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							Teilegutachten 366-0310-09-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                             Radtyp: T960 9,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 18.04.2012
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Fahrzeughersteller                        : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 9 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)     : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 120/5                       Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-    zul.     zul.      gültig
                                                                    loch   werkstoff        Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                    last     umf.      Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                   (kg)     (mm)      datum
9,5x19 5+5 120      T960 9,5x19 110/120      ohne                        72,6                  750    2150      07/09
38 726


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 3K-N1; 560X; 3C; 182; 1C; 390L; Z85; X1-N1; 3L; 392C;
                                            390X; X1; X-N1; 3K
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : GT; 5K; K-N1; 1K4; 7L; 5L; HY; 701; X3; X-N1; 6C; 3L
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                            Typ : X83
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 100 Nm für Typ : 1C; 182
                                            120 Nm für Typ : X-N1; X1; X1-N1; Z85; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L;
                                            390X; 392C; 560X
                                            140 Nm für Typ : GT; HY; K-N1; X-N1; X3; X83; 1K4; 3L; 5K; 5L; 6C;
                                            7L; 701
Verkaufsbezeichnung:     ACTIVE HYBRID 7 ER / X REIHE (X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen          Auflagen zu Reifen                  Auflagen
HY           e1*2007/46*0323*.. 330    275/40R19       248; 51G; 57F; 575                  Nur ActiveHybrid 7
                                       285/35R19 99 22P; 248; 57F; 68G                     / 7L; nicht
                                                                                           Hinterachslenkung;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 744; 76B;
                                                                                           970

Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 255/40R19            24D; 51G; 57F; 575         10B; 11G; 11H; 11K;
                                           275/35R19 96W        24D; 57F; 993              12A; 51A; 71K; 723;
                                           285/35R19 99         24D; 57F; 994              73C; 74A; 76B




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0310-09-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                            Radtyp: T960 9,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 18.04.2012
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
3L           e1*2007/46*0314*.. 85 - 225 255/35R19 92           22M; 22P; 24M; 27B;     Nur BMW 3er (F30)
                                                                27H; 57F; 575           ab 2012; Ab
                                                 265/30R19 93   22M; 22P; 244; 247; 27B;e1*2007/46*0314*05;
                                                                27H; 57F; 68X           Limousine;
                                                 275/30R19 92   22L; 22Q; 244; 247; 27B;Stufenheck;
                                                                27F; 57F; 68R           Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 76B
390L           e1*2001/116*0308*..   85 - 127    265/30R19 89W 22I; 24M; 57F; 670; 68X Nur bis
                                     85 - 225    255/30R19 91 57F; 673                  e1*2001/116*0308*08;
                                                 265/30R19 93 22I; 24M; 57F; 670; 68X Limousine;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 76B
390L           e1*2001/116*0308*..   89 - 120    265/30R19 89W 22I; 24M; 57F; 670; 68X Nur bis
                                     89 - 190    265/30R19 93 22I; 24M; 57F; 670; 68X e1*2001/116*0308*08;
                                     89 - 225    255/30R19 91Y 57F; 673                 Touring;
                                                 265/30R19 93Y 22I; 24M; 57F; 670; 68X Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 76B
3K             e1*2007/46*0315*..    85 - 160    265/30R19 89Y 22I; 24M; 5FR; 57F; 670; Facelift ab
3K-N1          e24*2007/46*0022*..                             68X                      September 2008; Ab
390L           e1*2001/116*0308*..               265/30R19 93 22I; 24M; 57F; 670; 68X e1*2001/116*0308*09;
                                     85 - 225    255/30R19     22I; 24M; 51G; 57F; 673 Touring;
                                                 265/30R19 93Y 22I; 24M; 57F; 670; 68X Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 76B
3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 225    255/30R19     22I; 24M; 51G; 57F; 673 Nur bis
390L           e1*2001/116*0308*..               265/30R19 89Y 22I; 24M; 57F; 670; 68X e1*2007/46*0314*04;
                                                                                        Facelift ab
                                                                                        September 2008; Ab
                                                                                        e1*2001/116*0308*09;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 76B
3K             e1*2007/46*0315*..    120 - 240   255/30R19 91 22I; 248; 5FE; 57F; 575 Nur bis
3K-N1          e24*2007/46*0022*..                                                      e1*2007/46*0314*04;
3L             e1*2007/46*0314*..                                                       Ab
390X           e1*2001/116*0344*..                                                      e1*2001/116*0344*06;
                                                                                        Touring; Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 76B




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0310-09-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                            Radtyp: T960 9,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 18.04.2012
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*..  120 - 225 255/30R19 91Y AFQ; 57F                          Coupe;
390X         e1*2001/116*0344*..                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 76B
390X           e1*2001/116*0344*..   155 - 225 255/30R19        51G; 57F; 575              Nur bis
                                                                                           e1*2001/116*0344*05;
                                                                                           Touring; Limousine;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 76B
3C             e1*2007/46*0316*..    90 - 225 255/30R19 91      57F; 575; 671; 673         Coupe; Heckantrieb;
392C           e1*2001/116*0346*..            265/30R19 93      22I; 24M; 57F; 670; 68X    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 76B
3C             e1*2007/46*0316*..    105 - 225 255/30R19 91     57F; 575; 671; 673         Cabrio; Heckantrieb;
392C           e1*2001/116*0346*..             265/30R19 93     22I; 24M; 57F; 670; 68X    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 265/30R19 93Y 22B; 24D; 57F; 990                nur Limousine
                                           275/30R19 92Y 22B; 24D; 57F; 99E                Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
X1-N1        e24*2007/46*0024*.. 100 - 190 235/35R19 91W        248; 51J                   Nur BMW X1;
                                           245/35R19 93         22I; 248                   Allradantrieb;
                                           255/35R19 92W        22I; 244; 57F; 575         Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           723; 729; 73C; 74A;
                                                                                           744; 76B

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
X1           e1*2007/46*0275*.. 100 - 190 235/35R19 91W         248; 51J                   Nur BMW X1;
                                          245/35R19 93          22I; 248                   Allradantrieb;
                                          255/35R19 92W         22I; 244; 57F; 575         Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           723; 729; 73C; 74A;
                                                                                           744; 76B




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0310-09-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                            Radtyp: T960 9,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 18.04.2012
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Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 120 - 230 255/40R19 96 248                                 Nur BMW X3;
                                          275/40R19 101 22I; 244; 57F; 575                 Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 76B
X-N1           e1*2007/46*0454*..    100 - 190 235/35R19 91W 248; 51J                      Nur BMW X1;
                                               245/35R19 93 22I; 248                       Allradantrieb;
                                               255/35R19 92W 22I; 244; 57F; 575            Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           723; 729; 73C; 74A;
                                                                                           744; 76B

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
X3           e1*2007/46*0512*.. 120 - 230 255/40R19 96 248                                 Nur BMW X3;
                                          275/40R19 101 22I; 244; 57F; 575                 Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 255/30R19 91         22B; 22L; 24M; 57F; 585;   Cabrio; Coupe;
                                                                671                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                              265/30R19 89      22B; 22L; 24D; 54A; 57F;   12A; 51A; 71K; 723;
                                                                68X                        73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen    Auflagen
1K4          e1*2007/46*0283*.. 85 - 135 255/30R19 91           22L; 24D; 27F; 57F; 671;
                                                                                      BMW 1er neu (F20
                                                                673                   2011); Ab
                                               265/30R19 89     22L; 24D; 27F; 57F; 68X
                                                                                      e1*2007/46*0283*04;
                                                                                      Limousine;
                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                      73C; 74A; 76B
1C             e1*2007/46*0277*..    100 - 160 235/35R19 91 22B; 24D                  Cabrio; Coupe;
182            e1*2001/116*0352*..   100 - 225 245/30R19 89Y 22B; 24D; 56G; 57F; 677; Heckantrieb;
                                                             678                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                               255/30R19 91 22B; 22H; 24D; 57F; 671; 12A; 51A; 71K; 723;
                                                             673                      729; 73C; 74A; 744;
                                               265/30R19 93 22B; 22H; 24D; 57F; 670; 76B; 76R
                                                             68X




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0310-09-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                            Radtyp: T960 9,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 18.04.2012
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                                                                                                     Seite: 5 von 16
Verkaufsbezeichnung:     5er Gran Turismo Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
GT           e1*2007/46*0215*..  155 - 300 255/40R19 100                                   BMW 5er Gran
                                           275/40R19 101 248; 57F; 575                     Turismo; Limousine;
                                           285/35R19 99 248; 57F; 68G                      Heckantrieb; nicht
                                                                                           Hinterachslenkung;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           729; 73C; 74A; 744;
                                                                                           75I; 76B; 765

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
5K           e1*2007/46*0455*.. 120 - 300 275/35R19 96          248; 270; 51G; 57F; 68S BMW 5er Touring;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 75I;
                                                                                        76B; 765
5L             e1*2007/46*0363*..   120 - 300 275/35R19         248; 270; 51G; 57F; 575 Stufenheck;
                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 76B;
                                                                                        765
5L             e1*2007/46*0363*..   155 - 300 275/35R19         248; 270; 51G; 57F; 575 Stufenheck;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        729; 73C; 74A; 76B;
                                                                                        765

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 300 275/35R19 96      248; 270; 51G; 57F; 68S BMW 5er Touring;
                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                    729; 73C; 74A; 75I;
                                                                                    76B; 765
K-N1           e1*2007/46*0508*..   155 - 300 255/40R19 100                         BMW 5er Gran
                                              275/40R19 101 248; 57F; 575           Turismo; Limousine;
                                              285/35R19 99 248; 57F; 68G            Heckantrieb; nicht
                                                                                    Hinterachslenkung;
                                                                                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                    729; 73C; 74A; 744;
                                                                                    75I; 76B; 765




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0310-09-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                            Radtyp: T960 9,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 18.04.2012
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Verkaufsbezeichnung:     6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 300 245/40R19 94                                   Cabrio; Coupe;
                                          255/35R19 96                                   Allradantrieb;
                                          255/40R19 96                                   Heckantrieb;
                                          265/35R19 94          57F; 67H                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                          275/35R19 96          27I; 57F; 575            12A; 51A; 573; 71K;
                                          285/30R19 94          248; 27H; 27I; 57F; 572; 723; 729; 73C; 74A;
                                                                675                      76B
                                              285/35R19 99      248; 27H; 27I; 57F; 68G

Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 300 275/40R19            248; 51G; 57F; 575         Nicht
701          e1*2001/116*0490*..           285/35R19 99         22P; 248; 57F; 68G         beschussgeschütztes
                                                                                           Fz.; nicht
                                                                                           Hinterachslenkung;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 744; 75I;
                                                                                           76B; 970

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0310-09-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                             Radtyp: T960 9,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 18.04.2012
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22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 18.04.2012
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27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        245/35R19
                     Hinterachse:                        285/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0310-09-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                            Radtyp: T960 9,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 18.04.2012
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57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5FR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1180kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                            Radtyp: T960 9,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 18.04.2012
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675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R19
                    Hinterachse:                          285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
677) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          245/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
678) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/35R19
                    Hinterachse:                        245/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist.
      Empfehlung: Am Fahrzeug sollen nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer
      Geschwindigkeitskategorie verwendet werden..
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        255/40R19
                    Hinterachse:                        285/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0310-09-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                            Radtyp: T960 9,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 18.04.2012
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      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R19
                    Hinterachse:                          275/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0310-09-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                             Radtyp: T960 9,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                          Stand: 18.04.2012
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744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des
     Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen
     Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse.
990) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/35R19
                     Hinterachse:                          265/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
993) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          245/40R19
                     Hinterachse:                          275/35R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
994) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        255/40R19
                     Hinterachse:                        285/35R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0310-09-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                            Radtyp: T960 9,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 18.04.2012
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      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
AFQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
      Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0310-09-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                            Radtyp: T960 9,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 18.04.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    6C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0562*..
       Handelsbez.:    6ER REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, HA, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 250             y = 280                   HA
             27B                      x = 300             y = 330                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 300       y = 330             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 330            28                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0310-09-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                            Radtyp: T960 9,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 18.04.2012
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    3L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0314*..
       Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

       Variante(n):    Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 175             y = 270                   VA
             26B                      x = 225             y = 320                   VA
             27I                      x = 170             y = 260                   HA
             27B                      x = 220             y = 310                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 225       y = 320            23                 VA
             26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
             27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
             27F                   x = 220       y = 310            25                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0310-09-WIRD-TG/N4

ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                            Radtyp: T960 9,5x19
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG                         Stand: 18.04.2012
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    1K4
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0283*..
       Handelsbez.:    1ER REIHE

       Variante(n):    Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 190             y = 220                   VA
             26P                      x = 140             y = 170                   VA
             27B                      x = 220             y = 270                   HA
             27I                      x = 170             y = 240                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 190       y = 220             8                 VA
             27F                   x = 220       y = 270            30                 HA
             27H                   x = 220       y = 270             8                 HA
             26J                   x = 190       y = 220            25                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.