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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            2017-IR-AT-AU-RR-EX-0-001424
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 7


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                      366-0299-09-WIRD-TG/N15

Hersteller:                             JMS-Fahrzeugteile GmbH

                                        D-72141 Walddorfhäslach
Art:                                    Sonderrad 8 J X 18 H2
Typ:                                    T960 8x18

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                              Stand: 12.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
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Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit T960 8J18H2 gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit T960 in Verbindung mit der Radgröße 8x18 gekennzeichnet.
Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp
T960 9x18 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.

Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:

Sonderradausführung                  mit Distanzscheibe                     ergibt Einpresstiefe

8x18 5+5 100 27 571DS              S22028-5mm                                27 mm
8x18 5+5 110 35 651DS              S10289-3mm                                35 mm
8x18 5 112 40 666DS                 S22022-5mm                                40 mm
8x18 5 112 40 571DS                 S22028-5mm                                40 mm
8x18 4+4 108 08 651DS              S13154-30mm                                8 mm
8x18 4+4 108 13 651DS              S13153-25mm                               13 mm
8x18 4+4 100 33 566DS              S608051-5mm                               33 mm

Das Basisrad der Radausführung 8x18 5+5 100 32 571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 32 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 5+5 110 38 651 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 38 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 5 112 45 571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 45 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 5 112 45 666 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 45 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 4+4 108 38 ML73,1 für die o.g. Sonderradausführungen mit
Distanzscheibe ist mit ET 38 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 4+4 100 38 566 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 38 gekennzeichnet.

Die oben genannten Ausführungsvarianten 8x18 4+4 108 08 651DS und 8x18 4+4 108 13 651DS, dürfen nur
mit der Distanzscheibe S13153-25mm und S13154-30mm und den beigepackten Schrauben verwendet
werden.
(Schrauben für Adapterscheibe S13153-25mm+Fahrzeug=M1225KE21, Schrauben für Adapterscheibe
S13154-30mm+Fahrzeug=M1225KE24)
Die Radausführung 8x18 5+5 100 32 561 wurde aktualisiert.
I.     Übersicht
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                           Loch-       Mittenl Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                   kreis       och     preß-   Rad-   Abroll   ab
                  Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm) /      (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                  Rad                       Z-Ring / D-Scheibe     -zahl               (mm)    (kg)   (mm)     Datum
8x18 4+4 100 38   T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø54.1                100/4     54,1     38    750    2150 07/09
541
8x18 4+4 100 38   T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø56.1                100/4     56,1     38    750    2150 07/09
561
8x18 4+4 100 33   T960 8x18 100/108         S608051-5mm                100/4     56,6     33    750    2150 07/09
566DS
8x18 4+4 100 38   T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø56.6                100/4     56,6     38    750    2150 07/09
566




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                              Stand: 12.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 7
8x18 4+4 100 38   T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø60.1                100/4    60,1      38   750    2150 07/09
601
8x18 4+4 108 38   T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø63.4                108/4    63,4      38   750    2150 07/09
634
8x18 4+4 108 08   T960 8x18 100/108         S13154-30mm                108/4    65,1       8   750    2150 07/09
651DS
8x18 4+4 108 13   T960 8x18 100/108         S13153-25mm                108/4    65,1      13   750    2150 07/09
651DS
8x18 5+5 100 32   T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø54.1                100/5    54,1      32   750    2150 07/09
541
8x18 5+5 100 32   T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø56.1                100/5    56,1      32   750    2150 07/09
561
8x18 5+5 100 27   T960 8x18 100/112         S22028-5mm                 100/5    57,1      27   750    2150 07/09
571DS
8x18 5+5 100 32   T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø57.1                100/5    57,1      32   750    2150 07/09
571
8x18 5 105 40     T960 8x18 PCD105          Ø73.1 Ø56.6                105/5    56,6      40   750    2150 07/09
566
8x18 5+5 108 40   T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø60.1                108/5    60,1      40   750    2150 07/09
601
8x18 5+5 108 40   T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø63.4                108/5    63,4      40   707    2291 07/09
634
8x18 5+5 108 40   T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø63.4                108/5    63,4      40   710    2284 07/09
634
8x18 5+5 108 40   T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø63.4                108/5    63,4      40   750    2150 07/09
634
8x18 5+5 108 40   T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø65.1                108/5    65,1      40   750    2150 07/09
651
8x18 5+5 110 35   T960 8x18 110/120         Ø72.6Ø65.1S10289-          110/5    65,1      35   750    2150 07/09
651DS                                       3
8x18 5+5 110 38   T960 8x18 110/120         Ø72.6 Ø65.1                110/5    65,1      38   750    2150 07/09
651
8x18 5 112 40     T960 8x18 PCD112          S22028-5mm                 112/5    57,1      40   750    2150 07/09
571DS
8x18 5 112 45     T960 8x18 PCD112          Ø73.1 Ø57.1                112/5    57,1      45   750    2150 07/09
571
8x18 5+5 112 32   T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø57.1                112/5    57,1      32   750    2150 07/09
571
8x18 5 112 40     T960 8x18 PCD112          S22022-5mm                 112/5    66,6      40   715    2254 07/09
666DS
8x18 5 112 40     T960 8x18 PCD112          S22022-5mm                 112/5    66,6      40   750    2150 07/09
666DS
8x18 5 112 45     T960 8x18 PCD112          Ø73.1 Ø66.6                112/5    66,6      45   735    2181 07/09
666
8x18 5 112 45     T960 8x18 PCD112          Ø73.1 Ø66.6                112/5    66,6      45   750    2150 07/09
666
8x18 5+5 112 32   T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø66.6                112/5    66,6      32   715    2254 07/09
666
8x18 5+5 112 32   T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø66.6                112/5    66,6      32   750    2150 07/09
666
8x18 5+5 114,3    T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø60.1              114,3/5    60,1      40   725    2217 07/09




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.12.2017
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40 601
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø60.1               114,3/5    60,1       40   750   2150 07/09
40 601
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø64.1               114,3/5    64,1       40   725   2217 07/09
40 641
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø64.1               114,3/5    64,1       40   750   2150 07/09
40 641
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø66.1               114,3/5    66,1       40   695   2327 07/09
40 661
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø66.1               114,3/5    66,1       40   750   2150 07/09
40 661
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø67.1               114,3/5    67,1       40   715   2254 07/09
40 671
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø67.1               114,3/5    67,1       40   740   2181 07/09
40 671
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø67.1               114,3/5    67,1       40   750   2150 07/09
40 671
8x18 5 115 40      T960 8x18 PCD115         Ø73.1 Ø70.1                 115/5    70,1       40   740   2181 07/09
701
8x18 5 115 40      T960 8x18 PCD115         Ø73.1 Ø70.1                 115/5    70,1       40   750   2150 07/09
701
8x18 5+5 120 38    T960 8x18 110/120        ohne                        120/5    72,6       38   750   2150 07/09
726
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : JMS-Fahrzeugteile GmbH
                                :
                                : D-72141 Walddorfhäslach
Handelsmarke                    : BARRACUDA (Karizzma)
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades                 : ca. 12,5 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 8x18 5 105 40 566:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Radtyp                              : --                                     : T960 8x18
Radausführung                       : --                                     : T960 8x18 108/114
Radgröße                            : --                                     : 8 J X 18 H2
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET40
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                             : z.B. 07.09




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 5 von 7
Gießereikennzeichnung               : --                                     : BARRACUDA WHEELS
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung               : BARRA.-RACING WHEELS                   : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV AUSTRIA mit Nr. 09-TAAP-1666/AB vom 07.07.2009 und mit Nr.
09-TAAP-1666/E1/AB_1K vom 05.04.2011 liegen vor.
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart               Berichtnummer                    Datum          Technischer Dienst
Festigkeit               Lab.ber.366-0690-98-MURD         17.03.2009     TÜV SÜD AUTOMOTIVE GMBH
Distanzscheibe
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                   Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 12.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 6 von 7
IV.       Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. -
Nr 20110 029115 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 7 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.        Unterlagen und Anlagen:
V.1.      Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                       Ausführung                      ET      erstellt am     Allg.
age                                                                                                          Hinweise
  1 FCA,                                             8x18 4+4 100 38 541             38      12.12.2017      liegt bei
                   HYUNDAI Assan Otomotiv
         Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA,
         MAZDA, MAZDA J, Suzuki, SUZUKI,
         TOYOTA
     3   BMW AG                                      8x18 4+4 100 38 561             38      12.12.2017      liegt bei
     2   FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL                 8x18 4+4 100 33 566DS           33      12.12.2017      liegt bei
     4   FIAT, GM DAEWOO (ROK),                      8x18 4+4 100 38 566             38      12.12.2017      liegt bei
                   GM Korea, GM Daewoo, GM
         KOREA (ROK), OPEL / VAUXHALL
  5      RENAULT                                     8x18 4+4 100 38 601             38      12.12.2017      liegt bei
  6      FORD                                        8x18 4+4 108 38 634             38      12.12.2017      liegt bei
  8      PEUGEOT                                     8x18 4+4 108 13 651DS           13      12.12.2017      liegt bei
  7      PEUGEOT                                     8x18 4+4 108 08 651DS           8       12.12.2017      liegt bei
  9      TOYOTA                                      8x18 5+5 100 32 541             32      12.12.2017      liegt bei
 10      FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA                  8x18 5+5 100 32 561             32      12.12.2017      liegt bei
 11      AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN               8x18 5+5 100 27 571DS           27      12.12.2017      liegt bei
 12      AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN               8x18 5+5 100 32 571             32      12.12.2017      liegt bei
 13      GM DAEWOO (ROK), OPEL / VAUXHALL            8x18 5 105 40 566               40      12.12.2017      liegt bei
 14      RENAULT                                     8x18 5+5 108 40 601             40      12.12.2017      liegt bei
 15      FORD, FORD MOTOR, JAGUAR,                   8x18 5+5 108 40 634; 8x18       40      12.12.2017      liegt bei
                   JAGUAR LAND ROVER                 5+5 108 40 634; 8x18 5+5
         LIMITED (GB), LAND ROVER (GB),              108 40 634
         VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
 16      PEUGEOT, VOLVO                              8x18 5+5 108 40 651             40      12.12.2017      liegt bei
 17      OPEL / VAUXHALL                             8x18 5+5 110 35 651DS           35      12.12.2017      liegt bei
 18      FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL,                8x18 5+5 110 38 651             38      12.12.2017      liegt bei
                   SAAB




           Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                   Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 12.12.2017
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                                                                                                          Seite: 7 von 7
 19 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA,                 8x18 5+5 112 32 571             32      12.12.2017     liegt bei
             VOLKSWAGEN
 20 AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT,                  8x18 5 112 40 571DS             40      12.12.2017     liegt bei
             SKODA, VOLKSWAGEN
 21 AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT,                  8x18 5 112 45 571               45      12.12.2017     liegt bei
             SKODA, VOLKSWAGEN
 22 AUDI, CHRYSLER (USA),                            8x18 5+5 112 32 666; 8x18       32      12.12.2017     liegt bei
             DAIMLER BENZ, DAIMLER                   5+5 112 32 666
    (D), MERCEDES-BENZ
 23 AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ,                      8x18 5 112 40 666DS; 8x18       40      12.12.2017     liegt bei
             DAIMLER (D),                            5 112 40 666DS
    MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
 24 AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ,                      8x18 5 112 45 666; 8x18 5       45      12.12.2017     liegt bei
             DAIMLER (D),                            112 45 666
    MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
 25 SUZUKI, TOYOTA                                   8x18 5+5 114,3 40 601;          40      12.12.2017     liegt bei
                                                     8x18 5+5 114,3 40 601
 26 HONDA                                            8x18 5+5 114,3 40 641;          40      12.12.2017     liegt bei
                                                     8x18 5+5 114,3 40 641
 27 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN,                  8x18 5+5 114,3 40 661;          40      12.12.2017     liegt bei
               NISSAN EUROPE (F), Nissan             8x18 5+5 114,3 40 661
    International S. A., RENAULT
 28 CHRYSLER (USA), CITROEN, FORD,                   8x18 5+5 114,3 40 671;          40      12.12.2017     liegt bei
               HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR                8x18 5+5 114,3 40 671;
    (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA,               8x18 5+5 114,3 40 671
    MITSUBISHI, PEUGEOT
 29 GM DAEWOO (ROK), OPEL / VAUXHALL                 8x18 5 115 40 701; 8x18 5       40      12.12.2017     liegt bei
                                                     115 40 701
 30 BMW, BMW AG                                      8x18 5+5 120 38 726             38      12.12.2017     liegt bei
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 12.12.2017
HOT




           Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 12                                                          Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 12.12.2017
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Fahrzeughersteller                        : AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 18 H2                   Einpreßtiefe (mm)      : 32
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring- zul.        zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff     Rad-        Abroll    ab
                Kennzeichnung                Kennzeichnung            (mm)                  last        umf.      Fertig
                Rad                          Zentrierring                                   (kg)        (mm)      datum
8x18 5+5 100 32 T960 8x18 100/112            Ø73.1 Ø57.1                   57,1   Aluminium     750       2150     07/09
571
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A1, S1
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
8X           e1*2007/46*0414*.. 63 - 90        215/35R18 84        248                        2-türig; Frontantrieb;
                                               225/35R18 87        22I; 245; 248              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
8L           e1*95/54*0042*..,  66 - 132 225/40R18-88              21B; 22B; 24D; 24J;     nur bis
               e1*98/14*0042*..                                    367                     e1*98/14*0042*13;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P
8L             e1*98/14*0042*..        66 - 132 225/40R18 88       21B; 22F; 24C; 24D;     ab e1*98/14*0042*14;
                                                                   367                     Allradantrieb;
                                               245/35R18 88        Frontantrieb; 22F; 24D; Frontantrieb;
                                                                   57F; 68T                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P
8L             e1*98/14*0042*..        154 - 180 225/40R18         51G                     Nur AUDI S3;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 12                                                       Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.12.2017
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
8N           e1*2001/116*0089*.., 132 - 184 225/40R18           51G                       Roadster; Coupe;
             e1*97/27*0089*..,              225/40R18 88        22D; 24J; 24M; 367        Allradantrieb;
               e1*98/14*0089*..                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P
8N             e1*2001/116*0089*.., 110 - 140 225/40R18         51G                       Roadster; Coupe;
               e1*97/27*0089*..,              225/40R18 88      22D; 22F; 22G; 24J;       Frontantrieb;
               e1*98/14*0089*..                                 24M; 367                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SEAT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
6J           e9*2001/116*0067*..    44 - 110 215/35R18 84       21P; 22I; 24J; 248        Kombi; Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          825

Verkaufsbezeichnung:     IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
6L           e9*2001/116*0041*.., 44 - 132 215/35R18 84         21B; 22B; 24C; 24D;       IBIZA; CORDOBA;
               e9*98/14*0041*..                                 54A                       Nicht
                                                                                          Fz mit
                                                                                          "SeatSport"Bremse;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 916;
                                                                                          SEA

Verkaufsbezeichnung:     SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
1M           e9*97/27*0026*.., 50 - 132 225/40R18-88            21B; 22B; 22F; 24C;       Limousine;
               e9*98/14*0026*..                                 24D; 367                  Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P
1M             e9*98/14*0026*..     110 - 132 215/40R18 85W 21B; 24J; 24M; 367            Limousine;
                                    110 - 150 225/40R18 88  21B; 24J; 24M; 367            Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 12                                                       Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.12.2017
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : SKODA
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
6Y           e11*98/14*0123*.. 37 - 96         215/35R18 84     22F; 24C; 24D; 367;       Schrägheck;
                                                                54A                       Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 32I; 51A; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P
6Y             e11*98/14*0123*..     44 - 85   215/35R18 84     22F; 24J; 24M; 367;       Kombi; Stufenheck;
                                                                54A                       Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 32I; 51A; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:    PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
5J           N083             51 - 63          215/35R18 84     21P; 22F; 24C; 24D        Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 215/35R18 84         21P; 22F; 24C; 24D        Roomster, Praktik;
               e11*2007/46*0013*..
                                                                                          Nicht Scout;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P
5J             e11*2001/116*0291*.. 55 - 77    215/35R18 84     21P; 22B; 24D; 24J        Roomster Scout;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P
5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77   215/35R18 84     21P; 22F; 24C; 24D        Fabia Schrägheck; bis
               e11*2007/46*0013*..
                                     44 - 132 215/35R18 84W 21P; 22F; 24C; 24D            e11*2007/46*0013*19;
                                                                                          bis
                                                                                          e11*2001/116*0291*42;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 12                                                       Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.12.2017
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                                                                                                     Seite: 4 von 10
Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 215/35R18 84      21P; 22H; 22L; 22Q;          Nicht Scout; Fabia
               e11*2007/46*0013*..                           24C; 24D                     Kombi; bis
                                      44 - 132 215/35R18 84W 21P; 22H; 22L; 22Q;          e11*2007/46*0013*19;
                                                             24C; 24D                     bis
                                                                                          e11*2001/116*0291*42;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
1U           e11*2001/116*0066*.., 50 - 75 225/40R18 88         21B; 22B; 22F; 22L;       nicht für gepanzerte
               e11*2007/46*0011*..,                             24C; 24D; 367             Fz; Kombi;
               e11*95/54*0066*..
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 32J; 51A; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P
1U             e11*2001/116*0066*.., 81 - 110 225/40R18 88      21B; 22B; 22F; 22L;       nicht für gepanzerte
               e11*2007/46*0011*..,                             24C; 24D; 367             Fz; Kombi;
               e11*95/54*0066*..
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P
1U             e11*2001/116*0066*.., 44 - 110 225/40R18 88      21B; 22B; 22F; 22L;       nicht für gepanzerte
               e11*2007/46*0011*..,                             24C; 24D; 367             Fz; nur Limousine
               e11*95/54*0066*..
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 32J; 51A; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P
1U             e11*95/54*0066*..      132     225/40R18 88      21B; 22B; 22F; 22L;       nicht für gepanzerte
                                                                24C; 24D; 367             Fz; Kombi; Limousine;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 12                                                       Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.12.2017
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Verkaufsbezeichnung:     FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
5Z           e1*2001/116*0301*..    40 - 55   215/35R18 80      22B; 22Q; 24C; 24D;       nicht FOX Cross;
                                                                54A                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 150 225/40R18-88         22F; 24C; 24D; 367        GOLF; Limousine;
               e1*96/79*0071*..,                                                          Allradantrieb;
               e1*98/14*0071*..                                                           Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; VCW
1J             e1*2001/116*0071*.., 50 - 150 225/40R18-88       21B; 22F; 24C; 24D        BORA(Limousine);
               e1*96/79*0071*..,                                                          Allradantrieb;
               e1*98/14*0071*..                                                           Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 32J; 51A; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          VCW
1J             e1*2001/116*0071*.., 177       225/40R18         22F; 24C; 24D; 367;       Nur Golf R32;
               e1*98/14*0071*..                                 51G                       Allradantrieb;
                                                                                          10B; 10N; 11G; 11H;
                                                                                          11K; 12A; 51A; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P
1J             e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 225/40R18-88   21B; 22F; 24C; 24D            GOLF VARIANT; BORA
               e1*96/79*0071*..,    125 - 150 225/40R18 88W 21B; 22F; 24C; 24D            VARIANT;
               e1*98/14*0071*..                                                           Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; VCW

Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE CABRIOLET MJ 2002-2010
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
1Y           e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 225/40R18 88 21B; 22B; 24D; 24J;                Cabrio;
                                                       367                                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE MJ 1997-2010
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
9C           e1*2001/116*0106*.., 55 - 125 225/40R18-88         21B; 22B; 24D; 24J;       10B; 11G; 11H; 11K;
               e1*97/27*0106*..,                                367                       12A; 51A; 71K; 723;
               e1*98/14*0106*..                                                           73C; 74A; 74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 12                                                       Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.12.2017
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Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*.., 44 - 162 215/35R18 84         21B; 21J; 22F; 24J; 244 Nicht Cross Polo;
               e1*2007/46*0486*..                                                       Schrägheck;
                                               225/35R18 83     21B; 21J; 22F; 24C;     Frontantrieb;
                                                                244                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 74P
6R             e1*2001/116*0510*..   51 - 81   215/35R18 84     21B; 21J; 22F; 22I; 245 Nur CrossPolo;
                                                                                        Schrägheck;
                                               225/35R18 83     21B; 21J; 22B; 22F;     Frontantrieb;
                                                                24J; 248                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
9N           e1*2001/116*0174*.., 40 - 110 215/35R18 84         21B; 22B; 24C; 24D;       nicht Polo-Fun; nicht
               e1*98/14*0174*..                                 54A                       Polo-Cross;
                                                                                          Stufenheck;
                                                                                          Schrägheck;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 32I; 51A; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          915; SC4
9N             e1*2001/116*0174*..   40 - 77   215/35R18 84     24J; 24M                  Polo-Fun; Polo-Cross;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 915;
                                                                                          SC4
9N             e1*2001/116*0174*..   132       215/35R18 84     21B; 22B; 24C; 24D;       nur Polo GTI "Cup
                                                                54A                       Edition";
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 32I; 51A; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 12.12.2017
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
32I)   Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen
       "Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese
       Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des
       geänderten Fahrwerks ist zu beachten.
32J) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem geänderten Fahrwerk
     (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die
     Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.




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      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
825) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der
     Hinterachse.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
     bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
     zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
     auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
     werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
     (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
SEA) An Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Radgröße 5Jx14 ausgerüstet sind, ist die
     Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination nur zulässig in Verbindung mit einem serienmäßigen
     "Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk, in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist.
     Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten.
VCW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben
     (Durchmesser 255 bzw. 256 bzw. 257mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.12.2017
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                             Stand: 12.12.2017
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                             Stand: 12.12.2017
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: T960 8x18
    des Herstellers / Importeurs: JMS-Fahrzeugteile GmbH        D-72141 Walddorfhäslach                    Datum:
    12.12.2017
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                          Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                      a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                       P.2
B      -            2.1             2.2               L     -           9    -         P.4
                                                                                                /-                     T     -

J                              4                      18    -                            19      -
E                                         3           20    -                               G    -
D.1    -                                              12    -               13     -                      Q       -
                                                      V.7   -               F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1   -               7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1   -               8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1   -               U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1   -               O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                         11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                     17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -