Teilegutachten 366-0498-17-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 1 Radtyp: T960 9x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2025
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Fahrzeughersteller FORD, FORD MOTOR, JAGUAR, Jaguar Land Rover
Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND
ROVER (GB), POLESTAR PERFORMANCE AB, SMART
GmbH, VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
5108763440 T960 9,0x20 ET40 Ø73,1 - Ø63,4 63,4 Aluminium 820 2361 07/17
5108763440 T960 9,0x20 ET40 Ø73,1 - Ø63,4 63,4 Aluminium 830 2330 07/17
5108763440 T960 9,0x20 ET40 Ø73,1 - Ø63,4 63,4 Aluminium 850 2275 07/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD, FORD MOTOR
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : BA7-HEV; J2K; DFK; BA7H; BA7; DM2; DEH; DFHK
Zubehör : Zentrierring: RM63.4-73
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WAH6; LSK;
LSBK; WA6; SBF
Zubehör : Zentrierring: RM63.4-73
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm ( Nur Kuga ab Modeljahr 2013 ) für Typ : DM2
130 Nm ( Nur Kuga bis Modeljahr 2012 ) für Typ : DM2
135 Nm für Typ : DEH; DFHK; DFK; J2K
140 Nm für Typ : BA7; BA7H; BA7-HEV
180 Nm für Typ : SBF; WAH6
180 Nm ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6
204 Nm für Typ : LSBK; LSK
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0498-17-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 1 Radtyp: T960 9x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2025
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Verkaufsbezeichnung: Edge
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SBF e1*2007/46*1524*.. 110 - 155 235/45R20 96 Allradantrieb;
110 - 175 245/45R20 99 Frontantrieb;
255/40R20 97 24J; 248 10B; 11G; 11H; 11K;
255/45R20 101 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
265/40R20 100 24J; 248 721; 725; 73C; 74A;
265/45R20 104 24J; 248 74H; 74P
275/40R20 102 24J; 248; 26P
Verkaufsbezeichnung: FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DEH e13*2007/46*1911*.. 63 - 134 245/30R20 86 241; 244; 246; 26B; nicht FOCUS ACTIVE;
26J; 27B; 27H Kombi; Limousine;
255/30R20 88 24C; 244; 26B; 26J; Schrägheck;
27B; 27H 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
DEH e13*2007/46*1911*.. 140 - 206 245/30R20 90 241; 246; 247; 26B; FOCUS ST;
26J; 27B; 27H 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DM2 e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 245/35R20 95 22I; 24J; 24M Nur Kuga bis
245/40R20 95 21P; 22I; 24J; 24M Modelljahr 2012;
255/35R20 93 21P; 22I; 24C; 24M Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74H; 74P
DM2 e13*2001/116*0109*.. 85 - 178 235/35R20 92 24J; 248 Nur Kuga ab
Modelljahr 2013;
inkl. Facelift 2017;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: FORD KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DFHK e13*2018/858*00042*. 112 245/45R20 99 246; 248; 27I Frontantrieb; Hybrid;
.
255/40R20 97 24J; 248; 26P; 27B 10B; 11G; 11H; 11K;
255/45R20 101 24J; 248; 26P; 27B 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0498-17-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 1 Radtyp: T960 9x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2025
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Verkaufsbezeichnung: FORD KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DFK e13*2007/46*2188*.. 88 - 140 245/45R20 99 246; 248; 27I Allradantrieb;
255/40R20 97 24J; 248; 26P; 27B Frontantrieb; inkl.
255/45R20 101 24J; 248; 26P; 27B Hybrid;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 245/35R20 95 24J; 244; 26B; 26N; ab
27B e13*2001/116*0249*26;
Kombi; Stufenheck;
Schrägheck; Mit
Radhausverbreiterung
Serie;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 245/35R20 95 24J; 244; 26B; 26N; ab
27B e13*2001/116*0249*26;
Kombi; Stufenheck;
Schrägheck; Ohne
Radhausverbreiter.
Serie;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
WAH6 e13*2007/46*2374*.. 110 - 121 245/40R20 99 245; 248; 26P; 27I S-Max; Galaxy; inkl.
255/35R20 97 24J; 248; 26B; 26N; Hybrid;
27H; 27I 10B; 11G; 11H; 11K;
265/35R20 99 241; 246; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26N; 27B; 27H 721; 725; 73C; 74A;
275/30R20 97 241; 244; 246; 247; 74H; 74P
26B; 26J; 27B; 27F
275/35R20 98 241; 244; 246; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
WA6 e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 245/35R20 95W 24J; 248; 26N; 26P; ab
27I; 5HR e13*2001/116*0185*24;
245/40R20 99 24J; 248; 26N; 26P; Galaxy; S-MAX;
27I Allradantrieb;
255/35R20 97 241; 246; 248; 26B; Frontantrieb;
26N; 27I 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0498-17-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 1 Radtyp: T960 9x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2025
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Verkaufsbezeichnung: MONDEO HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA7H e13*2007/46*1485*.. 85 - 177 245/35R20 95 24J; 244; 26B; 26N; Kombi; Stufenheck;
BA7-HEV e13*2007/46*1485*.. 27B Schrägheck; Ohne
Radhausverbreiter.
Serie;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: Mustang Mach-E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LSBK e1*2018/858*00365*.. 176 - 200 245/45R20 99 24J; 248; 26B Allradantrieb;
Elektro;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
LSBK e1*2018/858*00365*.. 92 - 140 235/45R20 100 26B Allradantrieb;
Heckantrieb; Elektro;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: Mustang Mach-E, Mustang Mach-E GT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LSK e13*2007/46*2387*.. 176 - 200 245/45R20 99 24J; 248; 26B Allradantrieb;
Elektro;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
LSK e13*2007/46*2387*.. 92 - 154 235/45R20 100 26B Allradantrieb;
Heckantrieb; Elektro;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: PUMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J2K e9*2007/46*3165*.. 117 - 147 235/35R20 88 24J; 244; 26B; 26J Puma ST; Frontantrieb;
inkl. Hybrid;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0498-17-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 1 Radtyp: T960 9x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2025
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER
LIMITED (GB)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : QQ6; NNA; N*3; JA; CC9
Zubehör : Zentrierring: RM63.4-73
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : DF; LZ; LC
Zubehör : Zentrierring: RM63.4-73
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 133 Nm für Typ : DF; LC; LZ
135 Nm für Typ : N*3 erhöhtes Anzugsmoment
160 Nm für Typ : JA erhöhtes Anzugsmoment; NNA erhöhtes
Anzugsmoment; QQ6 erhöhtes Anzugsmoment
165 Nm für Typ : CC9 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: DISCOVERY SPORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LC e11*2007/46*1659*.., 110 - 177 235/45R20 96 5BC 10B; 11G; 11H; 11K;
e5*2007/46*1058*.. 110 - 227 235/45R20 100 12A; 51A; 71C; 71K;
245/45R20 99 245 721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: Jaguar E-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DF e11*2007/46*4161*.., 110 - 221 235/45R20 96 10B; 11G; 11H; 11K;
e5*2007/46*1050*.. 245/45R20 99 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JA e11*2007/46*2150*.., 120 - 280 235/35R20 92 GDG; 241; 246; 26B; erhöhtes
e5*2007/46*1049*.. 26J; 5GM; 57E Anzugsmoment
160 Nm; Allradantrieb;
265/30R20 94 GDG; 24M; 27B; 27F; Heckantrieb;
57F 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 740; 836
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0498-17-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 1 Radtyp: T960 9x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2025
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Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CC9 e11*2001/116*0323*.. 120 - 219 245/35R20 95 21P; 24M; 51J; 765 erhöhtes
Anzugsmoment
255/35R20 21P; 24M; 51G 165 Nm;
255/35R20 97 21P; 21Q; 24M Kombilimousine;
275/30R20 93Y 22I; 24D; 5HA; 57F; Limousine;
68U Heckantrieb;
275/30R20 97 22I; 24D; 57F; 68U 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74H; 74P; 740
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XJ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NNA e11*2007/46*0089*.. 177 - 283 245/40R20 99 GAF; 246; 26B; 26N; erhöhtes
57E Anzugsmoment
160 Nm; Limousine;
255/35R20 97 24J; 26B; 26J; 57E; Allradantrieb;
58C Heckantrieb; nicht
265/35R20 99 GAL; 24J; 26B; 26J; für gepanzerte Fz;
57E 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 6AA; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74H; 74P; 740;
76A; 978
N*3 e11*2001/116*0217*.. 152 - 291 255/35R20 51G erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm; nur bis
e11*2001/116*0217*04;
Heckantrieb;
Luftfederung; nicht
für gepanzerte Fz;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74H; 74P; 740
Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XK, XKR, XKR-S, F-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
QQ6 e11*2001/116*0272*.. 250 - 405 245/35R20 95 AFT; 24J; 26U; 57E; erhöhtes
68U Anzugsmoment
160 Nm; Jaguar F-Type;
255/35R20 97 XF3; 24J; 26U; 57E; Cabrio; Coupe;
575; 68Q Allradantrieb;
265/35R20 95 XF4; 241; 246; 26U; Heckantrieb;
57E 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 740; 76A
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0498-17-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 1 Radtyp: T960 9x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2025
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Verkaufsbezeichnung: Range Rover Evoque
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LZ e5*2007/46*0076*.. 110 - 227 235/45R20 100 10B; 11G; 11H; 11K;
245/45R20 99 12A; 51A; 71C; 71K;
255/40R20 97 721; 725; 73C; 74A;
255/45R20 101 74H; 74P
265/40R20 100
265/45R20 104
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : POLESTAR PERFORMANCE AB
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: RM63.4-73
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: POLESTAR 4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4 e9*2018/858*11568*.. 75 - 150 255/50R20 105 245; 248 Anzugsmoment f. 1-
265/45R20 104 245 teilige Schraube
275/45R20 106 245; 248 160NM; M. zusätz.
285/45R20 112 24M; 245; 26P Radabdeckung Achse 2
(Flap);
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 768; DBU
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : LAND ROVER (GB)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: RM63.4-73
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung: FREELANDER 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LF e11*2001/116*0300*.. 110 - 171 255/45R20 101 24C; 24M erhöhtes
Anzugsmoment
265/45R20 104 24C; 24D 160 Nm; Allradantrieb;
275/40R20 102 24C; 24D Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 740
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0498-17-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 1 Radtyp: T960 9x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2025
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Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER EVOQUE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LV e11*2007/46*0223*.. 110 - 213 235/45R20 96 erhöhtes
Anzugsmoment
245/40R20 95 160 Nm; Cabrio; Kombi;
245/45R20 99 Coupe; 2-türig; 4-
türig; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74H; 74P;
740
Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER EVOQUE VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LV-A e3*2007/46*0221*.. 110 - 213 235/45R20 96 erhöhtes
Anzugsmoment
245/40R20 95 160 Nm; Cabrio; Kombi;
245/45R20 99 Coupe; 2-türig; 4-
türig; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74H; 74P;
740
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SMART GmbH
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: RM63.4-73
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung: SMART #3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
HC11 e1*2018/858*00349*.. 75 - 116 245/40R20 95 246; 248; 26N; 26P Mit
Radhausverbreiterung
Serie; Allradantrieb;
Heckantrieb; Elektro;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 768
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0498-17-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 1 Radtyp: T960 9x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2025
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : P; D-N2D; F; B-2D; D; X; U; B; L; D-2D
Zubehör : Zentrierring: RM63.4-73
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 2
Zubehör : Zentrierring: RM63.4-73
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : L; P; 2
170 Nm für Typ : B erhöhtes Anzugsmoment; B-2D erhöhtes
Anzugsmoment; D erhöhtes Anzugsmoment; D-N2D erhöhtes
Anzugsmoment; D-2D erhöhtes Anzugsmoment; F erhöhtes
Anzugsmoment; U erhöhtes Anzugsmoment; X erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: EX30, EX30 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2 e9*2018/858*11478*.. 75 - 116 225/40R20 94 248; 26P nicht Cross Country;
235/40R20 96 24J; 248; 26P Mit
245/40R20 95 24J; 24M; 26N; 26P Radhausverbreiterung
Serie; Allradantrieb;
Heckantrieb; Elektro;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 768
Verkaufsbezeichnung: S/V90,V90 C.Country, S/V90 T8 Twin E.,S90 Exc,Polestar1
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P e4*2007/46*1067*.. 120 - 240 235/45R20 96 245 V90 Cross Country;
245/40R20 95 24J; 248; 26P; 27H Allradantrieb;
245/45R20 99 24J; 248; 26P; 27H 10B; 11G; 11H; 11K;
255/40R20 97 24J; 248; 26P; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 77E
P e4*2007/46*1067*.. 110 - 240 245/35R20 95 26B; 26N; 5HR nicht Cross Country;
245/40R20 95 26B; 26N; 5HR Kombi; Limousine;
255/35R20 97 245; 248; 26B; 26N; Allradantrieb;
27P Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 77E
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0498-17-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 1 Radtyp: T960 9x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2025
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Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 235/35R20 92 24J; 248; 26P; 27B erhöhtes
Anzugsmoment
245/35R20 95 24J; 248; 26B; 26N; 170 Nm; S60 Cross
27B Country; V60 Cross
255/35R20 93 24J; 248; 26B; 26N; Country;
27B Allradantrieb;
265/35R20 95 24C; 244; 26B; 26J; Frontantrieb;
27B 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 740
Verkaufsbezeichnung: V70, XC70
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e9*2001/116*0065*.. 120 - 224 245/35R20 95 22I; 24J; 24M erhöhtes
Anzugsmoment
B-2D e1*2001/116*0505*.. 245/40R20 95 21P; 22I; 24J; 24M 170 Nm; VOLVO XC70;
255/35R20 97 21P; 22I; 24C; 24M Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74H; 74P; 740
Verkaufsbezeichnung: XC40, C40, EX40, EC40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X e9*2007/46*3146*.. 95 - 184 245/40R20 95 24J; 248; 26P; 27I erhöhtes
Anzugsmoment
245/45R20 99 24J; 248; 26P; 27I 170 Nm; XC40; nicht
255/40R20 97 24J; 24M; 26B; 26N; Elektro; inkl. Hybrid;
27I 10B; 11G; 11H; 11K;
255/45R20 101 24J; 24M; 26B; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K;
27I 721; 725; 73C; 74A;
265/40R20 100 24M; 241; 246; 26B; 74H; 74P; 740; 77E
26N; 27I
275/35R20 98 24C; 244; 247; 26B;
26N; 27B; 27H
275/40R20 102 24C; 244; 247; 26B;
26N; 27B; 27H
Verkaufsbezeichnung: XC60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D e9*2001/116*0068*.. 100 - 224 255/45R20 101 22I; 24C; 244 erhöhtes
Anzugsmoment
D-N2D e1*2007/46*0339*.. 265/45R20 104 22B; 24C; 244 170 Nm; Allradantrieb;
D-2D e1*2001/116*0507*.. 275/40R20 102 21P; 22B; 24C; 244 Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74H; 74P; 740
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0498-17-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 1 Radtyp: T960 9x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2025
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Verkaufsbezeichnung: XC60, XC60 T8 Twin Engine, XC60 Hybrid
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U e4*2007/46*1220*.. 223 - 235 245/45R20 99 24J erhöhtes
Anzugsmoment
255/40R20 97 24J; 248 170 Nm; XC60 T8 Twin
255/45R20 101 24J; 248 Engine; Hybrid;
265/40R20 100 24M; 241; 246 Niveauregulierung;
265/45R20 104 24M; 241; 246 Luftfederung;
235 235/45R20 96 245 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 740; 768;
77E; DEÄ
U e4*2007/46*1220*.. 110 - 240 235/45R20 96 245 erhöhtes
Anzugsmoment
245/45R20 99 24J 170 Nm; XC60; Nicht
255/40R20 97 24J; 248 223kW-235kW T8 Twin
255/45R20 101 24J; 248 Engine/Hybrid;
265/40R20 100 24M; 241; 246 Niveauregulierung;
265/45R20 104 24M; 241; 246 Luftfederung;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 740; 768;
77E; DEÄ
Verkaufsbezeichnung: XC90, XC90 T8 Twin Engine, XC90 Excellence, XC90 Exc. L
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L e4*2007/46*0929*.. 223 - 235 255/45R20 101 Twin Engine;
265/45R20 104 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
L e4*2007/46*0929*.. 140 - 240 255/45R20 101 nicht 223-235kW Twin
265/45R20 104 Engine; Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P
Hinweis: Teilegutachten dürfen nach dem 19.06.2025 nicht mehr neu erstellt bzw. fortgeschrieben werden. Das
vorliegende Teilegutachten ist daher nicht mehr unmittelbar verwendbar für Fahrzeuge mit
Genehmigungsdatum nach dem 19.06.2025.
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0498-17-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 1 Radtyp: T960 9x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2025
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angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0498-17-WIRD-TG/N12
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245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaß es des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunstst offinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0498-17-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 1 Radtyp: T960 9x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2025
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26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26U) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
"Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
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575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5BC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 710kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg.
68Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 275/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang k leiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
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768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
836) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 326mm
(Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
978) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Vorderachse zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse größer/gleich der des
Sonderrades der Hinterachse sein muß.
AFT) .Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R20
Hinterachse: 285/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
DBU) Dieses Sonderrad ist nur an Fahrzeugausführungen ohne Performance Bremse zulässig.
DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R20
Hinterachse: 275/35R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAL) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 265/35R20
Hinterachse: 295/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GDG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R20
Hinterachse: 265/30R20
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
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Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
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tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XF3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R20
Hinterachse: 295/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XF4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 265/35R20
Hinterachse: 305/30R20
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: DEH
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1911*..
Handelsbez.: FOCUS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 300 VA
26B x = 200 y = 350 VA
27I x = 200 y = 250 HA
27B x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 200 y = 350 8 VA
26J x = 200 y = 350 30 VA
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 250 y = 300 20 HA
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Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: WAH6
Genehm.Nr.: e13*2007/46*2374*..
Handelsbez.: GALAXY, S-MAX
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 285 VA
26P x = 260 y = 235 VA
27B x = 265 y = 360 HA
27I x = 215 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 285 15 VA
26N x = 310 y = 285 8 VA
27F x = 265 y = 360 15 HA
27H x = 265 y = 360 8 HA
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: DEH
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1911*..
Handelsbez.: FOCUS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 295 y = 245 VA
26P x = 245 y = 195 VA
27B x = 290 y = 330 HA
27I x = 240 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 295 y = 245 30 VA
26N x = 295 y = 245 8 VA
27F x = 290 y = 330 15 HA
27H x = 290 y = 330 8 HA
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: BA7
Genehm.Nr.: e13*2001/116*0249*..
Handelsbez.: FORD MONDEO
Variante(n): ab e13*2001/116*0249*26, Kombi, Schrägheck, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 150 y = 170 VA
26P x = 100 y = 120 VA
27B x = 270 y = 330 HA
27I x = 220 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 150 y = 170 13 VA
26N x = 150 y = 170 8 VA
27F x = 270 y = 330 3 HA
27H x = 270 y = 330 3 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0498-17-WIRD-TG/N12
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: LSBK
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00365*..
Handelsbez.: Mustang Mach-E
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 290 y = 240 VA
26B x = 340 y = 290 VA
27I x = 250 y = 270 HA
27B x = 300 y = 320 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 340 y = 290 20 VA
26N x = 340 y = 290 8 VA
27F x = 300 y = 320 25 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0498-17-WIRD-TG/N12
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: BA7-HEV
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1485*..
Handelsbez.: MONDEO HYBRID
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 150 y = 170 VA
26P x = 100 y = 120 VA
27B x = 270 y = 330 HA
27I x = 220 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 150 y = 170 13 VA
26N x = 150 y = 170 8 VA
27F x = 270 y = 330 3 HA
27H x = 270 y = 330 3 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0498-17-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 1 Radtyp: T960 9x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: J2K
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3165*..
Handelsbez.: PUMA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 240 y = 225 VA
26B x = 290 y = 275 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 275 20 VA
26N x = 290 y = 275 8 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0498-17-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 1 Radtyp: T960 9x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: LSK
Genehm.Nr.: e13*2007/46*2387*..
Handelsbez.: Mustang Mach-E, Mustang Mach-E GT
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 290 y = 240 VA
26B x = 340 y = 290 VA
27I x = 250 y = 270 HA
27B x = 300 y = 320 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 340 y = 290 20 VA
26N x = 340 y = 290 8 VA
27F x = 300 y = 320 25 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0498-17-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 1 Radtyp: T960 9x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: WA6
Genehm.Nr.: e13*2001/116*0185*..
Handelsbez.: GALAXY, S-MAX
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 300 15 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0498-17-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 1 Radtyp: T960 9x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: DFK
Genehm.Nr.: e13*2007/46*2188*..
Handelsbez.: FORD KUGA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 350 y = 270 VA
26B x = 400 y = 320 VA
27I x = 350 y = 380 HA
27B x = 400 y = 430 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0498-17-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 1 Radtyp: T960 9x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD
Fahrzeugtyp: BA7H
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1485*..
Handelsbez.: MONDEO HYBRID
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 150 y = 170 VA
26P x = 100 y = 120 VA
27B x = 270 y = 330 HA
27I x = 220 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 150 y = 170 13 VA
26N x = 150 y = 170 8 VA
27F x = 270 y = 330 3 HA
27H x = 270 y = 330 3 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0498-17-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 1 Radtyp: T960 9x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FORD MOTOR
Fahrzeugtyp: SBF
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1524*..
Handelsbez.: Edge
Variante(n): Allradantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 330 VA
26P x = 280 y = 280 VA
27B x = 230 y = 280 HA
27I x = 180 y = 230 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
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ANLAGE: 1 Radtyp: T960 9x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: JAGUAR
Fahrzeugtyp: NNA
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0089*..
Handelsbez.: JAGUAR XJ
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 180 y = 250 VA
26B x = 230 y = 300 VA
27I x = 230 y = 230 HA
27B x = 280 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 230 y = 300 8 VA
26J x = 230 y = 300 27 VA
27H x = 280 y = 280 8 HA
27F x = 280 y = 280 16 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0498-17-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 1 Radtyp: T960 9x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: JAGUAR
Fahrzeugtyp: JA
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2150*..
Handelsbez.: JAGUAR XE
Variante(n): Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 230 VA
27B x = 290 y = 300 HA
27I x = 240 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 30 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 290 y = 300 26 HA
27H x = 290 y = 300 8 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0498-17-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 1 Radtyp: T960 9x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: JAGUAR
Fahrzeugtyp: QQ6
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0272*..
Handelsbez.: JAGUAR XK, XKR, XKR-S, F-TYPE
Variante(n): Cabrio, Coupe, Jaguar F-Type
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26T x = 320 y = 300 VA
26U x = 130 x = 20 VA
26V x = 180 y = 30 VA
27B x = 300 y = 310 HA
27I x = 250 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 310 25 HA
27H x = 300 y = 310 8 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0498-17-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 1 Radtyp: T960 9x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2025
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Seite: 34 von 40
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: POLESTAR
Fahrzeugtyp: 4
Genehm.Nr.: e9*2018/858*11568*..
Handelsbez.: POLESTAR 4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 270 VA
26B x = 300 y = 320 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 320 5 VA
27H x = 210 y = 290 5 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0498-17-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 1 Radtyp: T960 9x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2025
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Seite: 35 von 40
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SMART
Fahrzeugtyp: HC11
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00349*..
Handelsbez.: SMART #3
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 310 VA
26P x = 260 y = 260 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 310 8 VA
26J x = 310 y = 310 10 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0498-17-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 1 Radtyp: T960 9x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2025
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Seite: 36 von 40
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: 2
Genehm.Nr.: e9*2018/858*11478*..
Handelsbez.: EX30, EX30 Cross Country
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 260 y = 260 VA
26B x = 310 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 310 8 VA
26J x = 310 y = 310 15 VA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0498-17-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 1 Radtyp: T960 9x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2025
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Seite: 37 von 40
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: P
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1067*..
Handelsbez.: S/V90,V90 C.Country, S/V90 T8 Twin E.,S90 Exc,Polestar1
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
21B x = 270 y = 270 VA
22I x = 190 y = 350 HA
21P x = 220 y = 220 VA
22B x = 240 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
21N x = 270 y = 270 8 VA
21J x = 270 y = 270 10 VA
22H x = 240 y = 400 8 HA
22F x = 240 y = 400 20 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0498-17-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 1 Radtyp: T960 9x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2025
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Seite: 38 von 40
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: P
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1067*..
Handelsbez.: S/V90,V90 C.Country, S/V90 T8 Twin E.,S90 Exc,Polestar1
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 240 y = 280 VA
26P x = 190 y = 230 VA
27P x = 190 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 240 y = 280 8 VA
26J x = 240 y = 280 27 VA
27H x = 240 y = 270 8 HA
27F x = 240 y = 270 13 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0498-17-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 1 Radtyp: T960 9x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: X
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3146*..
Handelsbez.: XC40, C40, EX40, EC40
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 200 y = 200 HA
26P x = 150 y = 200 VA
26B x = 200 y = 250 VA
27B x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 200 y = 250 8 VA
26J x = 200 y = 250 25 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 15 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0498-17-WIRD-TG/N12
ANLAGE: 1 Radtyp: T960 9x20
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 23.04.2025
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Seite: 40 von 40
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VOLVO
Fahrzeugtyp: F
Genehm.Nr.: e9*2007/46*0023*..
Handelsbez.: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 25 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27H x = 300 y = 300 8 HA
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.