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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            2020-IR-AT-AU-RR-EX-0-001529
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                       Seite: 1 von 9


                                        TEILEGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                      366-0309-09-WIRD-TG/N24

Hersteller:                             JMS-Fahrzeugteile GmbH

                                        D-72141 Walddorfhäslach
Art:                                    Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2
Typ:                                    T960 8,5x19
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N24

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                             Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 16.12.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 2 von 9
Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit T960 8,5J19H2 gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit T960 in Verbindung mit der Radgröße 8,5x19 gekennzeichnet.

Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp
T960 9,5x19 oder T960 11x19 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.

Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:

Sonderradausführung                  mit Distanzscheibe                      ergibt Einpresstiefe

8,5x19 5+5 112 27 666DS            S2022-5mm                                   27mm
8,5x19 5 112 40 571DS               S22028-5mm                                  40 mm
8,5x19 5 112 40 666DS               S22022-5mm                                  40 mm
8,5x19 5 112 35 571DS               S22029-10mm                                35 mm
8,5x19 5 112 35 666DS               S22023-10mm                                35 mm
8,5x19 5+5 120 33 726DS            S10206-5mm                                 33 mm
8,5x19 5+5 120 28 726DS            S12124-10mm                               28 mm
8,5x19 5+5 120 23 726DS            S12125-15mm                               23 mm
8,5x19 5+5 120 18 726DS            S13216-20mm                               18 mm
8,5x19 5+5 108 40 651DS            S22463-10mm                               30 mm

Das Basisrad der Radausführung 8,5x19 5+5 112 32 666 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheiben
ist mit ET32 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8,5x19 5 112 45 571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheiben
ist mit ET45 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8,5x19 5 112 45 666 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheiben
ist mit ET45.
Das Basisrad der Radausführung 8,5x19 5+5 120 38 726 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheiben
ist mit ET38 gekennzeichnet.
Die Ausführungsvariante 8,5x19 5+5 120 18 726DS, darf nur mit der Distanzscheibe S13216-20mm und den
beigepackten Schrauben verwendet werden.
Die Radausführung 8,5x19 5+5 108 40 651DS kommt neu hinzu und darf nur mit den mitgelieferten
Distanzscheiben und den beigepackten Schrauben verwendet werden. Das Sonderrad ist mit ET40
gekennzeichnet.
I.     Übersicht
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                           Loch-        Mitten- Ein-    zul.    zul.     gültig
                                                                   kreis        loch    preß-   Rad-    Abroll   ab
                  Kennzeichnung             Kennzeichnung          in mm /      in mm tiefe     last    umf.     Fertig.
                  Rad                       Z-Ring / D-Scheibe     -zahl                in mm   in kg   in mm    Datum
8,5x19 5+5 100    T9608,5x19 100/112        Ø73.1 Ø54.1                 100/5     54,1     32     750    2150     07/09
32 541
8,5x19 5+5 100    T9608,5x19 100/112        Ø73.1 Ø56.1                 100/5     56,1     32     750    2150     07/09
32 561
8,5x19 5+5 100    T9608,5x19 100/112        Ø73.1 Ø57.1                 100/5     57,1     32     750    2150     07/09
32 571
8,5x19 5+5 105    T9608,5x19 105/115        Ø73.1 Ø56.6                 105/5     56,6     40     750    2150     07/09
40 566
8,5x19 5+5 108    T9608,5x19 108/114        Ø73.1 Ø60.1                 108/5     60,1     40     750    2150     07/09
40 601




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N24

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                             Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 16.12.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 9
8,5x19 5+5 108    T9608,5x19 108/114        Ø73.1 Ø63.4                 108/5    63,4     40    705    2297   07/09
40 634
8,5x19 5+5 108    T9608,5x19 108/114        Ø73.1 Ø63.4                 108/5    63,4     40    709    2284   07/09
40 634
8,5x19 5+5 108    T9608,5x19 108/114        Ø73.1 Ø63.4                 108/5    63,4     40    715    2260   07/09
40 634
8,5x19 5+5 108    T9608,5x19 108/114        Ø73.1 Ø63.4                 108/5    63,4     40    742    2175   07/09
40 634
8,5x19 5+5 108    T9608,5x19 108/114        Ø73.1 Ø63.4                 108/5    63,4     40    750    2150   07/09
40 634
8,5x19 5+5 108    T9608,5x19 108/114        Ø73.1 Ø65.1                 108/5    65,1     40    725    2223   07/09
40 651
8,5x19 5+5 108    T9608,5x19 108/114        Ø73.1 Ø65.1                 108/5    65,1     40    750    2150   07/09
40 651
8,5x19 5+5 108    T9608,5x19 108/114        S22463-10mm                 108/5    65,1     30    750    2150   07/09
40 651DS
8,5x19 5+5 110    T9608,5x19 110/120        Ø72.6 Ø65.1                 110/5    65,1     38    750    2150   07/09
38 651
8,5x19 5 112 35   T960 8,5x19 PCD112        s22-029                     112/5    57,1     35    735    2193   07/09
571
8,5x19 5 112 35   T960 8,5x19 PCD112        s22-029                     112/5    57,1     35    750    2150   07/09
571
8,5x19 5 112 35   T960 8,5x19 PCD112        S22029-10mm                 112/5    57,1     35    750    2150   07/09
571DS
8,5x19 5 112 40   T960 8,5x19 PCD112        BCF22028                    112/5    57,1     40    725    2223   07/09
571DS
8,5x19 5 112 40   T960 8,5x19 PCD112        BCF22028                    112/5    57,1     40    735    2193   07/09
571DS
8,5x19 5 112 40   T960 8,5x19 PCD112        BCF22028                    112/5    57,1     40    750    2150   07/09
571DS
8,5x19 5 112 45   T960 8,5x19 PCD112        Ø73.1 Ø57.1                 112/5    57,1     45    735    2193   07/09
571
8,5x19 5 112 45   T960 8,5x19 PCD112        Ø73.1 Ø57.1                 112/5    57,1     45    750    2150   07/09
571
8,5x19 5+5 112    T9608,5x19 100/112        Ø73.1 Ø57.1                 112/5    57,1     32    735    2193   07/09
32 571
8,5x19 5+5 112    T9608,5x19 100/112        Ø73.1 Ø57.1                 112/5    57,1     32    750    2150   07/09
32 571
8,5x19 5 112 35   T960 8,5x19 PCD112        S22023-10mm                 112/5    66,6     35    715    2260   07/09
666DS
8,5x19 5 112 35   T960 8,5x19 PCD112        S22023-10mm                 112/5    66,6     35    735    2193   07/09
666DS
8,5x19 5 112 35   T960 8,5x19 PCD112        S22023-10mm                 112/5    66,6     35    750    2150   07/09
666DS
8,5x19 5 112 40   T960 8,5x19 PCD112        S22022-5mm                  112/5    66,6     40    715    2260   07/09
666DS
8,5x19 5 112 40   T960 8,5x19 PCD112        S22022-5mm                  112/5    66,6     40    750    2150   07/09
666DS
8,5x19 5 112 45   T960 8,5x19 PCD112        Ø73.1 Ø66.6                 112/5    66,6     45    735    2193   07/09
666
8,5x19 5 112 45   T960 8,5x19 PCD112        Ø73.1 Ø66.6                 112/5    66,6     45    750    2150   07/09




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N24

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                             Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 16.12.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 9
666
8,5x19 5+5 112    T9608,5x19 100/112        S22022-5mm                  112/5    66,6     27    715    2260   07/09
27 666DS
8,5x19 5+5 112    T9608,5x19 100/112        S22022-5mm                  112/5    66,6     27    725    2230   07/09
27 666DS
8,5x19 5+5 112    T9608,5x19 100/112        S22022-5mm                  112/5    66,6     27    750    2150   07/09
27 666DS
8,5x19 5+5 112    T9608,5x19 100/112        Ø73.1 Ø66.6                 112/5    66,6     32    705    2284   07/09
32 666
8,5x19 5+5 112    T9608,5x19 100/112        Ø73.1 Ø66.6                 112/5    66,6     32    715    2260   07/09
32 666
8,5x19 5+5 112    T9608,5x19 100/112        Ø73.1 Ø66.6                 112/5    66,6     32    730    2199   07/09
32 666
8,5x19 5+5 112    T9608,5x19 100/112        Ø73.1 Ø66.6                 112/5    66,6     32    740    2175   07/09
32 666
8,5x19 5+5 112    T9608,5x19 100/112        Ø73.1 Ø66.6                 112/5    66,6     32    750    2150   07/09
32 666
8,5x19 5+5        T9608,5x19 108/114        Ø73.1 Ø60.1               114,3/5    60,1     40    740    2175   07/09
114,3 40 601
8,5x19 5+5        T9608,5x19 108/114        Ø73.1 Ø60.1               114,3/5    60,1     40    750    2150   07/09
114,3 40 601
8,5x19 5+5        T9608,5x19 108/114        Ø73.1 Ø64.1               114,3/5    64,1     40    715    2260   07/09
114,3 40 641
8,5x19 5+5        T9608,5x19 108/114        Ø73.1 Ø64.1               114,3/5    64,1     40    750    2150   07/09
114,3 40 641
8,5x19 5+5        T9608,5x19 108/114        Ø73.1 Ø66.1               114,3/5    66,1     40    695    2327   07/09
114,3 40 661
8,5x19 5+5        T9608,5x19 108/114        Ø73.1 Ø66.1               114,3/5    66,1     40    750    2150   07/09
114,3 40 661
8,5x19 5+5        T9608,5x19 108/114        Ø73.1 Ø67.1               114,3/5    67,1     40    710    2260   07/09
114,3 40 671
8,5x19 5+5        T9608,5x19 108/114        Ø73.1 Ø67.1               114,3/5    67,1     40    715    2254   07/09
114,3 40 671
8,5x19 5+5        T9608,5x19 108/114        Ø73.1 Ø67.1               114,3/5    67,1     40    750    2150   07/09
114,3 40 671
8,5x19 5+5 115    T9608,5x19 105/115        Ø73.1 Ø70.1                 115/5    70,1     40    750    2150   07/09
40 701
8,5x19 5+5 120    T9608,5x19 110/120        Ø72,6 - Ø64,1               120/5    64,1     38    750    2150   07/09
38 641
8,5x19 5+5 120    T9608,5x19 110/120        Ø72,6 - Ø64,1               120/5    64,1     38 7750      2175   07/09
38 641
8,5x19 5+5 120    T9608,5x19 110/120        S13216-20mm                 120/5    72,6     18    740    2175   07/09
18 726DS
8,5x19 5+5 120    T9608,5x19 110/120        S13216-20mm                 120/5    72,6     18    750    2150   07/09
18 726DS
8,5x19 5+5 120    T9608,5x19 110/120        S12125-15mm                 120/5    72,6     23    740    2175   07/09
23 726DS
8,5x19 5+5 120    T9608,5x19 110/120        S12125-15mm                 120/5    72,6     23    750    2150   07/09
23 726DS
8,5x19 5+5 120    T9608,5x19 110/120        S12124-10mm                 120/5    72,6     28    740    2175   07/09
28 726DS




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N24

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                             Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 16.12.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 5 von 9
8,5x19 5+5 120     T9608,5x19 110/120       S12124-10mm                 120/5       72,6    28   750   2150    07/09
28 726DS
8,5x19 5+5 120     T9608,5x19 110/120       S10206-5mm                  120/5       72,6    33   740   2175    07/09
33 726DS
8,5x19 5+5 120     T9608,5x19 110/120       S10206-5mm                  120/5       72,6    33   750   2150    07/09
33 726DS
8,5x19 5+5 120     T9608,5x19 110/120       ohne                        120/5       72,6    38   740   2175    07/09
38 726
8,5x19 5+5 120     T9608,5x19 110/120       ohne                        120/5       72,6    38   750   2150    07/09
38 726
8,5x19 5 130 45    T960 8,5x19 PCD 130      ohne                        130/5       71,6    45   388   1973    05/10
716
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : JMS-Fahrzeugteile GmbH
                                :
                                : D-72141 Walddorfhäslach
Handelsmarke                    : BARRACUDA (Karizzma)
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades                 : ca. 13,5 kg
I.2.     Radanschluss
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 8,5x19 5+5 100 32 541:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Radtyp                              : --                                     : T960 8,5x19
Radausführung                       : --                                     : T9608,5x19 100/112
Radgröße                            : --                                     : 8 1/2 J X 19 H2
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET32
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                             : z.B. 07/09
Gießereikennzeichnung               : --                                     : BARRACUDA WHEELS
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung               : BARRA.-RACING WHEELS                   : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N24

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                             Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 16.12.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 9
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV AUSTRIA Nr.09-TAAP-1686/CIN vom 09.07.2009 und
Nr.09-TAAP-1686/E3/CIN vom 29.12.10 liegen vor.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 01.2018 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. -
Nr 20110 029115 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 9 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N24

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                                Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 16.12.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 7 von 9
V.         Unterlagen und Anlagen:
V.1.       Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl      Hersteller                                   Ausführung                      ET      erstellt am   Allg.
age                                                                                                         Hinweise
  1      TOYOTA                                       8,5x19 5+5 100 32 541           32      16.12.2020    liegt bei
  2      FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA                   8,5x19 5+5 100 32 561           32      16.12.2020    liegt bei
  3      AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA,               8,5x19 5+5 100 32 571           32      16.12.2020    liegt bei
                   VOLKSWAGEN
     4   GM DAEWOO (ROK)                              8,5x19 5+5 105 40 566           40      16.12.2020    liegt bei
     5   RENAULT                                      8,5x19 5+5 108 40 601           40      16.12.2020    liegt bei
     6   FORD, FORD MOTOR, JAGUAR,                    8,5x19 5+5 108 40 634;          40      16.12.2020    liegt bei
                   Jaguar Land Rover Limited,         8,5x19 5+5 108 40 634;
         JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB),              8,5x19 5+5 108 40 634;
         LAND ROVER (GB), VOLVO, VOLVO                8,5x19 5+5 108 40 634;
         CAR CORPORATION                              8,5x19 5+5 108 40 634
     7   CITROEN, PEUGEOT                             8,5x19 5+5 108 40 651DS         30      16.12.2020    liegt bei
     8   CITROEN, OPEL / VAUXHALL,                    8,5x19 5+5 108 40 651;          40      16.12.2020    liegt bei
                   PEUGEOT, PEUGEOT                   8,5x19 5+5 108 40 651
         CITROEN AUTOMOBILES, PSA
         Automobiles SA
     9   CHRYSLER, FIAT, OPEL,                        8,5x19 5+5 110 38 651           38      16.12.2020    liegt bei
                   OPEL / VAUXHALL, SAAB
 10      AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT,                    8,5x19 5+5 112 32 571;          32      16.12.2020    liegt bei
                   SEAT, S.A., SKODA,                 8,5x19 5+5 112 32 571
         VOLKSWAGEN
 11      AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA,             8,5x19 5 112 35 571DS           35      16.12.2020    liegt bei
                   VOLKSWAGEN
 12      AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT,                    8,5x19 5 112 40 571DS;      40          16.12.2020    liegt bei
                   SEAT, S.A., SKODA,                 8,5x19 5 112 40 571DS;
         VOLKSWAGEN                                   8,5x19 5 112 40 571DS
 13      AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT,                    8,5x19 5 112 45 571; 8,5x19 45          16.12.2020    liegt bei
                   SEAT, S.A., SKODA,                 5 112 45 571
         VOLKSWAGEN
 14      AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
                                        8,5x19 5+5 112 27 666DS;                      27      16.12.2020    liegt bei
                                        8,5x19 5+5 112 27 666DS;
                                        8,5x19 5+5 112 27 666DS
 15 AUDI, Bayerische Motorenwerke AG,   8,5x19 5+5 112 32 666;                        32      16.12.2020    liegt bei
              BMW AG, DAIMLER, DAIMLER 8,5x19 5+5 112 32 666;
    BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER      8,5x19 5+5 112 32 666;
    (D), DB, MERCEDES-AMG,              8,5x19 5+5 112 32 666;
    MERCEDES-BENZ, Nissan International 8,5x19 5+5 112 32 666
    S. A., SSANGYONG
 16 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ    8,5x19 5 112 35 666DS;                        35      16.12.2020    liegt bei
                                        8,5x19 5 112 35 666DS;
                                        8,5x19 5 112 35 666DS
 17 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ    8,5x19 5 112 40 666DS;                        40      16.12.2020    liegt bei
                                        8,5x19 5 112 40 666DS




            Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                         Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N24

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                             Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 16.12.2020
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                                                                                                      Seite: 8 von 9
 18 AUDI, BMW AG, DAIMLER (D),                     8,5x19 5 112 45 666; 8,5x19 45          16.12.2020    liegt bei
             MERCEDES-AMG,                         5 112 45 666
    MERCEDES-BENZ
 19 SUZUKI, TOYOTA,                                8,5x19 5+5 114,3 40 601;        40      16.12.2020    liegt bei
             Toyota Motor Europe NV/SA,            8,5x19 5+5 114,3 40 601
    TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
 20 HONDA, Tesla Motors Inc.                       8,5x19 5+5 114,3 40 641;        40      16.12.2020    liegt bei
                                                   8,5x19 5+5 114,3 40 641
 21 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN,                8,5x19 5+5 114,3 40 661;        40      16.12.2020    liegt bei
               NISSAN EUROPE (F), Nissan           8,5x19 5+5 114,3 40 661
    International S. A., RENAULT
 22 CHRYSLER (USA), CITROEN, HYUNDAI,              8,5x19 5+5 114,3 40 671;        40      16.12.2020    liegt bei
               Hyundai Motor Company,              8,5x19 5+5 114,3 40 671;
    HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI                 8,5x19 5+5 114,3 40 671
    MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR
    EUROPE, KIA, KIA MOTORS (SK),
    MAZDA, MITSUBISHI, PEUGEOT
 23 GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK),               8,5x19 5+5 115 40 701           40      16.12.2020    liegt bei
               OPEL, OPEL / VAUXHALL
 24 BMW, BMW AG                                    8,5x19 5+5 120 18 726DS;        18      16.12.2020    liegt bei
                                                   8,5x19 5+5 120 18 726DS
 25 BMW, BMW AG                                    8,5x19 5+5 120 23 726DS;        23      16.12.2020    liegt bei
                                                   8,5x19 5+5 120 23 726DS
 26 BMW, BMW AG                                    8,5x19 5+5 120 28 726DS;        28      16.12.2020    liegt bei
                                                   8,5x19 5+5 120 28 726DS
 27 BMW, BMW AG                                    8,5x19 5+5 120 33 726DS;        33      16.12.2020    liegt bei
                                                   8,5x19 5+5 120 33 726DS
 28 BMW, BMW AG                                    8,5x19 5+5 120 38 726;          38      16.12.2020    liegt bei
                                                   8,5x19 5+5 120 38 726
 29 PORSCHE                                        8,5x19 5 130 45 716             45      16.12.2020    liegt bei
 30 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT,                      8,5x19 5 112 35 571; 8,5x19     35      16.12.2020    liegt bei
             SEAT, S.A., SKODA,                    5 112 35 571
    VOLKSWAGEN
 31 HONDA, Tesla Motors Inc.                       8,5x19 5+5 120 38 641;          38      16.12.2020    liegt bei
                                                   8,5x19 5+5 120 38 641

V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N24

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                             Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 16.12.2020
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                                                                                                      Seite: 9 von 9
Fleischer

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025:2017
Wien, 16.12.2020
HOT




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N24

ANLAGE: 31                                                         Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 16.12.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 1 von 4


                 Fahrzeughersteller            HONDA, Tesla Motors Inc.




Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                    och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
8,5x19 5+5 120      T9608,5x19 110/120       Ø72,6 - Ø64,1                64,1                   750      2150    07/09
38 641
8,5x19 5+5 120      T9608,5x19 110/120       Ø72,6 - Ø64,1                64,1                 7750      2175     07/09
38 641
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : HONDA
Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : Zentrierring: Ø72,6 - Ø64,1; Nabenkappe


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 108 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW     Reifen                  Auflagen zu Reifen    Auflagen
 FK2          e11*2001/116*0256*.. 228    225/35R19 88Y           248; 26B; 26N; 27F    CIVIC Type R;
                                          235/35R19 87Y           248; 26B; 26J; 27F    Frontantrieb;
                                          245/30R19 89Y           24J; 248; 26B; 26J; 27F
                                                                                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  245/35R19 89Y 24J; 248; 26B; 26J; 27F 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 77E




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : Tesla Motors Inc.
Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : Zentrierring: Ø72,6 - Ø64,1; Nabenkappe


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 175 Nm




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N24

ANLAGE: 31                                                        Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 16.12.2020
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Verkaufsbezeichnung:     Model S, Model X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
002          e4*2007/46*0667*.. 52 - 186 245/45R19 98            59X                      Model S;
                                         255/40R19 100           59X                      Allradantrieb;
                                         255/45R19 100           59X                      Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P; 765

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N24

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 16.12.2020
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26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
59X) Aufgrund erhöhter Fertigungstoleranzen im Bereich der Radaufhängung, ist die Freigängigkeit des Rades
     im Bereich des inneren Felgenhorns zu prüfen!
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N24

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 16.12.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HONDA
       Fahrzeugtyp:     FK2
       Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0256*..
       Handelsbez.:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
              26B                     x = 250            y = 300                     VA
              26P                     x = 200            y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              26J                   x = 250       y = 300            20                 VA
              26N                   x = 250       y = 300             8                 VA
              27F                   x = 250       y = 200            25                 HA
              27H                   x = 250       y = 200             8                 HA




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N24

ANLAGE: Technische Unterlagen                                   Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                              Stand: 16.12.2020
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N24

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                     Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                              Stand: 16.12.2020
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, dass bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N24

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                  Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                           Stand: 16.12.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N24

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                             Stand: 16.12.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
 Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
 Für: Leichtmetallrad          Typ: T960 8,5x19
 des Herstellers / Importeurs: JMS-Fahrzeugteile GmbH        D-72141 Walddorfhäslach                    Datum:
 16.12.2020
 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
 Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
 Fahrzeughersteller:          ,                          Fahrzeugtyp:        ,
 Fahrzeug-Ident-Nr.:
 ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
 Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
 wurden berücksichtigt.
 Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

 Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
 bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
 Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                          Unterschrift u. Name
 Ort u. Datum der Abnahme:                                      a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                           Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -          2.1            2.2               L     -           9    -         P.4
                                                                                             /-                     T     -
J                           4                      18    -                            19      -
E                                      3           20    -                               G    -
D.1    -                                           12    -               13     -                      Q       -
                                                   V.7   -               F.1    -                   F.2        -
       -                                           7.1   -               7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                           8.1   -               8.2    -                   8.3        -
       -                                           U.1   -               U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                          O.1    -               O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                          15.1   -
                                                  15.2   -
5
                                                  15.3   -
V.9    -                                           R     -                                                         11     -
14                                                 K     -
P.3    -                                           6     -                     17    -            16       -
10     -      14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -