TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 13-TAAP-0163
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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TEIL EGUTACHTEN
TGA-Art: 13.1
366-0309-09-WIRD-TG/N11
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
CH-8260 Stein am Rhein
Art: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2
Typ: T960 8,5x19
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013
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Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit T960 8,5J19H2 gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit T960 in Verbindung mit der Radgröße 8,5x19 gekennzeichnet.
Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp
T960 9,5x19 oder T960 11x19 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:
Sonderradausführung mit Distanzscheibe ergibt Einpresstiefe
8,5x19 5+5 112 27 666DS S2022-5mm 27mm
8,5x19 5 112 40 571DS S22028-5mm 40 mm
8,5x19 5 112 40 666DS S22022-5mm 40 mm
8,5x19 5 112 35 571DS S22029-10mm 35 mm
8,5x19 5 112 35 666DS S22023-10mm 35 mm
8,5x19 5+5 120 33 726DS S10206-5mm 33 mm
8,5x19 5+5 120 28 726DS S12124-10mm 28 mm
8,5x19 5+5 120 23 726DS S12125-15mm 23 mm
8,5x19 5+5 120 18 726DS S13216-20mm 18 mm
8,5x19 5+5 108 40 651DS S22463-10mm 30 mm
Das Basisrad der Radausführung 8,5x19 5+5 112 32 666 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheiben
ist mit ET32 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8,5x19 5 112 45 571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheiben
ist mit ET45 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8,5x19 5 112 45 666 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheiben
ist mit ET45.
Das Basisrad der Radausführung 8,5x19 5+5 120 38 726 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheiben
ist mit ET38 gekennzeichnet.
Die Ausführungsvariante 8,5x19 5+5 120 18 726DS, darf nur mit der Distanzscheibe S13216-20mm und den
beigepackten Schrauben verwendet werden.
Die Radausführung 8,5x19 5+5 108 40 651DS kommt neu hinzu und darf nur mit den mitgelieferten
Distanzscheiben und den beigepackten Schrauben verwendet werden. Das Sonderrad ist mit ET40
gekennzeichnet.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Z-Ring / D-Scheibe -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
8,5x19 5+5 100 T9608,5x19 100/112 Ø73.1 Ø54.1 100/5 54,1 32 750 2150 07/09
32 541
8,5x19 5+5 100 T9608,5x19 100/112 Ø73.1 Ø56.1 100/5 56,1 32 750 2150 07/09
32 561
8,5x19 5+5 100 T9608,5x19 100/112 Ø73.1 Ø57.1 100/5 57,1 32 750 2150 07/09
32 571
8,5x19 5+5 105 T9608,5x19 105/115 Ø73.1 Ø56.6 105/5 56,6 40 750 2150 07/09
40 566
8,5x19 5+5 108 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø60.1 108/5 60,1 40 750 2150 07/09
40 601
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013
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8,5x19 5+5 108 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 715 2260 07/09
40 634
8,5x19 5+5 108 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 750 2150 07/09
40 634
8,5x19 5+5 108 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø65.1 108/5 65,1 40 750 2150 07/09
40 651
8,5x19 5+5 108 T9608,5x19 108/114 S22463-10mm 108/5 65,1 30 750 2150 07/09
40 651DS
8,5x19 5+5 110 T9608,5x19 110/120 Ø72.6 Ø65.1 110/5 65,1 38 750 2150 07/09
38 651
8,5x19 5 112 35 T960 8,5x19 PCD112 S22029-10mm 112/5 57,1 35 750 2150 07/09
571DS
8,5x19 5 112 40 T960 8,5x19 PCD112 S22028-5mm 112/5 57,1 40 750 2150 07/09
571DS
8,5x19 5 112 45 T960 8,5x19 PCD112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 45 750 2150 07/09
571
8,5x19 5+5 112 T9608,5x19 100/112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 32 750 2150 07/09
32 571
8,5x19 5 112 35 T960 8,5x19 PCD112 S22023-10mm 112/5 66,6 35 715 2260 07/09
666DS
8,5x19 5 112 35 T960 8,5x19 PCD112 S22023-10mm 112/5 66,6 35 735 2193 07/09
666DS
8,5x19 5 112 35 T960 8,5x19 PCD112 S22023-10mm 112/5 66,6 35 750 2150 07/09
666DS
8,5x19 5 112 40 T960 8,5x19 PCD112 S22022-5mm 112/5 66,6 40 715 2260 07/09
666DS
8,5x19 5 112 40 T960 8,5x19 PCD112 S22022-5mm 112/5 66,6 40 750 2150 07/09
666DS
8,5x19 5 112 45 T960 8,5x19 PCD112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 735 2193 07/09
666
8,5x19 5 112 45 T960 8,5x19 PCD112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 750 2150 07/09
666
8,5x19 5+5 112 T9608,5x19 100/112 S22022-5mm 112/5 66,6 27 715 2260 07/09
27 666DS
8,5x19 5+5 112 T9608,5x19 100/112 S22022-5mm 112/5 66,6 27 725 2230 07/09
27 666DS
8,5x19 5+5 112 T9608,5x19 100/112 S22022-5mm 112/5 66,6 27 750 2150 07/09
27 666DS
8,5x19 5+5 112 T9608,5x19 100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 715 2260 07/09
32 666
8,5x19 5+5 112 T9608,5x19 100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 750 2150 07/09
32 666
8,5x19 5+5 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 740 2175 07/09
114,3 40 601
8,5x19 5+5 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 750 2150 07/09
114,3 40 601
8,5x19 5+5 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 750 2150 07/09
114,3 40 641
8,5x19 5+5 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 695 2327 07/09
114,3 40 661
8,5x19 5+5 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 750 2150 07/09
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013
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114,3 40 661
8,5x19 5+5 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 715 2254 07/09
114,3 40 671
8,5x19 5+5 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 750 2150 07/09
114,3 40 671
8,5x19 5+5 115 T9608,5x19 105/115 Ø73.1 Ø70.1 115/5 70,1 40 750 2150 07/09
40 701
8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 S13216-20mm 120/5 72,6 18 740 2175 07/09
18 726DS
8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 S13216-20mm 120/5 72,6 18 750 2150 07/09
18 726DS
8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 S12125-15mm 120/5 72,6 23 740 2175 07/09
23 726DS
8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 S12125-15mm 120/5 72,6 23 750 2150 07/09
23 726DS
8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 S12124-10mm 120/5 72,6 28 740 2175 07/09
28 726DS
8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 S12124-10mm 120/5 72,6 28 750 2150 07/09
28 726DS
8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 S10206-5mm 120/5 72,6 33 740 2175 07/09
33 726DS
8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 S10206-5mm 120/5 72,6 33 750 2150 07/09
33 726DS
8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 ohne 120/5 72,6 38 740 2175 07/09
38 726
8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 ohne 120/5 72,6 38 750 2150 07/09
38 726
8,5x19 5 130 45 T960 8,5x19 PCD 130 ohne 130/5 71,6 45 388 1973 05/10
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I.1. Beschreibung der Sonderräder
Hersteller : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
CH-8260 Stein am Rhein
Handelsmarke : BARRACUDA (Karizzma)
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades : ca. 13,5 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 8,5x19 5+5 100 32 541:
: Außenseite : Innenseite
Radtyp : -- : T960 8,5x19
Radausführung : -- : T9608,5x19 100/112
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013
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Radgröße : -- : 8 1/2 J X 19 H2
Einpreßtiefe : -- : ET32
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 07.09
Gießereikennzeichnung : -- : BARRACUDA WHEELS
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : BARRA.-RACING WHEELS : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV AUSTRIA Nr.09-TAAP-1686/CIN vom 09.07.2009 und
Nr.09-TAAP-1686/E3/CIN vom 29.12.10 liegen vor.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013
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Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV ÖSTERREICH Reg. - Nr 20 102
62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 8 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 TOYOTA 8,5x19 5+5 100 32 541 32 19.02.2013 liegt bei
2 FUJI HEAVY IND.(J) 8,5x19 5+5 100 32 561 32 19.02.2013 liegt bei
69 TOYOTA 8,5x19 5+5 100 32 561 32 19.02.2013 liegt bei
3 AUDI 8,5x19 5+5 100 32 571 32 19.02.2013 liegt bei
5 SEAT 8,5x19 5+5 100 32 571 32 19.02.2013 liegt bei
6 SKODA 8,5x19 5+5 100 32 571 32 19.02.2013 liegt bei
4 VOLKSWAGEN 8,5x19 5+5 100 32 571 32 19.02.2013 liegt bei
66 GM DAEWOO (ROK) 8,5x19 5+5 105 40 566 40 19.02.2013 liegt bei
7 RENAULT 8,5x19 5+5 108 40 601 40 19.02.2013 liegt bei
8 FORD 8,5x19 5+5 108 40 634; 40 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 108 40 634
9 JAGUAR 8,5x19 5+5 108 40 634; 40 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 108 40 634
10 LAND ROVER (GB) 8,5x19 5+5 108 40 634; 40 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 108 40 634
11 VOLVO 8,5x19 5+5 108 40 634; 40 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 108 40 634
70 CITROEN 8,5x19 5+5 108 40 651DS 30 19.02.2013 liegt bei
71 PEUGEOT 8,5x19 5+5 108 40 651DS 30 19.02.2013 liegt bei
12 PEUGEOT 8,5x19 5+5 108 40 651 40 19.02.2013 liegt bei
13 FIAT 8,5x19 5+5 110 38 651 38 19.02.2013 liegt bei
14 OPEL, OPEL / VAUXHALL 8,5x19 5+5 110 38 651 38 19.02.2013 liegt bei
15 SAAB 8,5x19 5+5 110 38 651 38 19.02.2013 liegt bei
16 AUDI 8,5x19 5+5 112 32 571 32 19.02.2013 liegt bei
58 AUDI 8,5x19 5 112 35 571DS 35 19.02.2013 liegt bei
50 AUDI 8,5x19 5 112 40 571DS 40 19.02.2013 liegt bei
21 AUDI 8,5x19 5 112 45 571 45 19.02.2013 liegt bei
20 QUATTRO GmbH 8,5x19 5+5 112 32 571 32 19.02.2013 liegt bei
57 QUATTRO GmbH 8,5x19 5 112 35 571DS 35 19.02.2013 liegt bei
67 QUATTRO GmbH 8,5x19 5 112 45 571 45 19.02.2013 liegt bei
17 SEAT 8,5x19 5+5 112 32 571 32 19.02.2013 liegt bei
60 SEAT 8,5x19 5 112 35 571DS 35 19.02.2013 liegt bei
48 SEAT 8,5x19 5 112 40 571DS 40 19.02.2013 liegt bei
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013
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24 SEAT 8,5x19 5 112 45 571 45 19.02.2013 liegt bei
18 SKODA 8,5x19 5+5 112 32 571 32 19.02.2013 liegt bei
59 SKODA 8,5x19 5 112 35 571DS 35 19.02.2013 liegt bei
51 SKODA 8,5x19 5 112 40 571DS 40 19.02.2013 liegt bei
22 SKODA 8,5x19 5 112 45 571 45 19.02.2013 liegt bei
19 VOLKSWAGEN 8,5x19 5+5 112 32 571 32 19.02.2013 liegt bei
56 VOLKSWAGEN 8,5x19 5 112 35 571DS 35 19.02.2013 liegt bei
49 VOLKSWAGEN 8,5x19 5 112 40 571DS 40 19.02.2013 liegt bei
23 VOLKSWAGEN 8,5x19 5 112 45 571 45 19.02.2013 liegt bei
45 AUDI 8,5x19 5+5 112 27 666DS; 27 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 112 27 666DS;
8,5x19 5+5 112 27 666DS
25 AUDI 8,5x19 5+5 112 32 666; 32 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 112 32 666
62 AUDI 8,5x19 5 112 35 666DS; 35 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5 112 35 666DS;
8,5x19 5 112 35 666DS
52 AUDI 8,5x19 5 112 40 666DS; 40 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5 112 40 666DS
46 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 8,5x19 5+5 112 27 666DS; 27 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 112 27 666DS;
8,5x19 5+5 112 27 666DS
26 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 8,5x19 5+5 112 32 666; 32 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 112 32 666
61 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 8,5x19 5 112 35 666DS; 35 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5 112 35 666DS;
8,5x19 5 112 35 666DS
53 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 8,5x19 5 112 40 666DS; 40 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5 112 40 666DS
27 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 8,5x19 5 112 45 666; 8,5x19 45 19.02.2013 liegt bei
5 112 45 666
28 SUZUKI 8,5x19 5+5 114,3 40 601; 40 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 114,3 40 601
29 TOYOTA 8,5x19 5+5 114,3 40 601; 40 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 114,3 40 601
30 HONDA 8,5x19 5+5 114,3 40 641 40 19.02.2013 liegt bei
54 AUTOMOBILES DACIA S.A. 8,5x19 5+5 114,3 40 661; 40 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 114,3 40 661
31 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan 8,5x19 5+5 114,3 40 661; 40 19.02.2013 liegt bei
International S. A. 8,5x19 5+5 114,3 40 661
32 RENAULT 8,5x19 5+5 114,3 40 661; 40 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 114,3 40 661
33 CHRYSLER (USA) 8,5x19 5+5 114,3 40 671; 40 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 114,3 40 671
39 CITROEN 8,5x19 5+5 114,3 40 671; 40 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 114,3 40 671
34 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) 8,5x19 5+5 114,3 40 671; 40 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 114,3 40 671
38 KIA 8,5x19 5+5 114,3 40 671; 40 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 114,3 40 671
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013
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42 KIA MOTORS (SK) 8,5x19 5+5 114,3 40 671; 40 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 114,3 40 671
37 MAZDA 8,5x19 5+5 114,3 40 671; 40 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 114,3 40 671
36 MITSUBISHI 8,5x19 5+5 114,3 40 671; 40 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 114,3 40 671
35 PEUGEOT 8,5x19 5+5 114,3 40 671; 40 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 114,3 40 671
68 GM DAEWOO (ROK) 8,5x19 5+5 115 40 701 40 19.02.2013 liegt bei
43 OPEL / VAUXHALL 8,5x19 5+5 115 40 701 40 19.02.2013 liegt bei
55 BMW, BMW AG 8,5x19 5+5 120 18 726DS; 18 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 120 18 726DS
63 BMW, BMW AG 8,5x19 5+5 120 23 726DS; 23 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 120 23 726DS
64 BMW, BMW AG 8,5x19 5+5 120 28 726DS; 28 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 120 28 726DS
65 BMW, BMW AG 8,5x19 5+5 120 33 726DS; 33 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 120 33 726DS
40 BMW, BMW AG 8,5x19 5+5 120 38 726; 38 19.02.2013 liegt bei
8,5x19 5+5 120 38 726
47 PORSCHE 8,5x19 5 130 45 716 45 19.02.2013 liegt bei
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 19.02.2013
ENG
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013
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Seite: 1 von 1
Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
mit Änderung
Befestigung LG003_M14 04.04.2007
Befestigung LG003_M12 04.04.2007
Distanzscheibe DSAT.100.000.22463.A 03.05.2011
Distanzscheiben SYS 2.BAR.73 22.12.2009 02/01.03.2010
Fes.-keit Distanzscheiben Lab.ber.366-0690-98-MURD 17.03.2009
Prüfbericht 09-TAAP-1686/E3/CIN 29.12.2010
Prüfbericht 09-TAAP-1686/CIN 09.07.2009
Radbeschreibung T960 8,5x19 15.06.2009
Radzeichnung T960-LZ-328-1985 16.07.2009
Radzeichnung LK130/5-71,6 T960-LZ-328-1985 11.04.2011
Zentrierringe Alu TR.100.000.00xB-73,1xx 11.01.2010
Zentrierringe Alu TR.100.000.017B-74,1-72,6 11.01.2010
Zentrierringe PVC d73,1-xx 05.04.2007
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11
ANLAGE: 55 BMW, BMW AG Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013
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Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 18
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Distanzscheibe
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Distanzscheibe (kg) (mm) datum
8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 S13216-20mm 72,6 Aluminium 740 2175 07/09
18 726DS
8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 S13216-20mm 72,6 Aluminium 750 2150 07/09
18 726DS
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 390L; ZR; 392C; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 560L; 390X; Z89
Zubehör : Dist.S13-216-20mm + Schrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 6C; 701; 7L; K-N1; 5L; 5K
Zubehör : Dist.S13-216-20mm + Schrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 765
Zubehör : Dist.S13-216-20mm + Schrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : X-N1; X1; X1-N1; ZR; Z89; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L;
390X; 392C; 560L
140 Nm für Typ : GT; K-N1; X-N1; X3; 1K4; 3L; 5K; 5L; 6C; 765
Verkaufsbezeichnung: ActiveHybrid 5er, 7er, X6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
HY e1*2007/46*0323*.. 330 245/45R19 98 22P; 248; 52J Nur ActiveHybrid 7,
245/45R19 98 57E; 575 7L; nicht
255/40R19 96Y 21P; 245; 57E; 68G Hinterachslenkung;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 743; 744
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 225 225/40R19 93 22M; 22Q; 24C; 244; BMW 3er (F30) ab
247; 26B; 26N; 27B; 2012;
27F Ab
e1*2007/46*0314*05;
235/35R19 91 22L; 22Q; 24C; 244; Limousine; Stufenheck;
247; 26B; 26N; 27F Heckantrieb;
245/35R19 93 22L; 22Q; 24C; 24D; 10B; 11G; 11H; 11K;
26B; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 71K; 723;
255/35R19 92 22L; 22Q; 24D; 27B; 73C; 74A; 743
27F; 57F; 575
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11
ANLAGE: 55 BMW, BMW AG Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/35R19 88Y 21P; 24C; 57E; 670; Nur bis
673 e1*2001/116*0308*08;
235/35R19 87Y 21B; 24C; 57E; 676; Limousine;
68X Heckantrieb;
235/35R19 91 21B; 22I; 24C; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 743
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 225 225/35R19 88Y 21B; 24J; 57E; 670; Nur bis
390L e1*2001/116*0308*.. 673 e1*2007/46*0314*04;
235/35R19 87Y 21B; 24C; 57E; 676; Facelift ab September
68X 2008; Ab
235/35R19 91 21B; 22B; 24C; 24D e1*2001/116*0308*09;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 743
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 235/35R19 91 21B; 22B; 24C; 24D Nur bis
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 85 - 225 225/35R19 88Y 21B; 24J; 57E; 670; e1*2007/46*0315*05;
390L e1*2001/116*0308*.. 673 Facelift ab September
235/35R19 87Y 21B; 24C; 57E; 676; 2008; Nur bis
68X e24*2007/46*0022*02;
235/35R19 91Y 21B; 22B; 24C; 24D Ab
e1*2001/116*0308*09;
Touring; Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 743
390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 225 225/35R19 88Y 21P; 24C; 57E; 670; Nur bis
673 e1*2001/116*0308*08;
235/35R19 87Y 21B; 24C; 57E; 676; Touring; Heckantrieb;
68X 10B; 11G; 11H; 11K;
235/35R19 91Y 21B; 22I; 24C; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 743
3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 240 225/35R19 88 21B; 241; 246; 5FE; Nur bis
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 57E; 575 e1*2007/46*0314*04;
3L e1*2007/46*0314*.. 235/35R19 91 21B; 22B; 241; 244; Nur bis
390X e1*2001/116*0344*.. 246; 260; 5FE e1*2007/46*0315*05;
255/30R19 91 22B; 244; 270; 5FE; Nur bis
57F; 575 e24*2007/46*0022*02;
Ab
e1*2001/116*0344*06;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 743
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 200 235/35R19 91 21B; 22I; 24C; 24M Coupe; Allradantrieb;
390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 225 225/35R19 88 AFQ; 21P; 24C; 57E 10B; 11G; 11H; 11K;
235/35R19 91 21B; 24C; 57E; 990 12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 743
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11
ANLAGE: 55 BMW, BMW AG Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 190 225/35R19 88 21P; 24C; 57E; 575 Nur bis
235/35R19 91 21B; 22I; 24C; 24M e1*2001/116*0344*05;
155 - 225 225/35R19 88Y 21P; 24C; 57E; 575 Touring; Limousine;
235/35R19 87Y 21B; 24C; 5ET; 57E; Allradantrieb;
990 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 743
3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 235/35R19 91 21B; 22I; 24C; 24M Coupe; Heckantrieb;
392C e1*2001/116*0346*.. 90 - 225 225/35R19 88W 21P; 24C; 57E; 575; 10B; 11G; 11H; 11K;
670; 673 12A; 51A; 71K; 723;
235/35R19 87Y 21B; 24C; 57E; 671; 729; 73C; 74A; 743
676; 68X
3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 200 235/35R19 91 21B; 22I; 24C; 24M Cabrio; Heckantrieb;
392C e1*2001/116*0346*.. 105 - 225 225/35R19 88 21P; 24C; 57E; 575; 10B; 11G; 11H; 11K;
670; 673 12A; 51A; 71K; 723;
235/35R19 87 21B; 24C; 57E; 671; 729; 73C; 74A; 743
676; 68X
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
560L e1*2001/116*0230*.. 110 - 270 235/35R19 91 57E; 68X; 976 Touring;
245/35R19 93Y 5HA 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
743; 744; 76A
560L e1*2001/116*0230*.. 110 - 270 235/35R19 91 57E; 68X; 976 Limousine;
245/35R19 51G; 57E; 572; 68R; 10B; 11G; 11H; 11K;
976 12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
743; 744; 76A
Verkaufsbezeichnung: BMW 7ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
765 e1*2001/116*0172*.., 150 - 327 245/45R19 51G; 57E; 574 10B; 11G; 11H; 11K;
e1*98/14*0172*.. 255/40R19 96Y 57E; 68G; 68Y 12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 743;
76A; 97G
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 100 - 190 225/40R19 89W 21B; 241; 57E; 575 Nur BMW X1;
235/35R19 91W 21B; 22B; 241; 244; Allradantrieb;
246; 51J Heckantrieb;
245/35R19 93 21B; 22B; 241; 244; 10B; 11G; 11H; 11K;
246 12A; 51A; 573; 71K;
255/35R19 92W 22B; 244; 57F; 575 723; 729; 73C; 74A;
743; 744
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11
ANLAGE: 55 BMW, BMW AG Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013
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Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1 e1*2007/46*0275*.. 100 - 190 225/40R19 89W 21B; 241; 57E; 575 Nur BMW X1;
235/35R19 91W 21B; 22B; 241; 244; Allradantrieb;
246; 51J Heckantrieb;
245/35R19 93 21B; 22B; 241; 244; 10B; 11G; 11H; 11K;
246 12A; 51A; 573; 71K;
255/35R19 92W 22B; 244; 57F; 575 723; 729; 73C; 74A;
743; 744
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 120 - 230 245/45R19 98 22I; 24C; 244; 247 Nur BMW X3;
255/40R19 96 22I; 24C; 244; 247 Allradantrieb;
255/45R19 100 21P; 22B; 24C; 244; 10B; 11G; 11H; 11K;
247 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 743
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 190 225/40R19 89W 21B; 241; 57E; 575 Nur BMW X1;
235/35R19 91W 21B; 22B; 241; 244; Allradantrieb;
246; 51J Heckantrieb;
245/35R19 93 21B; 22B; 241; 244; 10B; 11G; 11H; 11K;
246 12A; 51A; 573; 71K;
255/35R19 92W 22B; 244; 57F; 575 723; 729; 73C; 74A;
743; 744
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X3 e1*2007/46*0512*.. 120 - 230 245/45R19 98 22I; 24C; 244; 247 Nur BMW X3;
255/40R19 96 22I; 24C; 244; 247 Allradantrieb;
255/45R19 100 21P; 22B; 24C; 244; 10B; 11G; 11H; 11K;
247 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 743
Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZR e1*2007/46*0373*.. 120 - 225 235/35R19 91 21J; 22B; 22H; 24C; Cabrio; Heckantrieb;
Z89 e1*2001/116*0499*.. 244 10B; 11G; 11H; 11K;
120 - 250 235/35R19 91 21J; 24C; 57E; 676; 12A; 51A; 71K; 723;
68X 729; 73C; 74A; 743;
255/30R19 91 22B; 22F; 244; 247; 97K
57F; 673
150 - 250 225/35R19 88 21J; 241; 246; 57E;
670; 673
235/35R19 87 21J; 24C; 57E; 676;
68X
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11
ANLAGE: 55 BMW, BMW AG Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013
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Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K4 e1*2007/46*0283*.. 85 - 125 225/35R19 88 22L; 24C; 24D; 26B; BMW 1er (F20 2011);
26J; 27F Ab
e1*2007/46*0283*04;
85 - 135 225/35R19 88W 22L; 24C; 24D; 26B; Limousine;
26J; 27F Heckantrieb;
235/35R19 91 22L; 24C; 24D; 26B; 10B; 11G; 11H; 11K;
26J; 27F; 54A 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 743
Verkaufsbezeichnung: 5er Gran Turismo Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GT e1*2007/46*0215*.. 155 - 300 245/45R19 21P; 245; 248; 51G; Nur BMW 5er Gran
52J Turismo; Limousine;
245/45R19 98 21P; 245; 57E; 575 Heckantrieb; nicht
255/40R19 100 21P; 24J; 248; 260 Hinterachslenkung;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 743;
744; 75I; 765
Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5K e1*2007/46*0455*.. 120 - 300 245/35R19 93 21B; 241; 246; 51J; Nur BMW 5er Touring;
57E; 572; 67C Heckantrieb;
245/40R19 98 21B; 241; 246; 248; 10B; 11G; 11H; 11K;
270; 51J 12A; 51A; 71K; 723;
255/35R19 96 21B; 24M; 241; 246; 729; 73C; 74A; 743;
260; 271; 51J 75I; 765
255/40R19 96 21B; 24M; 241; 246;
260; 271; 51J
5K e1*2007/46*0455*.. 155 - 230 245/40R19 98 21B; 241; 246; 248; Nur BMW 5er Touring;
270; 51J Allradantrieb;
255/35R19 96 21B; 24M; 241; 246; 10B; 11G; 11H; 11K;
260; 271; 51J 12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 743;
75I; 765
5L e1*2007/46*0363*.. 155 - 300 245/40R19 94Y 21B; 241; 246; 248; Stufenheck;
270 Allradantrieb;
255/35R19 96Y 21B; 24M; 241; 246; 10B; 11G; 11H; 11K;
260; 271 12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 743;
765
5L e1*2007/46*0363*.. 120 - 300 245/35R19 93Y 21B; 241; 246; 248; Stufenheck;
270; 51J Heckantrieb;
245/40R19 94Y 21B; 241; 246; 248; 10B; 11G; 11H; 11K;
270; 51J 12A; 51A; 71K; 723;
255/35R19 96Y 21B; 24M; 241; 246; 729; 73C; 74A; 743;
260; 271; 51J 765
255/40R19 96Y 21B; 24M; 241; 246;
260; 271; 51J
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11
ANLAGE: 55 BMW, BMW AG Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013
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Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 155 - 300 245/45R19 21P; 245; 248; 51G; Nur BMW 5er Gran
52J Turismo; Limousine;
245/45R19 98 21P; 245; 57E; 575 Heckantrieb; nicht
255/40R19 100 21P; 24J; 248; 260 Hinterachslenkung;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 743;
744; 75I; 765
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 155 - 230 245/40R19 98 21B; 241; 246; 248; Nur BMW 5er Touring;
270; 51J Allradantrieb;
255/35R19 96 21B; 24M; 241; 246; 10B; 11G; 11H; 11K;
260; 271; 51J 12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 743;
75I; 765
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 300 245/35R19 93 21B; 241; 246; 51J; Nur BMW 5er Touring;
57E; 572; 67C Heckantrieb;
245/40R19 98 21B; 241; 246; 248; 10B; 11G; 11H; 11K;
270; 51J 12A; 51A; 71K; 723;
255/35R19 96 21B; 24M; 241; 246; 729; 73C; 74A; 743;
260; 271; 51J 75I; 765
255/40R19 96 21B; 24M; 241; 246;
260; 271; 51J
Verkaufsbezeichnung: 6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 300 235/40R19 92 24J; 26N; 26P; 57E; Nicht Lim (Gran Coupe
67H 4-türig); Cabrio;
245/35R19 93 24J; 26B; 26N; 57E; Coupe; Allradantrieb;
572 Heckantrieb;
245/40R19 94 24J; 248; 26B; 26N; 10B; 11G; 11H; 11K;
27H; 27I 12A; 51A; 573; 71K;
255/35R19 96 24J; 248; 26B; 26N; 723; 729; 73C; 74A;
27B; 27H 743
255/40R19 96 24J; 248; 26B; 26N;
27B; 27H
Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 300 245/45R19 98 22P; 248 Nicht
701 e1*2001/116*0490*.. 255/40R19 96Y 21P; 22H; 22P; 245; beschussgeschütztes
248 Fz.; nicht
Hinterachslenkung;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 743; 744;
75I
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11
ANLAGE: 55 BMW, BMW AG Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11
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22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 285/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
574) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
676) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11
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67C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 295/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68Y) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R19
Hinterachse: 295/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
743) Radausführungen mit Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn für die im Gutachten unter
Gliederungspunkt "0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Distanzscheiben ein eigenes
Gutachten vorliegt.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Hinterachse.
976) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Vorderachse zulässig.
Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
Sonderrades der Vorderachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Hinterachse und muß die
Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse größer/gleich der des Sonderrades der Hinterachse sein.
Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreiten-Differenz zwischen der
Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11
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97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
Hinterachse.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
990) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
AFQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11
ANLAGE: 55 BMW, BMW AG Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1K4
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*..
Handelsbez.: 1ER REIHE
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 190 y = 220 VA
26P x = 140 y = 170 VA
27B x = 220 y = 270 HA
27I x = 170 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 190 y = 220 8 VA
27F x = 220 y = 270 30 HA
27H x = 220 y = 270 8 HA
26J x = 190 y = 220 25 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11
ANLAGE: 55 BMW, BMW AG Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0314*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n): Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 225 y = 320 23 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11
ANLAGE: 55 BMW, BMW AG Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 6C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0562*..
Handelsbez.: 6ER REIHE
Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 300 y = 450 VA
26B x = 350 y = 500 VA
27I x = 250 y = 280 HA
27B x = 300 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 500 8 VA
26J x = 350 y = 500 16 VA
27H x = 300 y = 330 8 HA
27F x = 300 y = 330 28 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11
ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad Typ: T960 8,5x19
des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein
Datum: 19.02.2013
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
P.2
B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4
/- T -
J 4 18 - 19 -
E 3 20 - G -
D.1 - 12 - 13 - Q -
V.7 - F.1 - F.2 -
- 7.1 - 7.2 - 7.3 -
D.2
- 8.1 - 8.2 - 8.3 -
- U.1 - U.2 - U.3 -
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
2 - 15.1 -
15.2 -
5
15.3 -
V.9 - R - 11 -
14 K -
P.3 - 6 - 17 - 16 -
10 - 14.1 P.1 - 21 -
-
-
22 -
-
-