Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 24 Fahrzeughersteller AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 32 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 8x18 5+5 100 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø57.1 57,1 Aluminium 750 2150 07/09 571 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befes tigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : GB; (Kugelbund) Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø57,1; Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 8N; GB; 8L; 8X Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø57,1; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8L e1*95/54*0042*.., 66 - 132 225/40R18-88 21B; 22B; 24D; 24J; nur bis e1*98/14*0042*.. 367 e1*98/14*0042*13; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 8L e1*98/14*0042*.. 66 - 132 225/40R18 88 21B; 22F; 24C; 24D; ab e1*98/14*0042*14; 367 Allradantrieb; 245/35R18 88 Frontantrieb; 22F; Frontantrieb; 24D; 57F; 68T 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 24 Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8L e1*98/14*0042*.. 154 - 180 225/40R18 51G Nur AUDI S3; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI TT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8N e1*2001/116*0089*.., 132 - 184 225/40R18 51G Roadster; Coupe; e1*97/27*0089*.. 225/40R18 88 22D; 24J; 24M; 367 Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 8N e1*2001/116*0089*.., 110 - 140 225/40R18 51G Roadster; Coupe; e1*97/27*0089*.. 225/40R18 88 22D; 22F; 22G; 24J; Frontantrieb; 24M; 367 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: A1, A1 Sportback, S1, S1 Sportback, A1 quattro Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8X e1*2007/46*0414*.. 60 - 141 215/35R18 84W 248 2-türig; 4-türig; 225/35R18 87 22I; 245; 248 Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 8X e1*2007/46*0414*.. 170 215/35R18 84Y 5EA S1 Sportback; 225/35R18 87 245; 248; 26P Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: A1 Sportback , City Carver , Allstreet Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GB e1*2007/46*1892*.. 70 - 147 215/40R18 85 24C; 244; 247; 26B; A1 Sportback; 26J; 27I Schrägheck; 225/35R18 83 24C; 244; 247; 26B; Frontantrieb; 26J; 27B; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 225/40R18 88 24C; 244; 247; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26J; 27B; 27H 721; 725; 73C; 74A; 74P GB e1*2007/46*1892*.. 70 - 110 215/45R18 89 245; 248; 26P A1 City Carver; 225/45R18 91 24J; 248; 26B; 26N Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 24 Verkaufsbezeichnung: TT, Roadster Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8N e1*98/14*0089*.. 132 - 184 225/40R18 51G Roadster; Coupe; 225/40R18 88 22D; 24J; 24M; 367 Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 8N e1*98/14*0089*.. 110 - 140 225/40R18 51G Roadster; Coupe; 225/40R18 88 22D; 22F; 22G; 24J; Frontantrieb; 24M; 367 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, SEAT, S.A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø57,1; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: IBIZA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 110 215/35R18 84 21P; 22I; 24J; 248 Kombi; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 825 Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6L e9*2001/116*0041*.., 44 - 132 215/35R18 84 21B; 22B; 24C; 24D; IBIZA; CORDOBA; e9*98/14*0041*.. 54A Nicht Fz mit "SeatSport"Bremse; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 916; SEA Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO/LEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1M e9*97/27*0026*.., 50 - 132 225/40R18-88 21B; 22B; 22F; 24C; Limousine; e9*98/14*0026*.. 24D; 367 Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 1M e9*98/14*0026*.. 110 - 132 215/40R18 85W 21B; 24J; 24M; 367 Limousine; 110 - 150 225/40R18 88 21B; 24J; 24M; 367 Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 24 Verkaufsbezeichnung: TOLEDO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NH e11*2007/46*0251*.., 55 - 92 205/40R18 82 24J; 248; 26B; 26N; ab e8*2007/46*0321*.. 27F e11*2007/46*0251*01; 215/35R18 80 24J; 244; 26B; 26N; Limousine; 27F; 5DA 10B; 11G; 11H; 11K; 215/35R18 84 24J; 244; 26B; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K; 27F 721; 725; 73C; 74A; 225/30R18 82 241; 244; 246; 247; 74P; 77E; MBD 26B; 26J; 27F 225/35R18 83 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27F Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø57,1; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: FABIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J e8*2007/46*0319*.. 44 - 92 215/35R18 84 24J; 244; 26B; 26N; nur Fabia; 27F Kombilimousine; 225/30R18 82 24C; 244; 26B; 27F Schräghecklimousine; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; DEQ 6Y e11*98/14*0123*.. 37 - 96 215/35R18 84 22F; 24C; 24D; 367; Schrägheck; 54A Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 32I; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 6Y e11*98/14*0123*.. 44 - 85 215/35R18 84 22F; 24J; 24M; 367; Kombi; Stufenheck; 54A Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 32I; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: PRAKTIK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J N083 51 - 63 215/35R18 84 21P; 22F; 24C; 24D Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 24 Verkaufsbezeichnung: RAPID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NH e11*2007/46*0250*.., 55 - 92 205/40R18 82 24J; 248; 26B; 26N; RAPID SPACEBACK; e8*2007/46*0320*.. 27F Limousine; 215/35R18 80 24J; 244; 26B; 26N; 10B; 11G; 11H; 11K; 27F; 5DA 12A; 51A; 71C; 71K; 215/35R18 84 24J; 244; 26B; 26N; 721; 725; 73C; 74A; 27F 74P; 77E; MBD 225/30R18 82 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27F 225/35R18 83 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 92 215/35R18 84 24J; 244; 26B; 26N; nur Fabia; ab e11*2007/46*0013*.. 27F e11*2007/46*0013*20; 225/30R18 82 24C; 244; 26B; 27F ab e11*2001/116*0291*43; Kombilimousine; Schräghecklimousine; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; DEQ 5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 215/35R18 84 21P; 22F; 24C; 24D Fabia Schrägheck; bis e11*2007/46*0013*.. 44 - 132 215/35R18 84W 21P; 22F; 24C; 24D e11*2007/46*0013*19; bis e11*2001/116*0291*42; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; DEQ 5J e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 215/35R18 84 21P; 22F; 24C; 24D Roomster, Praktik; e11*2007/46*0013*.. Nicht Scout; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; DEQ 5J e11*2001/116*0291*.., 55 - 77 215/35R18 84 21P; 22B; 24D; 24J Roomster Scout; e11*2007/46*0013*.. Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 723; 725; 729; 73C; 74A; 74P; DEQ Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 24 Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 215/35R18 84 21P; 22H; 22L; 22Q; Nicht Scout; Fabia e11*2007/46*0013*.. 24C; 24D Kombi; bis 44 - 132 215/35R18 84W 21P; 22H; 22L; 22Q; e11*2007/46*0013*19; 24C; 24D bis e11*2001/116*0291*42; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; DEQ Verkaufsbezeichnung: SCALA, KAMIQ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NW e8*2007/46*0349*.. 66 - 110 215/45R18 89 24J; 248 KAMIQ; Schrägheck; 225/40R18 88 24J; 248 Frontantrieb; 235/35R18 86 241; 246; 248; 26B; 10B; 11G; 11H; 11K; 26N; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 235/40R18 91 241; 246; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74A; 26N; 27H 74P; 77E NW e8*2007/46*0349*.. 66 - 110 215/40R18 85 245; 248; 26P SCALA; Schrägheck; 225/40R18 88 24J; 248; 26B; 26N; Frontantrieb; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 235/35R18 86 24J; 244; 26B; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K; 27H 721; 725; 73C; 74A; 235/40R18 91 24J; 244; 26B; 26N; 74P; 77E 27H Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1U e11*2001/116*0066*.., 44 - 110 225/40R18 88 21B; 22B; 22F; 22L; nicht für gepanzerte e11*2007/46*0011*.., 24C; 24D; 367 Fz; nur Limousine e11*95/54*0066*.. Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 32J; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 1U e11*2001/116*0066*.., 50 - 75 225/40R18 88 21B; 22B; 22F; 22L; nicht für gepanzerte e11*2007/46*0011*.., 24C; 24D; 367 Fz; Kombi; e11*95/54*0066*.. Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 32J; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 1U e11*2001/116*0066*.., 81 - 110 225/40R18 88 21B; 22B; 22F; 22L; nicht für gepanzerte e11*2007/46*0011*.., 24C; 24D; 367 Fz; Kombi; e11*95/54*0066*.. Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 24 Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1U e11*95/54*0066*.. 132 225/40R18 88 21B; 22B; 22F; 22L; nicht für gepanzerte 24C; 24D; 367 Fz; Kombi; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø57,1; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : C1; 1J; 1Y; 5Z; 6R; 9C; 9N 130 Nm für Typ : AW Verkaufsbezeichnung: FOX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5Z e1*2001/116*0301*.. 40 - 55 215/35R18 80 22B; 22Q; 24C; 24D; nicht FOX Cross; 54A 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 150 225/40R18-88 21B; 22F; 24C; 24D BORA(Limousine); e1*96/79*0071*.., Allradantrieb; e1*98/14*0071*.. Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 32J; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; VCW 1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 225/40R18-88 21B; 22F; 24C; 24D GOLF VARIANT; BORA e1*96/79*0071*.., 125 - 150 225/40R18 88W 21B; 22F; 24C; 24D VARIANT; e1*98/14*0071*.. Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; VCW 1J e1*2001/116*0071*.., 177 225/40R18 22F; 24C; 24D; 367; Nur Golf R32; e1*98/14*0071*.. 51G Allradantrieb; 10B; 10N; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 150 225/40R18-88 22F; 24C; 24D; 367 GOLF; Limousine; e1*96/79*0071*.., Allradantrieb; e1*98/14*0071*.. Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; VCW Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 24 Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE CABRIOLET MJ 2002-2010 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1Y e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 225/40R18 88 21B; 22B; 24D; 24J; Cabrio; 367 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE MJ 1997-2010 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9C e1*2001/116*0106*.., 55 - 125 225/40R18-88 21B; 22B; 24D; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K; e1*97/27*0106*.., 367 12A; 51A; 71K; 723; e1*98/14*0106*.. 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: Polo Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AW e1*2007/46*1783*.. 48 - 147 205/40R18 86 24C; 244; 247; 26B; Polo GTI; Polo; 26N; 27F 10B; 11G; 11H; 11K; 215/35R18 84 24C; 244; 247; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26J; 27F 721; 725; 73C; 74A; 215/40R18 85 24C; 244; 247; 26B; 74P; 77E 26J; 27F 225/35R18 87 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 225/40R18 88 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6R e1*2001/116*0510*.., 44 - 162 215/35R18 84 21B; 21J; 22F; 24J; Nicht Cross Polo; e1*2007/46*0486*.. 244 Schrägheck; 225/35R18 83 21B; 21J; 22F; 24C; Frontantrieb; 244 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; DEQ 6R e1*2001/116*0510*.. 51 - 81 215/35R18 84 21B; 21J; 22F; 22I; Nur CrossPolo; 245 Schrägheck; 225/35R18 83 21B; 21J; 22B; 22F; Frontantrieb; 24J; 248 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; DEQ Verkaufsbezeichnung: T-CROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen C1 e13*2007/46*1985*.. 70 - 110 215/45R18 89 24J; 248; 26P Kombilimousine; 225/40R18 88 24J; 248; 26B Frontantrieb; 225/45R18 91 24J; 248; 26B 10B; 11G; 11H; 11K; 235/40R18 91 241; 244; 246; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 27H 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 24 Verkaufsbezeichnung: VW POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9N e1*2001/116*0174*.., 40 - 110 215/35R18 84 21B; 22B; 24C; 24D; nicht Polo-Fun; nicht e1*98/14*0174*.. 54A Polo-Cross; Stufenheck; Schrägheck; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 32I; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 915; SC4 9N e1*2001/116*0174*.. 132 215/35R18 84 21B; 22B; 24C; 24D; nur Polo GTI "Cup 54A Edition"; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 32I; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 9N e1*2001/116*0174*.. 40 - 77 215/35R18 84 24J; 24M Polo-Fun; Polo-Cross; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 915; SC4 Hinweis: Teilegutachten dürfen nach dem 19.06.2025 nicht mehr neu erstellt bzw. fortgeschrieben werden. Das vorliegende Teilegutachten ist daher nicht mehr unmittelbar verwendbar für Fahrzeuge mit Genehmigungsdatum nach dem 19.06.2025. Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 24 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 24 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 24 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / B ereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 32I) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen "Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten. 32J) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 24 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 900kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrz eugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 24 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 825) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. 916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV (Fahrzeug-Zulassungs verordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen. DEQ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 256 mm an der Vorderachse nicht zulässig. MBD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm (Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig. SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO 3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z. B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen. SEA) An Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Radgröße 5Jx14 ausgerüstet sind, ist die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination nur zulässig in Verbindung mit einem serienmäßigen "Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk, in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten. VCW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben (Durchmesser 255 bzw. 256 bzw. 257mm) an der Vorderachse nicht zulässig. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: GB Genehm.Nr.: e1*2007/46*1892*.. Handelsbez.: A1 Sportback , City Carver , Allstreet Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 275 VA 26P x = 250 y = 225 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 275 y = 260 10 HA 26J x = 300 y = 275 8 VA 26N x = 300 y = 275 15 VA 27F x = 275 y = 260 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: GB Genehm.Nr.: e1*2007/46*1892*.. Handelsbez.: A1 Sportback , City Carver , Allstreet Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 275 VA 26P x = 250 y = 225 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 275 y = 260 8 HA 27H x = 275 y = 260 20 HA 26J x = 300 y = 275 8 VA 26N x = 300 y = 275 25 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8X Genehm.Nr.: e1*2007/46*0414*.. Handelsbez.: A1, A1 Sportback, S1, S1 Sportback, A1 quattro Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 300 VA 26P x = 200 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 200 y = 300 20 HA 27H x = 200 y = 300 8 HA 26J x = 250 y = 300 20 VA 26N x = 250 y = 300 8 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: NH Genehm.Nr.: e11*2007/46*0251*.. Handelsbez.: TOLEDO Variante(n): Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 385 y = 400 VA 26P x = 335 y = 370 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 385 y = 400 8 VA 26J x = 385 y = 400 30 VA 27H x = 290 y = 285 8 HA 27F x = 290 y = 285 30 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 5J Genehm.Nr.: e8*2007/46*0319*.. Handelsbez.: FABIA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 270 VA 26P x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 290 y = 310 29 HA 27H x = 240 y = 260 8 HA 26J x = 320 y = 270 19 VA 26N x = 320 y = 270 8 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 5J Genehm.Nr.: e11*2001/116*0291*.. Handelsbez.: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK Variante(n): Frontantrieb, Kombilimousine, nur Fabia, Schräghecklimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 270 VA 26P x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 290 y = 310 29 HA 27H x = 240 y = 260 8 HA 26J x = 320 y = 270 19 VA 26N x = 320 y = 270 8 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: NW Genehm.Nr.: e8*2007/46*0349*.. Handelsbez.: SCALA, KAMIQ Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 285 y = 325 HA 26B x = 230 y = 320 VA 26P x = 180 y = 270 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 285 y = 325 25 HA 27H x = 285 y = 325 8 HA 26J x = 230 y = 320 25 VA 26N x = 230 y = 320 8 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 5J Genehm.Nr.: e11*2007/46*0013*.. Handelsbez.: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 270 VA 26P x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 290 y = 310 29 HA 27H x = 240 y = 260 8 HA 26J x = 320 y = 270 19 VA 26N x = 320 y = 270 8 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: C1 Genehm.Nr.: e13*2007/46*1985*.. Handelsbez.: T-CROSS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 290 y = 290 HA 26B x = 265 y = 290 VA 26P x = 215 y = 240 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 290 y = 290 23 HA 27H x = 290 y = 290 8 HA 26J x = 265 y = 290 20 VA 26N x = 265 y = 290 8 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 24 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: AW Genehm.Nr.: e1*2007/46*1783*.. Handelsbez.: Polo Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 200 VA 26P x = 200 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 300 30 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA 26J x = 250 y = 200 25 VA 26N x = 250 y = 200 8 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.