TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 13-TAAP-0163 AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien Räder- und Reifenprüfung Seite: 1 von 8 TEIL EGUTACHTEN TGA-Art: 13.1 366-0309-09-WIRD-TG/N11 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein Art: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Typ: T960 8,5x19 Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau bestätigen zu lassen. Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: T960 8,5x19 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 Weitere Hinweise Die LM-Sonderräder können auch mit T960 8,5J19H2 gekennzeichnet sein. Der Radtyp wird auch mit T960 in Verbindung mit der Radgröße 8,5x19 gekennzeichnet. Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp T960 9,5x19 oder T960 11x19 zu verwenden. Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung: Sonderradausführung mit Distanzscheibe ergibt Einpresstiefe 8,5x19 5+5 112 27 666DS S2022-5mm 27mm 8,5x19 5 112 40 571DS S22028-5mm 40 mm 8,5x19 5 112 40 666DS S22022-5mm 40 mm 8,5x19 5 112 35 571DS S22029-10mm 35 mm 8,5x19 5 112 35 666DS S22023-10mm 35 mm 8,5x19 5+5 120 33 726DS S10206-5mm 33 mm 8,5x19 5+5 120 28 726DS S12124-10mm 28 mm 8,5x19 5+5 120 23 726DS S12125-15mm 23 mm 8,5x19 5+5 120 18 726DS S13216-20mm 18 mm 8,5x19 5+5 108 40 651DS S22463-10mm 30 mm Das Basisrad der Radausführung 8,5x19 5+5 112 32 666 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheiben ist mit ET32 gekennzeichnet. Das Basisrad der Radausführung 8,5x19 5 112 45 571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheiben ist mit ET45 gekennzeichnet. Das Basisrad der Radausführung 8,5x19 5 112 45 666 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheiben ist mit ET45. Das Basisrad der Radausführung 8,5x19 5+5 120 38 726 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheiben ist mit ET38 gekennzeichnet. Die Ausführungsvariante 8,5x19 5+5 120 18 726DS, darf nur mit der Distanzscheibe S13216-20mm und den beigepackten Schrauben verwendet werden. Die Radausführung 8,5x19 5+5 108 40 651DS kommt neu hinzu und darf nur mit den mitgelieferten Distanzscheiben und den beigepackten Schrauben verwendet werden. Das Sonderrad ist mit ET40 gekennzeichnet. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig kreis loch preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Z-Ring / D-Scheibe -zahl (mm) (kg) (mm) Datum 8,5x19 5+5 100 T9608,5x19 100/112 Ø73.1 Ø54.1 100/5 54,1 32 750 2150 07/09 32 541 8,5x19 5+5 100 T9608,5x19 100/112 Ø73.1 Ø56.1 100/5 56,1 32 750 2150 07/09 32 561 8,5x19 5+5 100 T9608,5x19 100/112 Ø73.1 Ø57.1 100/5 57,1 32 750 2150 07/09 32 571 8,5x19 5+5 105 T9608,5x19 105/115 Ø73.1 Ø56.6 105/5 56,6 40 750 2150 07/09 40 566 8,5x19 5+5 108 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø60.1 108/5 60,1 40 750 2150 07/09 40 601 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: T960 8,5x19 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 8,5x19 5+5 108 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 715 2260 07/09 40 634 8,5x19 5+5 108 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 750 2150 07/09 40 634 8,5x19 5+5 108 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø65.1 108/5 65,1 40 750 2150 07/09 40 651 8,5x19 5+5 108 T9608,5x19 108/114 S22463-10mm 108/5 65,1 30 750 2150 07/09 40 651DS 8,5x19 5+5 110 T9608,5x19 110/120 Ø72.6 Ø65.1 110/5 65,1 38 750 2150 07/09 38 651 8,5x19 5 112 35 T960 8,5x19 PCD112 S22029-10mm 112/5 57,1 35 750 2150 07/09 571DS 8,5x19 5 112 40 T960 8,5x19 PCD112 S22028-5mm 112/5 57,1 40 750 2150 07/09 571DS 8,5x19 5 112 45 T960 8,5x19 PCD112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 45 750 2150 07/09 571 8,5x19 5+5 112 T9608,5x19 100/112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 32 750 2150 07/09 32 571 8,5x19 5 112 35 T960 8,5x19 PCD112 S22023-10mm 112/5 66,6 35 715 2260 07/09 666DS 8,5x19 5 112 35 T960 8,5x19 PCD112 S22023-10mm 112/5 66,6 35 735 2193 07/09 666DS 8,5x19 5 112 35 T960 8,5x19 PCD112 S22023-10mm 112/5 66,6 35 750 2150 07/09 666DS 8,5x19 5 112 40 T960 8,5x19 PCD112 S22022-5mm 112/5 66,6 40 715 2260 07/09 666DS 8,5x19 5 112 40 T960 8,5x19 PCD112 S22022-5mm 112/5 66,6 40 750 2150 07/09 666DS 8,5x19 5 112 45 T960 8,5x19 PCD112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 735 2193 07/09 666 8,5x19 5 112 45 T960 8,5x19 PCD112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 750 2150 07/09 666 8,5x19 5+5 112 T9608,5x19 100/112 S22022-5mm 112/5 66,6 27 715 2260 07/09 27 666DS 8,5x19 5+5 112 T9608,5x19 100/112 S22022-5mm 112/5 66,6 27 725 2230 07/09 27 666DS 8,5x19 5+5 112 T9608,5x19 100/112 S22022-5mm 112/5 66,6 27 750 2150 07/09 27 666DS 8,5x19 5+5 112 T9608,5x19 100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 715 2260 07/09 32 666 8,5x19 5+5 112 T9608,5x19 100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 750 2150 07/09 32 666 8,5x19 5+5 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 740 2175 07/09 114,3 40 601 8,5x19 5+5 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 750 2150 07/09 114,3 40 601 8,5x19 5+5 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 750 2150 07/09 114,3 40 641 8,5x19 5+5 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 695 2327 07/09 114,3 40 661 8,5x19 5+5 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 750 2150 07/09 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: T960 8,5x19 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 114,3 40 661 8,5x19 5+5 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 715 2254 07/09 114,3 40 671 8,5x19 5+5 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 750 2150 07/09 114,3 40 671 8,5x19 5+5 115 T9608,5x19 105/115 Ø73.1 Ø70.1 115/5 70,1 40 750 2150 07/09 40 701 8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 S13216-20mm 120/5 72,6 18 740 2175 07/09 18 726DS 8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 S13216-20mm 120/5 72,6 18 750 2150 07/09 18 726DS 8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 S12125-15mm 120/5 72,6 23 740 2175 07/09 23 726DS 8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 S12125-15mm 120/5 72,6 23 750 2150 07/09 23 726DS 8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 S12124-10mm 120/5 72,6 28 740 2175 07/09 28 726DS 8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 S12124-10mm 120/5 72,6 28 750 2150 07/09 28 726DS 8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 S10206-5mm 120/5 72,6 33 740 2175 07/09 33 726DS 8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 S10206-5mm 120/5 72,6 33 750 2150 07/09 33 726DS 8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 ohne 120/5 72,6 38 740 2175 07/09 38 726 8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 ohne 120/5 72,6 38 750 2150 07/09 38 726 8,5x19 5 130 45 T960 8,5x19 PCD 130 ohne 130/5 71,6 45 388 1973 05/10 716 I.1. Beschreibung der Sonderräder Hersteller : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein Handelsmarke : BARRACUDA (Karizzma) Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Einbrennlack wahlweise Verchromung Masse des Rades : ca. 13,5 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 8,5x19 5+5 100 32 541: : Außenseite : Innenseite Radtyp : -- : T960 8,5x19 Radausführung : -- : T9608,5x19 100/112 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: T960 8,5x19 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 Radgröße : -- : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe : -- : ET32 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr z.B. 07.09 Gießereikennzeichnung : -- : BARRACUDA WHEELS Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Weitere Kennzeichnung : BARRA.-RACING WHEELS : -- Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV AUSTRIA Nr.09-TAAP-1686/CIN vom 09.07.2009 und Nr.09-TAAP-1686/E3/CIN vom 29.12.10 liegen vor. III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: T960 8,5x19 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV ÖSTERREICH Reg. - Nr 20 102 62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 8 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise 1 TOYOTA 8,5x19 5+5 100 32 541 32 19.02.2013 liegt bei 2 FUJI HEAVY IND.(J) 8,5x19 5+5 100 32 561 32 19.02.2013 liegt bei 69 TOYOTA 8,5x19 5+5 100 32 561 32 19.02.2013 liegt bei 3 AUDI 8,5x19 5+5 100 32 571 32 19.02.2013 liegt bei 5 SEAT 8,5x19 5+5 100 32 571 32 19.02.2013 liegt bei 6 SKODA 8,5x19 5+5 100 32 571 32 19.02.2013 liegt bei 4 VOLKSWAGEN 8,5x19 5+5 100 32 571 32 19.02.2013 liegt bei 66 GM DAEWOO (ROK) 8,5x19 5+5 105 40 566 40 19.02.2013 liegt bei 7 RENAULT 8,5x19 5+5 108 40 601 40 19.02.2013 liegt bei 8 FORD 8,5x19 5+5 108 40 634; 40 19.02.2013 liegt bei 8,5x19 5+5 108 40 634 9 JAGUAR 8,5x19 5+5 108 40 634; 40 19.02.2013 liegt bei 8,5x19 5+5 108 40 634 10 LAND ROVER (GB) 8,5x19 5+5 108 40 634; 40 19.02.2013 liegt bei 8,5x19 5+5 108 40 634 11 VOLVO 8,5x19 5+5 108 40 634; 40 19.02.2013 liegt bei 8,5x19 5+5 108 40 634 70 CITROEN 8,5x19 5+5 108 40 651DS 30 19.02.2013 liegt bei 71 PEUGEOT 8,5x19 5+5 108 40 651DS 30 19.02.2013 liegt bei 12 PEUGEOT 8,5x19 5+5 108 40 651 40 19.02.2013 liegt bei 13 FIAT 8,5x19 5+5 110 38 651 38 19.02.2013 liegt bei 14 OPEL, OPEL / VAUXHALL 8,5x19 5+5 110 38 651 38 19.02.2013 liegt bei 15 SAAB 8,5x19 5+5 110 38 651 38 19.02.2013 liegt bei 16 AUDI 8,5x19 5+5 112 32 571 32 19.02.2013 liegt bei 58 AUDI 8,5x19 5 112 35 571DS 35 19.02.2013 liegt bei 50 AUDI 8,5x19 5 112 40 571DS 40 19.02.2013 liegt bei 21 AUDI 8,5x19 5 112 45 571 45 19.02.2013 liegt bei 20 QUATTRO GmbH 8,5x19 5+5 112 32 571 32 19.02.2013 liegt bei 57 QUATTRO GmbH 8,5x19 5 112 35 571DS 35 19.02.2013 liegt bei 67 QUATTRO GmbH 8,5x19 5 112 45 571 45 19.02.2013 liegt bei 17 SEAT 8,5x19 5+5 112 32 571 32 19.02.2013 liegt bei 60 SEAT 8,5x19 5 112 35 571DS 35 19.02.2013 liegt bei 48 SEAT 8,5x19 5 112 40 571DS 40 19.02.2013 liegt bei Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: T960 8,5x19 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 24 SEAT 8,5x19 5 112 45 571 45 19.02.2013 liegt bei 18 SKODA 8,5x19 5+5 112 32 571 32 19.02.2013 liegt bei 59 SKODA 8,5x19 5 112 35 571DS 35 19.02.2013 liegt bei 51 SKODA 8,5x19 5 112 40 571DS 40 19.02.2013 liegt bei 22 SKODA 8,5x19 5 112 45 571 45 19.02.2013 liegt bei 19 VOLKSWAGEN 8,5x19 5+5 112 32 571 32 19.02.2013 liegt bei 56 VOLKSWAGEN 8,5x19 5 112 35 571DS 35 19.02.2013 liegt bei 49 VOLKSWAGEN 8,5x19 5 112 40 571DS 40 19.02.2013 liegt bei 23 VOLKSWAGEN 8,5x19 5 112 45 571 45 19.02.2013 liegt bei 45 AUDI 8,5x19 5+5 112 27 666DS; 27 19.02.2013 liegt bei 8,5x19 5+5 112 27 666DS; 8,5x19 5+5 112 27 666DS 25 AUDI 8,5x19 5+5 112 32 666; 32 19.02.2013 liegt bei 8,5x19 5+5 112 32 666 62 AUDI 8,5x19 5 112 35 666DS; 35 19.02.2013 liegt bei 8,5x19 5 112 35 666DS; 8,5x19 5 112 35 666DS 52 AUDI 8,5x19 5 112 40 666DS; 40 19.02.2013 liegt bei 8,5x19 5 112 40 666DS 46 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 8,5x19 5+5 112 27 666DS; 27 19.02.2013 liegt bei 8,5x19 5+5 112 27 666DS; 8,5x19 5+5 112 27 666DS 26 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 8,5x19 5+5 112 32 666; 32 19.02.2013 liegt bei 8,5x19 5+5 112 32 666 61 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 8,5x19 5 112 35 666DS; 35 19.02.2013 liegt bei 8,5x19 5 112 35 666DS; 8,5x19 5 112 35 666DS 53 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 8,5x19 5 112 40 666DS; 40 19.02.2013 liegt bei 8,5x19 5 112 40 666DS 27 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 8,5x19 5 112 45 666; 8,5x19 45 19.02.2013 liegt bei 5 112 45 666 28 SUZUKI 8,5x19 5+5 114,3 40 601; 40 19.02.2013 liegt bei 8,5x19 5+5 114,3 40 601 29 TOYOTA 8,5x19 5+5 114,3 40 601; 40 19.02.2013 liegt bei 8,5x19 5+5 114,3 40 601 30 HONDA 8,5x19 5+5 114,3 40 641 40 19.02.2013 liegt bei 54 AUTOMOBILES DACIA S.A. 8,5x19 5+5 114,3 40 661; 40 19.02.2013 liegt bei 8,5x19 5+5 114,3 40 661 31 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan 8,5x19 5+5 114,3 40 661; 40 19.02.2013 liegt bei International S. A. 8,5x19 5+5 114,3 40 661 32 RENAULT 8,5x19 5+5 114,3 40 661; 40 19.02.2013 liegt bei 8,5x19 5+5 114,3 40 661 33 CHRYSLER (USA) 8,5x19 5+5 114,3 40 671; 40 19.02.2013 liegt bei 8,5x19 5+5 114,3 40 671 39 CITROEN 8,5x19 5+5 114,3 40 671; 40 19.02.2013 liegt bei 8,5x19 5+5 114,3 40 671 34 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) 8,5x19 5+5 114,3 40 671; 40 19.02.2013 liegt bei 8,5x19 5+5 114,3 40 671 38 KIA 8,5x19 5+5 114,3 40 671; 40 19.02.2013 liegt bei 8,5x19 5+5 114,3 40 671 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: T960 8,5x19 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 42 KIA MOTORS (SK) 8,5x19 5+5 114,3 40 671; 40 19.02.2013 liegt bei 8,5x19 5+5 114,3 40 671 37 MAZDA 8,5x19 5+5 114,3 40 671; 40 19.02.2013 liegt bei 8,5x19 5+5 114,3 40 671 36 MITSUBISHI 8,5x19 5+5 114,3 40 671; 40 19.02.2013 liegt bei 8,5x19 5+5 114,3 40 671 35 PEUGEOT 8,5x19 5+5 114,3 40 671; 40 19.02.2013 liegt bei 8,5x19 5+5 114,3 40 671 68 GM DAEWOO (ROK) 8,5x19 5+5 115 40 701 40 19.02.2013 liegt bei 43 OPEL / VAUXHALL 8,5x19 5+5 115 40 701 40 19.02.2013 liegt bei 55 BMW, BMW AG 8,5x19 5+5 120 18 726DS; 18 19.02.2013 liegt bei 8,5x19 5+5 120 18 726DS 63 BMW, BMW AG 8,5x19 5+5 120 23 726DS; 23 19.02.2013 liegt bei 8,5x19 5+5 120 23 726DS 64 BMW, BMW AG 8,5x19 5+5 120 28 726DS; 28 19.02.2013 liegt bei 8,5x19 5+5 120 28 726DS 65 BMW, BMW AG 8,5x19 5+5 120 33 726DS; 33 19.02.2013 liegt bei 8,5x19 5+5 120 33 726DS 40 BMW, BMW AG 8,5x19 5+5 120 38 726; 38 19.02.2013 liegt bei 8,5x19 5+5 120 38 726 47 PORSCHE 8,5x19 5 130 45 716 45 19.02.2013 liegt bei V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Cinibulk Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 19.02.2013 ENG Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11 ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: T960 8,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen: Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum mit Änderung Befestigung LG003_M14 04.04.2007 Befestigung LG003_M12 04.04.2007 Distanzscheibe DSAT.100.000.22463.A 03.05.2011 Distanzscheiben SYS 2.BAR.73 22.12.2009 02/01.03.2010 Fes.-keit Distanzscheiben Lab.ber.366-0690-98-MURD 17.03.2009 Prüfbericht 09-TAAP-1686/E3/CIN 29.12.2010 Prüfbericht 09-TAAP-1686/CIN 09.07.2009 Radbeschreibung T960 8,5x19 15.06.2009 Radzeichnung T960-LZ-328-1985 16.07.2009 Radzeichnung LK130/5-71,6 T960-LZ-328-1985 11.04.2011 Zentrierringe Alu TR.100.000.00xB-73,1xx 11.01.2010 Zentrierringe Alu TR.100.000.017B-74,1-72,6 11.01.2010 Zentrierringe PVC d73,1-xx 05.04.2007 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: T960 8,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11 ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: T960 8,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr. 26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11 ANLAGE: 2 FUJI HEAVY Radtyp: T960 8,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 8 Fahrzeughersteller : FUJI HEAVY IND.(J) Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 32 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 8,5x19 5+5 100 T9608,5x19 100/112 Ø73.1 Ø56.1 56,1 Aluminium 750 2150 07/09 32 561 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FUJI HEAVY IND.(J) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 98 Nm für Typ : SH; SHS 100 Nm für Typ : G3; G4 120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; ZC Verkaufsbezeichnung: FORESTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SH e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 225/40R19 93 22B; 24C; 24M Kombi; Allradantrieb; SHS e1*2001/116*0485*.. 235/40R19 92 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 235/45R19 95 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 723; 245/35R19 93 22B; 24C; 24D 725; 73C; 74A; 74P 245/40R19 94 22B; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: IMPREZA, SUBARU XV Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G4 e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 225/40R19 89 24J; 24M; 26P; 27B Subaru XV; 225/45R19 92 24J; 24M; 26P; 27B Allradantrieb; 235/40R19 92 24C; 24M; 26B; 27B; 10B; 11G; 11H; 11K; 27H 12A; 51A; 573; 71K; 245/35R19 89 24C; 24D; 26B; 26N; 723; 725; 729; 73C; 27B; 27H 74A; 74P 245/40R19 94 24C; 24D; 26B; 26N; 27B; 27H Verkaufsbezeichnung: LEGACY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BM/BR e1*2007/46*0079*.. 110 - 191 235/40R19 92 22B; 248 Nur Outback; Kombi; BM/BRS e13*2007/46*1074*.. 235/45R19 95 22B; 248 Allradantrieb; 245/40R19 94 22B; 24J; 248 10B; 11G; 11H; 11K; 245/45R19 98 22B; 24J; 248 12A; 51A; 573; 71K; 255/35R19 92 21P; 22B; 24J; 248 723; 725; 729; 73C; 255/40R19 96 21P; 22B; 24J; 248 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11 ANLAGE: 2 FUJI HEAVY Radtyp: T960 8,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 Verkaufsbezeichnung: SUBARU IMPREZA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3 e1*2001/116*0438*.. 79 - 110 215/35R19 85 21P; 22B; 24C; 24M; Schrägheck; 5EG Allradantrieb; 79 - 169 225/35R19 88 21B; 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 235/35R19 87 21B; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K; 723; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUBARU Z (BRZ) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZC e13*2007/46*1281*.. 147 215/35R19 85 22L; 24J; 248; 26B; Coupe; Heckantrieb; 26N; 27I 10B; 11G; 11H; 11K; 225/35R19 84W 22L; 241; 246; 248; 12A; 51A; 71K; 723; 26B; 26N; 27I 725; 729; 73C; 74A; 245/30R19 89 22L; 24C; 244; 247; 74P 26B; 26J; 27B; 27H; 678 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11 ANLAGE: 2 FUJI HEAVY Radtyp: T960 8,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11 ANLAGE: 2 FUJI HEAVY Radtyp: T960 8,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 678) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/35R19 Hinterachse: 245/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Empfehlung: Am Fahrzeug sollen nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie verwendet werden.. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11 ANLAGE: 2 FUJI HEAVY Radtyp: T960 8,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11 ANLAGE: 2 FUJI HEAVY Radtyp: T960 8,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FUJI HEAVY Fahrzeugtyp: G4 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0597*.. Handelsbez.: IMPREZA, SUBARU XV Variante(n): Allradantrieb, Subaru XV Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 280 VA 26P x = 240 y = 230 VA 27B x = 290 y = 430 HA 27I x = 240 y = 380 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 290 y = 280 5 VA 27H x = 290 y = 430 8 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11 ANLAGE: 2 FUJI HEAVY Radtyp: T960 8,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 Fahrzeug: Hersteller: FUJI HEAVY Fahrzeugtyp: ZC Genehm.Nr.: e13*2007/46*1281*.. Handelsbez.: SUBARU Z (BRZ) Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 395 VA 26P x = 270 y = 345 VA 27B x = 360 y = 355 HA 27I x = 310 y = 305 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 395 10 VA 26N x = 320 y = 395 8 VA 27H x = 360 y = 355 3 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11 ANLAGE: 2 FUJI HEAVY Radtyp: T960 8,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: ZN Genehm.Nr.: e13*2007/46*1287*.. Handelsbez.: TOYOTA Z (GT86) Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 395 VA 26P x = 270 y = 345 VA 27B x = 360 y = 355 HA 27I x = 310 y = 305 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 395 10 VA 26N x = 320 y = 395 8 VA 27H x = 360 y = 355 3 HA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N11 ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: T960 8,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 19.02.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: T960 8,5x19 des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein Datum: 19.02.2013 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen / Hinweise / Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing. Fahrzeugbeschreibung P.2 B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4 /- T - J 4 18 - 19 - E 3 20 - G - D.1 - 12 - 13 - Q - V.7 - F.1 - F.2 - - 7.1 - 7.2 - 7.3 - D.2 - 8.1 - 8.2 - 8.3 - - U.1 - U.2 - U.3 - D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 - 2 - 15.1 - 15.2 - 5 15.3 - V.9 - R - 11 - 14 K - P.3 - 6 - 17 - 16 - 10 - 14.1 P.1 - 21 - - - 22 - - -