Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            12-TAAP-3088
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 8


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                      366-0299-09-WIRD-TG/N10

Hersteller:                             AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                        CH-8260 Stein am Rhein
Art:                                    Sonderrad 8 J X 18 H2
Typ:                                    T960 8x18

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 8
Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit T960 8J18H2 gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit T960 in Verbindung mit der Radgröße 8x18 gekennzeichnet.
Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp
T960 9x18 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.

Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:

Sonderradausführung                  mit Distanzscheibe                     ergibt Einpresstiefe

8x18 5+5 100 27 571DS              S22028-5mm                                 27 mm
8x18 5+5 110 35 651DS              S10289-3mm                                 35 mm
8x18 5 112 40 666DS                 S22022-5mm                                 40 mm
8x18 5 112 40 571DS                 S22028-5mm                                 40 mm
8x18 4+4 108 08 651DS              S13154-30mm                                 8 mm
8x18 4+4 108 13 651DS              S13153-25mm                                13 mm
8x18 4+4 100 33 566DS              S608051-5mm                                33 mm

Das Basisrad der Radausführung 8x18 5+5 100 32 571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 32 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 5+5 110 38 651 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 38 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 5 112 45 571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 45 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 5 112 45 666 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 45 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 4+4 108 38 ML73,1 für die o.g. Sonderradausführungen mit
Distanzscheibe ist mit ET 38 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 4+4 100 38 566 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 38 gekennzeichnet.

Die oben genannten Ausführungsvarianten 8x18 4+4 108 08 651DS und 8x18 4+4 108 13 651DS, dürfen nur
mit der Distanzscheibe S13153-25mm und S13154-30mm und den beigepackten Schrauben verwendet
werden.
(Schrauben für Adapterscheibe S13153-25mm+Fahrzeug=M1225KE21, Schrauben für Adapterscheibe
S13154-30mm+Fahrzeug=M1225KE24)
Die Radausführung 8x18 5+5 100 32 561 wurde aktualisiert.
I.     Übersicht
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                           Loch-      Mitten Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                   kreis      loch   preß-    Rad-   Abroll   ab
                  Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm) /     (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                  Rad                       Z-Ring / D-Scheibe     -zahl             (mm)     (kg)   (mm)     Datum
8x18 4+4 100      T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø54.1               100/4     54,1     38    750   2150 07/09
38 541
8x18 4+4 100      T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø56.1               100/4     56,1     38    750   2150 07/09
38 561
8x18 4+4 100      T960 8x18 100/108         S608051-5mm               100/4     56,6     33    750   2150 07/09
33 566DS
8x18 4+4 100      T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø56.6               100/4     56,6     38    750   2150 07/09
38 566




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 8
8x18 4+4 100      T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø60.1               100/4     60,1     38    750   2150 07/09
38 601
8x18 4+4 108      T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø63.4               108/4     63,4     38    750   2150 07/09
38 634
8x18 4+4 108      T960 8x18 100/108         S13154-30mm               108/4     65,1       8   750   2150 07/09
08 651DS
8x18 4+4 108      T960 8x18 100/108         S13153-25mm               108/4     65,1     13    750   2150 07/09
13 651DS
8x18 5+5 100      T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø54.1               100/5     54,1     32    750   2150 07/09
32 541
8x18 5+5 100      T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø56.1               100/5     56,1     32    750   2150 07/09
32 561
8x18 5+5 100      T960 8x18 100/112         S22028-5mm                100/5     57,1     27    750   2150 07/09
27 571DS
8x18 5+5 100      T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø57.1               100/5     57,1     32    750   2150 07/09
32 571
8x18 5 105 40     T960 8x18 PCD105          Ø73.1 Ø56.6               105/5     56,6     40    750   2150 07/09
566
8x18 5+5 108      T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø60.1               108/5     60,1     40    750   2150 07/09
40 601
8x18 5+5 108      T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø63.4               108/5     63,4     40    710   2284 07/09
40 634
8x18 5+5 108      T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø63.4               108/5     63,4     40    750   2150 07/09
40 634
8x18 5+5 108      T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø65.1               108/5     65,1     40    750   2150 07/09
40 651
8x18 5+5 110      T960 8x18 110/120         Ø72.6Ø65.1S10289-         110/5     65,1     35    750   2150 07/09
35 651DS                                    3
8x18 5+5 110      T960 8x18 110/120         Ø72.6 Ø65.1               110/5     65,1     38    750   2150 07/09
38 651
8x18 5 112 40     T960 8x18 PCD112          S22028-5mm                112/5     57,1     40    750   2150 07/09
571DS
8x18 5 112 45     T960 8x18 PCD112          Ø73.1 Ø57.1               112/5     57,1     45    750   2150 07/09
571
8x18 5+5 112      T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø57.1               112/5     57,1     32    750   2150 07/09
32 571
8x18 5 112 40     T960 8x18 PCD112          S22022-5mm                112/5     66,6     40    715   2254 07/09
666DS
8x18 5 112 40     T960 8x18 PCD112          S22022-5mm                112/5     66,6     40    750   2150 07/09
666DS
8x18 5 112 45     T960 8x18 PCD112          Ø73.1 Ø66.6               112/5     66,6     45    735   2181 07/09
666
8x18 5 112 45     T960 8x18 PCD112          Ø73.1 Ø66.6               112/5     66,6     45    750   2150 07/09
666
8x18 5+5 112      T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø66.6               112/5     66,6     32    715   2254 07/09
32 666
8x18 5+5 112      T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø66.6               112/5     66,6     32    750   2150 07/09
32 666
8x18 5+5 114,3    T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø60.1              114,3/5    60,1     40    725   2217 07/09
40 601
8x18 5+5 114,3    T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø60.1              114,3/5    60,1     40    750   2150 07/09




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 4 von 8
40 601
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø64.1             114,3/5      64,1        40   725   2217 07/09
40 641
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø64.1             114,3/5      64,1        40   750   2150 07/09
40 641
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø66.1             114,3/5      66,1        40   695   2327 07/09
40 661
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø66.1             114,3/5      66,1        40   750   2150 07/09
40 661
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø67.1             114,3/5      67,1        40   715   2254 07/09
40 671
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø67.1             114,3/5      67,1        40   740   2181 07/09
40 671
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø67.1             114,3/5      67,1        40   750   2150 07/09
40 671
8x18 5 115 40      T960 8x18 PCD115          Ø73.1 Ø70.1               115/5      70,1        40   740   2181 07/09
701
8x18 5 115 40      T960 8x18 PCD115          Ø73.1 Ø70.1               115/5      70,1        40   750   2150 07/09
701
8x18 5+5 120       T960 8x18 110/120         ohne                      120/5      72,6        38   750   2150 07/09
38 726
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                  CH-8260 Stein am Rhein
Handelsmarke                    : BARRACUDA (Karizzma)
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades                 : ca. 12,5 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 8x18 5 115 40 701:

                                    : Außenseite                               : Innenseite
Radtyp                              : --                                       : T960 8x18
Radausführung                       : --                                       : T960 8x18 PCD115
Radgröße                            : --                                       : 8 J X 18 H2
Einpreßtiefe                        : --                                       : ET40
Herstellungsdatum                   : --                                       : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                  z.B. 07.09
Gießereikennzeichnung               : --                                       : BARRACUDA WHEELS




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 5 von 8
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung               : BARRA.-RACING WHEELS                   : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV AUSTRIA mit Nr. 09-TAAP-1666/AB vom 07.07.2009 und mit Nr.
09-TAAP-1666/E1/AB_1K vom 05.04.2011 liegen vor.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV ÖSTERREICH Reg. - Nr 20 102
62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 8 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                  Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 6 von 8
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl    Hersteller                                   Ausführung                      ET      erstellt am       Allg.
age                                                                                                           Hinweise
  2    HYUNDAI MOTOR (IND)                          8x18 4+4 100 38 541             38      17.10.2012        liegt bei
  1    KIA                                          8x18 4+4 100 38 541             38      17.10.2012        liegt bei
  4    MAZDA                                        8x18 4+4 100 38 541             38      17.10.2012        liegt bei
  3    SUZUKI                                       8x18 4+4 100 38 541             38      17.10.2012        liegt bei
  5    TOYOTA                                       8x18 4+4 100 38 541             38      17.10.2012        liegt bei
  8    BMW AG                                       8x18 4+4 100 38 561             38      17.10.2012        liegt bei
  9    FIAT                                         8x18 4+4 100 38 566             38      17.10.2012        liegt bei
 10    RENAULT                                      8x18 4+4 100 38 601             38      17.10.2012        liegt bei
 11    FORD                                         8x18 4+4 108 38 634             38      17.10.2012        liegt bei
 12    PEUGEOT                                      8x18 4+4 108 08 651DS           8       17.10.2012        liegt bei
 13    PEUGEOT                                      8x18 4+4 108 13 651DS           13      17.10.2012        liegt bei
 14    TOYOTA                                       8x18 5+5 100 32 541             32      17.10.2012        liegt bei
 15    FUJI HEAVY IND.(J)                           8x18 5+5 100 32 561             32      17.10.2012        liegt bei
 82    TOYOTA                                       8x18 5+5 100 32 561             32      17.10.2012        liegt bei
 17    AUDI                                         8x18 5+5 100 27 571DS           27      17.10.2012        liegt bei
 20    AUDI                                         8x18 5+5 100 32 571             32      17.10.2012        liegt bei
 16    SEAT                                         8x18 5+5 100 27 571DS           27      17.10.2012        liegt bei
 21    SEAT                                         8x18 5+5 100 32 571             32      17.10.2012        liegt bei
 18    SKODA                                        8x18 5+5 100 27 571DS           27      17.10.2012        liegt bei
 23    SKODA                                        8x18 5+5 100 32 571             32      17.10.2012        liegt bei
 19    VOLKSWAGEN                                   8x18 5+5 100 27 571DS           27      17.10.2012        liegt bei
 22    VOLKSWAGEN                                   8x18 5+5 100 32 571             32      17.10.2012        liegt bei
 25    GM DAEWOO (ROK)                              8x18 5 105 40 566               40      17.10.2012        liegt bei
 24    OPEL / VAUXHALL                              8x18 5 105 40 566               40      17.10.2012        liegt bei
 26    RENAULT                                      8x18 5+5 108 40 601             40      17.10.2012        liegt bei
 28    FORD                                         8x18 5+5 108 40 634; 8x18       40      17.10.2012        liegt bei
                                                    5+5 108 40 634
 29 JAGUAR                                          8x18 5+5 108 40 634; 8x18       40      17.10.2012        liegt bei
                                                    5+5 108 40 634
 30 LAND ROVER (GB)                                 8x18 5+5 108 40 634; 8x18       40      17.10.2012        liegt bei
                                                    5+5 108 40 634
 27 VOLVO                                           8x18 5+5 108 40 634; 8x18       40      17.10.2012        liegt bei
                                                    5+5 108 40 634
 32    PEUGEOT                                      8x18 5+5 108 40 651             40      17.10.2012        liegt bei
 31    VOLVO                                        8x18 5+5 108 40 651             40      17.10.2012        liegt bei
 41    AUDI                                         8x18 5+5 112 32 571             32      17.10.2012        liegt bei
 47    AUDI                                         8x18 5 112 40 571DS             40      17.10.2012        liegt bei
 48    AUDI                                         8x18 5 112 45 571               45      17.10.2012        liegt bei




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 7 von 8
 39   QUATTRO GmbH                                 8x18 5+5 112 32 571            32      17.10.2012        liegt bei
 42   QUATTRO GmbH                                 8x18 5 112 40 571DS            40      17.10.2012        liegt bei
 50   QUATTRO GmbH                                 8x18 5 112 45 571              45      17.10.2012        liegt bei
 45   FORD                                         8x18 5 112 40 571DS            40      17.10.2012        liegt bei
 53   FORD                                         8x18 5 112 45 571              45      17.10.2012        liegt bei
 37   SEAT                                         8x18 5+5 112 32 571            32      17.10.2012        liegt bei
 46   SEAT                                         8x18 5 112 40 571DS            40      17.10.2012        liegt bei
 49   SEAT                                         8x18 5 112 45 571              45      17.10.2012        liegt bei
 40   SKODA                                        8x18 5+5 112 32 571            32      17.10.2012        liegt bei
 43   SKODA                                        8x18 5 112 40 571DS            40      17.10.2012        liegt bei
 51   SKODA                                        8x18 5 112 45 571              45      17.10.2012        liegt bei
 38   VOLKSWAGEN                                   8x18 5+5 112 32 571            32      17.10.2012        liegt bei
 44   VOLKSWAGEN                                   8x18 5 112 40 571DS            40      17.10.2012        liegt bei
 52   VOLKSWAGEN                                   8x18 5 112 45 571              45      17.10.2012        liegt bei
 54   AUDI                                         8x18 5+5 112 32 666; 8x18      32      17.10.2012        liegt bei
                                                   5+5 112 32 666
 61 AUDI                                           8x18 5 112 40 666DS; 8x18      40      17.10.2012        liegt bei
                                                   5 112 40 666DS
 63 AUDI                                           8x18 5 112 45 666; 8x18 5      45      17.10.2012        liegt bei
                                                   112 45 666
 56 CHRYSLER (USA)                                 8x18 5+5 112 32 666; 8x18      32      17.10.2012        liegt bei
                                                   5+5 112 32 666
 55 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                     8x18 5+5 112 32 666; 8x18      32      17.10.2012        liegt bei
    MERCEDES-BENZ                                  5+5 112 32 666
 60 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                     8x18 5 112 40 666DS; 8x18      40      17.10.2012        liegt bei
    MERCEDES-BENZ                                  5 112 40 666DS
 62 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                     8x18 5 112 45 666; 8x18 5      45      17.10.2012        liegt bei
    MERCEDES-BENZ                                  112 45 666
 65 SUZUKI                                         8x18 5+5 114,3 40 601;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 601
 64 TOYOTA                                         8x18 5+5 114,3 40 601;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 601
 66 HONDA                                          8x18 5+5 114,3 40 641;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 641
 67 AUTOMOBILES DACIA S.A.                         8x18 5+5 114,3 40 661;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 661
 68 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan              8x18 5+5 114,3 40 661;         40      17.10.2012        liegt bei
    International S. A.                            8x18 5+5 114,3 40 661
 69 RENAULT                                        8x18 5+5 114,3 40 661;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 661
 76 CHRYSLER (USA)                                 8x18 5+5 114,3 40 671;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671;
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671
 74 CITROEN                                        8x18 5+5 114,3 40 671;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671;
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671
 73 FORD                                           8x18 5+5 114,3 40 671;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671;
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 8 von 8
 70 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)                    8x18 5+5 114,3 40 671;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671;
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671
 71 KIA                                            8x18 5+5 114,3 40 671;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671;
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671
 77 KIA MOTORS (SK)                                8x18 5+5 114,3 40 671;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671;
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671
 72 MAZDA                                          8x18 5+5 114,3 40 671;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671;
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671
 75 MITSUBISHI                                     8x18 5+5 114,3 40 671;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671;
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671
 78 PEUGEOT                                        8x18 5+5 114,3 40 671;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671;
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671
 79 GM DAEWOO (ROK)                                8x18 5 115 40 701; 8x18 5      40      17.10.2012        liegt bei
                                                   115 40 701
 80 OPEL / VAUXHALL                                8x18 5 115 40 701; 8x18 5      40      17.10.2012        liegt bei
                                                   115 40 701
 81 BMW, BMW AG                                    8x18 5+5 120 38 726            38      17.10.2012        liegt bei
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise




Abel

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 17.10.2012
ENG




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 3 SUZUKI                                                   Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                           Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 1 von 2

Fahrzeughersteller                         : SUZUKI
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 18 H2                  Einpreßtiefe (mm)     : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/4                        Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-  zul.     zul.       gültig
                                                                     loch   werkstoff      Rad-     Abroll     ab
                    Kennzeichnung                Kennzeichnung       (mm)                  last     umf.       Fertig
                    Rad                          Zentrierring                              (kg)     (mm)       datum
8x18 4+4 100        T960 8x18 100/108            Ø73.1 Ø54.1              54,1   Aluminium    750    2150       07/09
38 541


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
MZ           e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 215/35R18 80            21B; 22B; 24D; 24J         ab
                                                                                            e4*2001/116*0090*04;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P
MZ             e4*2001/116*0090*..     51 - 75    215/35R18 80   21B; 22B; 24D; 24J         nur bis
                                                                                            e4*2001/116*0090*03;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 3 SUZUKI                                                 Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 2
      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: T960 8x18
    des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG      CH-8260 Stein am Rhein
                                  Datum: 17.10.2012
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                       Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                   a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -            2.1             2.2               L     -        9    -         P.4
                                                                                             /-                     T     -

J                              4                      18    -                         19      -
E                                         3           20    -                            G    -
D.1    -                                              12    -            13     -                      Q       -
                                                      V.7   -            F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1   -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1   -            8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1   -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1   -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                      11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                  17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -
Zusatzinformation
Radtyp         :T960 8x18
Hersteller     :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand          :17.10.2012

__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 4



Zu Auflage 21B:
      Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


Zu Auflage 21P:
      Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 22B:
      Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


Zu Auflage 22I:
      Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 26B:
      Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
      genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
      Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


Zu Auflage 26J:
      Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
      Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
      im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
      herzustellen.


Zu Auflage 26N:
      Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
      Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
      im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
      des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 26P:
      Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
Zusatzinformation
Radtyp         :T960 8x18
Hersteller     :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand          :17.10.2012

__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 4
      genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
      Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 27B:
      Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
      genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
      Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


Zu Auflage 27F:
      Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
      Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
      im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
      herzustellen.


Zu Auflage 27H:
      Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
      Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
      im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
      des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 27I:
      Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
      genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
      Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 689:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           235/40R18
                   Hinterachse:                           265/35R18
                   Hersteller:                            Typ:
                   BRIDGESTONE                            S-01, S-02, S-03
                   CONTINENTAL                            ContiSportContact, ContiSportContact2
                   DUNLOP                                 SP SPORT 8000, SP Sport 9000, SP Winter Sport M2
                   GOODYEAR                               EAGLE F1
                   MICHELIN                               MXX3, Pilot Sport
                   PIRELLI                                PZERO, P7000, PZERO ROSSO, PZERO NERO
                   TOYO                                   T1-S
                   YOKOHAMA                               AVS Sport, AVS S1-Z

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage 68B:
Zusatzinformation
Radtyp         :T960 8x18
Hersteller     :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand          :17.10.2012

__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 4
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           225/40R18
                   Hinterachse:                           255/35R18
                   Hersteller:                            Typ:
                   BRIDGESTONE                            S-02, S-03
                   CONTINENTAL                            ContiSportContact2
                   DUNLOP                                 SP Sport 8000, SP Sport 9000
                   FULDA                                  Carat Extremo
                   GOODYEAR                               EAGLE F1
                   MICHELIN                               Pilot Sport, Pilot Sport 2
                   PIRELLI                                PZERO, P7000
                   TOYO                                   Proxes T1-S
                   YOKOHAMA                               A008P, AVS Sport

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage 68H:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           235/50R18
                   Hinterachse:                           255/45R18
                   Hersteller:                            Typ:
                   BRIDGESTONE                            S-03
                   CONTINENTAL                            ContiSportContact, ContiSportContact2
                   DUNLOP                                 SP Sport 2000
                   MICHELIN                               MXX3
                   PIRELLI                                P6000, PZERO Rosso

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage 68L:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           245/35R18
                   Hinterachse:                           255/35R18
                   Hersteller:                            Typ:
                   DUNLOP                                 SP Sport 8000, SP Sport 9000

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage 68T:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           225/40R18
                   Hinterachse:                           245/35R18
                   Hersteller:                            Typ:
                   YOKOHAMA                               AVS Sport
Zusatzinformation
Radtyp         :T960 8x18
Hersteller     :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand          :17.10.2012

__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 4

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.