TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 2020-IR-AT-AU-RR-EX-0-001215
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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TEILEGUTACHTEN
TGA-Art: 13.1
366-0299-09-WIRD-TG/N20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH
D-72141 Walddorfhäslach
Art: Sonderrad 8 J X 18 H2
Typ: T960 8x18
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020
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Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit T960 8J18H2 gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit T960 in Verbindung mit der Radgröße 8x18 gekennzeichnet.
Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp
T960 9x18 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:
Sonderradausführung mit Distanzscheibe ergibt Einpresstiefe
8x18 5+5 100 27 571DS S22028-5mm 27 mm
8x18 5+5 110 35 651DS S10289-3mm 35 mm
8x18 5 112 40 666DS S22022-5mm 40 mm
8x18 5 112 40 571DS S22028-5mm 40 mm
8x18 4+4 108 08 651DS S13154-30mm 8 mm
8x18 4+4 108 13 651DS S13153-25mm 13 mm
8x18 4+4 100 33 566DS S608051-5mm 33 mm
Das Basisrad der Radausführung 8x18 5+5 100 32 571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 32 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 5+5 110 38 651 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 38 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 5 112 45 571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 45 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 5 112 45 666 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 45 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 4+4 108 38 ML73,1 für die o.g. Sonderradausführungen mit
Distanzscheibe ist mit ET 38 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8x18 4+4 100 38 566 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist
mit ET 38 gekennzeichnet.
Die oben genannten Ausführungsvarianten 8x18 4+4 108 08 651DS und 8x18 4+4 108 13 651DS, dürfen nur
mit der Distanzscheibe S13153-25mm und S13154-30mm und den beigepackten Schrauben verwendet
werden.
(Schrauben für Adapterscheibe S13153-25mm+Fahrzeug=M1225KE21, Schrauben für Adapterscheibe
S13154-30mm+Fahrzeug=M1225KE24)
Die Radausführung 8x18 5+5 100 32 561 wurde aktualisiert.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Z-Ring / D-Scheibe -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
8x18 4+4 100 38 T960 8x18 100/108 Ø73.1 Ø54.1 100/4 54,1 38 750 2150 07/09
541
8x18 4+4 100 38 T960 8x18 100/108 Ø73.1 Ø56.1 100/4 56,1 38 750 2150 07/09
561
8x18 4+4 100 33 T960 8x18 100/108 S608051-5mm 100/4 56,6 33 750 2150 07/09
566DS
8x18 4+4 100 38 T960 8x18 100/108 Ø73.1 Ø56.6 100/4 56,6 38 750 2150 07/09
566
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020
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8x18 4+4 100 38 T960 8x18 100/108 Ø73.1 Ø60.1 100/4 60,1 38 750 2150 07/09
601
8x18 4+4 108 38 T960 8x18 100/108 Ø73.1 Ø63.4 108/4 63,4 38 750 2150 07/09
634
8x18 4+4 108 08 T960 8x18 100/108 S13154-30mm 108/4 65,1 8 750 2150 07/09
651DS
8x18 4+4 108 13 T960 8x18 100/108 S13153-25mm 108/4 65,1 13 750 2150 07/09
651DS
8x18 5+5 100 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø54.1 100/5 54,1 32 750 2150 07/09
541
8x18 5+5 100 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø56.1 100/5 56,1 32 750 2150 07/09
561
8x18 5+5 100 27 T960 8x18 100/112 S22028-5mm 100/5 57,1 27 750 2150 07/09
571DS
8x18 5+5 100 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø57.1 100/5 57,1 32 750 2150 07/09
571
8x18 5 105 40 T960 8x18 PCD105 Ø73.1 Ø56.6 105/5 56,6 40 750 2150 07/09
566
8x18 5+5 108 40 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø60.1 108/5 60,1 40 750 2150 07/09
601
8x18 5+5 108 40 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 707 2291 07/09
634
8x18 5+5 108 40 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 710 2284 07/09
634
8x18 5+5 108 40 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 750 2150 07/09
634
8x18 5+5 108 40 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø65.1 108/5 65,1 40 750 2150 07/09
651
8x18 5+5 110 35 T960 8x18 110/120 Ø72.6Ø65.1S10289- 110/5 65,1 35 750 2150 07/09
651DS 3
8x18 5+5 110 38 T960 8x18 110/120 Ø72.6 Ø65.1 110/5 65,1 38 750 2150 07/09
651
8x18 5 112 40 T960 8x18 PCD112 S22028-5mm 112/5 57,1 40 750 2150 07/09
571DS
8x18 5 112 45 T960 8x18 PCD112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 45 750 2150 07/09
571
8x18 5+5 112 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 32 725 2217 07/09
571
8x18 5+5 112 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 32 750 2150 07/09
571
8x18 5 112 40 T960 8x18 PCD112 S22022-5mm 112/5 66,6 40 715 2254 07/09
666DS
8x18 5 112 40 T960 8x18 PCD112 S22022-5mm 112/5 66,6 40 750 2150 07/09
666DS
8x18 5 112 45 T960 8x18 PCD112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 735 2181 07/09
666
8x18 5 112 45 T960 8x18 PCD112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 750 2150 07/09
666
8x18 5+5 112 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 700 2291 07/09
666
8x18 5+5 112 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 715 2254 07/09
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020
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8x18 5+5 112 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 740 2175 07/09
666
8x18 5+5 112 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 740 2181 07/09
666
8x18 5+5 112 32 T960 8x18 100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 750 2150 07/09
666
8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 725 2217 07/09
40 601
8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 750 2150 07/09
40 601
8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 725 2217 07/09
40 641
8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 750 2150 07/09
40 641
8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 695 2327 07/09
40 661
8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 750 2150 07/09
40 661
8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 715 2254 07/09
40 671
8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 740 2181 07/09
40 671
8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 750 2150 07/09
40 671
8x18 5+5 114,3 T960 8x18 108/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 750 2150 07/09
40 671
8x18 5 115 40 T960 8x18 PCD115 Ø73.1 Ø70.1 115/5 70,1 40 740 2181 07/09
701
8x18 5 115 40 T960 8x18 PCD115 Ø73.1 Ø70.1 115/5 70,1 40 750 2150 07/09
701
8x18 5+5 120 38 T960 8x18 110/120 ohne 120/5 72,6 38 750 2150 07/09
726
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Hersteller : JMS-Fahrzeugteile GmbH
:
: D-72141 Walddorfhäslach
Handelsmarke : BARRACUDA (Karizzma)
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades : ca. 12,5 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 8x18 5 105 40 566:
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020
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: Außenseite : Innenseite
Radtyp : -- : T960 8x18
Radausführung : -- : T960 8x18 100/112
Radgröße : -- : 8 J X 18 H2
Einpreßtiefe : -- : ET32
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 07.09
Gießereikennzeichnung : -- : BARRACUDA WHEELS
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : BARRA.-RACING WHEELS : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV AUSTRIA mit Nr. 09-TAAP-1666/AB vom 07.07.2009 und mit Nr.
09-TAAP-1666/E1/AB_1K vom 05.04.2011 liegen vor.
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Festigkeit Lab.ber.366-0690-98-MURD 17.03.2009 TÜV SÜD AUTOMOTIVE GMBH
Distanzscheibe
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 01.2018 Anhang I). Bei den durchgeführten
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020
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Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. -
Nr 20110 029115 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 8 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 FCA, 8x18 4+4 100 38 541 38 18.09.2020 liegt bei
HYUNDAI Assan Otomotiv
Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA,
MAZDA, Suzuki, SUZUKI, TOYOTA
2 FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL 8x18 4+4 100 33 566DS 33 18.09.2020 liegt bei
3 BMW AG 8x18 4+4 100 38 561 38 18.09.2020 liegt bei
4 FIAT, GM DAEWOO (ROK), 8x18 4+4 100 38 566 38 18.09.2020 liegt bei
GM Korea, GM Daewoo, GM
KOREA (ROK), OPEL / VAUXHALL
5 RENAULT 8x18 4+4 100 38 601 38 18.09.2020 liegt bei
6 FORD, Ford-Werke GmbH 8x18 4+4 108 38 634 38 18.09.2020 liegt bei
7 PEUGEOT 8x18 4+4 108 08 651DS 8 18.09.2020 liegt bei
8 PEUGEOT 8x18 4+4 108 13 651DS 13 18.09.2020 liegt bei
9 TOYOTA 8x18 5+5 100 32 541 32 18.09.2020 liegt bei
10 FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA 8x18 5+5 100 32 561 32 18.09.2020 liegt bei
11 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN 8x18 5+5 100 27 571DS 27 18.09.2020 liegt bei
12 AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, 8x18 5+5 100 32 571 32 18.09.2020 liegt bei
VOLKSWAGEN
13 GM DAEWOO (ROK), OPEL / VAUXHALL 8x18 5 105 40 566 40 18.09.2020 liegt bei
14 RENAULT 8x18 5+5 108 40 601 40 18.09.2020 liegt bei
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020
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15 FORD, FORD MOTOR, JAGUAR, 8x18 5+5 108 40 634; 8x18 40 18.09.2020 liegt bei
JAGUAR LAND ROVER 5+5 108 40 634; 8x18 5+5
LIMITED (GB), LAND ROVER (GB), 108 40 634
VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
16 PEUGEOT, VOLVO 8x18 5+5 108 40 651 40 18.09.2020 liegt bei
17 OPEL / VAUXHALL 8x18 5+5 110 35 651DS 35 18.09.2020 liegt bei
18 FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, 8x18 5+5 110 38 651 38 18.09.2020 liegt bei
SAAB
19 AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT, 8x18 5+5 112 32 571; 8x18 32 18.09.2020 liegt bei
SEAT, S.A., SKODA, 5+5 112 32 571
VOLKSWAGEN
20 AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT, 8x18 5 112 40 571DS 40 18.09.2020 liegt bei
SKODA, VOLKSWAGEN
21 AUDI, FORD, QUATTRO GmbH, SEAT, 8x18 5 112 45 571 45 18.09.2020 liegt bei
SKODA, VOLKSWAGEN
22 AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, 8x18 5+5 112 32 666; 8x18 32 18.09.2020 liegt bei
BMW AG, CHRYSLER (USA), 5+5 112 32 666; 8x18 5+5
DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER 112 32 666; 8x18 5+5 112
BENZ AG, DAIMLER (D), DB, 32 666; 8x18 5+5 112 32
MERCEDES-BENZ, Nissan International 666
S. A., QUATTRO GmbH, SSANGYONG
23 AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, 8x18 5 112 40 666DS; 8x18 40 18.09.2020 liegt bei
DAIMLER (D), 5 112 40 666DS
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
24 AUDI, BMW AG, DAIMLER BENZ, 8x18 5 112 45 666; 8x18 5 45 18.09.2020 liegt bei
DAIMLER (D), 112 45 666
MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ
25 SUZUKI, TOYOTA 8x18 5+5 114,3 40 601; 40 18.09.2020 liegt bei
8x18 5+5 114,3 40 601
26 HONDA 8x18 5+5 114,3 40 641; 40 18.09.2020 liegt bei
8x18 5+5 114,3 40 641
27 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, 8x18 5+5 114,3 40 661; 40 18.09.2020 liegt bei
NISSAN EUROPE (F), Nissan 8x18 5+5 114,3 40 661
International S. A., RENAULT
28 CHRYSLER (USA), CITROEN, FORD, 8x18 5+5 114,3 40 671; 40 18.09.2020 liegt bei
HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR 8x18 5+5 114,3 40 671;
(CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, 8x18 5+5 114,3 40 671
MITSUBISHI, PEUGEOT
29 GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), 8x18 5 115 40 701; 8x18 5 40 18.09.2020 liegt bei
OPEL, OPEL / VAUXHALL 115 40 701
30 BMW, BMW AG 8x18 5+5 120 38 726 38 18.09.2020 liegt bei
31 CHRYSLER (USA), CITROEN, FORD, 8x18 5+5 114,3 40 671 40 18.09.2020 liegt bei
HYUNDAI, Hyundai Motor
Company, HYUNDAI Motor Company,
HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI
MOTOR EUROPE, KIA, KIA MOTORS
(SK), MAZDA, Mazda Motor Corporation,
Mazda Motor Logistics Europe,
MITSUBISHI, PEUGEOT
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: T960 8x18
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020
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V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
Fleischer
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 18.09.2020
HOT
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20
ANLAGE: 29 Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020
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Fahrzeughersteller GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL /
VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 115/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
8x18 5 115 40 T960 8x18 PCD115 Ø73.1 Ø70.1 70,1 Aluminium 740 2181 07/09
701
8x18 5 115 40 T960 8x18 PCD115 Ø73.1 Ø70.1 70,1 Aluminium 750 2150 07/09
701
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 -Ø70,1; Nabenkappe;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: CHEVROLET CRUZE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KL1J e4*2001/116*0140*.. 81 - 120 225/40R18 92 22P Kombi; Stufenheck;
225/45R18 91 22P Schrägheck;
235/40R18 91 22I; 22P Frontantrieb;
235/45R18 94 22I; 22P 10B; 11G; 11H; 11K;
245/40R18 93 21P; 22I; 22Q; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: DAEWOO C100/ C140,CAPTIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAC e4*2001/116*0113*.. 93 - 190 235/55R18 51G Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20
ANLAGE: 29 Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020
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Verkaufsbezeichnung: DAEWOO C105,CAPTIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAD e4*2001/116*0117*.. 93 - 190 235/55R18 51G Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: J309, ORLANDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CHIO e50*2007/46*0050*.. 96 - 120 225/40R18 92 Frontantrieb;
KL1Y e4*2007/46*0224*.. 225/45R18 91 10B; 11G; 11H; 11K;
KL1YN e4*2007/46*0295*.. 235/40R18 91 12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R18 94 721; 723; 725; 729;
245/40R18 93 22I 73C; 74A; 74P
245/45R18 96 22I
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: Ø73,1 -Ø70,1; Nabenkappe;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/SW; P-J/V; Z-B
140 Nm für Typ : L-A; P-J/SW; P-J/SW/V
Verkaufsbezeichnung: ANTARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L-A e4*2001/116*0118*.. 93 - 190 235/55R18 51G Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 74 - 147 225/50R18 95 51J ASTRA GTC;
CASCADA;
235/45R18 94 Frontantrieb;
235/50R18 97 10B; 11G; 11H; 11K;
245/45R18 96 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76O
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20
ANLAGE: 29 Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020
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Verkaufsbezeichnung: AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 74 - 143 225/40R18 92 51J Nur ASTRA SPORTS
225/45R18 91 TOURER; Kombi;
235/40R18 91 Frontantrieb;
235/45R18 94 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 723; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76O
P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 81 - 143 245/40R18 93 245; 5HA Nur ZAFIRA TOURER;
81 - 147 225/45R18 95 Frontantrieb;
235/40R18 95 10B; 11G; 11H; 11K;
235/45R18 94 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R18 93W 245; 5HA 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76O
P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 81 - 143 225/40R18 92 51J Stufenheck;
225/45R18 51G Schrägheck;
235/40R18 91 Frontantrieb;
235/45R18 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 723; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76O
Verkaufsbezeichnung: ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J e1*2007/46*0141*.. 81 - 143 225/40R18 92 51J Stufenheck;
225/45R18 51G Schrägheck;
235/40R18 91 Frontantrieb;
235/45R18 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 723; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76O
Verkaufsbezeichnung: ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/SW/V e4*2007/46*0308*.. 74 - 143 225/40R18 92 51J Nur ASTRA SPORTS
225/45R18 91 TOURER; Kombi;
235/40R18 91 Frontantrieb;
235/45R18 94 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 723; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76O
P-J/SW/V e4*2007/46*0308*.. 81 - 143 245/40R18 93 245; 5HA Nur ZAFIRA TOURER;
81 - 147 225/45R18 95 Frontantrieb;
235/40R18 95 10B; 11G; 11H; 11K;
235/45R18 94 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R18 93W 245; 5HA 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76O
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20
ANLAGE: 29 Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020
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Verkaufsbezeichnung: ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/V e4*2007/46*0309*.. 81 - 143 225/40R18 92 51J Stufenheck;
225/45R18 51G Schrägheck;
235/40R18 91 Frontantrieb;
235/45R18 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 723; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76O
Verkaufsbezeichnung: INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z-B e8*2007/46*0264*.. 103 - 191 235/45R18 94 12T CROSS COUNTRY
TOURER;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
837
Z-B e8*2007/46*0264*.. 81 - 191 225/45R18 91 124 GRAND SPORT;
225/50R18 95 12A; 248; 26P; 27I Allradantrieb;
235/45R18 94 12A; 26P; 27I Frontantrieb;
245/40R18 93 12A; 248; 26P; 27I 10B; 11G; 11H; 11K;
245/45R18 96 12A; 248; 26P; 27I 51A; 71C; 71K; 721;
255/45R18 99 12A; 248; 26B; 26N; 725; 73C; 74A; 74P;
27B; 27H 837
Z-B e8*2007/46*0264*.. 81 - 191 225/45R18 91 124 SPORTS TOURER;
225/50R18 95 12A; 248; 26P; 27I Allradantrieb;
235/45R18 94 12A; 26P; 27I Frontantrieb;
245/40R18 93 12A; 248; 26P; 27I 10B; 11G; 11H; 11K;
245/45R18 96 12A; 248; 26P; 27I 51A; 71C; 71K; 721;
255/45R18 99 12A; 248; 26B; 26N; 725; 73C; 74A; 74P;
27B; 27H 837
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20
ANLAGE: 29 Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020
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11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020
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26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
837) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345mm
(Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
zulässig.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: Z-B
Genehm.Nr.: e8*2007/46*0264*..
Handelsbez.: INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 150 y = 150 VA
27B x = 200 y = 250 HA
26B x = 200 y = 200 VA
27I x = 150 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 200 y = 200 8 VA
27F x = 200 y = 250 25 HA
26J x = 200 y = 200 30 VA
27H x = 200 y = 250 8 HA
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ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: T960 8x18
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0299-09-WIRD-TG/N20
ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: T960 8x18
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 18.09.2020
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad Typ: T960 8x18
des Herstellers / Importeurs: JMS-Fahrzeugteile GmbH D-72141 Walddorfhäslach Datum:
18.09.2020
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
P.2
B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4
/- T -
J 4 18 - 19 -
E 3 20 - G -
D.1 - 12 - 13 - Q -
V.7 - F.1 - F.2 -
- 7.1 - 7.2 - 7.3 -
D.2
- 8.1 - 8.2 - 8.3 -
- U.1 - U.2 - U.3 -
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
2 - 15.1 -
15.2 -
5
15.3 -
V.9 - R - 11 -
14 K -
P.3 - 6 - 17 - 16 -
10 - 14.1 P.1 - 21 -
-
-
22 -
-
-