TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 2020-IR-AT-A U-RR-E X-0-000905 AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien Räder- und Reifenprüfung Seite: 1 von 8 T E IL E G U T A C H T E N TGA-Art: 13.1 366-0299-09-WIRD-TG/N19 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH D-72141 Walddorfhäslach Art: Sonderrad 8 J X 18 H2 Typ: T960 8x18 Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachvers tändigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau bestätigen zu lassen. Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N19 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 Weitere Hinweise Die LM-Sonderräder können auch mit T960 8J18H2 gekennzeichnet sein. Der Radtyp wird auch mit T960 in Verbindung mit der Radgröße 8x18 gekennzeichnet. Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp T960 9x18 zu verwenden. Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung: Sonderradausführung mit Distanzscheibe ergibt Einpresstiefe 8x18 5+5 100 27 571DS S22028-5mm 27 mm 8x18 5+5 110 35 651DS S10289-3mm 35 mm 8x18 5 112 40 666DS S22022-5mm 40 mm 8x18 5 112 40 571DS S22028-5mm 40 mm 8x18 4+4 108 08 651DS S13154-30mm 8 mm 8x18 4+4 108 13 651DS S13153-25mm 13 mm 8x18 4+4 100 33 566DS S608051-5mm 33 mm Das Basisrad der Radausführung 8x18 5+5 100 32 571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 32 gekennzeichnet. Das Basisrad der Radausführung 8x18 5+5 110 38 651 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 38 gekennzeichnet. Das Basisrad der Radausführung 8x18 5 112 45 571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 45 gekennzeichnet. Das Basisrad der Radausführung 8x18 5 112 45 666 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 45 gekennzeichnet. Das Basisrad der Radausführung 8x18 4+4 108 38 ML73,1 für die o.g. Sonderradausführ ungen mit Distanzscheibe ist mit ET 38 gekennzeichnet. Das Basisrad der Radausführung 8x18 4+4 100 38 566 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 38 gekennzeichnet. Die oben genannten Ausführungsvarianten 8x18 4+4 108 08 651DS und 8x18 4+4 108 13 651DS, dürfen nur mit der Distanzscheibe S13153-25mm und S13154-30mm und den beigepackten Schrauben verwendet werden. (Schrauben für Adapterscheibe S13153-25mm+Fahrzeug=M1225KE21, Schrauben für Adapterscheibe S13154-30mm+Fahrzeug=M1225KE24) Die Radausführung 8x18 5+5 100 32 561 wurde aktualisiert. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig kreis och preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Z-Ring / D-Scheibe -zahl (mm) (kg) (mm) Datum 8x18 4+4 100 38 T960 8x18 100/108 Ø73.1 Ø54.1 100/4 54,1 38 750 2150 07/09 541 8x18 4+4 100 38 T960 8x18 100/108 Ø73.1 Ø56.1 100/4 56,1 38 750 2150 07/09 561 8x18 4+4 100 33 T960 8x18 100/108 S608051-5mm 100/4 56,6 33 750 2150 07/09 566DS 8x18 4+4 100 38 T960 8x18 100/108 Ø73.1 Ø56.6 100/4 56,6 38 750 2150 07/09 566 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N19 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 8x18 4+4 100 38 T960 8x18 100/108 Ø73.1 Ø60.1 100/4 60,1 38 750 2150 07/09 601 8x18 4+4 108 38 T960 8x18 100/108 Ø73.1 Ø63.4 108/4 63,4 38 750 2150 07/09 634 8x18 4+4 108 08 T960 8x18 100/108 S13154-30mm 108/4 65,1 8 750 2150 07/09 651DS 8x18 4+4 108 13 T960 8x18 100/108 S13153-25mm 108/4 65,1 13 750 2150 07/09 651DS 8x18 5+5 100 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø54.1 100/5 54,1 32 750 2150 07/09 541 8x18 5+5 100 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø56.1 100/5 56,1 32 750 2150 07/09 561 8x18 5+5 100 27 T960 8x18 100/112 S22028-5mm 100/5 57,1 27 750 2150 07/09 571DS 8x18 5+5 100 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø57.1 100/5 57,1 32 750 2150 07/09 571 8x18 5 105 40 T960 8x18 PCD105 Ø73.1 Ø56.6 105/5 56,6 40 750 2150 07/09 566 8x18 5+5 108 40 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø60.1 108/5 60,1 40 750 2150 07/09 601 8x18 5+5 108 40 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 707 2291 07/09 634 8x18 5+5 108 40 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 710 2284 07/09 634 8x18 5+5 108 40 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 750 2150 07/09 634 8x18 5+5 108 40 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø65.1 108/5 65,1 40 750 2150 07/09 651 8x18 5+5 110 35 T960 8x18 110/120 Ø72.6Ø65.1S10289- 110/5 65,1 35 750 2150 07/09 651DS 3 8x18 5+5 110 38 T960 8x18 110/120 Ø72.6 Ø65.1 110/5 65,1 38 750 2150 07/09 651 8x18 5 112 40 T960 8x18 PCD112 S22028-5mm 112/5 57,1 40 750 2150 07/09 571DS 8x18 5 112 45 T960 8x18 PCD112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 45 750 2150 07/09 571 8x18 5+5 112 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 32 725 2217 07/09 571 8x18 5+5 112 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 32 750 2150 07/09 571 8x18 5 112 40 T960 8x18 PCD112 S22022-5mm 112/5 66,6 40 715 2254 07/09 666DS 8x18 5 112 40 T960 8x18 PCD112 S22022-5mm 112/5 66,6 40 750 2150 07/09 666DS 8x18 5 112 45 T960 8x18 PCD112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 735 2181 07/09 666 8x18 5 112 45 T960 8x18 PCD112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 750 2150 07/09 666 8x18 5+5 112 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 700 2291 07/09 666 8x18 5+5 112 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 715 2254 07/09 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N19 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 666 8x18 5+5 112 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 740 2175 07/09 666 8x18 5+5 112 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 740 2181 07/09 666 8x18 5+5 112 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 750 2150 07/09 666 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 725 2217 07/09 40 601 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 750 2150 07/09 40 601 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 725 2217 07/09 40 641 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 750 2150 07/09 40 641 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 695 2327 07/09 40 661 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 750 2150 07/09 40 661 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 715 2254 07/09 40 671 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 740 2181 07/09 40 671 8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 750 2150 07/09 40 671 8x18 5 115 40 T960 8x18 PCD115 Ø73.1 Ø70.1 115/5 70,1 40 740 2181 07/09 701 8x18 5 115 40 T960 8x18 PCD115 Ø73.1 Ø70.1 115/5 70,1 40 750 2150 07/09 701 8x18 5+5 120 38 T960 8x18 110/120 ohne 120/5 72,6 38 750 2150 07/09 726 I.1. Beschreibung der Sonderräder Hersteller : JMS-Fahrzeugteile GmbH : : D-72141 Walddorfhäslach Handelsmarke : BARRACUDA (Karizzma) Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Einbrennlack wahlweise Verchromung Masse des Rades : ca. 12,5 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 8x18 5 105 40 566: Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N19 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 : Außenseite : Innenseite Radtyp : -- : T960 8x18 Radausführung : -- : T960 8x18 100/112 Radgröße : -- : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe : -- : ET32 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr : z.B. 07.09 Gießereikennzeichnung : -- : BARRACUDA WHEELS Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Weitere Kennzeichnung : BARRA.-RACING WHEELS : -- Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV AUSTRIA mit Nr. 09-TAAP-1666/AB vom 07.07.2009 und mit Nr. 09-TAAP-1666/E1/AB_1K vom 05.04.2011 liegen vor. Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor: Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst Festigkeit Lab.ber.366-0690-98-MURD 17.03.2009 TÜV SÜD AUTOMOTIVE GMBH Distanzscheibe III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 01.2018 Anhang I). Bei den durchgeführten Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N19 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spur weite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt. Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. - Nr 20110 029115 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 8 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise 1 FCA, 8x18 4+4 100 38 541 38 14.07.2020 liegt bei HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MAZDA, Suzuki, SUZUKI, TOYOTA 2 FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL 8x18 4+4 100 33 566DS 33 14.07.2020 liegt bei 3 BMW AG 8x18 4+4 100 38 561 38 14.07.2020 liegt bei 4 FIAT, GM DAEWOO (ROK), 8x18 4+4 100 38 566 38 14.07.2020 liegt bei GM Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK), OPEL / VAUXHALL 5 RENAULT 8x18 4+4 100 38 601 38 14.07.2020 liegt bei 6 FORD, Ford-Werke GmbH 8x18 4+4 108 38 634 38 14.07.2020 liegt bei 7 PEUGEOT 8x18 4+4 108 08 651DS 8 14.07.2020 liegt bei 8 PEUGEOT 8x18 4+4 108 13 651DS 13 14.07.2020 liegt bei 9 TOYOTA 8x18 5+5 100 32 541 32 14.07.2020 liegt bei 10 FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA 8x18 5+5 100 32 561 32 14.07.2020 liegt bei 11 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN 8x18 5+5 100 27 571DS 27 14.07.2020 liegt bei 12 AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, 8x18 5+5 100 32 571 32 14.07.2020 liegt bei VOLKSWAGEN 13 GM DAEWOO (ROK), OPEL / VAUXHALL 8x18 5 105 40 566 40 14.07.2020 liegt bei 14 RENAULT 8x18 5+5 108 40 601 40 14.07.2020 liegt bei Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N19 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 15 FORD, FORD MOTOR, JAGUAR, 8x18 5+5 108 40 634; 8x18 40 14.07.2020 liegt bei JAGUAR LAND ROVER 5+5 108 40 634; 8x18 5+5 LIMITED (GB), LAND ROVER (GB), 108 40 634 VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION 16 PEUGEOT, VOLVO 8x18 5+5 108 40 651 40 14.07.2020 liegt bei 17 OPEL / VAUXHALL 8x18 5+5 110 35 651DS 35 14.07.2020 liegt bei 18 FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, 8x18 5+5 110 38 651 38 14.07.2020 liegt bei SAAB 19 AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT, 8x18 5+5 112 32 571; 8x18 32 14.07.2020 liegt bei SEAT, S.A., SKODA, 5+5 112 32 571 VOLKSWAGEN 20 AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT, 8x18 5 112 40 571DS 40 14.07.2020 liegt bei SKODA, VOLKSWAGEN 21 AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT, 8x18 5 112 45 571 45 14.07.2020 liegt bei SKODA, VOLKSWAGEN 22 AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, 8x18 5+5 112 32 666; 8x18 32 14.07.2020 liegt bei BMW AG, CHRYSLER (USA), 5+5 112 32 666; 8x18 5+5 DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER 112 32 666; 8x18 5+5 112 BENZ AG, DAIMLER (D), DB, 32 666; 8x18 5+5 112 32 MERCEDES-BENZ, Nissan International 666 S. A., QUATTRO GmbH, SSANGYONG 23 AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, 8x18 5 112 40 666DS; 8x18 40 14.07.2020 liegt bei DAIMLER (D), 5 112 40 666DS MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ 24 AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, 8x18 5 112 45 666; 8x18 5 45 14.07.2020 liegt bei DAIMLER (D), 112 45 666 MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ 25 SUZUKI, TOYOTA 8x18 5+5 114,3 40 601; 40 14.07.2020 liegt bei 8x18 5+5 114,3 40 601 26 HONDA 8x18 5+5 114,3 40 641; 40 14.07.2020 liegt bei 8x18 5+5 114,3 40 641 27 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, 8x18 5+5 114,3 40 661; 40 14.07.2020 liegt bei NISSAN EUROPE (F), Nissan 8x18 5+5 114,3 40 661 International S. A., RENAULT 28 CHRYSLER (USA), CITROEN, FORD, 8x18 5+5 114,3 40 671; 40 14.07.2020 liegt bei HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR 8x18 5+5 114,3 40 671; (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, 8x18 5+5 114,3 40 671 MITSUBISHI, PEUGEOT 29 GM DAEWOO (ROK), OPEL / VAUXHALL 8x18 5 115 40 701; 8x18 5 40 14.07.2020 liegt bei 115 40 701 30 BMW, BMW AG 8x18 5+5 120 38 726 38 14.07.2020 liegt bei Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N19 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18 Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise Fleischer Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 14.07.2020 HOT Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N19 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 27 Fahrzeughersteller AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 32 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 8x18 5+5 100 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø57.1 57,1 Aluminium 750 2150 07/09 571 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : GB; (Kugelbund) Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø57,1; Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 8N; 8X; 8L; GB Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø57,1; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI A1 Sportback , City Carver Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GB e1*2007/46*1892*.. 70 - 110 215/45R18 89 245; 248; 26P A1 City Carver; 225/45R18 91 24J; 248; 26B; 26N Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P GB e1*2007/46*1892*.. 70 - 147 215/40R18 85 24C; 244; 247; 26B; A1 Sportback; 26J; 27I Schrägheck; 225/35R18 83 24C; 244; 247; 26B; Frontantrieb; 26J; 27B; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 225/40R18 88 24C; 244; 247; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26J; 27B; 27H 721; 725; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N19 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 27 Verkaufsbezeichnung: AUDI A1, S1 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8X e1*2007/46*0414*.. 170 215/35R18 84Y 5EA S1 Sportback; 225/35R18 87 245; 248; 26P Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 8X e1*2007/46*0414*.. 60 - 141 215/35R18 84W 248 2-türig; 4-türig; 225/35R18 87 22I; 245; 248 Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8L e1*95/54*0042*.., 66 - 132 225/40R18-88 21B; 22B; 24D; 24J; nur bis e1*98/14*0042*.. 367 e1*98/14*0042*13; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 8L e1*98/14*0042*.. 66 - 132 225/40R18 88 21B; 22F; 24C; 24D; ab e1*98/14*0042*14; 367 Allradantrieb; 245/35R18 88 Frontantrieb; 22F; 24D; Frontantrieb; 57F; 68T 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 8L e1*98/14*0042*.. 154 - 180 225/40R18 51G Nur AUDI S3; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI TT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8N e1*2001/116*0089*.., 132 - 184 225/40R18 51G Roadster; Coupe; e1*97/27*0089*.., 225/40R18 88 22D; 24J; 24M; 367 Allradantrieb; e1*98/14*0089*.. 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 8N e1*2001/116*0089*.., 110 - 140 225/40R18 51G Roadster; Coupe; e1*97/27*0089*.., 225/40R18 88 22D; 22F; 22G; 24J; Frontantrieb; e1*98/14*0089*.. 24M; 367 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N19 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 27 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, SEAT, S.A. Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø57,1; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : KJ; NH; 1M; 6J; 6L 140 Nm für Typ : KJ Verkaufsbezeichnung: IBIZA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 110 215/35R18 84 21P; 22I; 24J; 248 Kombi; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 825 Verkaufsbezeichnung: IBIZA, ARONA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KJ e9*2007/46*3134*.. 48 - 110 205/40R18 86W 241; 244; 246; 26B IBIZA; 215/35R18 84W 24C; 244; 247; 26B; 10B; 11G; 11H; 11K; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 215/40R18 85 24C; 244; 247; 26B; 721; 725; 73C; 74A; 26N; 27H 74P; 77E 225/35R18 83 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27H 225/40R18 88 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27H KJ e9*2007/46*3134*.. 66 - 110 215/40R18 85 241; 244; 246; 26J; 27F ARONA; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 215/45R18 89 241; 244; 246; 26J; 27F 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 225/40R18 88 24C; 244; 26J; 27F 74P; 77E 225/45R18 91 24C; 244; 26J; 27F 235/40R18 91 24C; 244; 247; 26J; 27F 245/35R18 88 24C; 244; 247; 26J; 27F 245/40R18 93 24C; 244; 247; 26J; 27F Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N19 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 27 Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6L e9*2001/116*0041*.., 44 - 132 215/35R18 84 21B; 22B; 24C; 24D; IBIZA; CORDOBA; e9*98/14*0041*.. 54A Nicht Fz mit "SeatSport"Bremse; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 916; SEA Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO/LEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1M e9*97/27*0026*.., 50 - 132 225/40R18-88 21B; 22B; 22F; 24C; Limousine; e9*98/14*0026*.. 24D; 367 Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 1M e9*98/14*0026*.. 110 - 132 215/40R18 85W 21B; 24J; 24M; 367 Limousine; 110 - 150 225/40R18 88 21B; 24J; 24M; 367 Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOLEDO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NH e11*2007/46*0251*.., 55 - 92 205/40R18 82 24J; 248; 26B; 26N; ab e8*2007/46*0321*.. 27F e11*2007/46*0251*01; 215/35R18 80 24J; 244; 26B; 26N; Limousine; 27F; 5DA 10B; 11G; 11H; 11K; 215/35R18 84 24J; 244; 26B; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K; 27F 721; 725; 73C; 74A; 225/30R18 82 241; 244; 246; 247; 74P; 77E; MBD 26B; 26J; 27F 225/35R18 83 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27F Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø57,1; Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N19 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 27 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: FABIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J e8*2007/46*0319*.. 44 - 92 215/35R18 84 24J; 244; 26B; 26N; nur Fabia; 27F Kombilimousine; 225/30R18 82 24C; 244; 26B; 27F Schräghecklimousine; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; DEQ 6Y e11*98/14*0123*.. 37 - 96 215/35R18 84 22F; 24C; 24D; 367; Schrägheck; 54A Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 32I; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 6Y e11*98/14*0123*.. 44 - 85 215/35R18 84 22F; 24J; 24M; 367; Kombi; Stufenheck; 54A Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 32I; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: PRAKTIK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J N083 51 - 63 215/35R18 84 21P; 22F; 24C; 24D Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: RAPID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NH e11*2007/46*0250*.., 55 - 92 205/40R18 82 24J; 248; 26B; 26N; RAPID SPACEBACK; e8*2007/46*0320*.. 27F Limousine; 215/35R18 80 24J; 244; 26B; 26N; 10B; 11G; 11H; 11K; 27F; 5DA 12A; 51A; 71C; 71K; 215/35R18 84 24J; 244; 26B; 26N; 721; 725; 73C; 74A; 27F 74P; 77E; MBD 225/30R18 82 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27F 225/35R18 83 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J e11*2001/116*0291*.., 55 - 77 215/35R18 84 21P; 22B; 24D; 24J Roomster Scout; e11*2007/46*0013*.. Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 723; 725; 729; 73C; 74A; 74P; DEQ Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N19 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 27 Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 215/35R18 84 21P; 22F; 24C; 24D Fabia Schrägheck; bis e11*2007/46*0013*.. 44 - 132 215/35R18 84W 21P; 22F; 24C; 24D e11*2007/46*0013*19; bis e11*2001/116*0291*42; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; DEQ 5J e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 215/35R18 84 21P; 22F; 24C; 24D Roomster, Praktik; e11*2007/46*0013*.. Nicht Scout; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; DEQ 5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 215/35R18 84 21P; 22H; 22L; 22Q; Nicht Scout; Fabia e11*2007/46*0013*.. 24C; 24D Kombi; bis 44 - 132 215/35R18 84W 21P; 22H; 22L; 22Q; e11*2007/46*0013*19; 24C; 24D bis e11*2001/116*0291*42; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; DEQ 5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 92 215/35R18 84 24J; 244; 26B; 26N; nur Fabia; ab e11*2007/46*0013*.. 27F e11*2007/46*0013*20; 225/30R18 82 24C; 244; 26B; 27F ab e11*2001/116*0291*43; Kombilimousine; Schräghecklimousine; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; DEQ Verkaufsbezeichnung: SCALA, KAMIQ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NW e8*2007/46*0349*.. 66 - 110 215/45R18 89 24J; 248 KAMIQ; Schrägheck; 225/40R18 88 24J; 248 Frontantrieb; 235/35R18 86 241; 246; 248; 26B; 10B; 11G; 11H; 11K; 26N; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 235/40R18 91 241; 246; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74A; 26N; 27H 74P; 77E Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N19 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 27 Verkaufsbezeichnung: SCALA, KAMIQ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NW e8*2007/46*0349*.. 66 - 110 215/40R18 85 245; 248; 26P SCALA; Schrägheck; 225/40R18 88 24J; 248; 26B; 26N; Frontantrieb; 27H 10B; 11G; 11H; 11K; 235/35R18 86 24J; 244; 26B; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K; 27H 721; 725; 73C; 74A; 235/40R18 91 24J; 244; 26B; 26N; 74P; 77E 27H Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1U e11*2001/116*0066*.., 44 - 110 225/40R18 88 21B; 22B; 22F; 22L; nicht für gepanzerte e11*2007/46*0011*.., 24C; 24D; 367 Fz; nur Limousine e11*95/54*0066*.. Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 32J; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 1U e11*2001/116*0066*.., 50 - 75 225/40R18 88 21B; 22B; 22F; 22L; nicht für gepanzerte e11*2007/46*0011*.., 24C; 24D; 367 Fz; Kombi; e11*95/54*0066*.. Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 32J; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 1U e11*2001/116*0066*.., 81 - 110 225/40R18 88 21B; 22B; 22F; 22L; nicht für gepanzerte e11*2007/46*0011*.., 24C; 24D; 367 Fz; Kombi; e11*95/54*0066*.. Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 1U e11*95/54*0066*.. 132 225/40R18 88 21B; 22B; 22F; 22L; nicht für gepanzerte 24C; 24D; 367 Fz; Kombi; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N19 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 27 Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø57,1; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : C1; 1J; 1Y; 5Z; 6R; 9C; 9N 130 Nm für Typ : AW Verkaufsbezeichnung: FOX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5Z e1*2001/116*0301*.. 40 - 55 215/35R18 80 22B; 22Q; 24C; 24D; nicht FOX Cross; 54A 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 150 225/40R18-88 21B; 22F; 24C; 24D BORA(Limousine); e1*96/79*0071*.., Allradantrieb; e1*98/14*0071*.. Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 32J; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; VCW 1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 225/40R18-88 21B; 22F; 24C; 24D GOLF VARIANT; BORA e1*96/79*0071*.., 125 - 150 225/40R18 88W 21B; 22F; 24C; 24D VARIANT; e1*98/14*0071*.. Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; VCW 1J e1*2001/116*0071*.., 177 225/40R18 22F; 24C; 24D; 367; Nur Golf R32; e1*98/14*0071*.. 51G Allradantrieb; 10B; 10N; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 150 225/40R18-88 22F; 24C; 24D; 367 GOLF; Limousine; e1*96/79*0071*.., Allradantrieb; e1*98/14*0071*.. Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; VCW Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE CABRIOLET MJ 2002-2010 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1Y e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 225/40R18 88 21B; 22B; 24D; 24J; Cabrio; 367 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE MJ 1997-2010 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9C e1*2001/116*0106*.., 55 - 125 225/40R18-88 21B; 22B; 24D; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K; e1*97/27*0106*.., 367 12A; 51A; 71K; 723; e1*98/14*0106*.. 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N19 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 27 Verkaufsbezeichnung: Polo Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AW e1*2007/46*1783*.. 48 - 147 205/40R18 86 24C; 244; 247; 26B; Polo GTI; Polo; 26N; 27F 10B; 11G; 11H; 11K; 215/35R18 84 24C; 244; 247; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26J; 27F 721; 725; 73C; 74A; 215/40R18 85 24C; 244; 247; 26B; 74P; 77E 26J; 27F 225/35R18 87 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 225/40R18 88 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6R e1*2001/116*0510*.., 44 - 162 215/35R18 84 21B; 21J; 22F; 24J; 244 Nicht Cross Polo; e1*2007/46*0486*.. Schrägheck; 225/35R18 83 21B; 21J; 22F; 24C; Frontantrieb; 244 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; DEQ 6R e1*2001/116*0510*.. 51 - 81 215/35R18 84 21B; 21J; 22F; 22I; 245 Nur CrossPolo; Schrägheck; 225/35R18 83 21B; 21J; 22B; 22F; Frontantrieb; 24J; 248 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; DEQ Verkaufsbezeichnung: T-CROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen C1 e13*2007/46*1985*.. 70 - 110 215/45R18 89 24J; 248; 26P Kombilimousine; 225/40R18 88 24J; 248; 26B Frontantrieb; 225/45R18 91 24J; 248; 26B 10B; 11G; 11H; 11K; 235/40R18 91 241; 244; 246; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 27H 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: VW POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9N e1*2001/116*0174*.., 40 - 110 215/35R18 84 21B; 22B; 24C; 24D; nicht Polo-Fun; nicht e1*98/14*0174*.. 54A Polo-Cross; Stufenheck; Schrägheck; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 32I; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 915; SC4 9N e1*2001/116*0174*.. 132 215/35R18 84 21B; 22B; 24C; 24D; nur Polo GTI "Cup 54A Edition"; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 32I; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N19 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 27 Verkaufsbezeichnung: VW POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9N e1*2001/116*0174*.. 40 - 77 215/35R18 84 24J; 24M Polo-Fun; Polo-Cross; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 915; SC4 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N19 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 27 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N19 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 27 Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend i st. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N19 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 27 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 32I) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen "Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten. 32J) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 900kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N19 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 27 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 825) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. 916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen. DEQ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 256 mm an der Vorderachse nicht zulässig. MBD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm (Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig. SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO 3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z. B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N19 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 27 SEA) An Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Radgröße 5Jx14 ausgerüstet sind, ist die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination nur zulässig in Verbindung mit einem serienmäßigen "Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk, in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten. VCW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben (Durchmesser 255 bzw. 256 bzw. 257mm) an der Vorderachse nicht zulässig. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N19 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 27 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: GB Genehm.Nr.: e1*2007/46*1892*.. Handelsbez.: AUDI A1 Sportback , City Carver Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 275 VA 26P x = 250 y = 225 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 275 15 VA 27F x = 275 y = 260 8 HA 27H x = 275 y = 260 10 HA 26J x = 300 y = 275 8 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N19 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 27 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: GB Genehm.Nr.: e1*2007/46*1892*.. Handelsbez.: AUDI A1 Sportback , City Carver Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 275 VA 26P x = 250 y = 225 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 275 8 VA 26N x = 300 y = 275 25 VA 27F x = 275 y = 260 8 HA 27H x275 y = 260 20 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N19 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 27 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8X Genehm.Nr.: e1*2007/46*0414*.. Handelsbez.: AUDI A1, S1 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 300 VA 26P x = 200 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 300 20 VA 26N x = 250 y = 300 8 VA 27F x = 200 y = 300 20 HA 27H x = 200 y = 300 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N19 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 27 Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: KJ Genehm.Nr.: e9*2007/46*3134*.. Handelsbez.: IBIZA, ARONA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 150 y = 250 VA 26B x = 200 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 200 y = 300 8 VA 26J x = 200 y = 300 15 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 20 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N19 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 27 Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: KJ Genehm.Nr.: e9*2007/46*3134*.. Handelsbez.: IBIZA, ARONA Variante(n): Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 150 y = 200 30 VA 26N x = 150 y = 200 8 VA 27H x = 200 y = 200 8 HA 27F x = 200 y = 200 30 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N19 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 27 Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: NH Genehm.Nr.: e11*2007/46*0251*.. Handelsbez.: TOLEDO Variante(n): Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 385 y = 400 VA 26P x = 335 y = 370 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 290 y = 285 8 HA 27F x = 290 y = 285 30 HA 26N x = 385 y = 400 8 VA 26J x = 385 y = 400 30 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N19 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 27 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 5J Genehm.Nr.: e11*2007/46*0013*.. Handelsbez.: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 270 VA 26P x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 270 19 VA 26N x = 320 y = 270 8 VA 27F x = 290 y = 310 29 HA 27H x = 240 y = 260 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N19 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 27 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 5J Genehm.Nr.: e11*2001/116*0291*.. Handelsbez.: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK Variante(n): Frontantrieb, Kombilimousine, nur Fabia, Schräghecklimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 270 VA 26P x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 270 19 VA 26N x = 320 y = 270 8 VA 27F x = 290 y = 310 29 HA 27H x = 240 y = 260 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N19 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 27 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: NW Genehm.Nr.: e8*2007/46*0349*.. Handelsbez.: SCALA, KAMIQ Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 320 VA 26P x = 180 y = 270 VA 27B x = 285 y = 325 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 230 y = 320 25 VA 26N x = 230 y = 320 8 VA 27F x = 285 y = 325 25 HA 27H x = 285 y = 325 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N19 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 27 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 5J Genehm.Nr.: e8*2007/46*0319*.. Handelsbez.: FABIA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 270 VA 26P x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 270 19 VA 26N x = 320 y = 270 8 VA 27F x = 290 y = 310 29 HA 27H x = 240 y = 260 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N19 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 27 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: AW Genehm.Nr.: e1*2007/46*1783*.. Handelsbez.: Polo Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 200 VA 26P x = 200 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 200 25 VA 26N x = 250 y = 200 8 VA 27F x = 250 y = 300 30 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N19 ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 27 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: C1 Genehm.Nr.: e13*2007/46*1985*.. Handelsbez.: T-CROSS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 265 y = 290 VA 26P x = 215 y = 240 VA 27B x = 290 y = 290 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 265 y = 290 20 VA 26N x = 265 y = 290 8 VA 27F x = 290 y = 290 23 HA 27H x = 290 y = 290 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N19 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässi g. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N19 ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr. 26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N19 ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: T960 8x18 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020 ______________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: T960 8x18 des Herstellers / Importeurs: JMS-Fahrzeugteile GmbH D-72141 Walddorfhäslach Datum: 14.07.2020 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen / Hinweise / Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing. Fahrzeugbeschreibung P.2 B - 2.1 2.2 L - 9 - /- T - P.4 J 4 18 - 19 - E 3 20 - G - D.1 - 12 - 13 - Q - V.7 - F.1 - F.2 - - 7.1 - 7.2 - 7.3 - D.2 - 8.1 - 8.2 - 8.3 - - U.1 - U.2 - U.3 - D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 - 2 - 15.1 - 15.2 - 5 15.3 - V.9 - R - 11 - 14 K - P.3 - 6 - 17 - 16 - 10 - 14.1 P.1 - 21 - - - 22 - - -