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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            12-TAAP-3088
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 8


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                      366-0299-09-WIRD-TG/N10

Hersteller:                             AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                        CH-8260 Stein am Rhein
Art:                                    Sonderrad 8 J X 18 H2
Typ:                                    T960 8x18

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 8
Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit T960 8J18H2 gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit T960 in Verbindung mit der Radgröße 8x18 gekennzeichnet.
Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp
T960 9x18 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.

Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:

Sonderradausführung                  mit Distanzscheibe                     ergibt Einpresstiefe

8x18 5+5 100 27 571DS              S22028-5mm                                 27 mm
8x18 5+5 110 35 651DS              S10289-3mm                                 35 mm
8x18 5 112 40 666DS                 S22022-5mm                                 40 mm
8x18 5 112 40 571DS                 S22028-5mm                                 40 mm
8x18 4+4 108 08 651DS              S13154-30mm                                 8 mm
8x18 4+4 108 13 651DS              S13153-25mm                                13 mm
8x18 4+4 100 33 566DS              S608051-5mm                                33 mm

Das Basisrad der Radausführung 8x18 5+5 100 32 571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 32 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 5+5 110 38 651 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 38 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 5 112 45 571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 45 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 5 112 45 666 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 45 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 4+4 108 38 ML73,1 für die o.g. Sonderradausführungen mit
Distanzscheibe ist mit ET 38 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 4+4 100 38 566 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 38 gekennzeichnet.

Die oben genannten Ausführungsvarianten 8x18 4+4 108 08 651DS und 8x18 4+4 108 13 651DS, dürfen nur
mit der Distanzscheibe S13153-25mm und S13154-30mm und den beigepackten Schrauben verwendet
werden.
(Schrauben für Adapterscheibe S13153-25mm+Fahrzeug=M1225KE21, Schrauben für Adapterscheibe
S13154-30mm+Fahrzeug=M1225KE24)
Die Radausführung 8x18 5+5 100 32 561 wurde aktualisiert.
I.     Übersicht
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                           Loch-      Mitten Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                   kreis      loch   preß-    Rad-   Abroll   ab
                  Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm) /     (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                  Rad                       Z-Ring / D-Scheibe     -zahl             (mm)     (kg)   (mm)     Datum
8x18 4+4 100      T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø54.1               100/4     54,1     38    750   2150 07/09
38 541
8x18 4+4 100      T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø56.1               100/4     56,1     38    750   2150 07/09
38 561
8x18 4+4 100      T960 8x18 100/108         S608051-5mm               100/4     56,6     33    750   2150 07/09
33 566DS
8x18 4+4 100      T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø56.6               100/4     56,6     38    750   2150 07/09
38 566




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 8
8x18 4+4 100      T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø60.1               100/4     60,1     38    750   2150 07/09
38 601
8x18 4+4 108      T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø63.4               108/4     63,4     38    750   2150 07/09
38 634
8x18 4+4 108      T960 8x18 100/108         S13154-30mm               108/4     65,1       8   750   2150 07/09
08 651DS
8x18 4+4 108      T960 8x18 100/108         S13153-25mm               108/4     65,1     13    750   2150 07/09
13 651DS
8x18 5+5 100      T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø54.1               100/5     54,1     32    750   2150 07/09
32 541
8x18 5+5 100      T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø56.1               100/5     56,1     32    750   2150 07/09
32 561
8x18 5+5 100      T960 8x18 100/112         S22028-5mm                100/5     57,1     27    750   2150 07/09
27 571DS
8x18 5+5 100      T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø57.1               100/5     57,1     32    750   2150 07/09
32 571
8x18 5 105 40     T960 8x18 PCD105          Ø73.1 Ø56.6               105/5     56,6     40    750   2150 07/09
566
8x18 5+5 108      T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø60.1               108/5     60,1     40    750   2150 07/09
40 601
8x18 5+5 108      T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø63.4               108/5     63,4     40    710   2284 07/09
40 634
8x18 5+5 108      T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø63.4               108/5     63,4     40    750   2150 07/09
40 634
8x18 5+5 108      T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø65.1               108/5     65,1     40    750   2150 07/09
40 651
8x18 5+5 110      T960 8x18 110/120         Ø72.6Ø65.1S10289-         110/5     65,1     35    750   2150 07/09
35 651DS                                    3
8x18 5+5 110      T960 8x18 110/120         Ø72.6 Ø65.1               110/5     65,1     38    750   2150 07/09
38 651
8x18 5 112 40     T960 8x18 PCD112          S22028-5mm                112/5     57,1     40    750   2150 07/09
571DS
8x18 5 112 45     T960 8x18 PCD112          Ø73.1 Ø57.1               112/5     57,1     45    750   2150 07/09
571
8x18 5+5 112      T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø57.1               112/5     57,1     32    750   2150 07/09
32 571
8x18 5 112 40     T960 8x18 PCD112          S22022-5mm                112/5     66,6     40    715   2254 07/09
666DS
8x18 5 112 40     T960 8x18 PCD112          S22022-5mm                112/5     66,6     40    750   2150 07/09
666DS
8x18 5 112 45     T960 8x18 PCD112          Ø73.1 Ø66.6               112/5     66,6     45    735   2181 07/09
666
8x18 5 112 45     T960 8x18 PCD112          Ø73.1 Ø66.6               112/5     66,6     45    750   2150 07/09
666
8x18 5+5 112      T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø66.6               112/5     66,6     32    715   2254 07/09
32 666
8x18 5+5 112      T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø66.6               112/5     66,6     32    750   2150 07/09
32 666
8x18 5+5 114,3    T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø60.1              114,3/5    60,1     40    725   2217 07/09
40 601
8x18 5+5 114,3    T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø60.1              114,3/5    60,1     40    750   2150 07/09




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
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40 601
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø64.1             114,3/5      64,1        40   725   2217 07/09
40 641
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø64.1             114,3/5      64,1        40   750   2150 07/09
40 641
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø66.1             114,3/5      66,1        40   695   2327 07/09
40 661
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø66.1             114,3/5      66,1        40   750   2150 07/09
40 661
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø67.1             114,3/5      67,1        40   715   2254 07/09
40 671
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø67.1             114,3/5      67,1        40   740   2181 07/09
40 671
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø67.1             114,3/5      67,1        40   750   2150 07/09
40 671
8x18 5 115 40      T960 8x18 PCD115          Ø73.1 Ø70.1               115/5      70,1        40   740   2181 07/09
701
8x18 5 115 40      T960 8x18 PCD115          Ø73.1 Ø70.1               115/5      70,1        40   750   2150 07/09
701
8x18 5+5 120       T960 8x18 110/120         ohne                      120/5      72,6        38   750   2150 07/09
38 726
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG

                                  CH-8260 Stein am Rhein
Handelsmarke                    : BARRACUDA (Karizzma)
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades                 : ca. 12,5 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 8x18 5 115 40 701:

                                    : Außenseite                               : Innenseite
Radtyp                              : --                                       : T960 8x18
Radausführung                       : --                                       : T960 8x18 PCD115
Radgröße                            : --                                       : 8 J X 18 H2
Einpreßtiefe                        : --                                       : ET40
Herstellungsdatum                   : --                                       : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                  z.B. 07.09
Gießereikennzeichnung               : --                                       : BARRACUDA WHEELS




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 5 von 8
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung               : BARRA.-RACING WHEELS                   : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV AUSTRIA mit Nr. 09-TAAP-1666/AB vom 07.07.2009 und mit Nr.
09-TAAP-1666/E1/AB_1K vom 05.04.2011 liegen vor.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV ÖSTERREICH Reg. - Nr 20 102
62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 8 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                  Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 6 von 8
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl    Hersteller                                   Ausführung                      ET      erstellt am       Allg.
age                                                                                                           Hinweise
  2    HYUNDAI MOTOR (IND)                          8x18 4+4 100 38 541             38      17.10.2012        liegt bei
  1    KIA                                          8x18 4+4 100 38 541             38      17.10.2012        liegt bei
  4    MAZDA                                        8x18 4+4 100 38 541             38      17.10.2012        liegt bei
  3    SUZUKI                                       8x18 4+4 100 38 541             38      17.10.2012        liegt bei
  5    TOYOTA                                       8x18 4+4 100 38 541             38      17.10.2012        liegt bei
  8    BMW AG                                       8x18 4+4 100 38 561             38      17.10.2012        liegt bei
  9    FIAT                                         8x18 4+4 100 38 566             38      17.10.2012        liegt bei
 10    RENAULT                                      8x18 4+4 100 38 601             38      17.10.2012        liegt bei
 11    FORD                                         8x18 4+4 108 38 634             38      17.10.2012        liegt bei
 12    PEUGEOT                                      8x18 4+4 108 08 651DS           8       17.10.2012        liegt bei
 13    PEUGEOT                                      8x18 4+4 108 13 651DS           13      17.10.2012        liegt bei
 14    TOYOTA                                       8x18 5+5 100 32 541             32      17.10.2012        liegt bei
 15    FUJI HEAVY IND.(J)                           8x18 5+5 100 32 561             32      17.10.2012        liegt bei
 82    TOYOTA                                       8x18 5+5 100 32 561             32      17.10.2012        liegt bei
 17    AUDI                                         8x18 5+5 100 27 571DS           27      17.10.2012        liegt bei
 20    AUDI                                         8x18 5+5 100 32 571             32      17.10.2012        liegt bei
 16    SEAT                                         8x18 5+5 100 27 571DS           27      17.10.2012        liegt bei
 21    SEAT                                         8x18 5+5 100 32 571             32      17.10.2012        liegt bei
 18    SKODA                                        8x18 5+5 100 27 571DS           27      17.10.2012        liegt bei
 23    SKODA                                        8x18 5+5 100 32 571             32      17.10.2012        liegt bei
 19    VOLKSWAGEN                                   8x18 5+5 100 27 571DS           27      17.10.2012        liegt bei
 22    VOLKSWAGEN                                   8x18 5+5 100 32 571             32      17.10.2012        liegt bei
 25    GM DAEWOO (ROK)                              8x18 5 105 40 566               40      17.10.2012        liegt bei
 24    OPEL / VAUXHALL                              8x18 5 105 40 566               40      17.10.2012        liegt bei
 26    RENAULT                                      8x18 5+5 108 40 601             40      17.10.2012        liegt bei
 28    FORD                                         8x18 5+5 108 40 634; 8x18       40      17.10.2012        liegt bei
                                                    5+5 108 40 634
 29 JAGUAR                                          8x18 5+5 108 40 634; 8x18       40      17.10.2012        liegt bei
                                                    5+5 108 40 634
 30 LAND ROVER (GB)                                 8x18 5+5 108 40 634; 8x18       40      17.10.2012        liegt bei
                                                    5+5 108 40 634
 27 VOLVO                                           8x18 5+5 108 40 634; 8x18       40      17.10.2012        liegt bei
                                                    5+5 108 40 634
 32    PEUGEOT                                      8x18 5+5 108 40 651             40      17.10.2012        liegt bei
 31    VOLVO                                        8x18 5+5 108 40 651             40      17.10.2012        liegt bei
 41    AUDI                                         8x18 5+5 112 32 571             32      17.10.2012        liegt bei
 47    AUDI                                         8x18 5 112 40 571DS             40      17.10.2012        liegt bei
 48    AUDI                                         8x18 5 112 45 571               45      17.10.2012        liegt bei




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 17.10.2012
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                                                                                                       Seite: 7 von 8
 39   QUATTRO GmbH                                 8x18 5+5 112 32 571            32      17.10.2012        liegt bei
 42   QUATTRO GmbH                                 8x18 5 112 40 571DS            40      17.10.2012        liegt bei
 50   QUATTRO GmbH                                 8x18 5 112 45 571              45      17.10.2012        liegt bei
 45   FORD                                         8x18 5 112 40 571DS            40      17.10.2012        liegt bei
 53   FORD                                         8x18 5 112 45 571              45      17.10.2012        liegt bei
 37   SEAT                                         8x18 5+5 112 32 571            32      17.10.2012        liegt bei
 46   SEAT                                         8x18 5 112 40 571DS            40      17.10.2012        liegt bei
 49   SEAT                                         8x18 5 112 45 571              45      17.10.2012        liegt bei
 40   SKODA                                        8x18 5+5 112 32 571            32      17.10.2012        liegt bei
 43   SKODA                                        8x18 5 112 40 571DS            40      17.10.2012        liegt bei
 51   SKODA                                        8x18 5 112 45 571              45      17.10.2012        liegt bei
 38   VOLKSWAGEN                                   8x18 5+5 112 32 571            32      17.10.2012        liegt bei
 44   VOLKSWAGEN                                   8x18 5 112 40 571DS            40      17.10.2012        liegt bei
 52   VOLKSWAGEN                                   8x18 5 112 45 571              45      17.10.2012        liegt bei
 54   AUDI                                         8x18 5+5 112 32 666; 8x18      32      17.10.2012        liegt bei
                                                   5+5 112 32 666
 61 AUDI                                           8x18 5 112 40 666DS; 8x18      40      17.10.2012        liegt bei
                                                   5 112 40 666DS
 63 AUDI                                           8x18 5 112 45 666; 8x18 5      45      17.10.2012        liegt bei
                                                   112 45 666
 56 CHRYSLER (USA)                                 8x18 5+5 112 32 666; 8x18      32      17.10.2012        liegt bei
                                                   5+5 112 32 666
 55 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                     8x18 5+5 112 32 666; 8x18      32      17.10.2012        liegt bei
    MERCEDES-BENZ                                  5+5 112 32 666
 60 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                     8x18 5 112 40 666DS; 8x18      40      17.10.2012        liegt bei
    MERCEDES-BENZ                                  5 112 40 666DS
 62 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),                     8x18 5 112 45 666; 8x18 5      45      17.10.2012        liegt bei
    MERCEDES-BENZ                                  112 45 666
 65 SUZUKI                                         8x18 5+5 114,3 40 601;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 601
 64 TOYOTA                                         8x18 5+5 114,3 40 601;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 601
 66 HONDA                                          8x18 5+5 114,3 40 641;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 641
 67 AUTOMOBILES DACIA S.A.                         8x18 5+5 114,3 40 661;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 661
 68 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan              8x18 5+5 114,3 40 661;         40      17.10.2012        liegt bei
    International S. A.                            8x18 5+5 114,3 40 661
 69 RENAULT                                        8x18 5+5 114,3 40 661;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 661
 76 CHRYSLER (USA)                                 8x18 5+5 114,3 40 671;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671;
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671
 74 CITROEN                                        8x18 5+5 114,3 40 671;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671;
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671
 73 FORD                                           8x18 5+5 114,3 40 671;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671;
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                        Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 8 von 8
 70 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)                    8x18 5+5 114,3 40 671;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671;
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671
 71 KIA                                            8x18 5+5 114,3 40 671;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671;
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671
 77 KIA MOTORS (SK)                                8x18 5+5 114,3 40 671;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671;
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671
 72 MAZDA                                          8x18 5+5 114,3 40 671;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671;
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671
 75 MITSUBISHI                                     8x18 5+5 114,3 40 671;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671;
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671
 78 PEUGEOT                                        8x18 5+5 114,3 40 671;         40      17.10.2012        liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671;
                                                   8x18 5+5 114,3 40 671
 79 GM DAEWOO (ROK)                                8x18 5 115 40 701; 8x18 5      40      17.10.2012        liegt bei
                                                   115 40 701
 80 OPEL / VAUXHALL                                8x18 5 115 40 701; 8x18 5      40      17.10.2012        liegt bei
                                                   115 40 701
 81 BMW, BMW AG                                    8x18 5+5 120 38 726            38      17.10.2012        liegt bei
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise




Abel

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 17.10.2012
ENG




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 81 BMW, BMW AG                                           Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
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                                                                                                       Seite: 1 von 11

Fahrzeughersteller                      : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 18 H2                Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 120/5                      Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-     zul.     zul.      gültig
                                                                   loch   werkstoff         Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung         (mm)                     last     umf.      Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                   (kg)     (mm)      datum
8x18 5+5 120        T960 8x18 110/120        ohne                       72,6                   750    2150      07/09
38 726


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 3/CG; 392C; 3L; 3K; 390L; 3/B; Z85; 1C; 3K-N1; M85; 1K4;
                                          3C; 560X; R/C; 187; M3B; 1K2; 346C; 390X; 182; 3 B; 3/C; 346K;
                                          346L; 346R; 346X; 3 C
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : X-N1; UKL/X; UKL-N1; X3
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : X83
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : 1C; 182; 187; 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                          110 Nm für Typ : M3B; R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
                                          120 Nm für Typ : M85; Z85; 1K2; 1K4; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L;
                                          390X; 392C; 560X
                                          140 Nm für Typ : UKL-N1; UKL/X; X-N1; X3; X83
Verkaufsbezeichnung:    BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
M3B          G191             210 - 217 225/40R18 88W 362; 57E; 68B                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                        235/40R18 91W 21B; 22B; 24J; 362                   12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/50R18     24J; 24M; 51G                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/45R18 100                                   12A; 51A; 71K; 723;
                                           245/45R18 96W                                   73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
R/C          e1*93/81*0029*.., 85 - 142       225/40R18-88      21B; 24J                   ab e1*93/81*0029*08;
             e1*98/14*0029*..  85 - 170       245/35R18 88      22B; 24M; 57F; 68T         Cabrio;
                               170            225/40R18 88      21B; 24J; 57E; 68B; 68T    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 81 BMW, BMW AG                                           Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
R/C          e1*93/81*0029*..  85 - 103 225/40R18               21B; 24J; 24M; 631         nur bis
                                                                                           e1*93/81*0029*07;
                                                                                           Cabrio;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A
R/C            e1*93/81*0029*..     110 - 142 225/40R18-88      21B; 24J                   nur bis
                                                                                           e1*93/81*0029*07;
                                                                                           Cabrio;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:    BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
3B           F920             75 - 141 225/40R18                BDC; 21B; 21L; 22B; 24J; Pkw geschlossen;
                                                                24M; 362; 631            Cabrio;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A
3C             F547                 73 - 141 225/40R18          BDC; 21B; 21L; 22B; 24J; Stufenheck; 4-türig;
                                                                24M; 362; 631            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A
3C             F547                 75        225/40R18-88      BDC; 21B; 22B; 24J;      Schrägheck 2-türig;
                                                                24M; 362                 Compact;
                                              255/35R18-90      BDC; 22B; 22F; 24D;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                57F; 654; 68B; 68L       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A
3/B            e1*93/81*0016*..     75 - 142 225/40R18 92       BDC; 21B; 21L; 22B; 24J; Pkw geschlossen;
                                                                24M; 631                 Cabrio;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A
3/C            e1*93/81*0015*..     66 - 142 225/40R18          BDC; 21B; 22B; 24J;      Limousine;
                                                                24M; 362; 631            Stufenheck;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A
3/C            e1*93/81*0015*..     66 - 142 225/40R18          BDC; 21B; 22B; 24J;      Touring;
                                                                24M; 362; 631            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A
3/CG           e1*93/81*0017*..,    66 - 125 225/40R18-88       BDC; 21B; 22B; 24J;      Compact;
               e1*98/14*0017*..                                 24M; 362                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                              255/35R18-90      BDC; 22B; 22F; 24D;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                57F; 654; 68B; 68L       73C; 74A




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 81 BMW, BMW AG                                           Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
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                                                                                                     Seite: 3 von 11
Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
346C         e1*2001/116*0112*.., 77 - 135 225/40R18 88W 21B; 22B; 24J; 24M; 5FE Kompakt; Cabrio;
               e1*98/14*0112*..
346K           e1*2001/116*0167*..,          245/35R18 88W 22B; 22F; 24M; 5FE; 57F;        Coupe; Limousine;
346L           e1*98/14*0167*..                            68T                             Stufenheck 4-türig;
               e1*97/27*0097*..,
               e1*98/14*0097*..     77 - 142 225/40R18 88Y 21B; 22B; 24J; 24M; 5FE         10B; 11G; 11H; 11K;
346R           e1*2001/116*0146*.., 77 - 170 225/40R18 88W 21B; 24J; 57E; 68B              12A; 51A; 71K; 723;
               e1*98/14*0146*..
                                              235/40R18 91      21B; 22B; 22L; 24J; 24M; 729; 73C; 74A; 744
                                                                54A
                                              245/35R18 88Y     22B; 22F; 24M; 5FE; 57F;
                                                                68T
                                              255/35R18 90      22B; 22F; 24D; 5GA;
                                                                57F; 654; 68B
346L           e1*97/27*0097*..,     85 - 105 225/40R18 88W     21B; 21J; 22B; 22L; 24J; Touring;
               e1*98/14*0097*..                                 24M; 5FE                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                     85 - 110 255/35R18 90      22B; 22F; 22L; 24D; 5GA; 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                57F; 654; 68B            729; 73C; 74A; 744
                                     85 - 170 225/40R18 88W     21B; 21J; 24J; 57E; 68B
                                              225/40R18 92      21B; 21J; 22B; 22L; 24J;
                                                                24M
                                              235/40R18 91      21B; 21J; 22B; 22L; 24J;
                                                                24M; 54A
                                              255/35R18         10N; 22B; 22F; 22L; 24D;
                                                                51G; 57F; 654; 68B
346X           e1*2001/116*0144*.., 135 - 141 225/40R18 88W     Limousine                10B; 11G; 11H; 11K;
               e1*98/14*0144*..
                                     135 - 170 225/40R18 88W 57E; 68B                      12A; 51A; 71K; 723;
                                               225/40R18 92                                729; 73C; 74A
                                               235/40R18 91 21P; 22I; 22M; 24J; 24M;
                                                             54A
                                     170       225/40R18 88Y Limousine
3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 125 225/40R18 88W 5FE                            Nur bis
390L           e1*2001/116*0308*..   85 - 225 225/40R18      51G; 57E; 68B                 e1*2007/46*0314*04;
                                               225/40R18 92                                Facelift ab
                                               235/40R18 91                                September 2008; Ab
                                                                                           e1*2001/116*0308*09;
                                                                                           Limousine;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 76O
3K-N1          e24*2007/46*0022*..   85 - 160 225/40R18 92                                 Nur bis
390L           e1*2001/116*0308*..            235/40R18 91                                 e1*2007/46*0315*05;
                                     85 - 225 225/40R18     51G; 57E; 68B                  Facelift ab
                                              225/40R18 92W                                September 2008; Ab
                                              235/40R18 91Y                                e1*2001/116*0308*09;
                                                                                           Touring;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 76O




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 81 BMW, BMW AG                                           Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
390L         e1*2001/116*0308*.. 89 - 190 225/40R18 92Y Nicht 330D                         Nur bis
                                 89 - 225 225/40R18 88Y 57E; 68B; 68T                      e1*2001/116*0308*08;
                                                                                           Touring;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A
3K-N1          e24*2007/46*0022*..   120 - 240 225/40R18 88     5FE; 57E; 575              Nur bis
3L             e1*2007/46*0314*..              225/40R18 92                                e1*2007/46*0314*04;
390X           e1*2001/116*0344*..                                                         Nur bis
                                                                                           e1*2007/46*0315*05;
                                                                                           Ab
                                                                                           e1*2001/116*0344*06;
                                                                                           Touring; Limousine;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 76O
3C             e1*2007/46*0316*..    105 - 200 225/40R18 88     5FE; 57E; 68B; 68T         Cabrio; Heckantrieb;
392C           e1*2001/116*0346*..             225/40R18 92                                10B; 11G; 11H; 11K;
                                     105 - 225 225/40R18 88     5FE; 57E; 68B              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A
3C             e1*2007/46*0316*..    90 - 200 225/40R18 88W 5FE; 57E; 68B; 68T             Coupe; Heckantrieb;
392C           e1*2001/116*0346*..            225/40R18 92                                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                     90 - 225 225/40R18 88W 5FE; 57E; 68B                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y                                   nur Limousine
                                           245/40R18     51G                               Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A
560X           e1*2001/116*0322*..   145 - 200 235/40R18 95                                nur Kombi
                                               245/40R18 93Y                               Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     M ROADSTER,M COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
M85          e1*2001/116*0364*.. 252  225/40R18                 51G; 52J                   M Roadster (Cabrio);
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 533; 71K;
                                                                                           723; 73C; 74A; 76Z




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 81 BMW, BMW AG                                           Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
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                                                                                                     Seite: 5 von 11
Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
UKL-N1       e24*2007/46*0023*.. 66 - 135 225/40R18 88          24C; 244; 270              10B; 11G; 11H; 11K;
UKL/X        e1*2007/46*0496*..           225/45R18 91          21P; 24C; 244; 271         12A; 51A; 71K; 723;
                                          235/45R18 94          21B; 24C; 244; 247; 272    73C; 74A; 76O
                                          245/40R18 93          21B; 24C; 244; 247; 271

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 120 - 190 225/50R18 95          12R; 51J                   Nur BMW X3;
                                          225/55R18 98          12R; 51J                   Allradantrieb;
                                          235/50R18 97          12A; 248; 51J              10B; 11G; 11H; 11K;
                                120 - 225 245/50R18 100         12A; 245; 248              51A; 71K; 723; 73C;
                                          255/45R18 99          12A; 248                   74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
X3           e1*2007/46*0512*.. 120 - 190 225/50R18 95          12R; 51J                   Nur BMW X3;
                                          225/55R18 98          12R; 51J                   Allradantrieb;
                                          235/50R18 97          12A; 248; 51J              10B; 11G; 11H; 11K;
                                120 - 225 245/50R18 100         12A; 245; 248              51A; 71K; 723; 73C;
                                          255/45R18 99          12A; 248                   74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/40R18 88         68B; 68T                   Cabrio; Coupe;
                                           235/40R18 91         21L; 24J; 54A; 689         10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/35R18 88         24M; 57F; 68T              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*..  100 - 160    215/40R18 89W     21P; 24J; 24M           Cabrio; Coupe;
182          e1*2001/116*0352*..              225/40R18 92      21P; 22I; 24J; 24M      Heckantrieb;
                                 100 - 225    215/40R18 85Y     21P; 24J; 57E; 575      10B; 11G; 11H; 11K;
                                              225/40R18 88      21P; 24J; 57E; 68B; 68T 12A; 51A; 71K; 723;
                                              245/35R18 88Y     22B; 24D; 57F; 575; 68T 729; 73C; 74A; 744;
                                                                                        76R
187            e1*2001/116*0287*..   85 - 195 215/40R18 89      22I; 22M; 24J; 24M      Nur bis
                                              225/40R18 88      22I; 22M; 24J; 24M      e1*2001/116*0287*09;
                                              235/40R18 91      21P; 22I; 22M; 24C; 24M 4-türig;
                                              245/35R18 88      22B; 22L; 24D; 57F; 68T 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 744




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 81 BMW, BMW AG                                           Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
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                                                                                                     Seite: 6 von 11
Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*..  66 - 195     215/40R18 89      22I; 22M; 24J; 24M         Nur bis
1K4          e1*2007/46*0283*..               225/40R18 88      22I; 22M; 24C; 24M         e1*2007/46*0283*03;
187          e1*2001/116*0287*..              235/40R18 91      21P; 22I; 22M; 24C; 24M    Nur bis
                                              245/35R18 88      22B; 22L; 24M; 57F; 68T    e1*2007/46*0273*03;
                                                                                           Ab
                                                                                           e1*2001/116*0287*10;
                                                                                           Schrägheck 2-türig;
                                                                                           Schrägheck 4-türig;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 744

Verkaufsbezeichnung:     3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 225/40R18 92                                      Nur bis
                                         235/40R18 91                                      e1*2007/46*0315*05;
                                85 - 225 225/40R18     51G; 57E; 68B                       Facelift ab
                                         225/40R18 92W                                     September 2008; Ab
                                         235/40R18 91Y                                     e1*2001/116*0308*09;
                                                                                           Touring;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 76O
3K             e1*2007/46*0315*..   120 - 240 225/40R18 88      5FE; 57E; 575              Nur bis
                                              225/40R18 92                                 e1*2007/46*0314*04;
                                                                                           Nur bis
                                                                                           e1*2007/46*0315*05;
                                                                                           Ab
                                                                                           e1*2001/116*0344*06;
                                                                                           Touring; Limousine;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 76O

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 81 BMW, BMW AG                                            Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 17.10.2012
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       Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
       nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 81 BMW, BMW AG                                           Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
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247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.




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Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
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      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

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Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
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                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: 81 BMW, BMW AG                                           Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 11
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
BDC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK oder mit einem
     für diese Reifengröße geprüften Sportfahrwerk zulässig, bei Fahrzeugen ab Modelljahr 1993 ist dies nicht
     mehr erforderlich.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N10

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: T960 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                       Stand: 17.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: T960 8x18
    des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG      CH-8260 Stein am Rhein
                                  Datum: 17.10.2012
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                       Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                   a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -            2.1             2.2               L     -        9    -         P.4
                                                                                             /-                     T     -

J                              4                      18    -                         19      -
E                                         3           20    -                            G    -
D.1    -                                              12    -            13     -                      Q       -
                                                      V.7   -            F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1   -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1   -            8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1   -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1   -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                      11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                  17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -
Zusatzinformation
Radtyp         :T960 8x18
Hersteller     :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand          :17.10.2012

__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 4



Zu Auflage 21B:
      Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


Zu Auflage 21P:
      Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 22B:
      Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


Zu Auflage 22I:
      Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 26B:
      Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
      genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
      Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


Zu Auflage 26J:
      Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
      Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
      im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
      herzustellen.


Zu Auflage 26N:
      Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
      Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
      im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
      des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 26P:
      Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
Zusatzinformation
Radtyp         :T960 8x18
Hersteller     :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand          :17.10.2012

__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 4
      genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
      Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 27B:
      Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
      genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
      Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


Zu Auflage 27F:
      Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
      Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
      im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
      herzustellen.


Zu Auflage 27H:
      Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
      Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
      im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
      des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 27I:
      Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
      genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
      Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 689:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           235/40R18
                   Hinterachse:                           265/35R18
                   Hersteller:                            Typ:
                   BRIDGESTONE                            S-01, S-02, S-03
                   CONTINENTAL                            ContiSportContact, ContiSportContact2
                   DUNLOP                                 SP SPORT 8000, SP Sport 9000, SP Winter Sport M2
                   GOODYEAR                               EAGLE F1
                   MICHELIN                               MXX3, Pilot Sport
                   PIRELLI                                PZERO, P7000, PZERO ROSSO, PZERO NERO
                   TOYO                                   T1-S
                   YOKOHAMA                               AVS Sport, AVS S1-Z

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage 68B:
Zusatzinformation
Radtyp         :T960 8x18
Hersteller     :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand          :17.10.2012

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                                                                                                      Seite: 3 von 4
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           225/40R18
                   Hinterachse:                           255/35R18
                   Hersteller:                            Typ:
                   BRIDGESTONE                            S-02, S-03
                   CONTINENTAL                            ContiSportContact2
                   DUNLOP                                 SP Sport 8000, SP Sport 9000
                   FULDA                                  Carat Extremo
                   GOODYEAR                               EAGLE F1
                   MICHELIN                               Pilot Sport, Pilot Sport 2
                   PIRELLI                                PZERO, P7000
                   TOYO                                   Proxes T1-S
                   YOKOHAMA                               A008P, AVS Sport

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage 68H:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           235/50R18
                   Hinterachse:                           255/45R18
                   Hersteller:                            Typ:
                   BRIDGESTONE                            S-03
                   CONTINENTAL                            ContiSportContact, ContiSportContact2
                   DUNLOP                                 SP Sport 2000
                   MICHELIN                               MXX3
                   PIRELLI                                P6000, PZERO Rosso

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage 68L:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           245/35R18
                   Hinterachse:                           255/35R18
                   Hersteller:                            Typ:
                   DUNLOP                                 SP Sport 8000, SP Sport 9000

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage 68T:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           225/40R18
                   Hinterachse:                           245/35R18
                   Hersteller:                            Typ:
                   YOKOHAMA                               AVS Sport
Zusatzinformation
Radtyp         :T960 8x18
Hersteller     :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Stand          :17.10.2012

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      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.