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							Teilegutachten 366-0107-22-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 3                                                               Radtyp: TT24DB 10,5x22
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                      Stand: 13.11.2023
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                  Fahrzeughersteller               AUDI, AUDI AG, MERCEDES-BENZ, QUATTRO GmbH




Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 10 1/2 J X 22 EH2+              Einpreßtiefe (mm)        : 19
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 112/5                           Zentrierart              : Zentrierte Distanzscheibe
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                     Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                          och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
              Kennzeichnung                      Kennzeichnung            in mm                    last       umf.      Fertig
              Rad                                Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
511235666DS16 TT24DB 10,5x22 ET35                BCF22968                     66,6                      760      2425    09/21
511235666DS16 TT24DB 10,5x22 ET35                BCF22968                     66,6                      800      2310    09/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller              : AUDI, AUDI AG
Befestigungsteile                             : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                       : DS 16mm: BCF22968


Anzugsmoment der Befestigungsteile            : 140 Nm für Typ : F2
                                                160 Nm für Typ : GE; 4L
 Verkaufsbezeichnung:     A7 Sportback, RS 6 Avant, RS 7 Sportback
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen          Auflagen zu Reifen                      Auflagen
 F2           e1*2007/46*1840*.. 441      285/30R22 101                                           RS6 Avant;
                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                  721; 725; 73C; 74A
 F2             e1*2007/46*1840*..      441        285/30R22 101                                  RS7 Sportback;
                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                  721; 725; 73C; 74A




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0107-22-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 3                                                           Radtyp: TT24DB 10,5x22
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 13.11.2023
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Verkaufsbezeichnung:     e-tron/-Sportback, e-tron S/-S Sportback, Q8/SQ8 e-tron/- Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen           Auflagen zu Reifen     Auflagen
GE           e1*2007/46*1914*..   226     285/35R22 106 26P; 27I                  e-tron S; e-tron S
                                                                                  Sportback; SQ8 e-tron;
                                                                                  SQ8 Sportback e-tron;
                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                  Elektro;
                                                                                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                  74E; 75I
GE           e1*2007/46*1914*..   158     265/40R22 106 241; 244; 246; 247;       e-tron; e-tron
                                                           26P; 27I               Sportback; Q8 e-tron;
                                          275/35R22 104 241; 244; 246; 247;       Q8 Sportback e-tron;
                                                           26B; 26N; 27B; 5MA     10B; 11G; 11H; 11K;
                                          275/40R22 107 241; 244; 246; 247;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           26B; 26N; 27B          721; 725; 73C; 74A;
                                          285/35R22 106 24C; 244; 247; 26B;       74E; 75I
                                                           26N; 27B; 27H

Verkaufsbezeichnung:     Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen     Auflagen
4L           e1*2001/116*0350*.. 170 - 373 275/40R22 107                          Q8; SQ8;
                                           285/35R22 106                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                           285/40R22 110                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                           295/35R22 108                          721; 725; 73C; 74A;
                                           295/40R22 112                          74E; 75I; PDH
                                           305/35R22 110 24J; 248
4L           e1*2001/116*0350*.. 170 - 373 275/40R22 107                          Q8; SQ8;
                                           285/35R22 106                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                           285/40R22 110                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                           295/35R22 108                          721; 725; 73C; 74A;
                                           305/35R22 110 24J; 248                 74E; 75I; PDH
4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 265/35R22 102Y 24J; 248; 26P; 5LA      ab
                                 320 - 373 265/35R22 M+S 24J; 248; 26P; 52J       e1*2001/116*0350*20;
                                                                                  Q7,SQ7; Allradantrieb;
                                                                                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                  74E; 75I; PDH




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : DS 16mm: BCF22968


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0107-22-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 3                                                           Radtyp: TT24DB 10,5x22
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 13.11.2023
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
4G           e1*2007/46*0544*.. 412 - 445 285/25R22 95 24J; 248; 26P; 27H;                 nur AUDI RS 6 AVANT;
                                                       27I; 5HR                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                          295/25R22 97 MD7; 24J; 248; 26B;                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       27B; 27H                            721; 725; 73C; 74A
                                          305/25R22 99 MD7; 24M; 241; 246;
                                                       26B; 27B; 27F




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : DS 16mm: BCF22968


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     EQS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
E2EQSW       e1*2018/858*00035*.. 109 - 135 265/35R22 102         24C; 24D; 26B; 26J;      Allradantrieb;
                                                                  27I; 5LA                 Heckantrieb; Elektro;
                                                275/35R22 104     24C; 24D; 26B; 26J;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  27B; 27H                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           75I

Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
R2CGLC       e1*2018/858*00186*.. 120 - 198 265/35R22 98          24C; 24D; 26B; 26N;      nicht GLC 300 e
                                                                  27B; 27H                 4MATIC; nicht GLC 300
                                                285/30R22 101     24C; 24D; 26B; 26J;      de 4MATIC; nicht GLC
                                                                  27B; 27F                 350 e 4MATIC; nicht
                                                                                           GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                           nicht Coupe; mit
                                                                                           Radhausverbreiterung
                                                                                           (Flap) Serie;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0107-22-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 3                                                         Radtyp: TT24DB 10,5x22
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 13.11.2023
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 13
Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
R2CGLC       e1*2018/858*00186*.. 120 - 198 265/35R22 98        24C; 26B; 26N; 57E;      nicht GLC 300 e
                                                                99I                      4MATIC; nicht GLC 300
                                                                                         de 4MATIC; nicht GLC
                                                                                         350 e 4MATIC; nicht
                                                                                         GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                         nicht Coupe; mit
                                                                                         Radhausverbreiterung
                                                                                         (Flap) Serie;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         76A; FKA
R2CGLC        e1*2018/858*00186*.. 120 - 198 305/30R22 101      24D; 27B; 27F; 57F;      nicht GLC 300 e
                                                                99I                      4MATIC; nicht GLC 300
                                                                                         de 4MATIC; nicht GLC
                                                                                         350 e 4MATIC; nicht
                                                                                         GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                         nicht Coupe; mit
                                                                                         Radhausverbreiterung
                                                                                         (Flap) Serie;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         76B; FKA


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegut achten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0107-22-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 3                                                          Radtyp: TT24DB 10,5x22
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 13.11.2023
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                                                                                                     Seite: 5 von 13
       einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
       FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch A nbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverb reiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heck schürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0107-22-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 3                                                          Radtyp: TT24DB 10,5x22
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 13.11.2023
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       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / B ereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu ent nehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist di e Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0107-22-WIRD-TG/N1

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 13.11.2023
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57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1700kg.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1800kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" zu beachten.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" zu beachten.
99I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          265/35R22
                     Hinterachse:                          305/30R22
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




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                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 13.11.2023
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                                                                                                    Seite: 8 von 13
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
     sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
     Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
MD7) Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist nur mit einer tatsächlichen Reifenbreite von maximal
     308mm (gemessen) zulässig.
PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!




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Teilegutachten 366-0107-22-WIRD-TG/N1

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 13.11.2023
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                                                                                                    Seite: 9 von 13


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     4L
       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0350*..
       Handelsbez.:     Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,

       Variante(n):     ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 300              y = 350                  VA
             27I                      x = 260              y = 290                  HA
             26B                      x = 350              y = 400                  VA




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Teilegutachten 366-0107-22-WIRD-TG/N1

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 13.11.2023
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 10 von 13

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     GE
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1914*..
       Handelsbez.:     e-tron/-Sportback, e-tron S/-S Sportback, Q8/SQ8 e-tron/- Sportback

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 300              y = 300                  VA
             26B                      x = 350              y = 350                  VA
             27I                      x = 200              y = 250                  HA
             27B                      x = 200              y = 300                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 350        y = 350            8                 VA
             26J                   x = 350        y = 350           10                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 13.11.2023
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 11 von 13

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MERCEDES
       Fahrzeugtyp:     E2EQSW
       Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00035*..
       Handelsbez.:     EQS-Klasse

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 330              y = 335                  VA
             26P                      x = 280              y = 285                  VA
             27B                      x = 320              y = 370                  HA
             27I                      x = 270              y = 320                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27F                   x = 320        y = 370           20                 HA
             27H                   x = 320        y = 370            8                 HA
             26J                   x = 330        y = 335           30                 VA
             26N                   x = 330        y = 335            8                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0107-22-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 3                                                         Radtyp: TT24DB 10,5x22
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 13.11.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MERCEDES
       Fahrzeugtyp:     R2CGLC
       Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00186*..
       Handelsbez.:     GLC-Klasse

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310              y = 270                  VA
             26P                      x = 260              y = 220                  VA
             27B                      x = 275              y = 295                  HA
             27I                      x = 225              y = 245                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27F                   x = 275        y = 295           30                 HA
             27H                   x = 275        y = 295            8                 HA
             26J                   x = 310        y = 270           20                 VA
             26N                   x = 310        y = 270            8                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0107-22-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 3                                                         Radtyp: TT24DB 10,5x22
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 13.11.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0544*..
       Handelsbez.:    AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK

       Variante(n):    nur AUDI RS 6 AVANT

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400              y = 400                  VA
             26P                      x = 380              y = 350                  VA
             26U                      x = 330              y = 330                  VA
             26V                      x = 330              y = 330                  VA
             27B                      x = 400              y = 400                  HA
             27I                      x = 350              y = 400                  HA
             27U                      x = 350              y = 350                  HA
             27V                      x = 350              y = 350                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             27F                   x = 400        y = 400           21                 HA
             27H                   x = 400        y = 400            8                 HA
             26J                   x = 400        y = 400            9                 VA
             26N                   x = 400        y = 400            9                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.