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							TÜV AUSTRIA                       Deutschstraße 10           2020-IR-AT-A U-RR-E X-0-001220
AUTOMOTIVE GMBH                   A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                       Seite: 1 von 8


                                         T E IL E G U T A C H T E N
                                                 TGA-Art: 13.1

                                      366-0309-09-WIRD-TG/N22

Hersteller:                              JMS-Fahrzeugteile GmbH

                                         D-72141 Walddorfhäslach
Art:                                     Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2
Typ:                                     T960 8,5x19
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N22

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                               Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 21.09.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                            Seite: 2 von 8
Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit T960 8,5J19H2 gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit T960 in Verbindung mit der Radgröße 8,5x19 gekennzeichnet.

Für Räder der Radausführungen die nur an der Vorderachse zulässig sind, ist an der Hinterachse der Radtyp
T960 9,5x19 oder T960 11x19 zu verwenden.
Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.

Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:

Sonderradausführung                   mit Distanzscheibe                      ergibt Einpresstiefe

8,5x19   5+5 112 27 666DS           S2022-5mm                                  27mm
8,5x19   5 112 40 571DS              S22028-5mm                                 40 mm
8,5x19   5 112 40 666DS              S22022-5mm                                 40 mm
8,5x19   5 112 35 571DS              S22029-10mm                               35 mm
8,5x19   5 112 35 666DS              S22023-10mm                               35 mm
8,5x19   5+5 120 33 726DS           S10206-5mm                                33 mm
8,5x19   5+5 120 28 726DS           S12124-10mm                               28 mm
8,5x19   5+5 120 23 726DS           S12125-15mm                               23 mm
8,5x19   5+5 120 18 726DS           S13216-20mm                               18 mm
8,5x19   5+5 108 40 651DS           S22463-10mm                               30 mm

Das Basisrad der Radausführung 8,5x19 5+5 112 32 666 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheiben
ist mit ET32 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8,5x19 5 112 45 571 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheiben
ist mit ET45 gekennzeichnet.
Das Basisrad der Radausführung 8,5x19 5 112 45 666 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheiben
ist mit ET45.
Das Basisrad der Radausführung 8,5x19 5+5 120 38 726 für die o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheiben
ist mit ET38 gekennzeichnet.
Die Ausführungsvariante 8,5x19 5+5 120 18 726DS, darf nur mit der Distanzscheibe S13216-20mm und den
beigepackten Schrauben verwendet werden.
Die Radausführung 8,5x19 5+5 108 40 651DS kommt neu hinzu und darf nur mit den mitgelieferten
Distanzscheiben und den beigepackten Schrauben verwendet werden. Das Sonderrad ist mit ET40
gekennzeichnet.
I.       Übersicht
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                            Loch-        Mittenl Ein-    zul.     zul.     gültig
                                                                     kreis        och     preß-   Rad-     Abroll   ab
                   Kennzeichnung             Kennzeichnung           (mm) /       (mm) tiefe      last     umf.     Fertig.
                   Rad                       Z-Ring / D-Scheibe      -zahl                (mm)    (kg)     (mm)     Datum
8,5x19 5+5 100     T9608,5x19 100/112        Ø73.1 Ø54.1                  100/5     54,1     32      750     2150 07/09
32 541
8,5x19 5+5 100     T9608,5x19 100/112        Ø73.1 Ø56.1                  100/5     56,1     32      750     2150 07/09
32 561
8,5x19 5+5 100     T9608,5x19 100/112        Ø73.1 Ø57.1                  100/5     57,1     32      750     2150 07/09
32 571
8,5x19 5+5 105     T9608,5x19 105/115        Ø73.1 Ø56.6                  105/5     56,6     40      750     2150 07/09
40 566
8,5x19 5+5 108     T9608,5x19 108/114        Ø73.1 Ø60.1                  108/5     60,1     40      750     2150 07/09
40 601




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N22

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                               Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 21.09.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 3 von 8
8,5x19 5+5 108    T9608,5x19 108/114         Ø73.1 Ø63.4                  108/5    63,4      40   705    2297 07/09
40 634
8,5x19 5+5 108    T9608,5x19 108/114         Ø73.1 Ø63.4                  108/5    63,4      40   709    2284 07/09
40 634
8,5x19 5+5 108    T9608,5x19 108/114         Ø73.1 Ø63.4                  108/5    63,4      40   715    2260 07/09
40 634
8,5x19 5+5 108    T9608,5x19 108/114         Ø73.1 Ø63.4                  108/5    63,4      40   742    2175 07/09
40 634
8,5x19 5+5 108    T9608,5x19 108/114         Ø73.1 Ø63.4                  108/5    63,4      40   750    2150 07/09
40 634
8,5x19 5+5 108    T9608,5x19 108/114         Ø73.1 Ø65.1                  108/5    65,1      40   750    2150 07/09
40 651
8,5x19 5+5 108    T9608,5x19 108/114         S22463-10mm                  108/5    65,1      30   750    2150 07/09
40 651DS
8,5x19 5+5 110    T9608,5x19 110/120         Ø72.6 Ø65.1                  110/5    65,1      38   750    2150 07/09
38 651
8,5x19 5 112 35   T960 8,5x19 PCD112         s22-029                      112/5    57,1      35   735    2193 07/09
571
8,5x19 5 112 35   T960 8,5x19 PCD112         s22-029                      112/5    57,1      35   750    2150 07/09
571
8,5x19 5 112 35   T960 8,5x19 PCD112         S22029-10mm                  112/5    57,1      35   750    2150 07/09
571DS
8,5x19 5 112 40   T960 8,5x19 PCD112         BCF22028                     112/5    57,1      40   725    2223 07/09
571DS
8,5x19 5 112 40   T960 8,5x19 PCD112         BCF22028                     112/5    57,1      40   735    2193 07/09
571DS
8,5x19 5 112 40   T960 8,5x19 PCD112         BCF22028                     112/5    57,1      40   750    2150 07/09
571DS
8,5x19 5 112 45   T960 8,5x19 PCD112         Ø73.1 Ø57.1                  112/5    57,1      45   750    2150 07/09
571
8,5x19 5+5 112    T9608,5x19 100/112         Ø73.1 Ø57.1                  112/5    57,1      32   735    2193 07/09
32 571
8,5x19 5+5 112    T9608,5x19 100/112         Ø73.1 Ø57.1                  112/5    57,1      32   750    2150 07/09
32 571
8,5x19 5 112 35   T960 8,5x19 PCD112         S22023-10mm                  112/5    66,6      35   715    2260 07/09
666DS
8,5x19 5 112 35   T960 8,5x19 PCD112         S22023-10mm                  112/5    66,6      35   735    2193 07/09
666DS
8,5x19 5 112 35   T960 8,5x19 PCD112         S22023-10mm                  112/5    66,6      35   750    2150 07/09
666DS
8,5x19 5 112 40   T960 8,5x19 PCD112         S22022-5mm                   112/5    66,6      40   715    2260 07/09
666DS
8,5x19 5 112 40   T960 8,5x19 PCD112         S22022-5mm                   112/5    66,6      40   750    2150 07/09
666DS
8,5x19 5 112 45   T960 8,5x19 PCD112         Ø73.1 Ø66.6                  112/5    66,6      45   735    2193 07/09
666
8,5x19 5 112 45   T960 8,5x19 PCD112         Ø73.1 Ø66.6                  112/5    66,6      45   750    2150 07/09
666
8,5x19 5+5 112    T9608,5x19 100/112         S22022-5mm                   112/5    66,6      27   715    2260 07/09
27 666DS
8,5x19 5+5 112    T9608,5x19 100/112         S22022-5mm                   112/5    66,6      27   725    2230 07/09




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N22

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                               Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 21.09.2020
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27 666DS
8,5x19 5+5 112    T9608,5x19 100/112         S22022-5mm                   112/5    66,6      27   750    2150 07/09
27 666DS
8,5x19 5+5 112    T9608,5x19 100/112         Ø73.1 Ø66.6                  112/5    66,6      32   705    2284 07/09
32 666
8,5x19 5+5 112    T9608,5x19 100/112         Ø73.1 Ø66.6                  112/5    66,6      32   715    2260 07/09
32 666
8,5x19 5+5 112    T9608,5x19 100/112         Ø73.1 Ø66.6                  112/5    66,6      32   730    2199 07/09
32 666
8,5x19 5+5 112    T9608,5x19 100/112         Ø73.1 Ø66.6                  112/5    66,6      32   740    2175 07/09
32 666
8,5x19 5+5 112    T9608,5x19 100/112         Ø73.1 Ø66.6                  112/5    66,6      32   750    2150 07/09
32 666
8,5x19 5+5        T9608,5x19 108/114         Ø73.1 Ø60.1                114,3/5    60,1      40   740    2175 07/09
114,3 40 601
8,5x19 5+5        T9608,5x19 108/114         Ø73.1 Ø60.1                114,3/5    60,1      40   750    2150 07/09
114,3 40 601
8,5x19 5+5        T9608,5x19 108/114         Ø73.1 Ø64.1                114,3/5    64,1      40   750    2150 07/09
114,3 40 641
8,5x19 5+5        T9608,5x19 108/114         Ø73.1 Ø66.1                114,3/5    66,1      40   695    2327 07/09
114,3 40 661
8,5x19 5+5        T9608,5x19 108/114         Ø73.1 Ø66.1                114,3/5    66,1      40   750    2150 07/09
114,3 40 661
8,5x19 5+5        T9608,5x19 108/114         Ø73.1 Ø67.1                114,3/5    67,1      40   710    2260 07/09
114,3 40 671
8,5x19 5+5        T9608,5x19 108/114         Ø73.1 Ø67.1                114,3/5    67,1      40   715    2254 07/09
114,3 40 671
8,5x19 5+5        T9608,5x19 108/114         Ø73.1 Ø67.1                114,3/5    67,1      40   750    2150 07/09
114,3 40 671
8,5x19 5+5 115    T9608,5x19 105/115         Ø73.1 Ø70.1                  115/5    70,1      40   750    2150 07/09
40 701
8,5x19 5+5 120    T9608,5x19 110/120         S13216-20mm                  120/5    72,6      18   740    2175 07/09
18 726DS
8,5x19 5+5 120    T9608,5x19 110/120         S13216-20mm                  120/5    72,6      18   750    2150 07/09
18 726DS
8,5x19 5+5 120    T9608,5x19 110/120         S12125-15mm                  120/5    72,6      23   740    2175 07/09
23 726DS
8,5x19 5+5 120    T9608,5x19 110/120         S12125-15mm                  120/5    72,6      23   750    2150 07/09
23 726DS
8,5x19 5+5 120    T9608,5x19 110/120         S12124-10mm                  120/5    72,6      28   740    2175 07/09
28 726DS
8,5x19 5+5 120    T9608,5x19 110/120         S12124-10mm                  120/5    72,6      28   750    2150 07/09
28 726DS
8,5x19 5+5 120    T9608,5x19 110/120         S10206-5mm                   120/5    72,6      33   740    2175 07/09
33 726DS
8,5x19 5+5 120    T9608,5x19 110/120         S10206-5mm                   120/5    72,6      33   750    2150 07/09
33 726DS
8,5x19 5+5 120    T9608,5x19 110/120         ohne                         120/5    72,6      38   740    2175 07/09
38 726
8,5x19 5+5 120    T9608,5x19 110/120         ohne                         120/5    72,6      38   750    2150 07/09
38 726




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N22

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                               Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 21.09.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 5 von 8
8,5x19 5 130 45 T960 8,5x19 PCD 130          ohne                         130/5       71,6    45   388   1973 05/10
716
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                       : JMS-Fahrzeugteile GmbH
                                 :
                                 : D-72141 Walddorfhäslach
Handelsmarke                     : BARRACUDA (Karizzma)
Art der Sonderräder              : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                 : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades                  : ca. 13,5 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 8,5x19 5+5 100 32 541:

                                      : Außenseite                             : Innenseite
Radtyp                                : --                                     : T960 8,5x19
Radausführung                         : --                                     : T9608,5x19 100/112
Radgröße                              : --                                     : 8 1/2 J X 19 H2
Einpreßtiefe                          : --                                     : ET32
Herstellungsdatum                     : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                               : z.B. 07.09
Gießereikennzeichnung                 : --                                     : BARRACUDA WHEELS
Japan. Prüfwertzeichen                : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung                 : BARRA.-RACING WHEELS                   : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV AUSTRIA Nr.09-TAAP-1686/CIN vom 09.07.2009 und
Nr.09-TAAP-1686/E3/CIN vom 29.12.10 liegen vor.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N22

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                                Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 21.09.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 6 von 8
III.       Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.     Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.     Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 01.2018 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.        Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Reg. -
Nr 20110 029115 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 8 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.         Unterlagen und Anlagen:
V.1.       Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl      Hersteller                                   Ausführung                      ET      erstellt am       Allg.
age                                                                                                             Hinweise
  1      TOYOTA                                       8,5x19 5+5 100 32 541           32      21.09.2020        liegt bei
  2      FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA                   8,5x19 5+5 100 32 561           32      21.09.2020        liegt bei
  3      AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA,               8,5x19 5+5 100 32 571           32      21.09.2020        liegt bei
                  VOLKSWAGEN
       4 GM DAEWOO (ROK)                              8,5x19 5+5 105 40 566           40      21.09.2020        liegt bei
       5 RENAULT                                      8,5x19 5+5 108 40 601           40      21.09.2020        liegt bei




            Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                          Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N22

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                               Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 21.09.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 7 von 8
  6 FORD, FORD MOTOR, JAGUAR,                       8,5x19   5+5 108 40 634;         40      21.09.2020      liegt bei
            LAND ROVER (GB), VOLVO,                 8,5x19   5+5 108 40 634;
    VOLVO CAR CORPORATION                           8,5x19   5+5 108 40 634;
                                                    8,5x19   5+5 108 40 634;
                                                    8,5x19   5+5 108 40 634
  7 CITROEN, PEUGEOT                                8,5x19   5+5 108 40 651DS        30      21.09.2020      liegt bei
  8 PEUGEOT                                         8,5x19   5+5 108 40 651          40      21.09.2020      liegt bei
  9 CHRYSLER, FIAT, OPEL,                           8,5x19   5+5 110 38 651          38      21.09.2020      liegt bei
             OPEL / VAUXHALL, SAAB
 10 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT,                       8,5x19 5+5 112 32 571;           32      21.09.2020      liegt bei
             SEAT, S.A., SKODA,                     8,5x19 5+5 112 32 571
    VOLKSWAGEN
 11 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA,                8,5x19 5 112 35 571DS            35      21.09.2020      liegt bei
             VOLKSWAGEN
 12 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT,                       8,5x19   5 112 40 571DS;         40      21.09.2020      liegt bei
             SEAT, S.A., SKODA,                     8,5x19   5 112 40 571DS;
    VOLKSWAGEN                                      8,5x19   5 112 40 571DS
 13 AUDI, McLaren Automotive Ltd,                   8,5x19   5 112 45 571            45      21.09.2020      liegt bei
             QUATTRO GmbH, SEAT,
    SKODA, VOLKSWAGEN
 14 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ       8,5x19 5+5 112 27 666DS;                  27      21.09.2020      liegt bei
                                           8,5x19 5+5 112 27 666DS;
                                           8,5x19 5+5 112 27 666DS
 15   AUDI, Bayerische Motorenwerke AG,    8,5x19 5+5 112 32 666;                    32      21.09.2020      liegt bei
                 BMW AG, DAIMLER, DAIMLER 8,5x19 5+5 112 32 666;
      BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER       8,5x19 5+5 112 32 666;
      (D), DB, MERCEDES-AMG,               8,5x19 5+5 112 32 666;
      MERCEDES-BENZ, Nissan International  8,5x19 5+5 112 32 666
      S. A., SSANGYONG
 16   AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ     8,5x19 5 112 35 666DS;                    35      21.09.2020      liegt bei
                                           8,5x19 5 112 35 666DS;
                                           8,5x19 5 112 35 666DS
 17   AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ     8,5x19 5 112 40 666DS;                    40      21.09.2020      liegt bei
                                           8,5x19 5 112 40 666DS
 18   AUDI, BMW AG, DAIMLER (D),           8,5x19 5 112 45 666; 8,5x19               45      21.09.2020      liegt bei
                 MERCEDES-AMG,             5 112 45 666
      MERCEDES-BENZ
 19   SUZUKI, TOYOTA                       8,5x19 5+5 114,3 40 601;                  40      21.09.2020      liegt bei
                                           8,5x19 5+5 114,3 40 601
 20   HONDA                                8,5x19 5+5 114,3 40 641                   40      21.09.2020      liegt bei
 21   AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN,      8,5x19 5+5 114,3 40 661;                  40      21.09.2020      liegt bei
                 NISSAN EUROPE (F), Nissan 8,5x19 5+5 114,3 40 661
      International S. A., RENAULT
 22   CHRYSLER (USA), CITROEN, HYUNDAI, 8,5x19 5+5 114,3 40 671;                     40      21.09.2020      liegt bei
                 Hyundai Motor Company,    8,5x19 5+5 114,3 40 671;
      HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI       8,5x19 5+5 114,3 40 671
      MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR
      EUROPE, KIA, KIA MOTORS (SK),
      MAZDA, MITSUBISHI, PEUGEOT
 23   GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), 8,5x19 5+5 115 40 701                         40      21.09.2020      liegt bei
                 OPEL, OPEL / VAUXHALL




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N22

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 19 H2                                Radtyp: T960 8,5x19
Antragsteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 21.09.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 8 von 8
 24 BMW, BMW AG                                       8,5x19 5+5 120 18 726DS;        18      21.09.2020        liegt bei
                                                      8,5x19 5+5 120 18 726DS
 25 BMW, BMW AG                                       8,5x19 5+5 120 23 726DS;        23      21.09.2020        liegt bei
                                                      8,5x19 5+5 120 23 726DS
 26 BMW, BMW AG                                       8,5x19 5+5 120 28 726DS;        28      21.09.2020        liegt bei
                                                      8,5x19 5+5 120 28 726DS
 27 BMW, BMW AG                                       8,5x19 5+5 120 33 726DS;        33      21.09.2020        liegt bei
                                                      8,5x19 5+5 120 33 726DS
 28 BMW, BMW AG                                       8,5x19 5+5 120 38 726;          38      21.09.2020        liegt bei
                                                      8,5x19 5+5 120 38 726
 29 PORSCHE                                           8,5x19 5 130 45 716             45      21.09.2020        liegt bei
 30 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT,                         8,5x19 5 112 35 571; 8,5x19     35      21.09.2020        liegt bei
             SEAT, S.A., SKODA,                       5 112 35 571
    VOLKSWAGEN
V.2.    Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.    Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Fleischer

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 21.09.2020
HOT




            Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                          Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N22

ANLAGE: 23                                                          Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 21.09.2020
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                                                                                                          Seite: 1 von 9


                    Fahrzeughersteller         GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL /
                                               VAUXHALL




Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 115/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-   zul.       zul.     gültig
                                                                     och     werkstoff       Rad-       Abroll   ab
                     Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.     Fertig
                     Rad                     Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
8,5x19 5+5 115       T9608,5x19 105/115      Ø73.1 Ø70.1                  70,1     Aluminium      750     2150    07/09
40 701
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile                         : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø73.1 - Ø70.1; Nabenkappe;


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:      CHEVROLET CRUZE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
KL1J         e4*2001/116*0140*.. 81 - 120 225/40R19 93            21P; 22I; 22Q           Kombi; Stufenheck;
                                          235/35R19 91            21P; 22I; 22Q; 24J; 248 Schrägheck;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                  235/40R19 92    21P; 22I; 22Q; 24J; 248 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:      DAEWOO C100/ C140,CAPTIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
KLAC         e4*2001/116*0113*.. 93 - 190 235/45R19 95                                       Allradantrieb;
                                          245/45R19 98                                       Frontantrieb;
                                          255/40R19 96            24M                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A; 74P




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N22

ANLAGE: 23                                                          Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 21.09.2020
______________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 9
Verkaufsbezeichnung:      DAEWOO C105,CAPTIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
KLAD         e4*2001/116*0117*.. 93 - 190 235/45R19 95                                      Allradantrieb;
                                          245/45R19 98                                      Frontantrieb;
                                          255/40R19 96            24M                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:      J309, ORLANDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
CHIO         e50*2007/46*0050*.. 96 - 120       225/40R19   93                             Frontantrieb;
KL1Y         e4*2007/46*0224*..                 235/35R19   91    22I                      10B; 11G; 11H; 11K;
KL1YN        e4*2007/46*0295*..                 235/40R19   92    22I                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                245/35R19   93    22I; 245                 721; 723; 725; 729;
                                                255/30R19   91    21P; 22I; 24J; 248; 270 73C; 74A; 74P
                                                255/35R19   92    21P; 22I; 24J; 248; 270;
                                                                  672




                 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                 nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                         : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø73.1 - Ø70.1; Nabenkappe;


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/SW; P-J/V; Z-B
                                            140 Nm für Typ : L-A; P-J/SW; P-J/SW/V
Verkaufsbezeichnung:      ANTARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
L-A          e4*2001/116*0118*.. 93 - 190 235/45R19 95                                      Allradantrieb;
                                          245/45R19 98                                      Frontantrieb;
                                          255/40R19 96            24M                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:      AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 143 235/40R19    22I; 51G           Stufenheck;
                                                                         Schrägheck;
                                                                         Frontantrieb;
                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                         74A; 74P


          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                        Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N22

ANLAGE: 23                                                          Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 21.09.2020
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Verkaufsbezeichnung:      AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 147 225/45R19 92  51J                ASTRA GTC;
                                                                          CASCADA;
                                         235/40R19 92                     Frontantrieb;
                                         235/45R19 95                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                         245/40R19 94                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                         245/45R19 98                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                          74P
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 143 235/40R19     22I; 51G           Nur ASTRA SPORTS
                                                                          TOURER; Kombi;
                                                                          Frontantrieb;
                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                          74A; 74P
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 125 235/40R19 92  245; 5GM           Nur ZAFIRA TOURER;
                                81 - 143 225/40R19 93  5HA; 51J           Frontantrieb;
                                         245/35R19 93  245; 248; 26P; 5HA 10B; 11G; 11H; 11K;
                                81 - 147 225/40R19 93Y 5HA; 51J           12A; 51A; 71C; 71K;
                                         235/40R19 92W 245; 5GM           721; 725; 73C; 74A;
                                         235/40R19 96  245                74P
                                         245/35R19 93W 245; 248; 26P; 5HA

Verkaufsbezeichnung:      ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
P-J          e1*2007/46*0141*..  81 - 143 235/40R19               22I; 51G                  Stufenheck;
                                                                                            Schrägheck;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:      ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen     Auflagen zu Reifen                      Auflagen
P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 74 - 143 235/40R19  22I; 51G                                Nur ASTRA SPORTS
                                                                                            TOURER; Kombi;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P
P-J/SW/V       e4*2007/46*0308*..     81 - 125 235/40R19 92       245; 5GM                  Nur ZAFIRA TOURER;
                                      81 - 143 225/40R19 93       5HA; 51J                  Frontantrieb;
                                               245/35R19 93       245; 248; 26P; 5HA        10B; 11G; 11H; 11K;
                                      81 - 147 225/40R19 93Y      5HA; 51J                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                               235/40R19 92W      245; 5GM                  721; 725; 73C; 74A;
                                               235/40R19 96       245                       74P
                                               245/35R19 93W      245; 248; 26P; 5HA




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N22

ANLAGE: 23                                                          Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 21.09.2020
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Verkaufsbezeichnung:      ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 81 - 143 235/40R19                22I; 51G                  Stufenheck;
                                                                                            Schrägheck;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:      INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
Z-B          e8*2007/46*0264*..  81 - 191 225/40R19 93 26P                                  GRAND SPORT;
                                          225/45R19 92 26P; 27I                             Allradantrieb;
                                          235/40R19 92 248; 26P; 27I                        Frontantrieb;
                                          245/35R19 93 248; 26P; 27I                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                          245/40R19 94 248; 26P; 27I                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                          255/35R19 92 248; 26B; 26N; 27B;                  721; 725; 73C; 74A;
                                                       27H                                  74P
Z-B          e8*2007/46*0264*..  81 - 191 225/40R19 93 26P                                  SPORTS TOURER;
                                          225/45R19 92 26P; 27I                             Allradantrieb;
                                          235/40R19 92 248; 26P; 27I                        Frontantrieb;
                                          245/35R19 93 248; 26P; 27I                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                          245/40R19 94 248; 26P; 27I                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                          255/35R19 92 248; 26B; 26N; 27B;                  721; 725; 73C; 74A;
                                                       27H                                  74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N22

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 21.09.2020
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte her zustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N22

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 21.09.2020
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       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/40R19
                     Hinterachse:                          255/35R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.




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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 21.09.2020
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die f ür einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren di e
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten besc hriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




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Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N22

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 21.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      OPEL
        Fahrzeugtyp:     P-J/SW
        Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0204*..
        Handelsbez.:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK

        Variante(n):     ---

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 320             y = 370                     VA
              26P                      x = 250             y = 320                     VA
              27B                      x = 320             y = 250                     HA
              27I                      x = 250             y = 200                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              27H                    x = 320       y = 250              8                 HA
              27F                    x = 320       y = 250             18                 HA
              26N                    x = 320       y = 370              8                 VA
              26J                    x = 320       y = 370             15                 VA




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N22

ANLAGE: 23                                                          Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 21.09.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      OPEL
        Fahrzeugtyp:     Z-B
        Genehm.Nr.:      e8*2007/46*0264*..
        Handelsbez.:     INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 200             y = 200                     VA
              26P                      x = 150             y = 150                     VA
              27B                      x = 200             y = 250                     HA
              27I                      x = 150             y = 200                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              27F                    x = 200       y = 250             25                 HA
              27H                    x = 200       y = 250              8                 HA
              26J                    x = 200       y = 200             30                 VA
              26N                    x = 200       y = 200              8                 VA




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N22

ANLAGE: Technische Unterlagen                                       Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 21.09.2020
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N22

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                         Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 21.09.2020
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässi g.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N22

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                      Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 21.09.2020
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0309-09-WIRD-TG/N22

ANLAGE: Radabdeckung                                             Radtyp: T960 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 21.09.2020
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte       Bereich 50 Grad hinter der Radmitte      Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245                Zu Auflage 242 bzw. 246                  hinter der Radmitte
                                                                                Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte       Bereich 50 Grad hinter der Radmitte      Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247                Zu Auflage 244 bzw. 248                  hinter der Radmitte
                                                                                Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG


      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
 Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
 Für: Leichtmetallrad                Typ: T960 8,5x19
 des Herstellers / Importeurs:        JMS-Fahrzeugteile GmbH       D-72141 Walddorfhäslach                    Datum:
 21.09.2020
 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
 Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
 Fahrzeughersteller:           ,                           Fahrzeugtyp:       ,
 Fahrzeug-Ident-Nr.:
 ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
 Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
 wurden berücksichtigt.
 Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

 Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei
 deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
 Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                                Unterschrift u. Name
 Ort u. Datum der Abnahme:                                            a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                                 Fahrzeugbeschreibung
                                                                                          P.2
 B     -            2.1                2.2               L     -           9    -                  /-                     T     -
                                                                                          P.4
 J                               4                       18    -                            19      -
 E                                           3           20    -                               G    -
D.1    -                                                 12    -               13     -                      Q       -
                                                         V.7   -               F.1    -                   F.2        -
       -                                                 7.1   -               7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                                 8.1   -               8.2    -                   8.3        -
       -                                                 U.1   -               U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                                 O.1   -               O.2    -                 S.1      -        S.2       -
 2     -                                                15.1   -
                                                        15.2   -
 5
                                                        15.3   -
V.9    -                                                 R     -                                                         11     -
14                                                       K     -
P.3    -                                                 6     -                     17    -            16       -
10     -        14.1                  P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -