TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 2020-IR-AT-A U-RR-E X-0-001220
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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T E IL E G U T A C H T E N
TGA-Art: 13.1
366-0309-09-WIRD-TG/N22
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH
D-72141 Walddorfhäslach
Art: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2
Typ: T960 8,5x19
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N22
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.09.2020
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Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit T960 8,5J19H2 gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit T960 in Verbindung mit der Radgröße 8,5x19 gekennzeichnet.
Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp
T960 9,5x19 oder T960 11x19 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:
Sonderradausführung mit Distanzscheibe ergibt Einpresstiefe
8,5x19 5+5 112 27 666DS S2022-5mm 27mm
8,5x19 5 112 40 571DS S22028-5mm 40 mm
8,5x19 5 112 40 666DS S22022-5mm 40 mm
8,5x19 5 112 35 571DS S22029-10mm 35 mm
8,5x19 5 112 35 666DS S22023-10mm 35 mm
8,5x19 5+5 120 33 726DS S10206-5mm 33 mm
8,5x19 5+5 120 28 726DS S12124-10mm 28 mm
8,5x19 5+5 120 23 726DS S12125-15mm 23 mm
8,5x19 5+5 120 18 726DS S13216-20mm 18 mm
8,5x19 5+5 108 40 651DS S22463-10mm 30 mm
Das Basisrad der Radausführung 8,5x19 5+5 112 32 666 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheiben
ist mit ET32 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8,5x19 5 112 45 571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheiben
ist mit ET45 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8,5x19 5 112 45 666 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheiben
ist mit ET45.
Das Basisrad der Radausführung 8,5x19 5+5 120 38 726 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheiben
ist mit ET38 gekennzeichnet.
Die Ausführungsvariante 8,5x19 5+5 120 18 726DS, darf nur mit der Distanzscheibe S13216-20mm und den
beigepackten Schrauben verwendet werden.
Die Radausführung 8,5x19 5+5 108 40 651DS kommt neu hinzu und darf nur mit den mitgelieferten
Distanzscheiben und den beigepackten Schrauben verwendet werden. Das Sonderrad ist mit ET40
gekennzeichnet.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Z-Ring / D-Scheibe -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
8,5x19 5+5 100 T9608,5x19 100/112 Ø73.1 Ø54.1 100/5 54,1 32 750 2150 07/09
32 541
8,5x19 5+5 100 T9608,5x19 100/112 Ø73.1 Ø56.1 100/5 56,1 32 750 2150 07/09
32 561
8,5x19 5+5 100 T9608,5x19 100/112 Ø73.1 Ø57.1 100/5 57,1 32 750 2150 07/09
32 571
8,5x19 5+5 105 T9608,5x19 105/115 Ø73.1 Ø56.6 105/5 56,6 40 750 2150 07/09
40 566
8,5x19 5+5 108 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø60.1 108/5 60,1 40 750 2150 07/09
40 601
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N22
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.09.2020
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8,5x19 5+5 108 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 705 2297 07/09
40 634
8,5x19 5+5 108 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 709 2284 07/09
40 634
8,5x19 5+5 108 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 715 2260 07/09
40 634
8,5x19 5+5 108 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 742 2175 07/09
40 634
8,5x19 5+5 108 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 750 2150 07/09
40 634
8,5x19 5+5 108 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø65.1 108/5 65,1 40 750 2150 07/09
40 651
8,5x19 5+5 108 T9608,5x19 108/114 S22463-10mm 108/5 65,1 30 750 2150 07/09
40 651DS
8,5x19 5+5 110 T9608,5x19 110/120 Ø72.6 Ø65.1 110/5 65,1 38 750 2150 07/09
38 651
8,5x19 5 112 35 T960 8,5x19 PCD112 s22-029 112/5 57,1 35 735 2193 07/09
571
8,5x19 5 112 35 T960 8,5x19 PCD112 s22-029 112/5 57,1 35 750 2150 07/09
571
8,5x19 5 112 35 T960 8,5x19 PCD112 S22029-10mm 112/5 57,1 35 750 2150 07/09
571DS
8,5x19 5 112 40 T960 8,5x19 PCD112 BCF22028 112/5 57,1 40 725 2223 07/09
571DS
8,5x19 5 112 40 T960 8,5x19 PCD112 BCF22028 112/5 57,1 40 735 2193 07/09
571DS
8,5x19 5 112 40 T960 8,5x19 PCD112 BCF22028 112/5 57,1 40 750 2150 07/09
571DS
8,5x19 5 112 45 T960 8,5x19 PCD112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 45 750 2150 07/09
571
8,5x19 5+5 112 T9608,5x19 100/112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 32 735 2193 07/09
32 571
8,5x19 5+5 112 T9608,5x19 100/112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 32 750 2150 07/09
32 571
8,5x19 5 112 35 T960 8,5x19 PCD112 S22023-10mm 112/5 66,6 35 715 2260 07/09
666DS
8,5x19 5 112 35 T960 8,5x19 PCD112 S22023-10mm 112/5 66,6 35 735 2193 07/09
666DS
8,5x19 5 112 35 T960 8,5x19 PCD112 S22023-10mm 112/5 66,6 35 750 2150 07/09
666DS
8,5x19 5 112 40 T960 8,5x19 PCD112 S22022-5mm 112/5 66,6 40 715 2260 07/09
666DS
8,5x19 5 112 40 T960 8,5x19 PCD112 S22022-5mm 112/5 66,6 40 750 2150 07/09
666DS
8,5x19 5 112 45 T960 8,5x19 PCD112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 735 2193 07/09
666
8,5x19 5 112 45 T960 8,5x19 PCD112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 750 2150 07/09
666
8,5x19 5+5 112 T9608,5x19 100/112 S22022-5mm 112/5 66,6 27 715 2260 07/09
27 666DS
8,5x19 5+5 112 T9608,5x19 100/112 S22022-5mm 112/5 66,6 27 725 2230 07/09
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N22
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.09.2020
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27 666DS
8,5x19 5+5 112 T9608,5x19 100/112 S22022-5mm 112/5 66,6 27 750 2150 07/09
27 666DS
8,5x19 5+5 112 T9608,5x19 100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 705 2284 07/09
32 666
8,5x19 5+5 112 T9608,5x19 100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 715 2260 07/09
32 666
8,5x19 5+5 112 T9608,5x19 100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 730 2199 07/09
32 666
8,5x19 5+5 112 T9608,5x19 100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 740 2175 07/09
32 666
8,5x19 5+5 112 T9608,5x19 100/112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 750 2150 07/09
32 666
8,5x19 5+5 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 740 2175 07/09
114,3 40 601
8,5x19 5+5 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 750 2150 07/09
114,3 40 601
8,5x19 5+5 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 750 2150 07/09
114,3 40 641
8,5x19 5+5 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 695 2327 07/09
114,3 40 661
8,5x19 5+5 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 750 2150 07/09
114,3 40 661
8,5x19 5+5 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 710 2260 07/09
114,3 40 671
8,5x19 5+5 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 715 2254 07/09
114,3 40 671
8,5x19 5+5 T9608,5x19 108/114 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 750 2150 07/09
114,3 40 671
8,5x19 5+5 115 T9608,5x19 105/115 Ø73.1 Ø70.1 115/5 70,1 40 750 2150 07/09
40 701
8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 S13216-20mm 120/5 72,6 18 740 2175 07/09
18 726DS
8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 S13216-20mm 120/5 72,6 18 750 2150 07/09
18 726DS
8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 S12125-15mm 120/5 72,6 23 740 2175 07/09
23 726DS
8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 S12125-15mm 120/5 72,6 23 750 2150 07/09
23 726DS
8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 S12124-10mm 120/5 72,6 28 740 2175 07/09
28 726DS
8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 S12124-10mm 120/5 72,6 28 750 2150 07/09
28 726DS
8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 S10206-5mm 120/5 72,6 33 740 2175 07/09
33 726DS
8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 S10206-5mm 120/5 72,6 33 750 2150 07/09
33 726DS
8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 ohne 120/5 72,6 38 740 2175 07/09
38 726
8,5x19 5+5 120 T9608,5x19 110/120 ohne 120/5 72,6 38 750 2150 07/09
38 726
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N22
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.09.2020
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8,5x19 5 130 45 T960 8,5x19 PCD 130 ohne 130/5 71,6 45 388 1973 05/10
716
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Hersteller : JMS-Fahrzeugteile GmbH
:
: D-72141 Walddorfhäslach
Handelsmarke : BARRACUDA (Karizzma)
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades : ca. 13,5 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 8,5x19 5+5 100 32 541:
: Außenseite : Innenseite
Radtyp : -- : T960 8,5x19
Radausführung : -- : T9608,5x19 100/112
Radgröße : -- : 8 1/2 J X 19 H2
Einpreßtiefe : -- : ET32
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 07.09
Gießereikennzeichnung : -- : BARRACUDA WHEELS
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : BARRA.-RACING WHEELS : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV AUSTRIA Nr.09-TAAP-1686/CIN vom 09.07.2009 und
Nr.09-TAAP-1686/E3/CIN vom 29.12.10 liegen vor.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N22
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.09.2020
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III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 01.2018 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. -
Nr 20110 029115 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 8 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 TOYOTA 8,5x19 5+5 100 32 541 32 21.09.2020 liegt bei
2 FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA 8,5x19 5+5 100 32 561 32 21.09.2020 liegt bei
3 AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, 8,5x19 5+5 100 32 571 32 21.09.2020 liegt bei
VOLKSWAGEN
4 GM DAEWOO (ROK) 8,5x19 5+5 105 40 566 40 21.09.2020 liegt bei
5 RENAULT 8,5x19 5+5 108 40 601 40 21.09.2020 liegt bei
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N22
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.09.2020
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6 FORD, FORD MOTOR, JAGUAR, 8,5x19 5+5 108 40 634; 40 21.09.2020 liegt bei
LAND ROVER (GB), VOLVO, 8,5x19 5+5 108 40 634;
VOLVO CAR CORPORATION 8,5x19 5+5 108 40 634;
8,5x19 5+5 108 40 634;
8,5x19 5+5 108 40 634
7 CITROEN, PEUGEOT 8,5x19 5+5 108 40 651DS 30 21.09.2020 liegt bei
8 PEUGEOT 8,5x19 5+5 108 40 651 40 21.09.2020 liegt bei
9 CHRYSLER, FIAT, OPEL, 8,5x19 5+5 110 38 651 38 21.09.2020 liegt bei
OPEL / VAUXHALL, SAAB
10 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, 8,5x19 5+5 112 32 571; 32 21.09.2020 liegt bei
SEAT, S.A., SKODA, 8,5x19 5+5 112 32 571
VOLKSWAGEN
11 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, 8,5x19 5 112 35 571DS 35 21.09.2020 liegt bei
VOLKSWAGEN
12 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, 8,5x19 5 112 40 571DS; 40 21.09.2020 liegt bei
SEAT, S.A., SKODA, 8,5x19 5 112 40 571DS;
VOLKSWAGEN 8,5x19 5 112 40 571DS
13 AUDI, McLaren Automotive Ltd, 8,5x19 5 112 45 571 45 21.09.2020 liegt bei
QUATTRO GmbH, SEAT,
SKODA, VOLKSWAGEN
14 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 8,5x19 5+5 112 27 666DS; 27 21.09.2020 liegt bei
8,5x19 5+5 112 27 666DS;
8,5x19 5+5 112 27 666DS
15 AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, 8,5x19 5+5 112 32 666; 32 21.09.2020 liegt bei
BMW AG, DAIMLER, DAIMLER 8,5x19 5+5 112 32 666;
BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER 8,5x19 5+5 112 32 666;
(D), DB, MERCEDES-AMG, 8,5x19 5+5 112 32 666;
MERCEDES-BENZ, Nissan International 8,5x19 5+5 112 32 666
S. A., SSANGYONG
16 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 8,5x19 5 112 35 666DS; 35 21.09.2020 liegt bei
8,5x19 5 112 35 666DS;
8,5x19 5 112 35 666DS
17 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 8,5x19 5 112 40 666DS; 40 21.09.2020 liegt bei
8,5x19 5 112 40 666DS
18 AUDI, BMW AG, DAIMLER (D), 8,5x19 5 112 45 666; 8,5x19 45 21.09.2020 liegt bei
MERCEDES-AMG, 5 112 45 666
MERCEDES-BENZ
19 SUZUKI, TOYOTA 8,5x19 5+5 114,3 40 601; 40 21.09.2020 liegt bei
8,5x19 5+5 114,3 40 601
20 HONDA 8,5x19 5+5 114,3 40 641 40 21.09.2020 liegt bei
21 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, 8,5x19 5+5 114,3 40 661; 40 21.09.2020 liegt bei
NISSAN EUROPE (F), Nissan 8,5x19 5+5 114,3 40 661
International S. A., RENAULT
22 CHRYSLER (USA), CITROEN, HYUNDAI, 8,5x19 5+5 114,3 40 671; 40 21.09.2020 liegt bei
Hyundai Motor Company, 8,5x19 5+5 114,3 40 671;
HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI 8,5x19 5+5 114,3 40 671
MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR
EUROPE, KIA, KIA MOTORS (SK),
MAZDA, MITSUBISHI, PEUGEOT
23 GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), 8,5x19 5+5 115 40 701 40 21.09.2020 liegt bei
OPEL, OPEL / VAUXHALL
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N22
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2 Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.09.2020
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24 BMW, BMW AG 8,5x19 5+5 120 18 726DS; 18 21.09.2020 liegt bei
8,5x19 5+5 120 18 726DS
25 BMW, BMW AG 8,5x19 5+5 120 23 726DS; 23 21.09.2020 liegt bei
8,5x19 5+5 120 23 726DS
26 BMW, BMW AG 8,5x19 5+5 120 28 726DS; 28 21.09.2020 liegt bei
8,5x19 5+5 120 28 726DS
27 BMW, BMW AG 8,5x19 5+5 120 33 726DS; 33 21.09.2020 liegt bei
8,5x19 5+5 120 33 726DS
28 BMW, BMW AG 8,5x19 5+5 120 38 726; 38 21.09.2020 liegt bei
8,5x19 5+5 120 38 726
29 PORSCHE 8,5x19 5 130 45 716 45 21.09.2020 liegt bei
30 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, 8,5x19 5 112 35 571; 8,5x19 35 21.09.2020 liegt bei
SEAT, S.A., SKODA, 5 112 35 571
VOLKSWAGEN
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Fleischer
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 21.09.2020
HOT
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N22
ANLAGE: 23 Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.09.2020
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Fahrzeughersteller GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL /
VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 115/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
8,5x19 5+5 115 T9608,5x19 105/115 Ø73.1 Ø70.1 70,1 Aluminium 750 2150 07/09
40 701
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: Ø73.1 - Ø70.1; Nabenkappe;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: CHEVROLET CRUZE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KL1J e4*2001/116*0140*.. 81 - 120 225/40R19 93 21P; 22I; 22Q Kombi; Stufenheck;
235/35R19 91 21P; 22I; 22Q; 24J; 248 Schrägheck;
Frontantrieb;
235/40R19 92 21P; 22I; 22Q; 24J; 248 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: DAEWOO C100/ C140,CAPTIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAC e4*2001/116*0113*.. 93 - 190 235/45R19 95 Allradantrieb;
245/45R19 98 Frontantrieb;
255/40R19 96 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N22
ANLAGE: 23 Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.09.2020
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Verkaufsbezeichnung: DAEWOO C105,CAPTIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAD e4*2001/116*0117*.. 93 - 190 235/45R19 95 Allradantrieb;
245/45R19 98 Frontantrieb;
255/40R19 96 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: J309, ORLANDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CHIO e50*2007/46*0050*.. 96 - 120 225/40R19 93 Frontantrieb;
KL1Y e4*2007/46*0224*.. 235/35R19 91 22I 10B; 11G; 11H; 11K;
KL1YN e4*2007/46*0295*.. 235/40R19 92 22I 12A; 51A; 71C; 71K;
245/35R19 93 22I; 245 721; 723; 725; 729;
255/30R19 91 21P; 22I; 24J; 248; 270 73C; 74A; 74P
255/35R19 92 21P; 22I; 24J; 248; 270;
672
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: Ø73.1 - Ø70.1; Nabenkappe;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/SW; P-J/V; Z-B
140 Nm für Typ : L-A; P-J/SW; P-J/SW/V
Verkaufsbezeichnung: ANTARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L-A e4*2001/116*0118*.. 93 - 190 235/45R19 95 Allradantrieb;
245/45R19 98 Frontantrieb;
255/40R19 96 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 81 - 143 235/40R19 22I; 51G Stufenheck;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N22
ANLAGE: 23 Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.09.2020
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Verkaufsbezeichnung: AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 74 - 147 225/45R19 92 51J ASTRA GTC;
CASCADA;
235/40R19 92 Frontantrieb;
235/45R19 95 10B; 11G; 11H; 11K;
245/40R19 94 12A; 51A; 71C; 71K;
245/45R19 98 721; 725; 73C; 74A;
74P
P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 74 - 143 235/40R19 22I; 51G Nur ASTRA SPORTS
TOURER; Kombi;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 81 - 125 235/40R19 92 245; 5GM Nur ZAFIRA TOURER;
81 - 143 225/40R19 93 5HA; 51J Frontantrieb;
245/35R19 93 245; 248; 26P; 5HA 10B; 11G; 11H; 11K;
81 - 147 225/40R19 93Y 5HA; 51J 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R19 92W 245; 5GM 721; 725; 73C; 74A;
235/40R19 96 245 74P
245/35R19 93W 245; 248; 26P; 5HA
Verkaufsbezeichnung: ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J e1*2007/46*0141*.. 81 - 143 235/40R19 22I; 51G Stufenheck;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/SW/V e4*2007/46*0308*.. 74 - 143 235/40R19 22I; 51G Nur ASTRA SPORTS
TOURER; Kombi;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
P-J/SW/V e4*2007/46*0308*.. 81 - 125 235/40R19 92 245; 5GM Nur ZAFIRA TOURER;
81 - 143 225/40R19 93 5HA; 51J Frontantrieb;
245/35R19 93 245; 248; 26P; 5HA 10B; 11G; 11H; 11K;
81 - 147 225/40R19 93Y 5HA; 51J 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R19 92W 245; 5GM 721; 725; 73C; 74A;
235/40R19 96 245 74P
245/35R19 93W 245; 248; 26P; 5HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N22
ANLAGE: 23 Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.09.2020
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Verkaufsbezeichnung: ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/V e4*2007/46*0309*.. 81 - 143 235/40R19 22I; 51G Stufenheck;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z-B e8*2007/46*0264*.. 81 - 191 225/40R19 93 26P GRAND SPORT;
225/45R19 92 26P; 27I Allradantrieb;
235/40R19 92 248; 26P; 27I Frontantrieb;
245/35R19 93 248; 26P; 27I 10B; 11G; 11H; 11K;
245/40R19 94 248; 26P; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
255/35R19 92 248; 26B; 26N; 27B; 721; 725; 73C; 74A;
27H 74P
Z-B e8*2007/46*0264*.. 81 - 191 225/40R19 93 26P SPORTS TOURER;
225/45R19 92 26P; 27I Allradantrieb;
235/40R19 92 248; 26P; 27I Frontantrieb;
245/35R19 93 248; 26P; 27I 10B; 11G; 11H; 11K;
245/40R19 94 248; 26P; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
255/35R19 92 248; 26B; 26N; 27B; 721; 725; 73C; 74A;
27H 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N22
ANLAGE: 23 Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.09.2020
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte her zustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die f ür einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren di e
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten besc hriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: P-J/SW
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0204*..
Handelsbez.: AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
Variante(n): ---
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 370 VA
26P x = 250 y = 320 VA
27B x = 320 y = 250 HA
27I x = 250 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 320 y = 250 8 HA
27F x = 320 y = 250 18 HA
26N x = 320 y = 370 8 VA
26J x = 320 y = 370 15 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: Z-B
Genehm.Nr.: e8*2007/46*0264*..
Handelsbez.: INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 200 y = 200 VA
26P x = 150 y = 150 VA
27B x = 200 y = 250 HA
27I x = 150 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 200 y = 250 25 HA
27H x = 200 y = 250 8 HA
26J x = 200 y = 200 30 VA
26N x = 200 y = 200 8 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N22
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.09.2020
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N22
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.09.2020
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässi g.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N22
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.09.2020
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N22
ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 21.09.2020
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad Typ: T960 8,5x19
des Herstellers / Importeurs: JMS-Fahrzeugteile GmbH D-72141 Walddorfhäslach Datum:
21.09.2020
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei
deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
P.2
B - 2.1 2.2 L - 9 - /- T -
P.4
J 4 18 - 19 -
E 3 20 - G -
D.1 - 12 - 13 - Q -
V.7 - F.1 - F.2 -
- 7.1 - 7.2 - 7.3 -
D.2
- 8.1 - 8.2 - 8.3 -
- U.1 - U.2 - U.3 -
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
2 - 15.1 -
15.2 -
5
15.3 -
V.9 - R - 11 -
14 K -
P.3 - 6 - 17 - 16 -
10 - 14.1 P.1 - 21 -
-
-
22 -
-
-