87 22I 10B; 11G; 11H; 11K;
215/45R17 87 22I 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: KIA MAGENTIS, MS, OPTIMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GD e4*2001/116*0053*.., 100 - 124 205/45R17 88W 22I; 22M; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
e4*98/14*0053*.. 215/45R17 87W 22B; 22L; 24D 12A; 51A; 71K; 723;
225/45R17 90 22B; 22L; 24D 73C; 74A; 74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: KIA RS, CARENS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FC e11*98/14*0121*.. 77 - 102 205/45R17 88 22B ab e11*98/14*0121*07;
215/40R17 87 22B 10B; 11G; 11H; 11K;
215/45R17 87 21B; 22B 12A; 51A; 71K; 723;
225/45R17 90 21B; 22B; 24J; 24M; 73C; 74A; 74H; 74P
54A
235/40R17 90 21B; 22B; 22F; 24J;
24M; 66A
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 10 Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 30.07.2009
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Verkaufsbezeichnung: KIA RS, CARENS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FC e11*98/14*0121*.. 81 215/40R17 83 21B; 22B; 22L; 24J; nur bis
362 e11*98/14*0121*06;
225/35R17 86 21B; 22B; 22L; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K;
362 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74H; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MITSUBISHI
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : EAO; E50
110 Nm für Typ : CS0; Z3B; Z30
Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI COLT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z3B e1*2001/116*0368*.. 80 215/35R17 79 21P; 22B; 24J Cabrio;
80 - 110 205/40R17 80 22B 10B; 11G; 11H; 11K;
215/35R17 83 21P; 22B; 24J 12A; 51A; 71K; 723;
225/35R17 82 21P; 22B; 24J; 24M 73C; 74A; 74H; 74P
Z30 e1*2001/116*0271*.. 50 - 110 205/40R17 80 22B 2-türig; 4-türig;
215/35R17 79 21P; 22B; 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
225/35R17 82 21P; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI GALANT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EAO e4*95/54*0014*.. 66 - 120 215/45R17 87 21B; 22B; 22F; 24C; 10B; 11G; 11H; 11K;
24M 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74H; 74P
E50 e1*93/81*0003*.., 66 - 110 215/45R17 87 21M; 22B; 24C; 24D Frontantrieb;
G237 225/45R17-90 21B; 22B; 24C; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K;
367 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74H; 74P
E50 e1*93/81*0003*.., 101 - 125 215/45R17 87 21M; 22B; 24C; 24D Allradantrieb;
G237 225/45R17-90 21B; 22B; 24C; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K;
367 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI LANCER/LANCER WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CS0 e1*2001/116*0233*.. 60 - 99 205/40R17 84 21B; 22B; 22L; 24J Frontantrieb;
205/45R17 84 21B; 22B; 22L; 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
215/35R17 83 21B; 22B; 22L; 24J; 12A; 51A; 71K; 723;
24M 73C; 74A; 74H; 74P
215/40R17 83 21B; 22B; 22L; 24J;
24M
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 10 Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 30.07.2009
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NETHERLAND
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI CARISMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DA0 e4*93/81*0005*.., 60 - 92 215/40R17-83 21B; 22B; 22F; 24C; ab e4*93/81*0005*07;
e4*98/14*0005*.. 24D Stufenheck;
225/35R17-82 21B; 22B; 22F; 24C; Schrägheck;
24D 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74H; 74P;
MBS
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SMART GmbH
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: SMART FORFOUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
454 e1*2001/116*0263*.. 47 - 90 205/40R17 80 21P; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
215/35R17 79 21P; 22I; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 723;
215/40R17 83 21P; 22I; 24C; 24D 73C; 74A; 74H; 74P
225/35R17 82 21P; 22I; 24C; 24D
47 - 130 205/40R17 21P; 24J; 51G; 57E;
575
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V e4*2001/116*0007*.., 75 - 100 205/40R17 84 21B; 22B; 24J; 24M ab e4*98/14*0007*13;
e4*98/14*0007*.. 205/45R17 84 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
215/40R17 83 21B; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
75 - 147 215/45R17 87 21B; 22B; 24J; 24M; 73C; 74A; 74H; 74P
362; 54A
121 - 147 205/40R17 84W 21B; 22B; 24J; 24M
205/45R17 84W 21B; 22B; 24J; 24M
215/40R17 83W 21B; 22B; 24J; 24M
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 10 Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 30.07.2009
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Seite: 5 von 8
Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V e4*96/27*0007*.., 66 - 103 205/40R17 21B; 22B; 24J; 24M; nur bis
e4*98/14*0007*.. 637 e4*98/14*0007*12; ab
215/40R17-83 21B; 22B; 22F; 24J; e4*96/27*0007*04;
24M 10B; 11G; 11H; 11K;
66 - 147 205/45R17 21B; 22B; 22F; 24J; 12A; 51A; 71K; 723;
24M; 51G 73C; 74A; 74H; 74P
118 - 147 215/40R17 21B; 22B; 22F; 24J;
24M; 63S
V e4*93/81*0007*.., 66 - 103 205/40R17 22B; 24C; 24D; 637 nur bis
e4*95/54*0007*.., 215/40R17-83 22B; 24C; 24D e4*96/27*0007*03;
e4*96/27*0007*.., 225/35R17-82 DBN; 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K;
H284 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74H; 74P
Hinweis: Teilegutachten dürfen nach dem 19.06.2025 nicht mehr neu erstellt bzw. fortgeschrieben werden. Das
vorliegende Teilegutachten ist daher nicht mehr unmittelbar verwendbar für Fahrzeuge mit
Genehmigungsdatum nach dem 19.06.2025.
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen ent fallen können.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 10 Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 30.07.2009
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21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigk eit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdec kung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 10 Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 30.07.2009
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362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
63S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 10 Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 30.07.2009
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74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
DBN) Werden andere Reifenfabrikate verwendet, die nicht vom Fahrzeughersteller auf diesem Fahrzeug
freigegeben sind bzw. die nicht von uns geprüft worden sind, können sich die Eigenschaften des
Fahrzeuges bezüglich des Fahrverhaltens nachteilig verändern.
MBS) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000.
Die 10. Stelle der Fahrzeug-Ident.-Nummer gibt das Modelljahr an(X=1999, Y=2000,usw.).
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.