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							Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 10                                                        Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 30.07.2009
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                Fahrzeughersteller           HYUNDAI, KIA, MITSUBISHI, NETHERLAND, SMART GmbH,
                                             VOLVO




Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 1/2 J X 17 H2            Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 114,3/4                    Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
7,5x17 4+4          T960 7,5x17100/114      Ø73.1 Ø67.1                 67,1     Kunststoff      750      2150    06/09
114,3 35 671
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : HYUNDAI
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI ELANTRA
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
 XD           e4*98/14*0048*..  66 - 105 205/45R17 88             21B; 21J; 22B; 22F;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  22L; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 723;
                                                 215/40R17 87     21B; 21J; 22B; 22F;      73C; 74A; 74H; 74P
                                                                  22L; 24J; 24M
                                                 215/45R17 87     21B; 21J; 22B; 22F;
                                                                  22L; 24J; 24M

 Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI MATRIX
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
 FC           e4*98/14*0059*..  60 - 91 215/40R17 85              22B; 22L; 24J; 24M       10B; 11G; 11H; 11K;
                                        225/35R17 86              22B; 22L; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74H; 74P

 Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI RD, LANTRA, COUPE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
 J-2          H128              83 - 102 205/40R17-84             21B; 22B                 Coupe;
                                         Reinf
 RD           e11*93/81*0065*..          225/35R17-82             21B; 22B; 24J            10B; 11G; 11H; 11K;
 RD COUPE e11*93/81*0065*..                                                                12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74H; 74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 10                                                        Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 30.07.2009
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Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SONATA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen     Auflagen
EF           e4*98/14*0032*..  96 - 97 215/50R17 91               21B; 22B; 22L; 24D;    ab e4*98/14*0032*04;
                                                                  24J; 362               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                225/45R17 91      21B; 22B; 22L; 24J;    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                  24M                    73C; 74A; 74H; 74P
                                    96 - 127 205/50R17 93         21B; 22B; 22L; 24J;
                                                                  24M
                                                235/45R17 93      21B; 22B; 22L; 24D;
                                                                  24J; 362
                                    126 - 127 215/50R17 91W       21B; 22B; 22L; 24D;
                                                                  24J; 362
                                                225/45R17 91W     21B; 22B; 22L; 24J;
                                                                  24M




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : KIA
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     KIA CLARUS/CREDOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen     Auflagen
GC           e13*96/27*0014*.., 85 - 98 205/45R17 84              22B; 22L               ab e13*96/27*0014*07;
             e13*98/14*0014*..          215/40R17 83              nicht Kombi; 22B;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  22L; 24M; 5DW          12A; 51A; 71K; 723;
                                                215/40R17 87      22B; 22L; 24M          73C; 74A; 74H; 74P
                                                215/45R17 87      22B; 22L; 24M; 367
                                                225/45R17 90      22B; 22L; 24M; 367

Verkaufsbezeichnung:     KIA LD,CERATO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
FE           e11*2001/116*0228*.. 75 - 105 205/45R17 88           22I                    Stufenheck; Steilheck;
                                           215/40R17 87           22I                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                           215/45R17 87           22I                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     KIA MAGENTIS, MS, OPTIMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen     Auflagen
GD           e4*2001/116*0053*.., 100 - 124 205/45R17 88W         22I; 22M; 24M          10B; 11G; 11H; 11K;
             e4*98/14*0053*..               215/45R17 87W         22B; 22L; 24D          12A; 51A; 71K; 723;
                                            225/45R17 90          22B; 22L; 24D          73C; 74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     KIA RS, CARENS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
FC           e11*98/14*0121*..   77 - 102 205/45R17       88      22B                    ab e11*98/14*0121*07;
                                          215/40R17       87      22B                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                          215/45R17       87      21B; 22B               12A; 51A; 71K; 723;
                                          225/45R17       90      21B; 22B; 24J; 24M;    73C; 74A; 74H; 74P
                                                                  54A
                                                235/40R17 90      21B; 22B; 22F; 24J;
                                                                  24M; 66A



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 10                                                        Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 30.07.2009
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                                                                                                     Seite: 3 von 8
Verkaufsbezeichnung:     KIA RS, CARENS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen     Auflagen
FC           e11*98/14*0121*..   81     215/40R17 83              21B; 22B; 22L; 24J;    nur bis
                                                                  362                    e11*98/14*0121*06;
                                              225/35R17 86        21B; 22B; 22L; 24J;    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  362                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 74P




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : MITSUBISHI
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : EAO; E50
                                          110 Nm für Typ : CS0; Z3B; Z30
Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI COLT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
Z3B          e1*2001/116*0368*.. 80       215/35R17       79      21P; 22B; 24J          Cabrio;
                                 80 - 110 205/40R17       80      22B                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                          215/35R17       83      21P; 22B; 24J          12A; 51A; 71K; 723;
                                          225/35R17       82      21P; 22B; 24J; 24M     73C; 74A; 74H; 74P
Z30          e1*2001/116*0271*.. 50 - 110 205/40R17       80      22B                    2-türig; 4-türig;
                                          215/35R17       79      21P; 22B; 24J          10B; 11G; 11H; 11K;
                                          225/35R17       82      21P; 22B; 24J; 24M     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI GALANT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen     Auflagen
EAO          e4*95/54*0014*..  66 - 120 215/45R17 87              21B; 22B; 22F; 24C;    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  24M                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 74P
E50            e1*93/81*0003*..,    66 - 110 215/45R17 87         21M; 22B; 24C; 24D     Frontantrieb;
               G237                          225/45R17-90         21B; 22B; 24C; 24D;    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  367                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 74P
E50            e1*93/81*0003*..,    101 - 125 215/45R17 87        21M; 22B; 24C; 24D     Allradantrieb;
               G237                           225/45R17-90        21B; 22B; 24C; 24D;    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  367                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI LANCER/LANCER WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
CS0          e1*2001/116*0233*.. 60 - 99 205/40R17 84 21B; 22B; 22L; 24J                 Frontantrieb;
                                         205/45R17 84 21B; 22B; 22L; 24J                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                         215/35R17 83 21B; 22B; 22L; 24J;                12A; 51A; 71K; 723;
                                                      24M                                73C; 74A; 74H; 74P
                                         215/40R17 83 21B; 22B; 22L; 24J;
                                                      24M




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 10                                                        Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 30.07.2009
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : NETHERLAND
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI CARISMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen     Auflagen
DA0          e4*93/81*0005*.., 60 - 92 215/40R17-83               21B; 22B; 22F; 24C;    ab e4*93/81*0005*07;
               e4*98/14*0005*..                                   24D                    Stufenheck;
                                              225/35R17-82        21B; 22B; 22F; 24C;    Schrägheck;
                                                                  24D                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                         MBS




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SMART GmbH
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SMART FORFOUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
454          e1*2001/116*0263*.. 47 - 90  205/40R17       80      21P; 24J; 24M          10B; 11G; 11H; 11K;
                                          215/35R17       79      21P; 22I; 24C; 24D     12A; 51A; 71K; 723;
                                          215/40R17       83      21P; 22I; 24C; 24D     73C; 74A; 74H; 74P
                                          225/35R17       82      21P; 22I; 24C; 24D
                                 47 - 130 205/40R17               21P; 24J; 51G; 57E;
                                                                  575




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLVO
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S40, V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
V            e4*2001/116*0007*.., 75 - 100 205/40R17      84      21B; 22B; 24J; 24M     ab e4*98/14*0007*13;
             e4*98/14*0007*..              205/45R17      84      21B; 22B; 24J; 24M     10B; 11G; 11H; 11K;
                                           215/40R17      83      21B; 22B; 24J; 24M     12A; 51A; 71K; 723;
                                  75 - 147 215/45R17      87      21B; 22B; 24J; 24M;    73C; 74A; 74H; 74P
                                                                  362; 54A
                                    121 - 147 205/40R17 84W       21B; 22B; 24J; 24M
                                              205/45R17 84W       21B; 22B; 24J; 24M
                                              215/40R17 83W       21B; 22B; 24J; 24M




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 10                                                        Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 30.07.2009
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Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S40, V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen     Auflagen
V            e4*96/27*0007*.., 66 - 103 205/40R17                 21B; 22B; 24J; 24M;    nur bis
              e4*98/14*0007*..                                    637                    e4*98/14*0007*12; ab
                                              215/40R17-83        21B; 22B; 22F; 24J;    e4*96/27*0007*04;
                                                                  24M                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                    66 - 147 205/45R17            21B; 22B; 22F; 24J;    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                  24M; 51G               73C; 74A; 74H; 74P
                                    118 - 147 215/40R17           21B; 22B; 22F; 24J;
                                                                  24M; 63S
V             e4*93/81*0007*..,     66 - 103 205/40R17            22B; 24C; 24D; 637     nur bis
              e4*95/54*0007*..,              215/40R17-83         22B; 24C; 24D          e4*96/27*0007*03;
              e4*96/27*0007*..,              225/35R17-82         DBN; 22B; 24C; 24D     10B; 11G; 11H; 11K;
              H284                                                                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74H; 74P


Hinweis: Teilegutachten dürfen nach dem 19.06.2025 nicht mehr neu erstellt bzw. fortgeschrieben werden. Das
vorliegende Teilegutachten ist daher nicht mehr unmittelbar verwendbar für Fahrzeuge mit
Genehmigungsdatum nach dem 19.06.2025.
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen ent fallen können.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 10                                                         Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 30.07.2009
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21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
       gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigk eit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdec kung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12

ANLAGE: 10                                                        Radtyp: T960 7,5x17
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 30.07.2009
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362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
63S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
     werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0308-09-WIRD-TG/N12

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 30.07.2009
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74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
DBN) Werden andere Reifenfabrikate verwendet, die nicht vom Fahrzeughersteller auf diesem Fahrzeug
     freigegeben sind bzw. die nicht von uns geprüft worden sind, können sich die Eigenschaften des
     Fahrzeuges bezüglich des Fahrverhaltens nachteilig verändern.
MBS) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000.
     Die 10. Stelle der Fahrzeug-Ident.-Nummer gibt das Modelljahr an(X=1999, Y=2000,usw.).




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.