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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            2017-IR-AT-AU-RR-EX-0-001424
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 7


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                      366-0299-09-WIRD-TG/N15

Hersteller:                             JMS-Fahrzeugteile GmbH

                                        D-72141 Walddorfhäslach
Art:                                    Sonderrad 8 J X 18 H2
Typ:                                    T960 8x18

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                              Stand: 12.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
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Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit T960 8J18H2 gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit T960 in Verbindung mit der Radgröße 8x18 gekennzeichnet.
Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp
T960 9x18 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.

Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:

Sonderradausführung                  mit Distanzscheibe                     ergibt Einpresstiefe

8x18 5+5 100 27 571DS              S22028-5mm                                27 mm
8x18 5+5 110 35 651DS              S10289-3mm                                35 mm
8x18 5 112 40 666DS                 S22022-5mm                                40 mm
8x18 5 112 40 571DS                 S22028-5mm                                40 mm
8x18 4+4 108 08 651DS              S13154-30mm                                8 mm
8x18 4+4 108 13 651DS              S13153-25mm                               13 mm
8x18 4+4 100 33 566DS              S608051-5mm                               33 mm

Das Basisrad der Radausführung 8x18 5+5 100 32 571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 32 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 5+5 110 38 651 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 38 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 5 112 45 571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 45 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 5 112 45 666 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 45 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 4+4 108 38 ML73,1 für die o.g. Sonderradausführungen mit
Distanzscheibe ist mit ET 38 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 4+4 100 38 566 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 38 gekennzeichnet.

Die oben genannten Ausführungsvarianten 8x18 4+4 108 08 651DS und 8x18 4+4 108 13 651DS, dürfen nur
mit der Distanzscheibe S13153-25mm und S13154-30mm und den beigepackten Schrauben verwendet
werden.
(Schrauben für Adapterscheibe S13153-25mm+Fahrzeug=M1225KE21, Schrauben für Adapterscheibe
S13154-30mm+Fahrzeug=M1225KE24)
Die Radausführung 8x18 5+5 100 32 561 wurde aktualisiert.
I.     Übersicht
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                           Loch-       Mittenl Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                   kreis       och     preß-   Rad-   Abroll   ab
                  Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm) /      (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                  Rad                       Z-Ring / D-Scheibe     -zahl               (mm)    (kg)   (mm)     Datum
8x18 4+4 100 38   T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø54.1                100/4     54,1     38    750    2150 07/09
541
8x18 4+4 100 38   T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø56.1                100/4     56,1     38    750    2150 07/09
561
8x18 4+4 100 33   T960 8x18 100/108         S608051-5mm                100/4     56,6     33    750    2150 07/09
566DS
8x18 4+4 100 38   T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø56.6                100/4     56,6     38    750    2150 07/09
566




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                              Stand: 12.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 7
8x18 4+4 100 38   T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø60.1                100/4    60,1      38   750    2150 07/09
601
8x18 4+4 108 38   T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø63.4                108/4    63,4      38   750    2150 07/09
634
8x18 4+4 108 08   T960 8x18 100/108         S13154-30mm                108/4    65,1       8   750    2150 07/09
651DS
8x18 4+4 108 13   T960 8x18 100/108         S13153-25mm                108/4    65,1      13   750    2150 07/09
651DS
8x18 5+5 100 32   T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø54.1                100/5    54,1      32   750    2150 07/09
541
8x18 5+5 100 32   T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø56.1                100/5    56,1      32   750    2150 07/09
561
8x18 5+5 100 27   T960 8x18 100/112         S22028-5mm                 100/5    57,1      27   750    2150 07/09
571DS
8x18 5+5 100 32   T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø57.1                100/5    57,1      32   750    2150 07/09
571
8x18 5 105 40     T960 8x18 PCD105          Ø73.1 Ø56.6                105/5    56,6      40   750    2150 07/09
566
8x18 5+5 108 40   T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø60.1                108/5    60,1      40   750    2150 07/09
601
8x18 5+5 108 40   T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø63.4                108/5    63,4      40   707    2291 07/09
634
8x18 5+5 108 40   T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø63.4                108/5    63,4      40   710    2284 07/09
634
8x18 5+5 108 40   T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø63.4                108/5    63,4      40   750    2150 07/09
634
8x18 5+5 108 40   T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø65.1                108/5    65,1      40   750    2150 07/09
651
8x18 5+5 110 35   T960 8x18 110/120         Ø72.6Ø65.1S10289-          110/5    65,1      35   750    2150 07/09
651DS                                       3
8x18 5+5 110 38   T960 8x18 110/120         Ø72.6 Ø65.1                110/5    65,1      38   750    2150 07/09
651
8x18 5 112 40     T960 8x18 PCD112          S22028-5mm                 112/5    57,1      40   750    2150 07/09
571DS
8x18 5 112 45     T960 8x18 PCD112          Ø73.1 Ø57.1                112/5    57,1      45   750    2150 07/09
571
8x18 5+5 112 32   T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø57.1                112/5    57,1      32   750    2150 07/09
571
8x18 5 112 40     T960 8x18 PCD112          S22022-5mm                 112/5    66,6      40   715    2254 07/09
666DS
8x18 5 112 40     T960 8x18 PCD112          S22022-5mm                 112/5    66,6      40   750    2150 07/09
666DS
8x18 5 112 45     T960 8x18 PCD112          Ø73.1 Ø66.6                112/5    66,6      45   735    2181 07/09
666
8x18 5 112 45     T960 8x18 PCD112          Ø73.1 Ø66.6                112/5    66,6      45   750    2150 07/09
666
8x18 5+5 112 32   T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø66.6                112/5    66,6      32   715    2254 07/09
666
8x18 5+5 112 32   T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø66.6                112/5    66,6      32   750    2150 07/09
666
8x18 5+5 114,3    T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø60.1              114,3/5    60,1      40   725    2217 07/09




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
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40 601
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø60.1               114,3/5    60,1       40   750   2150 07/09
40 601
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø64.1               114,3/5    64,1       40   725   2217 07/09
40 641
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø64.1               114,3/5    64,1       40   750   2150 07/09
40 641
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø66.1               114,3/5    66,1       40   695   2327 07/09
40 661
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø66.1               114,3/5    66,1       40   750   2150 07/09
40 661
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø67.1               114,3/5    67,1       40   715   2254 07/09
40 671
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø67.1               114,3/5    67,1       40   740   2181 07/09
40 671
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø67.1               114,3/5    67,1       40   750   2150 07/09
40 671
8x18 5 115 40      T960 8x18 PCD115         Ø73.1 Ø70.1                 115/5    70,1       40   740   2181 07/09
701
8x18 5 115 40      T960 8x18 PCD115         Ø73.1 Ø70.1                 115/5    70,1       40   750   2150 07/09
701
8x18 5+5 120 38    T960 8x18 110/120        ohne                        120/5    72,6       38   750   2150 07/09
726
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : JMS-Fahrzeugteile GmbH
                                :
                                : D-72141 Walddorfhäslach
Handelsmarke                    : BARRACUDA (Karizzma)
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades                 : ca. 12,5 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 8x18 5 105 40 566:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Radtyp                              : --                                     : T960 8x18
Radausführung                       : --                                     : T960 8x18 108/114
Radgröße                            : --                                     : 8 J X 18 H2
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET40
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                             : z.B. 07.09




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 5 von 7
Gießereikennzeichnung               : --                                     : BARRACUDA WHEELS
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung               : BARRA.-RACING WHEELS                   : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV AUSTRIA mit Nr. 09-TAAP-1666/AB vom 07.07.2009 und mit Nr.
09-TAAP-1666/E1/AB_1K vom 05.04.2011 liegen vor.
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart               Berichtnummer                    Datum          Technischer Dienst
Festigkeit               Lab.ber.366-0690-98-MURD         17.03.2009     TÜV SÜD AUTOMOTIVE GMBH
Distanzscheibe
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                   Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 12.12.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 6 von 7
IV.       Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. -
Nr 20110 029115 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 7 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.        Unterlagen und Anlagen:
V.1.      Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                       Ausführung                      ET      erstellt am     Allg.
age                                                                                                          Hinweise
  1 FCA,                                             8x18 4+4 100 38 541             38      12.12.2017      liegt bei
                   HYUNDAI Assan Otomotiv
         Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA,
         MAZDA, MAZDA J, Suzuki, SUZUKI,
         TOYOTA
     3   BMW AG                                      8x18 4+4 100 38 561             38      12.12.2017      liegt bei
     2   FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL                 8x18 4+4 100 33 566DS           33      12.12.2017      liegt bei
     4   FIAT, GM DAEWOO (ROK),                      8x18 4+4 100 38 566             38      12.12.2017      liegt bei
                   GM Korea, GM Daewoo, GM
         KOREA (ROK), OPEL / VAUXHALL
  5      RENAULT                                     8x18 4+4 100 38 601             38      12.12.2017      liegt bei
  6      FORD                                        8x18 4+4 108 38 634             38      12.12.2017      liegt bei
  8      PEUGEOT                                     8x18 4+4 108 13 651DS           13      12.12.2017      liegt bei
  7      PEUGEOT                                     8x18 4+4 108 08 651DS           8       12.12.2017      liegt bei
  9      TOYOTA                                      8x18 5+5 100 32 541             32      12.12.2017      liegt bei
 10      FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA                  8x18 5+5 100 32 561             32      12.12.2017      liegt bei
 11      AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN               8x18 5+5 100 27 571DS           27      12.12.2017      liegt bei
 12      AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN               8x18 5+5 100 32 571             32      12.12.2017      liegt bei
 13      GM DAEWOO (ROK), OPEL / VAUXHALL            8x18 5 105 40 566               40      12.12.2017      liegt bei
 14      RENAULT                                     8x18 5+5 108 40 601             40      12.12.2017      liegt bei
 15      FORD, FORD MOTOR, JAGUAR,                   8x18 5+5 108 40 634; 8x18       40      12.12.2017      liegt bei
                   JAGUAR LAND ROVER                 5+5 108 40 634; 8x18 5+5
         LIMITED (GB), LAND ROVER (GB),              108 40 634
         VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
 16      PEUGEOT, VOLVO                              8x18 5+5 108 40 651             40      12.12.2017      liegt bei
 17      OPEL / VAUXHALL                             8x18 5+5 110 35 651DS           35      12.12.2017      liegt bei
 18      FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL,                8x18 5+5 110 38 651             38      12.12.2017      liegt bei
                   SAAB




           Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                   Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 12.12.2017
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                                                                                                          Seite: 7 von 7
 19 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA,                 8x18 5+5 112 32 571             32      12.12.2017     liegt bei
             VOLKSWAGEN
 20 AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT,                  8x18 5 112 40 571DS             40      12.12.2017     liegt bei
             SKODA, VOLKSWAGEN
 21 AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT,                  8x18 5 112 45 571               45      12.12.2017     liegt bei
             SKODA, VOLKSWAGEN
 22 AUDI, CHRYSLER (USA),                            8x18 5+5 112 32 666; 8x18       32      12.12.2017     liegt bei
             DAIMLER BENZ, DAIMLER                   5+5 112 32 666
    (D), MERCEDES-BENZ
 23 AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ,                      8x18 5 112 40 666DS; 8x18       40      12.12.2017     liegt bei
             DAIMLER (D),                            5 112 40 666DS
    MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
 24 AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ,                      8x18 5 112 45 666; 8x18 5       45      12.12.2017     liegt bei
             DAIMLER (D),                            112 45 666
    MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
 25 SUZUKI, TOYOTA                                   8x18 5+5 114,3 40 601;          40      12.12.2017     liegt bei
                                                     8x18 5+5 114,3 40 601
 26 HONDA                                            8x18 5+5 114,3 40 641;          40      12.12.2017     liegt bei
                                                     8x18 5+5 114,3 40 641
 27 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN,                  8x18 5+5 114,3 40 661;          40      12.12.2017     liegt bei
               NISSAN EUROPE (F), Nissan             8x18 5+5 114,3 40 661
    International S. A., RENAULT
 28 CHRYSLER (USA), CITROEN, FORD,                   8x18 5+5 114,3 40 671;          40      12.12.2017     liegt bei
               HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR                8x18 5+5 114,3 40 671;
    (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA,               8x18 5+5 114,3 40 671
    MITSUBISHI, PEUGEOT
 29 GM DAEWOO (ROK), OPEL / VAUXHALL                 8x18 5 115 40 701; 8x18 5       40      12.12.2017     liegt bei
                                                     115 40 701
 30 BMW, BMW AG                                      8x18 5+5 120 38 726             38      12.12.2017     liegt bei
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 12.12.2017
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           Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 30                                                       Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.12.2017
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Fahrzeughersteller                      : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                Kennzeichnung               Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                Rad                         Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
8x18 5+5 120 38 T960 8x18 110/120           ohne                        72,6                    750     2150    07/09
726
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 182; Z85; 1C; 1K2; 187; R/C; M85; M3B; 560X; 3L; 3K-N1;
                                          3K; 3C; 392C; 390X; 1K4; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG; 346C; 346K;
                                          346L; 346R; 346X; 390L
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : UKL-C/X; 3K; UKL/X; X3; X-N1; 1K2; 3L; UKL-N1; 1K4;
                                          3K-N1
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : X83
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                          110 Nm für Typ : M3B; R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
                                          120 Nm für Typ : M85; Z85; 1C; 1K2; 1K4; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1;
                                          3L; 390L; 390X; 392C; 560X
                                          140 Nm für Typ : UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X-N1; X3; X83; 1K2; 1K4;
                                          3K; 3K-N1; 3L
Verkaufsbezeichnung:    BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
M3B          G191             210 - 217 225/40R18 88W 362; 57E; 68B                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                        235/40R18 91W 21B; 22B; 24J; 362                   12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/50R18     24J; 24M; 51G                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/45R18 100                                   12A; 51A; 71K; 723;
                                           245/45R18 96W                                   73C; 74A




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 30                                                       Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.12.2017
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Verkaufsbezeichnung:     BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
R/C          e1*93/81*0029*.., 85 - 142       225/40R18-88      21B; 24J                  ab e1*93/81*0029*08;
             e1*98/14*0029*..  85 - 170       245/35R18 88      22B; 24M; 57F; 68T        Cabrio;
                               170            225/40R18 88      21B; 24J; 57E; 68B;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                68T                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A
R/C            e1*93/81*0029*..     85 - 103 225/40R18          21B; 24J; 24M; 631        nur bis
                                                                                          e1*93/81*0029*07;
                                                                                          Cabrio;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A
R/C            e1*93/81*0029*..     110 - 142 225/40R18-88      21B; 24J                  nur bis
                                                                                          e1*93/81*0029*07;
                                                                                          Cabrio;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:    BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
3B           F920             75 - 141 225/40R18                BDC; 21B; 21L; 22B;       Pkw geschlossen;
                                                                24J; 24M; 362; 631        Cabrio;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A
3C             F547                 73 - 141 225/40R18          BDC; 21B; 21L; 22B;       Stufenheck; 4-türig;
                                                                24J; 24M; 362; 631        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A
3C             F547                 75        225/40R18-88      BDC; 21B; 22B; 24J;       Schrägheck 2-türig;
                                                                24M; 362                  Compact;
                                              255/35R18-90      BDC; 22B; 22F; 24D;       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                57F; 654; 68B; 68L        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A
3/B            e1*93/81*0016*..     75 - 142 225/40R18 92       BDC; 21B; 21L; 22B;       Pkw geschlossen;
                                                                24J; 24M; 631             Cabrio;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A
3/C            e1*93/81*0015*..     66 - 142 225/40R18          BDC; 21B; 22B; 24J;       Limousine; Stufenheck;
                                                                24M; 362; 631             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A
3/C            e1*93/81*0015*..     66 - 142 225/40R18          BDC; 21B; 22B; 24J;       Touring;
                                                                24M; 362; 631             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A
3/CG           e1*93/81*0017*..,    66 - 125 225/40R18-88       BDC; 21B; 22B; 24J;       Compact;
               e1*98/14*0017*..                                 24M; 362                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                              255/35R18-90      BDC; 22B; 22F; 24D;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                57F; 654; 68B; 68L        73C; 74A




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 30                                                       Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.12.2017
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*.. 85 - 147 215/45R18 93           12A; 51J                  BMW 3er (F31) ab
                                                                                          2012;
3K-N1          e24*2007/46*0022*..   85 - 265 225/45R18 91Y 12T; 5GG                      Ab
                                              225/45R18 95  12T                           e24*2007/46*0022*03;
                                              235/40R18 91Y 12A; 5GG                      Ab
                                                                                          e1*2007/46*0315*06;
                                              235/40R18 95  12A                           Allradantrieb;
                                              245/40R18 93Y 12A; 248                      Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 512; 6AA;
                                                                                          71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                          76O
3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 147 215/45R18 93      12A; 51J                  BMW 3er (F30) ab
                                                                                          2012;
                                     85 - 265 225/45R18 91Y 12T                           Ab
                                                                                          e1*2007/46*0314*05;
                                              235/40R18 91Y 12A                           Limousine; Stufenheck;
                                              245/40R18 93  12A                           Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          51A; 573; 76O
346C           e1*2001/116*0112*.., 77 - 135 225/40R18 88W 21B; 22B; 24J; 24M;            Kompakt; Cabrio;
               e1*98/14*0112*..                            5FE                            Coupe; Limousine;
346K           e1*2001/116*0167*..,          245/35R18 88W 22B; 22F; 24M; 5FE;            Stufenheck 4-türig;
               e1*98/14*0167*..                            57F; 68T                       10B; 11G; 11H; 11K;
346L           e1*97/27*0097*..,    77 - 142 225/40R18 88Y 21B; 22B; 24J; 24M;            12A; 51A; 71K; 723;
               e1*98/14*0097*..                            5FE                            729; 73C; 74A; 744
346R           e1*2001/116*0146*.., 77 - 170 225/40R18 88W 21B; 24J; 57E; 68B
               e1*98/14*0146*..              235/40R18 91  21B; 22B; 22L; 24J;
                                                            24M; 54A
                                              245/35R18 88Y 22B; 22F; 24M; 5FE;
                                                            57F; 68T
                                              255/35R18 90  22B; 22F; 24D; 5GA;
                                                            57F; 654; 68B
346L           e1*97/27*0097*..,     85 - 105 225/40R18 88W 21B; 21J; 22B; 22L;           Touring;
               e1*98/14*0097*..                             24J; 24M; 5FE                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                     85 - 110 255/35R18 90  22B; 22F; 22L; 24D;           12A; 51A; 71K; 723;
                                                            5GA; 57F; 654; 68B            729; 73C; 74A; 744
                                     85 - 170 225/40R18 88W 21B; 21J; 24J; 57E;
                                                            68B
                                              225/40R18 92  21B; 21J; 22B; 22L;
                                                            24J; 24M
                                              235/40R18 91  21B; 21J; 22B; 22L;
                                                            24J; 24M; 54A
                                              255/35R18     10N; 22B; 22F; 22L;
                                                            24D; 51G; 57F; 654;
                                                            68B




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 30                                                       Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.12.2017
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
346X         e1*2001/116*0144*.., 135 - 141 225/40R18 88W       Limousine                 10B; 11G; 11H; 11K;
             e1*98/14*0144*..     135 - 170 225/40R18 88W       57E; 68B                  12A; 51A; 71K; 723;
                                            225/40R18 92                                  729; 73C; 74A
                                            235/40R18 91    21P; 22I; 22M; 24J;
                                                            24M; 54A
                                     170      225/40R18 88Y Limousine
3K             e1*2007/46*0315*..    85 - 160 225/40R18 92                                Nur bis
3K-N1          e24*2007/46*0022*..            235/40R18 91                                e1*2007/46*0315*05;
390L           e1*2001/116*0308*..   85 - 225 225/40R18     51G; 57E; 68B                 Facelift ab September
                                              225/40R18 92W                               2008; Nur bis
                                              235/40R18 91Y                               e24*2007/46*0022*02;
                                                                                          Ab
                                                                                          e1*2001/116*0308*09;
                                                                                          Touring; Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 76O
390L           e1*2001/116*0308*..   89 - 190 225/40R18 92Y Nicht 330D                    Nur bis
                                     89 - 225 225/40R18 88Y 57E; 68B; 68T                 e1*2001/116*0308*08;
                                                                                          Touring; Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A
3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 125 225/40R18 88W 5FE                           Nur bis
390L           e1*2001/116*0308*..   85 - 225 225/40R18     51G; 57E; 68B                 e1*2007/46*0314*04;
                                              225/40R18 92                                Facelift ab September
                                              235/40R18 91                                2008; Ab
                                                                                          e1*2001/116*0308*09;
                                                                                          Limousine;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 76O
3K             e1*2007/46*0315*..    120 - 240 225/40R18 88     5FE; 57E; 575             Nur bis
3K-N1          e24*2007/46*0022*..             225/40R18 92                               e1*2007/46*0314*04;
3L             e1*2007/46*0314*..                                                         Nur bis
390X           e1*2001/116*0344*..                                                        e1*2007/46*0315*05;
                                                                                          Nur bis
                                                                                          e24*2007/46*0022*02;
                                                                                          Ab
                                                                                          e1*2001/116*0344*06;
                                                                                          Touring; Limousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 76O
3C             e1*2007/46*0316*..    105 - 200 225/40R18 92Y                              bis
392C           e1*2001/116*0346*..   105 - 225 225/40R18 88W 57E; 68B                     e1*2007/46*0316*07;
                                               225/40R18 92  52J                          Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 30                                                       Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.12.2017
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*..  90 - 200 225/40R18 92                                    bis
392C         e1*2001/116*0346*.. 90 - 225 225/40R18 88W         57E; 68B; 68T             e1*2007/46*0316*07;
                                          225/40R18 88W         57E; 68B                  Coupe; Heckantrieb;
                                          225/40R18 92          52J                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y                                  nur Limousine
                                           245/40R18     51G                              Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A
560X           e1*2001/116*0322*..   145 - 200 235/40R18 95                               nur Kombi
                                               245/40R18 93Y                              Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     M ROADSTER,M COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
M85          e1*2001/116*0364*.. 252  225/40R18                 51G; 52J                  M Roadster (Cabrio);
                                                                                          M Coupe;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 533; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 76Z

Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
UKL-N1       e24*2007/46*0023*..     66 - 160 225/40R18 88      24C; 244; 270             10B; 11G; 11H; 11K;
                                              225/45R18 91      21P; 24C; 244; 271        12A; 51A; 71K; 723;
                                              235/45R18 94      21B; 24C; 244; 247;       73C; 74A; 76O
                                                                272
                                              245/40R18 93      21B; 24C; 244; 247;
                                                                271

Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 225/40R18 88          24C; 244; 270             10B; 11G; 11H; 11K;
                                          225/45R18 91          21P; 24C; 244; 271        12A; 51A; 71K; 723;
                                          235/45R18 94          21B; 24C; 244; 247;       73C; 74A; 76O
                                                                272
                                              245/40R18 93      21B; 24C; 244; 247;
                                                                271




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 30                                                       Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.12.2017
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Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 225/40R18 88          24C; 244; 270             ab
                                                                                          e1*2007/46*0563*01;
                                              225/45R18 91      21P; 24C; 244; 271        10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/45R18 94      21B; 24C; 244; 247;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                272                       73C; 74A; 76O
                                              245/40R18 93      21B; 24C; 244; 247;
                                                                271

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 230 225/50R18 95W         12R; 51J                  BMW X3; BMW X4;
                                          225/55R18 98          12R; 51J                  Allradantrieb;
                                          235/50R18 97          12A; 248; 51J             Heckantrieb;
                                          245/50R18 100         12A; 245; 248             10B; 11G; 11H; 11K;
                                          255/45R18 99          12A; 248                  51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                          74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3, X4)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 230 225/50R18 95W         12R; 51J                  BMW X3; BMW X4;
                                          225/55R18 98          12R; 51J                  Allradantrieb;
                                          235/50R18 97          12A; 248; 51J             Heckantrieb;
                                          245/50R18 100         12A; 245; 248             10B; 11G; 11H; 11K;
                                          255/45R18 99          12A; 248                  51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                          74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/40R18 88         68B; 68T                  Cabrio; Coupe;
                                           235/40R18 91         21L; 24J; 54A; 689        10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/35R18 88         24M; 57F; 68T             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 240 225/40R18 91           245; 248; 26P; 27H        BMW 1er (F20 2011);
1K4          e1*2007/46*0283*..          235/40R18 91           24J; 244; 247; 26B;       BMW 1er (F21 2012);
                                                                26N; 27H                  Ab
                                                                                          e1*2007/46*0283*04;
                                              245/35R18 92      244; 247; 27F; 57F;       Ab
                                                                570; 68T                  e1*2007/46*0273*04;
                                                                                          Kombilimousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 76O




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 30                                                       Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.12.2017
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Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*..  100 - 160    215/40R18 89W 21P; 24J; 24M                 1ER REIHE; bis
182          e1*2001/116*0352*..              225/40R18 92  21P; 22I; 24J; 24M            e1*2007/46*0277*07;
                                 100 - 240    215/40R18 85Y 21P; 24J; 57E; 575            Cabrio; Coupe;
                                              225/40R18 88  21P; 24J; 57E; 68B;           Heckantrieb;
                                                            68T                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/35R18 88Y 22B; 24D; 57F; 575;           12A; 51A; 71K; 723;
                                                            68T                           729; 73C; 74A; 744;
                                                                                          76R
187            e1*2001/116*0287*..   85 - 195 215/40R18 89      21P; 22I; 22M; 24J;       Nur bis
                                                                24M                       e1*2001/116*0287*09;
                                              225/40R18 88      21P; 22I; 22M; 24J;       4-türig;
                                                                24M                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/40R18 91      21N; 21P; 22I; 22M;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                24C; 24M                  729; 73C; 74A; 744
                                              245/35R18 88      22B; 22L; 24D; 57F;
                                                                68T
1K2            e1*2007/46*0273*..    66 - 195 215/40R18 89      GB3; 21P; 22I; 22M;       Nur bis
1K4            e1*2007/46*0283*..                               24J; 24M                  e1*2007/46*0283*03;
187            e1*2001/116*0287*..            225/40R18 88      GB4; 21P; 22I; 22M;       Nur bis
                                                                24C; 24M                  e1*2007/46*0273*03;
                                              235/40R18 91      21N; 21P; 22I; 22M;       Ab
                                                                24C; 24M                  e1*2001/116*0287*10;
                                              245/35R18 88      GB3; 22B; 22L; 24M;       Schrägheck 2-türig;
                                                                57F; 68T                  Schrägheck 4-türig;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 744

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 30                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 12.12.2017
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       einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
       FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
     16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/40R18
                    Hinterachse:                        245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.




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76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
BDC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK oder mit einem
     für diese Reifengröße geprüften Sportfahrwerk zulässig, bei Fahrzeugen ab Modelljahr 1993 ist dies nicht
     mehr erforderlich.
GB3) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 215/40R18
     Hinterachse: 245/35R18
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GB4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 205/45R18
     Hinterachse: 225/40R18
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




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                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

ANLAGE: 30                                                       Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.12.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    1K4
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0283*..
       Handelsbez.:    1ER REIHE

       Variante(n):    Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 190             y = 220                   VA
             27I                      x = 170             y = 240                   HA
             26P                      x = 140             y = 170                   VA
             27B                      x = 220             y = 270                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 190       y = 220             8                 VA
             26J                   x = 190       y = 220            25                 VA
             27F                   x = 220       y = 270            30                 HA
             27H                   x = 220       y = 270             8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 12.12.2017
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                             Stand: 12.12.2017
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                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N15

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                             Stand: 12.12.2017
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                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: T960 8x18
    des Herstellers / Importeurs: JMS-Fahrzeugteile GmbH        D-72141 Walddorfhäslach                    Datum:
    12.12.2017
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                          Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                      a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                       P.2
B      -            2.1             2.2               L     -           9    -         P.4
                                                                                                /-                     T     -

J                              4                      18    -                            19      -
E                                         3           20    -                               G    -
D.1    -                                              12    -               13     -                      Q       -
                                                      V.7   -               F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1   -               7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1   -               8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1   -               U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1   -               O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                         11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                     17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -