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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            2020-IR-AT-AU-RR-EX-0-001215
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                       Seite: 1 von 8


                                        TEILEGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                      366-0299-09-WIRD-TG/N20

Hersteller:                             JMS-Fahrzeugteile GmbH

                                        D-72141 Walddorfhäslach
Art:                                    Sonderrad 8 J X 18 H2
Typ:                                    T960 8x18
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 18.09.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 8
Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit T960 8J18H2 gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit T960 in Verbindung mit der Radgröße 8x18 gekennzeichnet.
Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp
T960 9x18 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.

Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:

Sonderradausführung                  mit Distanzscheibe                      ergibt Einpresstiefe

8x18 5+5 100 27 571DS               S22028-5mm                                27 mm
8x18 5+5 110 35 651DS               S10289-3mm                                35 mm
8x18 5 112 40 666DS                  S22022-5mm                                40 mm
8x18 5 112 40 571DS                  S22028-5mm                                40 mm
8x18 4+4 108 08 651DS               S13154-30mm                                8 mm
8x18 4+4 108 13 651DS               S13153-25mm                               13 mm
8x18 4+4 100 33 566DS               S608051-5mm                               33 mm

Das Basisrad der Radausführung 8x18 5+5 100 32 571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 32 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 5+5 110 38 651 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 38 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 5 112 45 571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 45 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 5 112 45 666 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 45 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 4+4 108 38 ML73,1 für die o.g. Sonderradausführungen mit
Distanzscheibe ist mit ET 38 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 4+4 100 38 566 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 38 gekennzeichnet.

Die oben genannten Ausführungsvarianten 8x18 4+4 108 08 651DS und 8x18 4+4 108 13 651DS, dürfen nur
mit der Distanzscheibe S13153-25mm und S13154-30mm und den beigepackten Schrauben verwendet
werden.
(Schrauben für Adapterscheibe S13153-25mm+Fahrzeug=M1225KE21, Schrauben für Adapterscheibe
S13154-30mm+Fahrzeug=M1225KE24)
Die Radausführung 8x18 5+5 100 32 561 wurde aktualisiert.
I.     Übersicht
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                           Loch-        Mittenl Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                   kreis        och     preß-   Rad-   Abroll   ab
                  Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm) /       (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                  Rad                       Z-Ring / D-Scheibe     -zahl                (mm)    (kg)   (mm)     Datum
8x18 4+4 100 38   T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø54.1                 100/4     54,1     38    750    2150     07/09
541
8x18 4+4 100 38   T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø56.1                 100/4     56,1     38    750    2150     07/09
561
8x18 4+4 100 33   T960 8x18 100/108         S608051-5mm                 100/4     56,6     33    750    2150     07/09
566DS
8x18 4+4 100 38   T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø56.6                 100/4     56,6     38    750    2150     07/09
566




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 18.09.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 8
8x18 4+4 100 38   T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø60.1                 100/4    60,1     38    750    2150   07/09
601
8x18 4+4 108 38   T960 8x18 100/108         Ø73.1 Ø63.4                 108/4    63,4     38    750    2150   07/09
634
8x18 4+4 108 08   T960 8x18 100/108         S13154-30mm                 108/4    65,1       8   750    2150   07/09
651DS
8x18 4+4 108 13   T960 8x18 100/108         S13153-25mm                 108/4    65,1     13    750    2150   07/09
651DS
8x18 5+5 100 32   T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø54.1                 100/5    54,1     32    750    2150   07/09
541
8x18 5+5 100 32   T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø56.1                 100/5    56,1     32    750    2150   07/09
561
8x18 5+5 100 27   T960 8x18 100/112         S22028-5mm                  100/5    57,1     27    750    2150   07/09
571DS
8x18 5+5 100 32   T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø57.1                 100/5    57,1     32    750    2150   07/09
571
8x18 5 105 40     T960 8x18 PCD105          Ø73.1 Ø56.6                 105/5    56,6     40    750    2150   07/09
566
8x18 5+5 108 40   T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø60.1                 108/5    60,1     40    750    2150   07/09
601
8x18 5+5 108 40   T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø63.4                 108/5    63,4     40    707    2291   07/09
634
8x18 5+5 108 40   T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø63.4                 108/5    63,4     40    710    2284   07/09
634
8x18 5+5 108 40   T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø63.4                 108/5    63,4     40    750    2150   07/09
634
8x18 5+5 108 40   T960 8x18 108/114         Ø73.1 Ø65.1                 108/5    65,1     40    750    2150   07/09
651
8x18 5+5 110 35   T960 8x18 110/120         Ø72.6Ø65.1S10289-           110/5    65,1     35    750    2150   07/09
651DS                                       3
8x18 5+5 110 38   T960 8x18 110/120         Ø72.6 Ø65.1                 110/5    65,1     38    750    2150   07/09
651
8x18 5 112 40     T960 8x18 PCD112          S22028-5mm                  112/5    57,1     40    750    2150   07/09
571DS
8x18 5 112 45     T960 8x18 PCD112          Ø73.1 Ø57.1                 112/5    57,1     45    750    2150   07/09
571
8x18 5+5 112 32   T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø57.1                 112/5    57,1     32    725    2217   07/09
571
8x18 5+5 112 32   T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø57.1                 112/5    57,1     32    750    2150   07/09
571
8x18 5 112 40     T960 8x18 PCD112          S22022-5mm                  112/5    66,6     40    715    2254   07/09
666DS
8x18 5 112 40     T960 8x18 PCD112          S22022-5mm                  112/5    66,6     40    750    2150   07/09
666DS
8x18 5 112 45     T960 8x18 PCD112          Ø73.1 Ø66.6                 112/5    66,6     45    735    2181   07/09
666
8x18 5 112 45     T960 8x18 PCD112          Ø73.1 Ø66.6                 112/5    66,6     45    750    2150   07/09
666
8x18 5+5 112 32   T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø66.6                 112/5    66,6     32    700    2291   07/09
666
8x18 5+5 112 32   T960 8x18 100/112         Ø73.1 Ø66.6                 112/5    66,6     32    715    2254   07/09




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 18.09.2020
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666
8x18 5+5 112 32    T960 8x18 100/112        Ø73.1 Ø66.6                 112/5    66,6     32    740    2175   07/09
666
8x18 5+5 112 32    T960 8x18 100/112        Ø73.1 Ø66.6                 112/5    66,6     32    740    2181   07/09
666
8x18 5+5 112 32    T960 8x18 100/112        Ø73.1 Ø66.6                 112/5    66,6     32    750    2150   07/09
666
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø60.1               114,3/5    60,1     40    725    2217   07/09
40 601
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø60.1               114,3/5    60,1     40    750    2150   07/09
40 601
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø64.1               114,3/5    64,1     40    725    2217   07/09
40 641
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø64.1               114,3/5    64,1     40    750    2150   07/09
40 641
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø66.1               114,3/5    66,1     40    695    2327   07/09
40 661
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø66.1               114,3/5    66,1     40    750    2150   07/09
40 661
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø67.1               114,3/5    67,1     40    715    2254   07/09
40 671
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø67.1               114,3/5    67,1     40    740    2181   07/09
40 671
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø67.1               114,3/5    67,1     40    750    2150   07/09
40 671
8x18 5+5 114,3     T960 8x18 108/114        Ø73.1 Ø67.1               114,3/5    67,1     40    750    2150   07/09
40 671
8x18 5 115 40      T960 8x18 PCD115         Ø73.1 Ø70.1                 115/5    70,1     40    740    2181   07/09
701
8x18 5 115 40      T960 8x18 PCD115         Ø73.1 Ø70.1                 115/5    70,1     40    750    2150   07/09
701
8x18 5+5 120 38    T960 8x18 110/120        ohne                        120/5    72,6     38    750    2150   07/09
726
I.1.    Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : JMS-Fahrzeugteile GmbH
                                :
                                : D-72141 Walddorfhäslach
Handelsmarke                    : BARRACUDA (Karizzma)
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades                 : ca. 12,5 kg
I.2.    Radanschluß
siehe Anlage
I.3.    Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 8x18 5 105 40 566:




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 18.09.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 8
                                    : Außenseite                             : Innenseite
Radtyp                              : --                                     : T960 8x18
Radausführung                       : --                                     : T960 8x18 100/112
Radgröße                            : --                                     : 8 J X 18 H2
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET32
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                             : z.B. 07.09
Gießereikennzeichnung               : --                                     : BARRACUDA WHEELS
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung               : BARRA.-RACING WHEELS                   : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV AUSTRIA mit Nr. 09-TAAP-1666/AB vom 07.07.2009 und mit Nr.
09-TAAP-1666/E1/AB_1K vom 05.04.2011 liegen vor.
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart               Berichtnummer                    Datum          Technischer Dienst
Festigkeit               Lab.ber.366-0690-98-MURD         17.03.2009     TÜV SÜD AUTOMOTIVE GMBH
Distanzscheibe
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 01.2018 Anhang I). Bei den durchgeführten




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                    Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 18.09.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 6 von 8
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.     Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.        Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. -
Nr 20110 029115 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 8 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.         Unterlagen und Anlagen:
V.1.       Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                        Ausführung                      ET      erstellt am   Allg.
age                                                                                                         Hinweise
  1 FCA,                                              8x18 4+4 100 38 541             38      18.09.2020    liegt bei
                    HYUNDAI Assan Otomotiv
          Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA,
          MAZDA, Suzuki, SUZUKI, TOYOTA
      2   FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL                 8x18 4+4 100 33 566DS           33      18.09.2020    liegt bei
      3   BMW AG                                      8x18 4+4 100 38 561             38      18.09.2020    liegt bei
      4   FIAT, GM DAEWOO (ROK),                      8x18 4+4 100 38 566             38      18.09.2020    liegt bei
                    GM Korea, GM Daewoo, GM
          KOREA (ROK), OPEL / VAUXHALL
   5      RENAULT                                     8x18 4+4 100 38 601             38      18.09.2020    liegt bei
   6      FORD, Ford-Werke GmbH                       8x18 4+4 108 38 634             38      18.09.2020    liegt bei
   7      PEUGEOT                                     8x18 4+4 108 08 651DS           8       18.09.2020    liegt bei
   8      PEUGEOT                                     8x18 4+4 108 13 651DS           13      18.09.2020    liegt bei
   9      TOYOTA                                      8x18 5+5 100 32 541             32      18.09.2020    liegt bei
  10      FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA                  8x18 5+5 100 32 561             32      18.09.2020    liegt bei
  11      AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN               8x18 5+5 100 27 571DS           27      18.09.2020    liegt bei
  12      AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA,              8x18 5+5 100 32 571             32      18.09.2020    liegt bei
                    VOLKSWAGEN
  13      GM DAEWOO (ROK), OPEL / VAUXHALL            8x18 5 105 40 566               40      18.09.2020    liegt bei
  14      RENAULT                                     8x18 5+5 108 40 601             40      18.09.2020    liegt bei




            Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                         Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 18.09.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 8
 15 FORD, FORD MOTOR, JAGUAR,                      8x18 5+5 108 40 634; 8x18       40      18.09.2020    liegt bei
              JAGUAR LAND ROVER                    5+5 108 40 634; 8x18 5+5
    LIMITED (GB), LAND ROVER (GB),                 108 40 634
    VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
 16 PEUGEOT, VOLVO                                 8x18 5+5 108 40 651             40      18.09.2020    liegt bei
 17 OPEL / VAUXHALL                                8x18 5+5 110 35 651DS           35      18.09.2020    liegt bei
 18 FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL,                   8x18 5+5 110 38 651             38      18.09.2020    liegt bei
              SAAB
 19 AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT,                8x18 5+5 112 32 571; 8x18       32      18.09.2020    liegt bei
              SEAT, S.A., SKODA,                   5+5 112 32 571
    VOLKSWAGEN
 20 AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT,                8x18 5 112 40 571DS             40      18.09.2020    liegt bei
              SKODA, VOLKSWAGEN
 21 AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT,                8x18 5 112 45 571               45      18.09.2020    liegt bei
              SKODA, VOLKSWAGEN
 22 AUDI, Bayerische Motorenwerke AG,              8x18 5+5 112 32 666; 8x18       32      18.09.2020    liegt bei
              BMW AG, CHRYSLER (USA),              5+5 112 32 666; 8x18 5+5
    DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER                 112 32 666; 8x18 5+5 112
    BENZ AG, DAIMLER (D), DB,                      32 666; 8x18 5+5 112 32
    MERCEDES-BENZ, Nissan International            666
    S. A., QUATTRO GmbH, SSANGYONG
 23 AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ,                    8x18 5 112 40 666DS; 8x18       40      18.09.2020    liegt bei
              DAIMLER (D),                         5 112 40 666DS
    MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
 24 AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ,                    8x18 5 112 45 666; 8x18 5       45      18.09.2020    liegt bei
              DAIMLER (D),                         112 45 666
    MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
 25 SUZUKI, TOYOTA                                 8x18 5+5 114,3 40 601;          40      18.09.2020    liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 601
 26 HONDA                                          8x18 5+5 114,3 40 641;          40      18.09.2020    liegt bei
                                                   8x18 5+5 114,3 40 641
 27 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN,                8x18 5+5 114,3 40 661;          40      18.09.2020    liegt bei
               NISSAN EUROPE (F), Nissan           8x18 5+5 114,3 40 661
    International S. A., RENAULT
 28 CHRYSLER (USA), CITROEN, FORD,                 8x18 5+5 114,3 40 671;          40      18.09.2020    liegt bei
               HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR              8x18 5+5 114,3 40 671;
    (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA,             8x18 5+5 114,3 40 671
    MITSUBISHI, PEUGEOT
 29 GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK),               8x18 5 115 40 701; 8x18 5       40      18.09.2020    liegt bei
               OPEL, OPEL / VAUXHALL               115 40 701
 30 BMW, BMW AG                                    8x18 5+5 120 38 726             38      18.09.2020    liegt bei
 31 CHRYSLER (USA), CITROEN, FORD,                 8x18 5+5 114,3 40 671           40      18.09.2020    liegt bei
               HYUNDAI, Hyundai Motor
    Company, HYUNDAI Motor Company,
    HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI
    MOTOR EUROPE, KIA, KIA MOTORS
    (SK), MAZDA, Mazda Motor Corporation,
    Mazda Motor Logistics Europe,
    MITSUBISHI, PEUGEOT




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 18.09.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 8 von 8
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise




Fleischer

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 18.09.2020
HOT




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

ANLAGE: 29                                                         Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 18.09.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 1 von 8


                 Fahrzeughersteller            GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL /
                                               VAUXHALL




Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 115/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-  zul.        zul.     gültig
                                                                    och     werkstoff      Rad-        Abroll   ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung         (mm)                   last        umf.     Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                 (kg)        (mm)     datum
8x18 5 115 40       T960 8x18 PCD115          Ø73.1 Ø70.1                 70,1   Aluminium     740       2181    07/09
701
8x18 5 115 40       T960 8x18 PCD115          Ø73.1 Ø70.1                 70,1   Aluminium       750     2150    07/09
701
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : Zentrierring: Ø73,1 -Ø70,1; Nabenkappe;


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     CHEVROLET CRUZE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
 KL1J         e4*2001/116*0140*.. 81 - 120 225/40R18 92           22P                       Kombi; Stufenheck;
                                           225/45R18 91           22P                       Schrägheck;
                                           235/40R18 91           22I; 22P                  Frontantrieb;
                                           235/45R18 94           22I; 22P                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/40R18 93           21P; 22I; 22Q; 24J; 248   12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            729; 73C; 74A; 74P

 Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO C100/ C140,CAPTIVA
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
 KLAC         e4*2001/116*0113*.. 93 - 190 235/55R18              51G                       Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

ANLAGE: 29                                                         Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 18.09.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 2 von 8
Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO C105,CAPTIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
KLAD         e4*2001/116*0117*.. 93 - 190 235/55R18               51G                      Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     J309, ORLANDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
CHIO         e50*2007/46*0050*.. 96 - 120 225/40R18 92                                     Frontantrieb;
KL1Y         e4*2007/46*0224*..           225/45R18 91                                     10B; 11G; 11H; 11K;
KL1YN        e4*2007/46*0295*..           235/40R18 91                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                          235/45R18 94                                     721; 723; 725; 729;
                                          245/40R18 93            22I                      73C; 74A; 74P
                                          245/45R18 96            22I




                 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                 nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : Zentrierring: Ø73,1 -Ø70,1; Nabenkappe;


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/SW; P-J/V; Z-B
                                           140 Nm für Typ : L-A; P-J/SW; P-J/SW/V
Verkaufsbezeichnung:     ANTARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
L-A          e4*2001/116*0118*.. 93 - 190 235/55R18               51G                      Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 147 225/50R18 95 51J                ASTRA GTC;
                                                                         CASCADA;
                                         235/45R18 94                    Frontantrieb;
                                         235/50R18 97                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                         245/45R18 96                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                         74P; 76O



          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

ANLAGE: 29                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 18.09.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 8
Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 143 225/40R18 92  51J                Nur ASTRA SPORTS
                                         225/45R18 91                     TOURER; Kombi;
                                         235/40R18 91                     Frontantrieb;
                                         235/45R18 94                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                          721; 723; 725; 729;
                                                                          73C; 74A; 74P; 76O
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 143 245/40R18 93  245; 5HA           Nur ZAFIRA TOURER;
                                81 - 147 225/45R18 95                     Frontantrieb;
                                         235/40R18 95                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                         235/45R18 94                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                         245/40R18 93W 245; 5HA           721; 725; 73C; 74A;
                                                                          74P; 76O
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 143 225/40R18 92  51J                Stufenheck;
                                         225/45R18     51G                Schrägheck;
                                         235/40R18 91                     Frontantrieb;
                                         235/45R18     51G                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                          721; 723; 725; 729;
                                                                          73C; 74A; 74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
P-J          e1*2007/46*0141*.. 81 - 143 225/40R18 92            51J                      Stufenheck;
                                         225/45R18               51G                      Schrägheck;
                                         235/40R18 91                                     Frontantrieb;
                                         235/45R18               51G                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 723; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 74 - 143 225/40R18 92 51J                                 Nur ASTRA SPORTS
                                         225/45R18 91                                     TOURER; Kombi;
                                         235/40R18 91                                     Frontantrieb;
                                         235/45R18 94                                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 723; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76O
P-J/SW/V       e4*2007/46*0308*..    81 - 143 245/40R18 93  245; 5HA                      Nur ZAFIRA TOURER;
                                     81 - 147 225/45R18 95                                Frontantrieb;
                                              235/40R18 95                                10B; 11G; 11H; 11K;
                                              235/45R18 94                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                              245/40R18 93W 245; 5HA                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76O




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

ANLAGE: 29                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 18.09.2020
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                                                                                                      Seite: 4 von 8
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 81 - 143 225/40R18 92            51J                      Stufenheck;
                                         225/45R18               51G                      Schrägheck;
                                         235/40R18 91                                     Frontantrieb;
                                         235/45R18               51G                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 723; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen  Auflagen
Z-B          e8*2007/46*0264*.. 103 - 191 235/45R18 94 12T                 CROSS COUNTRY
                                                                           TOURER;
                                                                           Allradantrieb;
                                                                           Frontantrieb;
                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                           51A; 71C; 71K; 721;
                                                                           725; 73C; 74A; 74P;
                                                                           837
Z-B          e8*2007/46*0264*.. 81 - 191 225/45R18 91  124                 GRAND SPORT;
                                          225/50R18 95 12A; 248; 26P; 27I  Allradantrieb;
                                          235/45R18 94 12A; 26P; 27I       Frontantrieb;
                                          245/40R18 93 12A; 248; 26P; 27I  10B; 11G; 11H; 11K;
                                          245/45R18 96 12A; 248; 26P; 27I  51A; 71C; 71K; 721;
                                          255/45R18 99 12A; 248; 26B; 26N; 725; 73C; 74A; 74P;
                                                       27B; 27H            837
Z-B          e8*2007/46*0264*.. 81 - 191 225/45R18 91  124                 SPORTS TOURER;
                                          225/50R18 95 12A; 248; 26P; 27I  Allradantrieb;
                                          235/45R18 94 12A; 26P; 27I       Frontantrieb;
                                          245/40R18 93 12A; 248; 26P; 27I  10B; 11G; 11H; 11K;
                                          245/45R18 96 12A; 248; 26P; 27I  51A; 71C; 71K; 721;
                                          255/45R18 99 12A; 248; 26B; 26N; 725; 73C; 74A; 74P;
                                                       27B; 27H            837

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

ANLAGE: 29                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 18.09.2020
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                                                                                                      Seite: 5 von 8
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

ANLAGE: 29                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 18.09.2020
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                                                                                                      Seite: 6 von 8
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 18.09.2020
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                                                                                                      Seite: 7 von 8
      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
837) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345mm
     (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
     zulässig.




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Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

ANLAGE: 29                                                        Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 18.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      OPEL
       Fahrzeugtyp:     Z-B
       Genehm.Nr.:      e8*2007/46*0264*..
       Handelsbez.:     INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
              26P                     x = 150            y = 150                     VA
              27B                     x = 200            y = 250                     HA
              26B                     x = 200            y = 200                     VA
              27I                     x = 150            y = 200                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              26N                   x = 200       y = 200             8                 VA
              27F                   x = 200       y = 250            25                 HA
              26J                   x = 200       y = 200            30                 VA
              27H                   x = 200       y = 250             8                 HA




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                     Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                              Stand: 18.09.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                  Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                           Stand: 18.09.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                             Stand: 18.09.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
 Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
 Für: Leichtmetallrad          Typ: T960 8x18
 des Herstellers / Importeurs: JMS-Fahrzeugteile GmbH        D-72141 Walddorfhäslach                    Datum:
 18.09.2020
 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
 Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
 Fahrzeughersteller:          ,                          Fahrzeugtyp:        ,
 Fahrzeug-Ident-Nr.:
 ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
 Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
 wurden berücksichtigt.
 Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

 Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
 bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
 Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                          Unterschrift u. Name
 Ort u. Datum der Abnahme:                                      a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                           Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -          2.1            2.2               L     -           9    -         P.4
                                                                                             /-                     T     -
J                           4                      18    -                            19      -
E                                      3           20    -                               G    -
D.1    -                                           12    -               13     -                      Q       -
                                                   V.7   -               F.1    -                   F.2        -
       -                                           7.1   -               7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                           8.1   -               8.2    -                   8.3        -
       -                                           U.1   -               U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                          O.1    -               O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                          15.1   -
                                                  15.2   -
5
                                                  15.3   -
V.9    -                                           R     -                                                         11     -
14                                                 K     -
P.3    -                                           6     -                     17    -            16       -
10     -      14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -