Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28
ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020
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Fahrzeughersteller AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 32
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
8x18 5+5 100 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø57.1 57,1 Aluminium 750 2150 07/09
571
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befes tigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : GB; (Kugelbund)
Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø57,1;
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 8N; GB; 8L; 8X
Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø57,1;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8L e1*95/54*0042*.., 66 - 132 225/40R18-88 21B; 22B; 24D; 24J; nur bis
e1*98/14*0042*.. 367 e1*98/14*0042*13;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
8L e1*98/14*0042*.. 66 - 132 225/40R18 88 21B; 22F; 24C; 24D; ab e1*98/14*0042*14;
367 Allradantrieb;
245/35R18 88 Frontantrieb; 22F; Frontantrieb;
24D; 57F; 68T 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28
ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8L e1*98/14*0042*.. 154 - 180 225/40R18 51G Nur AUDI S3;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8N e1*2001/116*0089*.., 132 - 184 225/40R18 51G Roadster; Coupe;
e1*97/27*0089*.. 225/40R18 88 22D; 24J; 24M; 367 Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
8N e1*2001/116*0089*.., 110 - 140 225/40R18 51G Roadster; Coupe;
e1*97/27*0089*.. 225/40R18 88 22D; 22F; 22G; 24J; Frontantrieb;
24M; 367 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: A1, A1 Sportback, S1, S1 Sportback, A1 quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8X e1*2007/46*0414*.. 60 - 141 215/35R18 84W 248 2-türig; 4-türig;
225/35R18 87 22I; 245; 248 Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P
8X e1*2007/46*0414*.. 170 215/35R18 84Y 5EA S1 Sportback;
225/35R18 87 245; 248; 26P Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: A1 Sportback , City Carver , Allstreet
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GB e1*2007/46*1892*.. 70 - 147 215/40R18 85 24C; 244; 247; 26B; A1 Sportback;
26J; 27I Schrägheck;
225/35R18 83 24C; 244; 247; 26B; Frontantrieb;
26J; 27B; 27H 10B; 11G; 11H; 11K;
225/40R18 88 24C; 244; 247; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26J; 27B; 27H 721; 725; 73C; 74A;
74P
GB e1*2007/46*1892*.. 70 - 110 215/45R18 89 245; 248; 26P A1 City Carver;
225/45R18 91 24J; 248; 26B; 26N Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28
ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: TT, Roadster
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8N e1*98/14*0089*.. 132 - 184 225/40R18 51G Roadster; Coupe;
225/40R18 88 22D; 24J; 24M; 367 Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
8N e1*98/14*0089*.. 110 - 140 225/40R18 51G Roadster; Coupe;
225/40R18 88 22D; 22F; 22G; 24J; Frontantrieb;
24M; 367 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, SEAT, S.A.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø57,1;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 110 215/35R18 84 21P; 22I; 24J; 248 Kombi; Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
825
Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6L e9*2001/116*0041*.., 44 - 132 215/35R18 84 21B; 22B; 24C; 24D; IBIZA; CORDOBA;
e9*98/14*0041*.. 54A Nicht
Fz mit
"SeatSport"Bremse;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 916;
SEA
Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1M e9*97/27*0026*.., 50 - 132 225/40R18-88 21B; 22B; 22F; 24C; Limousine;
e9*98/14*0026*.. 24D; 367 Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
1M e9*98/14*0026*.. 110 - 132 215/40R18 85W 21B; 24J; 24M; 367 Limousine;
110 - 150 225/40R18 88 21B; 24J; 24M; 367 Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28
ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NH e11*2007/46*0251*.., 55 - 92 205/40R18 82 24J; 248; 26B; 26N; ab
e8*2007/46*0321*.. 27F e11*2007/46*0251*01;
215/35R18 80 24J; 244; 26B; 26N; Limousine;
27F; 5DA 10B; 11G; 11H; 11K;
215/35R18 84 24J; 244; 26B; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K;
27F 721; 725; 73C; 74A;
225/30R18 82 241; 244; 246; 247; 74P; 77E; MBD
26B; 26J; 27F
225/35R18 83 241; 244; 246; 247;
26B; 26J; 27F
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø57,1;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J e8*2007/46*0319*.. 44 - 92 215/35R18 84 24J; 244; 26B; 26N; nur Fabia;
27F Kombilimousine;
225/30R18 82 24C; 244; 26B; 27F Schräghecklimousine;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E; DEQ
6Y e11*98/14*0123*.. 37 - 96 215/35R18 84 22F; 24C; 24D; 367; Schrägheck;
54A Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 32I; 51A; 71K;
723; 73C; 74A; 74P
6Y e11*98/14*0123*.. 44 - 85 215/35R18 84 22F; 24J; 24M; 367; Kombi; Stufenheck;
54A Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 32I; 51A; 71K;
723; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J N083 51 - 63 215/35R18 84 21P; 22F; 24C; 24D Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28
ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020
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Seite: 5 von 24
Verkaufsbezeichnung: RAPID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NH e11*2007/46*0250*.., 55 - 92 205/40R18 82 24J; 248; 26B; 26N; RAPID SPACEBACK;
e8*2007/46*0320*.. 27F Limousine;
215/35R18 80 24J; 244; 26B; 26N; 10B; 11G; 11H; 11K;
27F; 5DA 12A; 51A; 71C; 71K;
215/35R18 84 24J; 244; 26B; 26N; 721; 725; 73C; 74A;
27F 74P; 77E; MBD
225/30R18 82 241; 244; 246; 247;
26B; 26J; 27F
225/35R18 83 241; 244; 246; 247;
26B; 26J; 27F
Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 92 215/35R18 84 24J; 244; 26B; 26N; nur Fabia; ab
e11*2007/46*0013*.. 27F e11*2007/46*0013*20;
225/30R18 82 24C; 244; 26B; 27F ab
e11*2001/116*0291*43;
Kombilimousine;
Schräghecklimousine;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E; DEQ
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 215/35R18 84 21P; 22F; 24C; 24D Fabia Schrägheck; bis
e11*2007/46*0013*..
44 - 132 215/35R18 84W 21P; 22F; 24C; 24D e11*2007/46*0013*19;
bis
e11*2001/116*0291*42;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; DEQ
5J e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 215/35R18 84 21P; 22F; 24C; 24D Roomster, Praktik;
e11*2007/46*0013*..
Nicht Scout;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; DEQ
5J e11*2001/116*0291*.., 55 - 77 215/35R18 84 21P; 22B; 24D; 24J Roomster Scout;
e11*2007/46*0013*..
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 723; 725; 729;
73C; 74A; 74P; DEQ
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28
ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 215/35R18 84 21P; 22H; 22L; 22Q; Nicht Scout; Fabia
e11*2007/46*0013*.. 24C; 24D Kombi; bis
44 - 132 215/35R18 84W 21P; 22H; 22L; 22Q; e11*2007/46*0013*19;
24C; 24D bis
e11*2001/116*0291*42;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
DEQ
Verkaufsbezeichnung: SCALA, KAMIQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NW e8*2007/46*0349*.. 66 - 110 215/45R18 89 24J; 248 KAMIQ; Schrägheck;
225/40R18 88 24J; 248 Frontantrieb;
235/35R18 86 241; 246; 248; 26B; 10B; 11G; 11H; 11K;
26N; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R18 91 241; 246; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74A;
26N; 27H 74P; 77E
NW e8*2007/46*0349*.. 66 - 110 215/40R18 85 245; 248; 26P SCALA; Schrägheck;
225/40R18 88 24J; 248; 26B; 26N; Frontantrieb;
27H 10B; 11G; 11H; 11K;
235/35R18 86 24J; 244; 26B; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K;
27H 721; 725; 73C; 74A;
235/40R18 91 24J; 244; 26B; 26N; 74P; 77E
27H
Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1U e11*2001/116*0066*.., 44 - 110 225/40R18 88 21B; 22B; 22F; 22L; nicht für gepanzerte
e11*2007/46*0011*.., 24C; 24D; 367 Fz; nur Limousine
e11*95/54*0066*..
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 32J; 51A; 71K;
723; 73C; 74A; 74P
1U e11*2001/116*0066*.., 50 - 75 225/40R18 88 21B; 22B; 22F; 22L; nicht für gepanzerte
e11*2007/46*0011*.., 24C; 24D; 367 Fz; Kombi;
e11*95/54*0066*..
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 32J; 51A; 71K;
723; 73C; 74A; 74P
1U e11*2001/116*0066*.., 81 - 110 225/40R18 88 21B; 22B; 22F; 22L; nicht für gepanzerte
e11*2007/46*0011*.., 24C; 24D; 367 Fz; Kombi;
e11*95/54*0066*..
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28
ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1U e11*95/54*0066*.. 132 225/40R18 88 21B; 22B; 22F; 22L; nicht für gepanzerte
24C; 24D; 367 Fz; Kombi; Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 - Ø57,1;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : C1; 1J; 1Y; 5Z; 6R; 9C; 9N
130 Nm für Typ : AW
Verkaufsbezeichnung: FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5Z e1*2001/116*0301*.. 40 - 55 215/35R18 80 22B; 22Q; 24C; 24D; nicht FOX Cross;
54A 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 150 225/40R18-88 21B; 22F; 24C; 24D BORA(Limousine);
e1*96/79*0071*.., Allradantrieb;
e1*98/14*0071*.. Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 32J; 51A; 71K;
723; 73C; 74A; 74P;
VCW
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 225/40R18-88 21B; 22F; 24C; 24D GOLF VARIANT; BORA
e1*96/79*0071*.., 125 - 150 225/40R18 88W 21B; 22F; 24C; 24D VARIANT;
e1*98/14*0071*.. Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; VCW
1J e1*2001/116*0071*.., 177 225/40R18 22F; 24C; 24D; 367; Nur Golf R32;
e1*98/14*0071*.. 51G Allradantrieb;
10B; 10N; 11G; 11H;
11K; 12A; 51A; 71K;
723; 73C; 74A; 74P
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 150 225/40R18-88 22F; 24C; 24D; 367 GOLF; Limousine;
e1*96/79*0071*.., Allradantrieb;
e1*98/14*0071*.. Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; VCW
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28
ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE CABRIOLET MJ 2002-2010
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Y e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 225/40R18 88 21B; 22B; 24D; 24J; Cabrio;
367 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE MJ 1997-2010
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9C e1*2001/116*0106*.., 55 - 125 225/40R18-88 21B; 22B; 24D; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K;
e1*97/27*0106*.., 367 12A; 51A; 71K; 723;
e1*98/14*0106*.. 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: Polo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AW e1*2007/46*1783*.. 48 - 147 205/40R18 86 24C; 244; 247; 26B; Polo GTI; Polo;
26N; 27F 10B; 11G; 11H; 11K;
215/35R18 84 24C; 244; 247; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26J; 27F 721; 725; 73C; 74A;
215/40R18 85 24C; 244; 247; 26B; 74P; 77E
26J; 27F
225/35R18 87 24C; 244; 247; 26B;
26J; 27F
225/40R18 88 24C; 244; 247; 26B;
26J; 27F
Verkaufsbezeichnung: POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6R e1*2001/116*0510*.., 44 - 162 215/35R18 84 21B; 21J; 22F; 24J; Nicht Cross Polo;
e1*2007/46*0486*.. 244 Schrägheck;
225/35R18 83 21B; 21J; 22F; 24C; Frontantrieb;
244 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; DEQ
6R e1*2001/116*0510*.. 51 - 81 215/35R18 84 21B; 21J; 22F; 22I; Nur CrossPolo;
245 Schrägheck;
225/35R18 83 21B; 21J; 22B; 22F; Frontantrieb;
24J; 248 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; DEQ
Verkaufsbezeichnung: T-CROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
C1 e13*2007/46*1985*.. 70 - 110 215/45R18 89 24J; 248; 26P Kombilimousine;
225/40R18 88 24J; 248; 26B Frontantrieb;
225/45R18 91 24J; 248; 26B 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R18 91 241; 244; 246; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
27H 721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28
ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9N e1*2001/116*0174*.., 40 - 110 215/35R18 84 21B; 22B; 24C; 24D; nicht Polo-Fun; nicht
e1*98/14*0174*.. 54A Polo-Cross;
Stufenheck;
Schrägheck;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 32I; 51A; 71K;
723; 73C; 74A; 74P;
915; SC4
9N e1*2001/116*0174*.. 132 215/35R18 84 21B; 22B; 24C; 24D; nur Polo GTI "Cup
54A Edition";
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 32I; 51A; 71K;
723; 73C; 74A; 74P
9N e1*2001/116*0174*.. 40 - 77 215/35R18 84 24J; 24M Polo-Fun; Polo-Cross;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 915;
SC4
Hinweis: Teilegutachten dürfen nach dem 19.06.2025 nicht mehr neu erstellt bzw. fortgeschrieben werden. Das
vorliegende Teilegutachten ist daher nicht mehr unmittelbar verwendbar für Fahrzeuge mit
Genehmigungsdatum nach dem 19.06.2025.
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28
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Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28
ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18
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245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020
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26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / B ereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
32I) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen
"Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des
geänderten Fahrwerks ist zu beachten.
32J) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem geänderten Fahrwerk
(Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die
Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder das Teilegutachten des geänderten
Fahrwerks ist zu beachten.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28
ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020
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57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 900kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrz eugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020
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77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
825) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der
Hinterachse.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
(Fahrzeug-Zulassungs verordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
DEQ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 256 mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
MBD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm
(Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
SEA) An Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Radgröße 5Jx14 ausgerüstet sind, ist die
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination nur zulässig in Verbindung mit einem serienmäßigen
"Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk, in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist.
Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder das Teilegutachten des geänderten
Fahrwerks ist zu beachten.
VCW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben
(Durchmesser 255 bzw. 256 bzw. 257mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
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Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: GB
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1892*..
Handelsbez.: A1 Sportback , City Carver , Allstreet
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 275 VA
26P x = 250 y = 225 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 275 y = 260 10 HA
26J x = 300 y = 275 8 VA
26N x = 300 y = 275 15 VA
27F x = 275 y = 260 8 HA
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Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: GB
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1892*..
Handelsbez.: A1 Sportback , City Carver , Allstreet
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 275 VA
26P x = 250 y = 225 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 275 y = 260 8 HA
27H x = 275 y = 260 20 HA
26J x = 300 y = 275 8 VA
26N x = 300 y = 275 25 VA
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0414*..
Handelsbez.: A1, A1 Sportback, S1, S1 Sportback, A1 quattro
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 300 VA
26P x = 200 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 200 y = 300 20 HA
27H x = 200 y = 300 8 HA
26J x = 250 y = 300 20 VA
26N x = 250 y = 300 8 VA
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Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: NH
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0251*..
Handelsbez.: TOLEDO
Variante(n): Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 385 y = 400 VA
26P x = 335 y = 370 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 385 y = 400 8 VA
26J x = 385 y = 400 30 VA
27H x = 290 y = 285 8 HA
27F x = 290 y = 285 30 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 5J
Genehm.Nr.: e8*2007/46*0319*..
Handelsbez.: FABIA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 270 VA
26P x = 270 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 290 y = 310 29 HA
27H x = 240 y = 260 8 HA
26J x = 320 y = 270 19 VA
26N x = 320 y = 270 8 VA
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Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 5J
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0291*..
Handelsbez.: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Variante(n): Frontantrieb, Kombilimousine, nur Fabia, Schräghecklimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 270 VA
26P x = 270 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 290 y = 310 29 HA
27H x = 240 y = 260 8 HA
26J x = 320 y = 270 19 VA
26N x = 320 y = 270 8 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28
ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: NW
Genehm.Nr.: e8*2007/46*0349*..
Handelsbez.: SCALA, KAMIQ
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 285 y = 325 HA
26B x = 230 y = 320 VA
26P x = 180 y = 270 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 285 y = 325 25 HA
27H x = 285 y = 325 8 HA
26J x = 230 y = 320 25 VA
26N x = 230 y = 320 8 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 5J
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0013*..
Handelsbez.: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 270 VA
26P x = 270 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 290 y = 310 29 HA
27H x = 240 y = 260 8 HA
26J x = 320 y = 270 19 VA
26N x = 320 y = 270 8 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28
ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: C1
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1985*..
Handelsbez.: T-CROSS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 290 y = 290 HA
26B x = 265 y = 290 VA
26P x = 215 y = 240 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 290 y = 290 23 HA
27H x = 290 y = 290 8 HA
26J x = 265 y = 290 20 VA
26N x = 265 y = 290 8 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28
ANLAGE: 12 Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.07.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AW
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1783*..
Handelsbez.: Polo
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 200 VA
26P x = 200 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 250 y = 300 30 HA
27H x = 250 y = 300 8 HA
26J x = 250 y = 200 25 VA
26N x = 250 y = 200 8 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.