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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            2020-IR-AT-AU-RR-EX-0-001215
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                       Seite: 1 von 8


                                        TEILEGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                      366-0299-09-WIRD-TG/N20

Hersteller:                             JMS-Fahrzeugteile GmbH

                                        D-72141 Walddorfhäslach
Art:                                    Sonderrad 8 J X 18 H2
Typ:                                    T960 8x18
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 18.09.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 8
Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit T960 8J18H2 gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit T960 in Verbindung mit der Radgröße 8x18 gekennzeichnet.
Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp
T960 9x18 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.

Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:

Sonderradausführung                  mit Distanzscheibe                      ergibt Einpresstiefe

8x18 5+5 100 27 571DS               S22028-5mm                                27 mm
8x18 5+5 110 35 651DS               S10289-3mm                                35 mm
8x18 5 112 40 666DS                  S22022-5mm                                40 mm
8x18 5 112 40 571DS                  S22028-5mm                                40 mm
8x18 4+4 108 08 651DS               S13154-30mm                                8 mm
8x18 4+4 108 13 651DS               S13153-25mm                               13 mm
8x18 4+4 100 33 566DS               S608051-5mm                               33 mm

Das Basisrad der Radausführung 8x18 5+5 100 32 571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 32 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 5+5 110 38 651 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 38 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 5 112 45 571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 45 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 5 112 45 666 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 45 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 4+4 108 38 ML73,1 für die o.g. Sonderradausführungen mit
Distanzscheibe ist mit ET 38 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 4+4 100 38 566 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 38 gekennzeichnet.

Die oben genannten Ausführungsvarianten 8x18 4+4 108 08 651DS und 8x18 4+4 108 13 651DS, dürfen nur
mit der Distanzscheibe S13153-25mm und S13154-30mm und den beigepackten Schrauben verwendet
werden.
(Schrauben für Adapterscheibe S13153-25mm+Fahrzeug=M1225KE21, Schrauben für Adapterscheibe
S13154-30mm+Fahrzeug=M1225KE24)
Die Radausführung 8x18 5+5 100 32 561 wurde aktualisiert.
I.     Übersicht
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                           Loch-        Mittenl Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                   kreis        och     preß-   Rad-   Abroll   ab
                  Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm) /       (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                  Rad                       Z-Ring / D-Scheibe     -zahl                (mm)    (kg)   (mm)     Datum
8x18 4+4 100 38   T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø54.1                 100/4     54,1     38    750    2150     07/09
541
8x18 4+4 100 38   T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø56.1                 100/4     56,1     38    750    2150     07/09
561
8x18 4+4 100 33   T960 8x18 100/108         S608051-5mm                 100/4     56,6     33    750    2150     07/09
566DS
8x18 4+4 100 38   T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø56.6                 100/4     56,6     38    750    2150     07/09
566




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 18.09.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 8
8x18 4+4 100 38   T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø60.1                 100/4    60,1     38    750    2150   07/09
601
8x18 4+4 108 38   T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø63.4                 108/4    63,4     38    750    2150   07/09
634
8x18 4+4 108 08   T960 8x18 100/108         S13154-30mm                 108/4    65,1       8   750    2150   07/09
651DS
8x18 4+4 108 13   T960 8x18 100/108         S13153-25mm                 108/4    65,1     13    750    2150   07/09
651DS
8x18 5+5 100 32   T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø54.1                 100/5    54,1     32    750    2150   07/09
541
8x18 5+5 100 32   T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø56.1                 100/5    56,1     32    750    2150   07/09
561
8x18 5+5 100 27   T960 8x18 100/112         S22028-5mm                  100/5    57,1     27    750    2150   07/09
571DS
8x18 5+5 100 32   T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø57.1                 100/5    57,1     32    750    2150   07/09
571
8x18 5 105 40     T960 8x18 PCD105          Ø73.1 Ø56.6                 105/5    56,6     40    750    2150   07/09
566
8x18 5+5 108 40   T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø60.1                 108/5    60,1     40    750    2150   07/09
601
8x18 5+5 108 40   T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø63.4                 108/5    63,4     40    707    2291   07/09
634
8x18 5+5 108 40   T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø63.4                 108/5    63,4     40    710    2284   07/09
634
8x18 5+5 108 40   T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø63.4                 108/5    63,4     40    750    2150   07/09
634
8x18 5+5 108 40   T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø65.1                 108/5    65,1     40    750    2150   07/09
651
8x18 5+5 110 35   T960 8x18 110/120         Ø72.6Ø65.1S10289-           110/5    65,1     35    750    2150   07/09
651DS                                       3
8x18 5+5 110 38   T960 8x18 110/120         Ø72.6 Ø65.1                 110/5    65,1     38    750    2150   07/09
651
8x18 5 112 40     T960 8x18 PCD112          S22028-5mm                  112/5    57,1     40    750    2150   07/09
571DS
8x18 5 112 45     T960 8x18 PCD112          Ø73.1 Ø57.1                 112/5    57,1     45    750    2150   07/09
571
8x18 5+5 112 32   T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø57.1                 112/5    57,1     32    725    2217   07/09
571
8x18 5+5 112 32   T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø57.1                 112/5    57,1     32    750    2150   07/09
571
8x18 5 112 40     T960 8x18 PCD112          S22022-5mm                  112/5    66,6     40    715    2254   07/09
666DS
8x18 5 112 40     T960 8x18 PCD112          S22022-5mm                  112/5    66,6     40    750    2150   07/09
666DS
8x18 5 112 45     T960 8x18 PCD112          Ø73.1 Ø66.6                 112/5    66,6     45    735    2181   07/09
666
8x18 5 112 45     T960 8x18 PCD112          Ø73.1 Ø66.6                 112/5    66,6     45    750    2150   07/09
666
8x18 5+5 112 32   T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø66.6                 112/5    66,6     32    700    2291   07/09
666
8x18 5+5 112 32   T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø66.6                 112/5    66,6     32    715    2254   07/09




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 18.09.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 8
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8x18 5+5 112 32    T960 8x18 100/112        Ø73.1 Ø66.6                 112/5    66,6     32    740    2175   07/09
666
8x18 5+5 112 32    T960 8x18 100/112        Ø73.1 Ø66.6                 112/5    66,6     32    740    2181   07/09
666
8x18 5+5 112 32    T960 8x18 100/112        Ø73.1 Ø66.6                 112/5    66,6     32    750    2150   07/09
666
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø60.1               114,3/5    60,1     40    725    2217   07/09
40 601
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø60.1               114,3/5    60,1     40    750    2150   07/09
40 601
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø64.1               114,3/5    64,1     40    725    2217   07/09
40 641
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø64.1               114,3/5    64,1     40    750    2150   07/09
40 641
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø66.1               114,3/5    66,1     40    695    2327   07/09
40 661
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø66.1               114,3/5    66,1     40    750    2150   07/09
40 661
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø67.1               114,3/5    67,1     40    715    2254   07/09
40 671
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø67.1               114,3/5    67,1     40    740    2181   07/09
40 671
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø67.1               114,3/5    67,1     40    750    2150   07/09
40 671
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø67.1               114,3/5    67,1     40    750    2150   07/09
40 671
8x18 5 115 40      T960 8x18 PCD115         Ø73.1 Ø70.1                 115/5    70,1     40    740    2181   07/09
701
8x18 5 115 40      T960 8x18 PCD115         Ø73.1 Ø70.1                 115/5    70,1     40    750    2150   07/09
701
8x18 5+5 120 38    T960 8x18 110/120        ohne                        120/5    72,6     38    750    2150   07/09
726
I.1.    Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : JMS-Fahrzeugteile GmbH
                                :
                                : D-72141 Walddorfhäslach
Handelsmarke                    : BARRACUDA (Karizzma)
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades                 : ca. 12,5 kg
I.2.    Radanschluß
siehe Anlage
I.3.    Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 8x18 5 105 40 566:




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 18.09.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 8
                                    : Außenseite                             : Innenseite
Radtyp                              : --                                     : T960 8x18
Radausführung                       : --                                     : T960 8x18 100/112
Radgröße                            : --                                     : 8 J X 18 H2
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET32
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                             : z.B. 07.09
Gießereikennzeichnung               : --                                     : BARRACUDA WHEELS
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung               : BARRA.-RACING WHEELS                   : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV AUSTRIA mit Nr. 09-TAAP-1666/AB vom 07.07.2009 und mit Nr.
09-TAAP-1666/E1/AB_1K vom 05.04.2011 liegen vor.
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart               Berichtnummer                    Datum          Technischer Dienst
Festigkeit               Lab.ber.366-0690-98-MURD         17.03.2009     TÜV SÜD AUTOMOTIVE GMBH
Distanzscheibe
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 01.2018 Anhang I). Bei den durchgeführten




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                    Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 18.09.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 6 von 8
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.     Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.        Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. -
Nr 20110 029115 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 8 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.         Unterlagen und Anlagen:
V.1.       Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                        Ausführung                      ET      erstellt am   Allg.
age                                                                                                         Hinweise
  1 FCA,                                              8x18 4+4 100 38 541             38      18.09.2020    liegt bei
                    HYUNDAI Assan Otomotiv
          Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA,
          MAZDA, Suzuki, SUZUKI, TOYOTA
      2   FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL                 8x18 4+4 100 33 566DS           33      18.09.2020    liegt bei
      3   BMW AG                                      8x18 4+4 100 38 561             38      18.09.2020    liegt bei
      4   FIAT, GM DAEWOO (ROK),                      8x18 4+4 100 38 566             38      18.09.2020    liegt bei
                    GM Korea, GM Daewoo, GM
          KOREA (ROK), OPEL / VAUXHALL
   5      RENAULT                                     8x18 4+4 100 38 601             38      18.09.2020    liegt bei
   6      FORD, Ford-Werke GmbH                       8x18 4+4 108 38 634             38      18.09.2020    liegt bei
   7      PEUGEOT                                     8x18 4+4 108 08 651DS           8       18.09.2020    liegt bei
   8      PEUGEOT                                     8x18 4+4 108 13 651DS           13      18.09.2020    liegt bei
   9      TOYOTA                                      8x18 5+5 100 32 541             32      18.09.2020    liegt bei
  10      FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA                  8x18 5+5 100 32 561             32      18.09.2020    liegt bei
  11      AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN               8x18 5+5 100 27 571DS           27      18.09.2020    liegt bei
  12      AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA,              8x18 5+5 100 32 571             32      18.09.2020    liegt bei
                    VOLKSWAGEN
  13      GM DAEWOO (ROK), OPEL / VAUXHALL            8x18 5 105 40 566               40      18.09.2020    liegt bei
  14      RENAULT                                     8x18 5+5 108 40 601             40      18.09.2020    liegt bei




            Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                         Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 18.09.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 8
 15 FORD, FORD MOTOR, JAGUAR,                      8x18 5+5 108 40 634; 8x18       40      18.09.2020    liegt bei
              JAGUAR LAND ROVER                    5+5 108 40 634; 8x18 5+5
    LIMITED (GB), LAND ROVER (GB),                 108 40 634
    VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
 16 PEUGEOT, VOLVO                                 8x18 5+5 108 40 651             40      18.09.2020    liegt bei
 17 OPEL / VAUXHALL                                8x18 5+5 110 35 651DS           35      18.09.2020    liegt bei
 18 FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL,                   8x18 5+5 110 38 651             38      18.09.2020    liegt bei
              SAAB
 19 AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT,                8x18 5+5 112 32 571; 8x18       32      18.09.2020    liegt bei
              SEAT, S.A., SKODA,                   5+5 112 32 571
    VOLKSWAGEN
 20 AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT,                8x18 5 112 40 571DS             40      18.09.2020    liegt bei
              SKODA, VOLKSWAGEN
 21 AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT,                8x18 5 112 45 571               45      18.09.2020    liegt bei
              SKODA, VOLKSWAGEN
 22 AUDI, Bayerische Motorenwerke AG,              8x18 5+5 112 32 666; 8x18       32      18.09.2020    liegt bei
              BMW AG, CHRYSLER (USA),              5+5 112 32 666; 8x18 5+5
    DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER                 112 32 666; 8x18 5+5 112
    BENZ AG, DAIMLER (D), DB,                      32 666; 8x18 5+5 112 32
    MERCEDES-BENZ, Nissan International            666
    S. A., QUATTRO GmbH, SSANGYONG
 23 AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ,                    8x18 5 112 40 666DS; 8x18       40      18.09.2020    liegt bei
              DAIMLER (D),                         5 112 40 666DS
    MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
 24 AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ,                    8x18 5 112 45 666; 8x18 5       45      18.09.2020    liegt bei
              DAIMLER (D),                         112 45 666
    MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
 25 SUZUKI, TOYOTA                                 8x18 5+5 114,3 40 601;          40      18.09.2020    liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 601
 26 HONDA                                          8x18 5+5 114,3 40 641;          40      18.09.2020    liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 641
 27 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN,                8x18 5+5 114,3 40 661;          40      18.09.2020    liegt bei
               NISSAN EUROPE (F), Nissan           8x18 5+5 114,3 40 661
    International S. A., RENAULT
 28 CHRYSLER (USA), CITROEN, FORD,                 8x18 5+5 114,3 40 671;          40      18.09.2020    liegt bei
               HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR              8x18 5+5 114,3 40 671;
    (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA,             8x18 5+5 114,3 40 671
    MITSUBISHI, PEUGEOT
 29 GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK),               8x18 5 115 40 701; 8x18 5       40      18.09.2020    liegt bei
               OPEL, OPEL / VAUXHALL               115 40 701
 30 BMW, BMW AG                                    8x18 5+5 120 38 726             38      18.09.2020    liegt bei
 31 CHRYSLER (USA), CITROEN, FORD,                 8x18 5+5 114,3 40 671           40      18.09.2020    liegt bei
               HYUNDAI, Hyundai Motor
    Company, HYUNDAI Motor Company,
    HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI
    MOTOR EUROPE, KIA, KIA MOTORS
    (SK), MAZDA, Mazda Motor Corporation,
    Mazda Motor Logistics Europe,
    MITSUBISHI, PEUGEOT




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 18.09.2020
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                                                                                                      Seite: 8 von 8
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise




Fleischer

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 18.09.2020
HOT




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

ANLAGE: 28                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 18.09.2020
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                                                                                                        Seite: 1 von 22


                 Fahrzeughersteller           CHRYSLER (USA), CITROEN, FORD, HYUNDAI, HYUNDAI
                                              MOTOR (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, MITSUBISHI,
                                              PEUGEOT




Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-  zul.        zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff      Rad-        Abroll    ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung         (mm)                   last        umf.      Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                 (kg)        (mm)      datum
8x18 5+5 114,3      T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø67.1                 67,1   Aluminium     715       2254     07/09
40 671
8x18 5+5 114,3      T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø67.1                 67,1   Aluminium       740      2181     07/09
40 671
8x18 5+5 114,3      T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø67.1                 67,1   Aluminium       750      2150     07/09
40 671
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 135 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     CALIBER,COMPASS,PATRIOT
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
 PK           e11*2001/116*0142*.. 100 - 125 215/55R18 95        362; 56G                  Jeep Compass;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                           74P
 PK            e11*2001/116*0142*.. 100 - 125 215/55R18 95       56G                       Jeep Patriot;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                           74P; 76O




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

ANLAGE: 28                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 18.09.2020
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                                                                                                     Seite: 2 von 22
Verkaufsbezeichnung:     CALIBER,COMPASS,PATRIOT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
PK           e11*2001/116*0142*.. 100 - 125 215/55R18 95         362; 56G                 Dodge Caliber;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     SEBRING, AVENGER, FLAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
JS           e11*2001/116*0143*.. 103 - 138 215/50R18 92         56G                      Cabrio; Limousine;
                                            215/55R18 95         56G                      Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : CITROEN
Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 145 Nm
Verkaufsbezeichnung:     C-CROSSER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
V*****       e2*2001/116*0358*.. 115 - 125 225/55R18 98                                   erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                               235/50R18 97      24J; 24M                 145 Nm; Allradantrieb;
                                               235/55R18 100     24J; 24M                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                          740




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

ANLAGE: 28                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 18.09.2020
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FORD
Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 133 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FORD ESCAPE, MAVERICK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
1N2          e13*2001/116*0093*.. 91 - 149 235/50R18 97          24J                      Mit
1N2R         e13*2001/116*0091*..          255/45R18 99          24J                      Radhausverbreiterung
                                                                                          Serie; Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : FD; FDH
                                          107 Nm für Typ : ELH; FS; LM; VF; YN
                                          110 Nm für Typ : GK; JC; JM; NF; SM; XG
Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
GK           e11*98/14*0186*.. 77 - 102 215/40R18 85                                      10B; 11G; 11H; 11K;
                               77 - 123 215/40R18 85W                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                        225/40R18 88  21P; 22I                            729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SANTA FE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
SM           e11*98/14*0162*.. 82 - 107 235/50R18 97             HAV; 24J                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                        245/45R18 96             HAV; 24J                 12A; 51A; 71K; 723;
                                        255/45R18 99             HAV; 24J; 24M            73C; 74A; 74H; 74P
                               82 - 127 235/55R18 100            HAW
                                        235/60R18 103            HAW; 54A

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SONATA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
NF           e11*2001/116*0241*.. 100 - 184 225/45R18 91W        22I                      Limousine;
                                            235/40R18 91W        22I; 24J                 Frontantrieb;
                                            235/45R18 94         22I; 24J                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                            245/40R18 93W        22B; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

ANLAGE: 28                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 18.09.2020
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Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI TUCSON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
JM           e4*2001/116*0087*.. 82 - 129 225/50R18 95           24J; 24M                 Allradantrieb;
                                          235/45R18 94           24J; 24M                 Frontantrieb;
                                          235/50R18 97           24C; 24D; 362            10B; 11G; 11H; 11K;
                                          245/45R18 96           24J; 24M                 12A; 51A; 71K; 723;
                                          255/45R18 99           24C; 24D; 362            73C; 74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
JC           e4*2007/46*0207*..,     57 - 94   205/40R18 86      21P; 24J; 248            Schrägheck 4-türig;
               e4*2007/46*0223*..              205/45R18 86      21P; 24J; 248; 56G       Frontantrieb;
                                               215/40R18 89      21B; 22I; 24J; 24M       10B; 11G; 11H; 11K;
                                               225/35R18 87      21B; 22I; 24C; 244;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                 247; 260                 729; 73C; 74A; 74H;
                                               225/40R18 88      21B; 22I; 24C; 244;      74P
                                                                 247; 260
                                               235/35R18 86      21B; 22B; 24C; 244;
                                                                 247; 260; 270
                                               235/40R18 91      21B; 22B; 24C; 244;
                                                                 247; 260; 270

Verkaufsbezeichnung:     IX35, TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
ELH          e11*2007/46*0192*.. 85 - 135 225/50R18 95           24J; 248; 260; 270       auch Facelift 2013;
LM           e11*2007/46*0128*..          225/55R18 98           24J; 248; 260; 270       Allradantrieb;
                                          235/50R18 97           21J; 22H; 24M; 242;      Frontantrieb;
                                                                 245                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     i30, i30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R18 86          24J; 24M; 5EM; 51J;      i 30CW (Kombi);
FDH          e11*2001/116*0343*..                                56G                      Frontantrieb;
                                           205/45R18 90          24J; 24M; 51J; 56G       10B; 11G; 11H; 11K;
                                           215/40R18 89          24D; 24J                 12A; 51A; 71K; 723;
                                           225/40R18 88          21N; 22H; 24C; 24D       73C; 74A; 74H; 74P
FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R18 86          21P; 22M; 24J; 24M;      Nicht i 30CW (Kombi);
FDH          e11*2001/116*0343*..                                5EM; 51J; 56G            Frontantrieb;
                                           215/40R18 89          21P; 22L; 24D; 24J       10B; 11G; 11H; 11K;
                                           225/40R18 88          21B; 22H; 22L; 24C;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                 24D                      73C; 74A; 74H; 74P
                                     77 - 105 215/40R18 85       21P; 22L; 24D; 24J;
                                                                 5EG




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

ANLAGE: 28                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 18.09.2020
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Verkaufsbezeichnung:     i40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
VF           e4*2007/46*0263*..,     85 - 131 215/45R18 93       26P                        Kombi; Limousine;
               e4*2007/46*0264*..             225/40R18 92       248; 26P; 27H              Frontantrieb;
                                              225/45R18 95       248; 26P; 27H              10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/40R18 91       24J; 24M; 26P; 27H;        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                 67Q                        729; 73C; 74A; 74H;
                                               245/35R18 92      24J; 24M; 26B; 26N;        74P
                                                                 27H
                                               245/40R18 93      24J; 24M; 26B; 26N;
                                                                 27H; 67O; 67P

Verkaufsbezeichnung:     VELOSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
FS           e11*2007/46*0194*.. 97 - 137 215/35R18 84           246; 248; 27H              Schrägheck;
                                          215/40R18 85           246; 248; 27H              Frontantrieb;
                                          225/35R18 87           24J; 248; 26P; 27F         10B; 11G; 11H; 11K;
                                          225/40R18 88           24J; 248; 26P; 27F         12A; 51A; 71K; 723;
                                          235/35R18 86           24J; 248; 26P; 27F         729; 73C; 74A; 74H;
                                          245/35R18 88           242; 244; 245; 247;        74P
                                                                 26B; 26N; 27F; 570

Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94       215/40R18 89      22I; 24J; 24M              Schrägheck;
               e4*2007/46*0131*..              225/40R18 88      22I; 241; 244; 246; 247;   Frontantrieb;
YNS            e4*2007/46*0261*..,                               270                        10B; 11G; 11H; 11K;
               e4*2007/46*0262*..              235/35R18 90      21P; 22I; 24C; 244;        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                 247; 270                   729; 73C; 74A; 74P
                                               235/40R18 91      21P; 22I; 24C; 244;
                                                                 247; 270
                                               245/35R18 88      21P; 22B; 24C; 24D;
                                                                 271

Verkaufsbezeichnung:     XG250, XG300, XG350
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
XG           e11*98/14*0109*..  123 - 145 225/40R18 92W 22M                                 ab e11*98/14*0109*05;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 74P




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

ANLAGE: 28                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 18.09.2020
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : KIA
Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 105 Nm für Typ : AM
                                          107 Nm für Typ : FG; SL; SLS
                                          110 Nm für Typ : GE; JE; JES; LD
Verkaufsbezeichnung:     CARENS,UN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
FG           e4*2001/116*0114*.. 84 - 107 225/40R18 92           22M                      Frontantrieb;
                                          225/45R18 91           22M                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                          235/40R18 91           22M; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     KIA MAGENTIS, MG, OPTIMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
GE           e4*2001/116*0100*.. 100 - 138 215/45R18 89                                   nur bis
                                           225/40R18 92                                   e4*2001/116*0100*06;
                                           225/45R18 91                                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                 106 - 138 225/40R18 88W 5FE                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     KIA OPIRUS,GH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
LD           e4*2001/116*0075*.. 137 - 149 225/45R18 95W                                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                           235/45R18 98                                   12A; 51A; 71K; 723;
                                           245/45R18 96W KA3; 24J                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     KIA SPORTAGE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
JE           e4*2001/116*0089*.. 82 - 129 225/50R18 95           24K                      Allradantrieb;
JES          e4*2001/116*0120*..          235/45R18 94                                    Frontantrieb;
                                          235/50R18 97           24D; 24O                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                          245/45R18 96           24K                      12A; 51A; 71K; 723;
                                          255/45R18 99           24D; 24O                 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SOUL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
AM           e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 215/40R18 89          24J; 248; 51J            Frontantrieb;
             e4*2007/46*0133*..            215/45R18 89          24J; 248; 51J            10B; 11G; 11H; 11K;
                                           225/40R18 88          24J; 248                 12A; 51A; 71K; 723;
                                           225/45R18             24J; 248; 51G            729; 73C; 74A; 74P
                                           235/40R18 91          24C; 244
                                           245/35R18 88          22H; 24C; 244; 247
                                           245/40R18 93          22H; 24C; 244; 247




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

ANLAGE: 28                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 18.09.2020
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Verkaufsbezeichnung:     SPORTAGE,SL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
SL           e11*2007/46*0166*.. 85 - 135 215/55R18 95           51J; 56G                 Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     SPORTAGE,SL,SLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
SLS          e11*2007/46*0136*.. 85 - 135 215/55R18 95           51J; 56G                 Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 107 Nm für Typ : EL; YNS
                                          108 Nm für Typ : ED
Verkaufsbezeichnung:     CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
ED           e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 205/45R18 86          22M; 24J; 24M; 5EM;      Sporty wagon (Kombi);
               e4*2007/46*0132*..                                51J; 56G                 Cee'd (4-türig
                                              215/40R18 89       22M; 24J; 24M            Schrägheck);
                                              225/40R18 88       21P; 22L; 24C; 24D       Frontantrieb;
                                     77 - 106 215/40R18 85       22M; 24J; 24M; 5EG       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P
ED             e4*2001/116*0121*..   66 - 106 205/45R18 86       22M; 24J; 24M; 5EM;      Pro Cee'd (2-türig
                                                                 51J; 56G                 Schrägheck);
                                               205/45R18 90      22M; 24J; 24M; 51J;      Frontantrieb;
                                                                 56G                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                               215/40R18 85      22M; 24D; 24J; 5EG       12A; 51A; 71K; 723;
                                               215/40R18 89      22M; 24D; 24J            73C; 74A; 74P
                                               225/40R18 88      21P; 22L; 24C; 24D




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

ANLAGE: 28                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 18.09.2020
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                                                                                                     Seite: 8 von 22
Verkaufsbezeichnung:     ix35,TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
EL           e11*2007/46*0104*.. 85 - 135 225/50R18 95           24J; 248; 260; 270         Allradantrieb;
                                          225/55R18 98           24J; 248; 260; 270         Frontantrieb;
                                          235/50R18 97           21J; 22H; 24M; 242;        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                 245                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            723; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94       215/40R18 89      22I; 24J; 24M              Schrägheck;
               e4*2007/46*0131*..              225/40R18 88      22I; 241; 244; 246; 247;   Frontantrieb;
YNS            e4*2007/46*0261*..,                               270                        10B; 11G; 11H; 11K;
               e4*2007/46*0262*..              235/35R18 90      21P; 22I; 24C; 244;        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                 247; 270                   729; 73C; 74A; 74P
                                               235/40R18 91      21P; 22I; 24C; 244;
                                                                 247; 270
                                               245/35R18 88      21P; 22B; 24C; 24D;
                                                                 271




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : MAZDA
Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : ER; GG/GY; GG1; GH; GHE; NC1; NC1E; SE; TA
                                          120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; LW
                                          133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/60R18 103        24J; 24M                   Allradantrieb;
                                            255/55R18 105        22I; 24C; 24M              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76O

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
LW           e1*98/14*0118*..  100             235/45R18 94      Dieselmotor; 24J; 24M;     nur ab
                                                                 51S                        e1*98/14*0118*02;
                                     100 - 104 235/40R18 95      24J; 24M                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

ANLAGE: 28                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 18.09.2020
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 215/35R18 80          22I; 24C; 24D            MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E         e1*2001/116*0371*..           215/40R18 85          22I; 24C; 24D            "Roadster Coupe";
                                           225/35R18 83          22B; 24C; 24D            Cabrio;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/45R18            51G                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                            235/40R18 91                                  12A; 51A; 71K; 723;
                                            245/40R18 93                                  73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA TRIBUTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
EP           e4*98/14*0044*..     91 - 149 235/50R18 97          24K                      Allradantrieb;
EPR          e4*98/14*0052*..               255/45R18 99         24K                      Frontantrieb;
EP2          e13*2001/116*0092*.. 145 - 149 235/60R18 103        24K; 54F                 10B; 11G; 11H; 11K;
EP2R         e13*2001/116*0090*..                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
TA           e13*98/14*0002*.. 120    225/40R18 88               24J                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                      235/40R18 91               22B; 24J                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 215/40R18 85           22I; 24J; 24M            Stufenheck;
                                          225/40R18 88           22B; 24J; 24M            Schrägheck;
                                          235/40R18 91           21B; 22B; 24C; 24M       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P
BK             e1*2001/116*0234*..   191       215/45R18 89      22B; 24J                 Mazda 3 MPS;
                                               225/40R18 88      22B; 24J; 24M            Schrägheck;
                                               235/40R18 91      22B; 24C; 24M            Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P
BL             e11*2001/116*0262*.. 191        225/40R18 92      21B; 21N; 22B; 22H;      bis Mj.2013;
                                                                 242; 245; 248            Schrägheck;
                                               235/40R18 91      21B; 21J; 22B; 22F;      Frontantrieb;
                                                                 24C; 248                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

ANLAGE: 28                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 18.09.2020
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                                                                                                    Seite: 10 von 22
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
BL           e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 215/40R18 89W         21B; 21N; 22B; 22H;      bis Mj.2013;
BLE          e13*2007/46*1071*..                                 24J; 248; 51J            Stufenheck;
                                           225/40R18 92          21B; 21N; 22B; 22H;      Schrägheck;
                                                                 242; 245; 248            Frontantrieb;
                                               235/40R18 91      21B; 21J; 22B; 22F;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                 24C; 248                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 225/40R18 91          21P; 22B; 24C; 24D       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P
CW             e1*2007/46*0433*..    85 - 110 225/40R18 92       21B; 22B; 24C; 248;      Kombi; Frontantrieb;
                                                                 271                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                               235/35R18 90      21B; 22B; 24C; 24M;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                 260; 271; 5GA            729; 73C; 74A; 74P
                                               235/40R18 91      21B; 22B; 24C; 24M;
                                                                 260; 271

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 225/35R18 87W         22B; 24J; 24M; 5ET       Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..          225/40R18 88W         22B; 22F; 24J; 24M       Schrägheck;
                                           245/35R18 88W         22B; 22F; 24D; 57F;      Allradantrieb;
                                                                 68T                      Frontantrieb;
                                     122       215/45R18         22B; 24J; 24M; 51G       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          DC5
GG1            e11*2001/116*0203*.. 191        215/45R18         22B; 24J; 24M; 51G       Nur Mazda MPS;
                                               225/40R18 92      22B; 24D; 24J            Allradantrieb;
                                               235/40R18 91      22B; 24C; 24D            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 74P




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

ANLAGE: 28                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 18.09.2020
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 225/45R18 91           21B; 21N; 22B; 22L;       ab
GHE          e13*2007/46*1075*..                                 241; 246; 248             e13*2007/46*1075*02;
                                          235/40R18 91           21B; 21N; 22B; 22L;       ab
                                                                 24C; 244; 247             e1*2001/116*0448*06;
                                     88 - 132 215/45R18 93       21P; 22B; 22M; 24J;       bis Mj.2012;
                                                                 248; 51J                  Stufenheck;
                                               225/40R18 92      21B; 21N; 22B; 22L;       Schrägheck;
                                                                 241; 246; 248             Frontantrieb; nur
                                               225/45R18 91W     21B; 21N; 22B; 22L;       Mazda 6;
                                                                 241; 246; 248             10B; 11G; 11H; 11K;
                                               235/40R18 91W     21B; 21N; 22B; 22L;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                 24C; 244; 247             729; 73C; 74A; 74P
                                               235/45R18 94      21B; 21N; 22B; 22L;
                                                                 24C; 244; 247
GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 215/45R18 89W      21P; 22I; 22M; 24J;       nur bis
GHE            e13*2007/46*1075*..                               24M; 5FM; 51J             e13*2007/46*1075*01;
                                               225/40R18 91      21P; 22B; 22M; 24C;       nur bis
                                                                 24D                       e1*2001/116*0448*05;
                                               225/45R18 91      21P; 22B; 22M; 24C;       Schrägheck;
                                                                 24D                       Frontantrieb; nur
                                               235/40R18 91      21P; 22B; 22M; 24C;       Mazda 6;
                                                                 24D                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                     88 - 136 215/45R18 93       21P; 22I; 22M; 24J;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                 24M; 51J                  729; 73C; 74A; 74P
                                               225/40R18 91W     21P; 22B; 22M; 24C;
                                                                 24D
                                               225/45R18 91W     21P; 22B; 22M; 24C;
                                                                 24D
                                               235/40R18 91W     21P; 22B; 22M; 24C;
                                                                 24D
                                               235/45R18 94      21B; 22B; 22L; 24C;
                                                                 24D
GH             e1*2001/116*0448*..   83 - 125 215/45R18 89W      21T; 22I; 24J; 24M;       bis Mj.2012; Kombi;
GHE            e13*2007/46*1075*..                               5FM; 51J                  Frontantrieb; nur
                                     83 - 136 215/45R18 93       21T; 22I; 24J; 24M; 51J   Mazda 6;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                               225/40R18 91      21T; 22B; 24C; 24D        12A; 51A; 71K; 723;
                                               225/45R18 91      21T; 22B; 24C; 24D        729; 73C; 74A; 74P
                                               235/40R18 91      21T; 22B; 24C; 24D
                                               235/45R18 94      21T; 22B; 24C; 24D




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

ANLAGE: 28                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 18.09.2020
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : MITSUBISHI
Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 108 Nm für Typ : NA0W
                                          140 Nm für Typ : CY0 erhöhtes Anzugsmoment
                                          145 Nm für Typ : CWB erhöhtes Anzugsmoment; CW0 erhöhtes
                                          Anzugsmoment; GA0 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     LANCER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
CY0          e1*2001/116*0441*.. 80 - 110 215/45R18 89           22I                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                               225/40R18 88      22I; 24J                 140 Nm; Sportback;
                                               225/45R18 91      22I; 24J                 Stufenheck;
                                               235/40R18 91      22B; 24J                 Frontantrieb;
                                               245/40R18 93      21P; 22B; 24J; 24M       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI ASX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
GA0          e1*2007/46*0368*.. 84 - 110 215/55R18 95            24J; 248; 56G            erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                               225/50R18 95      22I; 24J; 248            145 Nm; Allradantrieb;
                                               225/55R18 98      22I; 24J; 248            Frontantrieb;
                                               235/45R18 94      24J; 248                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                               245/45R18 96      22I; 24J; 248            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI GRANDIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
NA0W         e1*2001/116*0269*.. 100 - 121 225/45R18 91                                   10B; 11G; 11H; 11K;
                                           235/40R18 91          24J                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI OUTLANDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
CWB          e1*2001/116*0482*.. 89    225/55R18                 51G                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
CW0            e1*2001/116*0406*..   89 - 130 225/55R18 98                                145 Nm; Outlander;
                                              235/50R18 97                                Outlander Hybrid;
                                              235/55R18 100                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                          740




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

ANLAGE: 28                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 18.09.2020
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Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PEUGEOT
Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 145 Nm
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 4007
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
V*****       e2*2001/116*0357*.. 115 - 125 225/55R18 98                                   erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                               235/50R18 97      24J; 24M                 145 Nm; Allradantrieb;
                                               235/55R18 100     24J; 24M                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                          740

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

ANLAGE: 28                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 18.09.2020
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21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 18.09.2020
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246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der



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      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
      des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
51S) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/40R18
                    Hinterachse:                        245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R18
                    Hinterachse:                          245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67P) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R18
                    Hinterachse:                          245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R18
                    Hinterachse:                          235/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.


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      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
DC5) Falls die Nabenkappe nicht montiert werden kann, ist sie zu ändern und in das Sonderrad einzukleben.
HAV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 215/70R15 serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits
     eingetragen ist und die Fahrzeugausführung mit dieser Reifengröße serienmäßig ausgerüstet ist.
HAW) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, wenn die
     Reifengröße 225/70R16 serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits
     eingetragen ist und die Fahrzeugausführung mit dieser Reifengröße serienmäßig ausgerüstet ist.
KA3) Um eine ausreichende Freigängigkeit für die Reifen in den vorderen Radhäusern zu gewährleisten, muß
     der Federweg durch den Einbau des Federwegsbegrenzers Stärke 10,0 mm (KIA-Teile-Nr.:
     ZK3F037501) reduziert werden - sofern serienmäßig nicht vorhanden.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

ANLAGE: 28                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 18.09.2020
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                                                                                                    Seite: 20 von 22


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     FS
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0194*..
       Handelsbez.:     VELOSTER

       Variante(n):     Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
              26B                     x = 290            y = 320                     VA
              26P                     x = 240            y = 270                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              27F                   x = 250       y = 310            28                 HA
              26N                   x = 290       y = 320             8                 VA
              26J                   x = 290       y = 320            15                 VA
              27H                   x = 250       y = 310             8                 HA




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

ANLAGE: 28                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 18.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     VF
       Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0263*..
       Handelsbez.:     i40

       Variante(n):     Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
              26B                     x = 310            y = 350                     VA
              26P                     x = 260            y = 300                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              27F                   x = 270       y = 440            30                 HA
              26N                   x = 310       y = 350             8                 VA
              26J                   x = 310       y = 350            23                 VA
              27H                   x = 270       y = 440             8                 HA




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

ANLAGE: 28                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 18.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     VF
       Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0264*..
       Handelsbez.:     i40

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
              26B                     x = 310            y = 350                     VA
              26P                     x = 260            y = 300                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              27F                   x = 270       y = 440            30                 HA
              26N                   x = 310       y = 350             8                 VA
              26J                   x = 310       y = 350            23                 VA
              27H                   x = 270       y = 440             8                 HA




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                     Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                              Stand: 18.09.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                  Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                           Stand: 18.09.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                             Stand: 18.09.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
 Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
 Für: Leichtmetallrad          Typ: T960 8x18
 des Herstellers / Importeurs: JMS-Fahrzeugteile GmbH        D-72141 Walddorfhäslach                    Datum:
 18.09.2020
 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
 Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
 Fahrzeughersteller:          ,                          Fahrzeugtyp:        ,
 Fahrzeug-Ident-Nr.:
 ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
 Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
 wurden berücksichtigt.
 Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

 Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
 bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
 Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                          Unterschrift u. Name
 Ort u. Datum der Abnahme:                                      a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                           Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -          2.1            2.2               L     -           9    -         P.4
                                                                                             /-                     T     -
J                           4                      18    -                            19      -
E                                      3           20    -                               G    -
D.1    -                                           12    -               13     -                      Q       -
                                                   V.7   -               F.1    -                   F.2        -
       -                                           7.1   -               7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                           8.1   -               8.2    -                   8.3        -
       -                                           U.1   -               U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                          O.1    -               O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                          15.1   -
                                                  15.2   -
5
                                                  15.3   -
V.9    -                                           R     -                                                         11     -
14                                                 K     -
P.3    -                                           6     -                     17    -            16       -
10     -      14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -