TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 11-TAAP-0950 AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien Räder- und Reifenprüfung Seite: 1 von 7 TEIL EGUTACHTEN TGA-Art: 13.1 366-0309-09-WIRD-TG/N3 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein Art: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Typ: T960 8,5x19 Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau bestätigen zu lassen. Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N3 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: T960 8,5x19 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 11.04.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 Weitere Hinweise Die LM-Sonderräder können auch mit T960 8,5J19H2 gekennzeichnet sein. Der Radtyp wird auch mit T960 in Verbindung mit der Radgröße 8,5x19 gekennzeichnet. Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp T960 9,5x19 oder T960 11x19 zu verwenden. Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung: Sonderradausführung mit Distanzscheibe ergibt Einpresstiefe 8,5x19 5+5 112 27 666DS S22-022-5mm 27mm Das Basisrad der Radausführung 8,5x19 5+5 112 32 666 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheiben ist mit ET32 gekennzeichnet. I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig kreis loch preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Z-Ring / D-Scheibe -zahl (mm) (kg) (mm) Datum 8,5x19 5+5 100 T9608,5x19 100/112 Ø73.1 Ø54.1 100/5 54,1 32 750 2150 07/09 32 541 8,5x19 5+5 100 T9608,5x19 100/112 Ø73.1 Ø56.1 100/5 56,1 32 750 2150 07/09 32 561 8,5x19 5+5 100 T9608,5x19 100/112 Ø73.1 Ø57.1 100/5 57,1 32 750 2150 07/09 32 571 8,5x19 5+5 105 T9608,5x19 105/115 Ø73.1 Ø56.6 105/5 56,6 40 750 2150 07/09 40 566 8,5x19 5+5 108 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø60.1 108/5 60,1 40 750 2150 07/09 40 601 8,5x19 5+5 108 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 715 2260 07/09 40 634 8,5x19 5+5 108 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 750 2150 07/09 40 634 8,5x19 5+5 108 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø65.1 108/5 65,1 40 750 2150 07/09 40 651 8,5x19 5+5 110 T9608,5x19 110/120 Ø72.6 Ø65.1 110/5 65,1 38 750 2150 07/09 38 651 8,5x19 5 112 45 T960 8,5x19 PCD112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 45 750 2150 07/09 571 8,5x19 5+5 112 T9608,5x19 100/112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 32 750 2150 07/09 32 571 8,5x19 5 112 45 T960 8,5x19 PCD112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 735 2193 07/09 666 8,5x19 5 112 45 T960 8,5x19 PCD112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 750 2150 07/09 666 8,5x19 5+5 112 T9608,5x19 100/112 S22-022-5mm 112/5 66,6 27 715 2260 07/09 27 666DS 8,5x19 5+5 112 T9608,5x19 100/112 S22-022-5mm 112/5 66,6 27 725 2230 07/09 27 666DS Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N3 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: T960 8,5x19 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 11.04.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 8,5x19 5+5 112 T9608,5x19 100/112 S22-022-5mm 112/5 66,6 27 750 2150 07/09 27 666DS 8,5x19 5+5 112 T9608,5x19 100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 715 2260 07/09 32 666 8,5x19 5+5 112 T9608,5x19 100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 750 2150 07/09 32 666 8,5x19 5+5 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 740 2175 07/09 114,3 40 601 8,5x19 5+5 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 750 2150 07/09 114,3 40 601 8,5x19 5+5 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 750 2150 07/09 114,3 40 641 8,5x19 5+5 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 695 2327 07/09 114,3 40 661 8,5x19 5+5 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 750 2150 07/09 114,3 40 661 8,5x19 5+5 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 715 2254 07/09 114,3 40 671 8,5x19 5+5 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 750 2150 07/09 114,3 40 671 8,5x19 5+5 115 T9608,5x19 105/115 Ø73.1 Ø70.1 115/5 70,1 40 750 2150 07/09 40 701 8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 ohne 120/5 72,6 38 750 2150 07/09 38 726 8,5x19 5 130 45 T960 8,5x19 PCD 130 ohne 130/5 71,6 45 388 1973 05/10 716 I.1. Beschreibung der Sonderräder Hersteller : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein Handelsmarke : BARRACUDA (Karizzma) Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Einbrennlack wahlweise Verchromung Masse des Rades : ca. 13,5 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 8,5x19 5+5 100 32 541: : Außenseite : Innenseite Radtyp : -- : T960 8,5x19 Radausführung : -- : T9608,5x19 100/112 Radgröße : -- : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe : -- : ET32 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N3 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: T960 8,5x19 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 11.04.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr z.B. 07.09 Gießereikennzeichnung : -- : BARRACUDA WHEELS Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Weitere Kennzeichnung : BARRA.-RACING WHEELS : -- Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV AUSTRIA Nr.09-TAAP-1686/CIN vom 09.07.2009 und Nr.09-TAAP-1686/E3/CIN vom 29.12.10 liegen vor. III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV ÖSTERREICH Reg. - Nr 20 102 62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N3 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: T960 8,5x19 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 11.04.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 7 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise 1 TOYOTA 8,5x19 5+5 100 32 541 32 11.04.2011 liegt bei 2 FUJI HEAVY IND.(J) 8,5x19 5+5 100 32 561 32 11.04.2011 liegt bei 3 AUDI 8,5x19 5+5 100 32 571 32 11.04.2011 liegt bei 5 SEAT 8,5x19 5+5 100 32 571 32 11.04.2011 liegt bei 6 SKODA 8,5x19 5+5 100 32 571 32 11.04.2011 liegt bei 4 VOLKSWAGEN 8,5x19 5+5 100 32 571 32 11.04.2011 liegt bei 41 GM DAEWOO (ROK) 8,5x19 5+5 105 40 566 40 11.04.2011 liegt bei 7 RENAULT 8,5x19 5+5 108 40 601 40 11.04.2011 liegt bei 8 FORD 8,5x19 5+5 108 40 634; 40 11.04.2011 liegt bei 8,5x19 5+5 108 40 634 9 JAGUAR 8,5x19 5+5 108 40 634; 40 11.04.2011 liegt bei 8,5x19 5+5 108 40 634 10 LAND ROVER (GB) 8,5x19 5+5 108 40 634; 40 11.04.2011 liegt bei 8,5x19 5+5 108 40 634 11 VOLVO 8,5x19 5+5 108 40 634; 40 11.04.2011 liegt bei 8,5x19 5+5 108 40 634 12 PEUGEOT 8,5x19 5+5 108 40 651 40 11.04.2011 liegt bei 13 FIAT 8,5x19 5+5 110 38 651 38 11.04.2011 liegt bei 14 OPEL, OPEL / VAUXHALL 8,5x19 5+5 110 38 651 38 11.04.2011 liegt bei 15 SAAB 8,5x19 5+5 110 38 651 38 11.04.2011 liegt bei 16 AUDI 8,5x19 5+5 112 32 571 32 11.04.2011 liegt bei 21 AUDI 8,5x19 5 112 45 571 45 11.04.2011 liegt bei 20 QUATTRO GmbH 8,5x19 5+5 112 32 571 32 11.04.2011 liegt bei 17 SEAT 8,5x19 5+5 112 32 571 32 11.04.2011 liegt bei 24 SEAT 8,5x19 5 112 45 571 45 11.04.2011 liegt bei 18 SKODA 8,5x19 5+5 112 32 571 32 11.04.2011 liegt bei 22 SKODA 8,5x19 5 112 45 571 45 11.04.2011 liegt bei 19 VOLKSWAGEN 8,5x19 5+5 112 32 571 32 11.04.2011 liegt bei 23 VOLKSWAGEN 8,5x19 5 112 45 571 45 11.04.2011 liegt bei 45 AUDI 8,5x19 5+5 112 27 666DS; 27 11.04.2011 liegt bei 8,5x19 5+5 112 27 666DS; 8,5x19 5+5 112 27 666DS 25 AUDI 8,5x19 5+5 112 32 666; 32 11.04.2011 liegt bei 8,5x19 5+5 112 32 666 46 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 8,5x19 5+5 112 27 666DS; 27 11.04.2011 liegt bei 8,5x19 5+5 112 27 666DS; 8,5x19 5+5 112 27 666DS Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N3 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: T960 8,5x19 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 11.04.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 26 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 8,5x19 5+5 112 32 666; 32 11.04.2011 liegt bei 8,5x19 5+5 112 32 666 27 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 8,5x19 5 112 45 666; 8,5x19 45 11.04.2011 liegt bei 5 112 45 666 28 SUZUKI 8,5x19 5+5 114,3 40 601; 40 11.04.2011 liegt bei 8,5x19 5+5 114,3 40 601 29 TOYOTA 8,5x19 5+5 114,3 40 601; 40 11.04.2011 liegt bei 8,5x19 5+5 114,3 40 601 30 HONDA 8,5x19 5+5 114,3 40 641 40 11.04.2011 liegt bei 31 NISSAN, NISSAN EUROPE (F) 8,5x19 5+5 114,3 40 661; 40 11.04.2011 liegt bei 8,5x19 5+5 114,3 40 661 32 RENAULT 8,5x19 5+5 114,3 40 661; 40 11.04.2011 liegt bei 8,5x19 5+5 114,3 40 661 33 CHRYSLER (USA) 8,5x19 5+5 114,3 40 671; 40 11.04.2011 liegt bei 8,5x19 5+5 114,3 40 671 39 CITROEN 8,5x19 5+5 114,3 40 671; 40 11.04.2011 liegt bei 8,5x19 5+5 114,3 40 671 34 HYUNDAI 8,5x19 5+5 114,3 40 671; 40 11.04.2011 liegt bei 8,5x19 5+5 114,3 40 671 38 KIA 8,5x19 5+5 114,3 40 671; 40 11.04.2011 liegt bei 8,5x19 5+5 114,3 40 671 42 KIA MOTORS (SK) 8,5x19 5+5 114,3 40 671; 40 11.04.2011 liegt bei 8,5x19 5+5 114,3 40 671 37 MAZDA 8,5x19 5+5 114,3 40 671; 40 11.04.2011 liegt bei 8,5x19 5+5 114,3 40 671 36 MITSUBISHI 8,5x19 5+5 114,3 40 671; 40 11.04.2011 liegt bei 8,5x19 5+5 114,3 40 671 35 PEUGEOT 8,5x19 5+5 114,3 40 671; 40 11.04.2011 liegt bei 8,5x19 5+5 114,3 40 671 44 GM DAEWOO (ROK) 8,5x19 5+5 115 40 701 40 11.04.2011 liegt bei 43 OPEL / VAUXHALL 8,5x19 5+5 115 40 701 40 11.04.2011 liegt bei 40 BMW AG 8,5x19 5+5 120 38 726 38 11.04.2011 liegt bei 47 PORSCHE 8,5x19 5 130 45 716 45 11.04.2011 liegt bei V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N3 Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: T960 8,5x19 Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 11.04.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 Abel Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 11.04.2011 HPS Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N3 ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: T960 8,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 11.04.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen: Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum mit Änderung Befestigung LG003_M14 04.04.2007 Befestigung LG003_M12 04.04.2007 Distanzscheiben SYS 2.BAR.73 22.12.2009 02/01.03.2010 Fes.-keit Distanzscheiben Lab.ber.366-0690-98-MURD 17.03.2009 Prüfbericht 09-TAAP-1686/E3/CIN 29.12.2010 Prüfbericht 09-TAAP-1686/CIN 09.07.2009 Radbeschreibung T960 8,5x19 15.06.2009 Radzeichnung T960-LZ-328-1985 16.07.2009 Radzeichnung LK130/5-71,6 T960-LZ-328-1985 11.04.2011 Zentrierringe Alu TR.100.000.00xB-73,1xx 11.01.2010 Zentrierringe PVC d73,1-xx 05.04.2007 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N3 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: T960 8,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 11.04.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N3 ANLAGE: 41 GM DAEWOO Radtyp: T960 8,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 11.04.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 2 Fahrzeughersteller : GM DAEWOO (ROK) Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 105/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 8,5x19 5+5 105 T9608,5x19 105/115 Ø73.1 Ø56.6 56,6 Aluminium 750 2150 07/09 40 566 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : GM DAEWOO (ROK) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm Verkaufsbezeichnung: CHEVROLET CRUZE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CHIR e50*2007/46*0007*.. 80 - 104 225/40R19 93 21P; 22I; 22Q 10B; 11G; 11H; 11K; KL1J e4*2001/116*0140*.. 235/35R19 91 21P; 22I; 22Q; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 723; 235/40R19 92 21P; 22I; 22Q; 24J; 248 729; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N3 ANLAGE: 41 GM DAEWOO Radtyp: T960 8,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 11.04.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 2 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N3 ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: T960 8,5x19 Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 11.04.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: T960 8,5x19 des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein Datum: 11.04.2011 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen / Hinweise / Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing. Fahrzeugbeschreibung P.2 B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4 /- T - J 4 18 - 19 - E 3 20 - G - D.1 - 12 - 13 - Q - V.7 - F.1 - F.2 - - 7.1 - 7.2 - 7.3 - D.2 - 8.1 - 8.2 - 8.3 - - U.1 - U.2 - U.3 - D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 - 2 - 15.1 - 15.2 - 5 15.3 - V.9 - R - 11 - 14 K - P.3 - 6 - 17 - 16 - 10 - 14.1 P.1 - 21 - - - 22 - - - Zusatzinformation Radtyp :T960 8,5x19 Hersteller :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand :11.04.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 2 Zu Auflage 670: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Hersteller: Typ: CONTINENTAL ContiSportContact 3 Pirelli PZero Rosso Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 672: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Hinterachse: 255/35R19 Hersteller: Typ: DUNLOP SP Sport 9000 Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 677: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 245/30R19 Hersteller: Typ: DUNLOP SP Sport Maxx Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 68R: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Hersteller: Typ: CONTINENTAL ContiSportContact, ContiSportContact 2 GOODYEAR Eagle F1 MICHELIN Pilot Sport Pirelli P Zero Asimmertico, P Zero Direzionale Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 68X: Zusatzinformation Radtyp :T960 8,5x19 Hersteller :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand :11.04.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 2 Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Hersteller: Typ: BRIDGESTONE Potenza S-03 PP, RE 50 A CONTINENTAL ContiSportContact 2 DUNLOP SP Sport 9000, SP Sport Maxx MICHELIN Pilot Sport, Pilot Sport 2, Pilot Sport Cup Pirelli P Zero Nero SEMPERIT Direction Sport UNIROYAL Rainsport 1 TOYO Proxes T1-R YOKOHAMA AVS Sport Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 993: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Hersteller: Typ: DUNLOP SP Sport 9000 Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.