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							Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 18                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 14.07.2020
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                Fahrzeughersteller           FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB




Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 110/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-  zul.       zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff      Rad-       Abroll    ab
                Kennzeichnung               Kennzeichnung          in mm                  last       umf.      Fertig
                Rad                         Zentrierring                                  in kg      in mm     datum
8x18 5+5 110 38 T960 8x18 110/120           Ø72.6 Ø65.1                 65,1    Aluminium      750      2150    07/09
651
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsm ittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FIAT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 940
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 194
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : 939
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
 940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 215/40R18       89W     51J                      Schrägheck 4-türig;
                                 77 - 177 225/40R18       92      248                      Frontantrieb;
                                          235/35R18       90      248                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                          235/40R18       91      248                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                           74P; FGC

 Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
 939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W                                   Alfa 159 Sportwagon
                                            235/40R18 91W    24M                           (Kombi);
                                            235/45R18        24M; 51G                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                            245/40R18 93     24M                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           723; 73C; 74A; 74H;
                                                                                           74P; 76U; FGC




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 18                                                         Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 14.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
939          e3*2001/116*0212*.. 120 - 136 225/40R18 92W    5GM                           Alfa Brera (Coupe);
                                           235/40R18 91W    24M; 5GG                      Alfa Spider (Cabrio);
                                 120 - 147 225/40R18 92Y    5GM                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                           235/40R18 91Y    24M; 5GG                      12A; 51A; 573; 71K;
                                           235/40R18 95     24M                           723; 73C; 74A; 74H;
                                           235/45R18        24M; 51G                      74P; 76U; FGC
                                           245/40R18 93W    24M
939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W                                   Alfa 159 (Limousine);
                                           235/40R18 91W    24M                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                           235/45R18        24M; 51G                      12A; 51A; 573; 71K;
                                           245/40R18 93     24M                           723; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P; 76U; FGC

Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen     Auflagen
194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 215/45R18 89W            5FM                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                 85 - 147 215/45R18 93                                    12A; 51A; 71K; 723;
                                          225/40R18 92W                                   73C; 74A; 74H; 74P;
                                          225/45R18                51G                    DC5




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                       Auflagen zu Reifen     Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177  225/40R18                    51G                    Nur Astra OPC; Coupe;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12K; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen     Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 147 225/35R18 87               21B; 22B; 22L; 24J;    Limousine; Stufenheck;
               e1*98/14*0086*..                                    24M                    Schrägheck;
T98/NB         e1*97/27*0101*..,               225/40R18 88        21B; 22B; 22L; 24J;    10B; 11G; 11H; 11K;
               e1*98/14*0101*..                                    24M; 367; 54A          12A; 51A; 71K; 723;
                                     62 - 108 225/35R18 83W        21B; 22B; 22L; 24J;    73C; 74A; 74P; 915
                                                                   24M; 5DW
                                     62 - 147 225/35R18 83Y        21B; 22B; 22L; 24J;
                                                                   24M; 5DW
T98/CNG        e1*2001/116*0216*.. 60 - 147    225/35R18 87        21B; 22B; 24J; 24M     Kombi;
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,               225/40R18 88        21B; 22B; 24J; 24M;    10B; 11G; 11H; 11K;
               e1*98/14*0087*..                                    367; 54A               12A; 51A; 71K; 723;
                                     62 - 108 225/35R18 83W        21B; 22B; 24J; 24M;    73C; 74A; 74P; 915
                                                                   5DW




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 18                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 14.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUP E / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen     Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 225/35R18 83W             21B; 22B; 22L; 24J;    Cabrio; Coupe;
                                                                  24M; 5DW               10B; 11G; 11H; 11K;
                                     74 - 147 215/40R18 85W       21B; 22B; 22L; 24J;    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                  24M; 5EG               73C; 74A; 74P
                                              225/35R18 83Y       21B; 22B; 22L; 24J;
                                                                  24M; 5DW
                                              225/35R18 87        21B; 22B; 22L; 24J;
                                                                  24M

Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                      Auflagen zu Reifen     Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 141  215/35R18 84W               21P; 22H; 22M; 24J;    nur Opel Corsa D OPC;
                                                                  24M                    bis
                                              225/35R18           21B; 22F; 22L; 24J;    e1*2001/116*0379*29;
                                                                  24M; 51G               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen     Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 129 225/40R18 88W              5FE                    nicht Fz schlechte
R, VECTRA
                               74 - 155 225/40R18 92W                                    Strassen;
                                        225/45R18                 51G                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                        235/40R18 91W             24M; 367               12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P
Z-C/S         e1*2001/116*0291*.. 74 - 129    225/40R18 88W       5FE                    nicht Fz schlechte
                                     74 - 184 225/40R18 92W                              Strassen;
                                              225/45R18           51G                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/40R18 91W       24M; 367               12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen     Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 225/40R18 88              21B; 22B; 24J; 24M     10B; 11G; 11H; 11K;
             e1*95/54*0030*.., 55 - 125 225/40R18 88W             21B; 22B; 24J; 24M     12A; 51A; 71K; 723;
              e1*98/14*0030*..                                                           73C; 74A; 74P
J96/Kombi     e1*95/54*0044*..,
              e1*98/14*0044*..

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen                Auflagen zu Reifen     Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 129 225/40R18 88W         22L; 5FE               nicht Fz schlechte
Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 225/40R18 92          22L                    Strassen;
              e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                         225/45R18           22L; 51G               10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/40R18 91W       22L; 367               12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P; DC5



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 18                                                         Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 14.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen     Auflagen
Z-C          e1*2001/116*0290*.. 74 - 129 225/40R18        88W     22L; 5FE               nicht Fz schlechte
                                 74 - 184 225/40R18        92      22L                    Strassen;
                                          235/40R18        91W     22L; 367               10B; 11G; 11H; 11K;
                                 74 - 206 225/40R18        92Y     22L                    12A; 51A; 52R; 71K;
                                          225/45R18                22L; 51G               723; 729; 73C; 74A;
                                          235/40R18        91Y     22L; 367               74P

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen     Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 129 225/40R18 88W               5FE                    nicht Fz schlechte
                               74 - 155 225/40R18 92W                                     Strassen;
                                        225/45R18                  51G                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                        235/40R18 91W              21B; 367               12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                          723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P
Z-C/SW         e1*2001/116*0292*.. 74 - 129   225/40R18 88W        5FE                    nicht Fz schlechte
                                     74 - 155 235/40R18 91W        21B; 367               Strassen;
                                     74 - 184 225/40R18 92W                               10B; 10S; 11G; 11H;
                                     74 - 206 225/40R18 92Y                               11K; 12A; 51A; 52R;
                                              225/45R18            51G                    71K; 723; 729; 73C;
                                              235/40R18            21B; 367; 51G          74A; 74P
                                              235/40R18 91Y        21B; 367

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen              Auflagen zu Reifen     Auflagen
A-           e1*2001/116*0325*.., 177          225/40R18           51G                    Nur Zafira OPC;
H/Monocab e1*2007/46*0497*..                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen     Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..       63 - 147 225/40R18 88W             21B; 22B; 22F; 22N;    Nur Zafira A OPC und
AB                                                                 24J; 24M               Edition;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : SAAB
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 18                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 14.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
YS3F         e4*2001/116*0065*.. 88 - 184 225/40R18 91W           362                    Kombi; Limousine;
YS3F????     e4*2001/116*0065*.. 88 - 206 225/45R18               51G                    Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 169 225/40R18 91W          362                    Saab 9-3; Saab 9-3
                                 110 - 184 225/40R18 91Y          362                    Aero;
                                           225/45R18              51G                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 225/40R18 92W          21P; 22I; 22M; 24J;    Kombi; Limousine;
                                                                  24M; 51G               10B; 10S; 11G; 11H;
                                              235/40R18 91W       21P; 22I; 22M; 24J;    11K; 12A; 51A; 71K;
                                                                  24M; 51G               723; 73C; 74A; 74P
YS3EXXXX      e11*96/27*0073*..     88 - 147 235/40R18 91W        21B; 22B; 22L; 24J;    ab e11*96/27*0073*10;
                                                                  24M                    Kombi; Limousine;
                                    88 - 184 225/40R18 92Y        21B; 22B; 22L; 24J;    10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                  24M                    11K; 12A; 51A; 71K;
                                              235/40R18 91Y       21B; 22B; 22L; 24J;    723; 73C; 74A; 74P
                                                                  24M


Hinweis: Teilegutachten dürfen nach dem 19.06.2025 nicht mehr neu erstellt bzw. fortgeschrieben werden. Das
vorliegende Teilegutachten ist daher nicht mehr unmittelbar verwendbar für Fahrzeuge mit
Genehmigungsdatum nach dem 19.06.2025.
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Las tindex
     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 18                                                         Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 14.07.2020
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       Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
       nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMM ER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 14.07.2020
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24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausrei chend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N28

ANLAGE: 18                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 14.07.2020
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5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
     werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
DC5) Falls die Nabenkappe nicht montiert werden kann, ist sie zu ändern und in das Sonderrad einzukleben.
FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der
     Vorderachse nicht zulässig.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
						
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