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							Teilegutachten 366-0252-17-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 10                                                         Radtyp: WP264 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 22.01.2020
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                 Fahrzeughersteller                        : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), OPEL,
                 OPEL / VAUXHALL



Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 115/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring- zul.       zul.     gültig
                                                                     och     werkstoff     Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                  last       umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                  (kg)       (mm)     datum
511570340           WP264 8,5x19 ET40        Ø73,1 - Ø70,1                70,1   Aluminium     725      2200    12/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile                         : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø73,1 - Ø70,1; Nabenkappe: 015-1;


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CHEVROLET CRUZE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
KL1J         e4*2001/116*0140*.. 81 - 120 225/40R19 93            21P; 22I; 22Q           Kombi; Stufenheck;
                                          235/35R19 91            21P; 22I; 22Q; 24J; 248 Schrägheck;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                  235/40R19 92    21P; 22I; 22Q; 24J; 248 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO C100/ C140,CAPTIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
KLAC         e4*2001/116*0113*.. 93 - 190 235/45R19 95                                       Allradantrieb;
                                          245/45R19 98                                       Frontantrieb;
                                          255/40R19 96            24M                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0252-17-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 10                                                         Radtyp: WP264 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 22.01.2020
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Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO C105,CAPTIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
KLAD         e4*2001/116*0117*.. 93 - 190 235/45R19 95                                      Allradantrieb;
                                          245/45R19 98                                      Frontantrieb;
                                          255/40R19 96            24M                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     J309, ORLANDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
CHIO         e50*2007/46*0050*.. 96 - 120 225/40R19 93                                     Frontantrieb;
KL1Y         e4*2007/46*0224*..           235/35R19 91            22I                      10B; 11G; 11H; 11K;
KL1YN        e4*2007/46*0295*..           235/40R19 92            22I                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                          245/35R19 93            22I; 245                 721; 725; 729; 73C;
                                          255/30R19 91            21P; 22I; 24J; 248; 270 74A; 74P
                                          255/35R19 92            21P; 22I; 24J; 248; 270;
                                                                  672




                 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                 nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                         : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø73,1 - Ø70,1; Nabenkappe: 015-1;


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/SW; P-J/V; Z-B
                                            140 Nm für Typ : L-A; P-J/SW; P-J/SW/V
Verkaufsbezeichnung:     ANTARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
L-A          e4*2001/116*0118*.. 93 - 190 235/45R19 95                                      Allradantrieb;
                                          245/45R19 98                                      Frontantrieb;
                                          255/40R19 96            24M                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0252-17-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 10                                                       Radtyp: WP264 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 22.01.2020
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Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 143 235/40R19     22I; 51G           Nur ASTRA SPORTS
                                                                          TOURER; Kombi;
                                                                          Frontantrieb;
                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                          74A; 74P
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 147 225/45R19 92  51J                ASTRA GTC;
                                                                          CASCADA;
                                         235/40R19 92                     Frontantrieb;
                                         235/45R19 95                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                         245/40R19 94                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                         245/45R19 98                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                          74P
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 125 235/40R19 92  245; 5GM           Nur ZAFIRA TOURER;
                                81 - 143 225/40R19 93  5HA; 51J           Frontantrieb;
                                         245/35R19 93  245; 248; 26P; 5HA 10B; 11G; 11H; 11K;
                                81 - 147 225/40R19 93Y 5HA; 51J           12A; 51A; 71C; 71K;
                                         235/40R19 92W 245; 5GM           721; 725; 73C; 74A;
                                         235/40R19 96  245                74P
                                         245/35R19 93W 245; 248; 26P; 5HA
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 143 235/40R19     22I; 51G           Stufenheck;
                                                                          Schrägheck;
                                                                          Frontantrieb;
                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                          74A; 74P; 82U

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
P-J          e1*2007/46*0141*.. 81 - 143 235/40R19              22I; 51G                  Stufenheck;
                                                                                          Schrägheck;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 82U

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 81 - 125 235/40R19 92  245; 5GM                           Nur ZAFIRA TOURER;
                                81 - 143 225/40R19 93  5HA; 51J                           Frontantrieb;
                                         245/35R19 93  245; 248; 26P; 5HA                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                81 - 147 225/40R19 93Y 5HA; 51J                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                         235/40R19 92W 245; 5GM                           721; 725; 73C; 74A;
                                         235/40R19 96  245                                74P
                                         245/35R19 93W 245; 248; 26P; 5HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0252-17-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 10                                                       Radtyp: WP264 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 22.01.2020
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                                                                                                      Seite: 4 von 9
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen    Auflagen zu Reifen                     Auflagen
P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 74 - 143 235/40R19 22I; 51G                               Nur ASTRA SPORTS
                                                                                          TOURER; Kombi;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 81 - 143 235/40R19              22I; 51G                  Stufenheck;
                                                                                          Schrägheck;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 82U

Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
Z-B          e8*2007/46*0264*.. 81 - 191 225/40R19 93 26P                                 GRAND SPORT;
                                         225/45R19 92 26P; 27I                            Allradantrieb;
                                         235/40R19 92 248; 26P; 27I                       Frontantrieb;
                                         245/35R19 93 248; 26P; 27I                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                         245/40R19 94 248; 26P; 27I                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                         255/35R19 92 248; 26B; 26N; 27B;                 721; 725; 73C; 74A;
                                                      27H                                 74P; DEB
Z-B          e8*2007/46*0264*.. 81 - 191 225/40R19 93 26P                                 SPORTS TOURER;
                                         225/45R19 92 26P; 27I                            Allradantrieb;
                                         235/40R19 92 248; 26P; 27I                       Frontantrieb;
                                         245/35R19 93 248; 26P; 27I                       10B; 11G; 11H; 11K;
                                         245/40R19 94 248; 26P; 27I                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                         255/35R19 92 248; 26B; 26N; 27B;                 721; 725; 73C; 74A;
                                                      27H                                 74P; DEB

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0252-17-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 10                                                        Radtyp: WP264 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 22.01.2020
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                                                                                                       Seite: 5 von 9
       Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
       nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0252-17-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 10                                                        Radtyp: WP264 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 22.01.2020
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26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        225/40R19
                     Hinterachse:                        255/35R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung


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                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0252-17-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 10                                                       Radtyp: WP264 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 22.01.2020
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                                                                                                      Seite: 7 von 9
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
82U) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 355x32mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig




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                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0252-17-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 10                                                       Radtyp: WP264 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 22.01.2020
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                                                                                                      Seite: 8 von 9


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    Z-B
       Genehm.Nr.:     e8*2007/46*0264*..
       Handelsbez.:    INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 200             y = 200                   VA
             26P                      x = 150             y = 150                   VA
             27B                      x = 200             y = 250                   HA
             27I                      x = 150             y = 200                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 200       y = 200            30                 VA
             26N                   x = 200       y = 200             8                 VA
             27F                   x = 200       y = 250            25                 HA
             27H                   x = 200       y = 250             8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0252-17-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 10                                                       Radtyp: WP264 8,5x19
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                               Stand: 22.01.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 9 von 9

Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    P-J/SW
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0204*..
       Handelsbez.:    AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK

       Variante(n):    ---

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320             y = 370                   VA
             26P                      x = 250             y = 320                   VA
             27B                      x = 320             y = 250                   HA
             27I                      x = 250             y = 200                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 320       y = 370             8                 VA
             26J                   x = 320       y = 370            15                 VA
             27H                   x = 320       y = 250             8                 HA
             27F                   x = 320       y = 250            18                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.