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							Teilegutachten 366-0046-21-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 5                                                           Radtyp: TT24D 9x21
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 28.09.2021
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                  Fahrzeughersteller            HYUNDAI Motor Company, KIA, MAZDA, Mazda Motor
                                                Corporation




Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 9 J X 21 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
5114340671          TT24D 9x21 ET40           Ø73,1 - Ø67,1               67,1                     820      2297    08/20
5114340671          TT24D 9x21 ET40           Ø73,1 - Ø67,1               67,1                     850      2210    08/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI Motor Company
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zentrierring: Ø73,1 - Ø67,1, Nabenkappe: 136+BARRACUDA


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : FE
                                             127 Nm für Typ : TM
 Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SANTA FE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
 TM           e4*2007/46*1318*.. 110 - 147 245/40R21 100            24J; 248; 26P            10B; 11G; 11H; 11K;
                                           255/40R21 102            24M; 241; 246; 26B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    26N; 27I                 721; 725; 73C; 74A;
                                                265/35R21 101       21B; 21N; 22I; 241;      74P
                                                                    244; 246; 247; 54A
 TM             e4*2007/46*1318*..    110 - 148 245/40R21 100       24J; 248; 26P            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                255/40R21 102       24M; 241; 246; 26B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    26N; 27I                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P

 Verkaufsbezeichnung:     NEXO
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
 FE           e9*2007/46*6592*..      32        245/35R21 96        24J; 247; 26B; 26N       Wasserstoffbetrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P



          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0046-21-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 5                                                           Radtyp: TT24D 9x21
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 28.09.2021
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : KIA
Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø73,1 - Ø67,1, Nabenkappe: 136+BARRACUDA


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SORENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen     Auflagen
MQ4          e4*2007/46*1530*.. 132 - 148 255/40R21 102             24C; 24M; 26B; 27B     inkl. Hybrid;
                                          265/40R21 105             24C; 244; 247; 26B;    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                    26N; 27B               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  275/35R21 99      24C; 244; 247; 26B;    721; 725; 73C; 74A;
                                                                    26N; 27B               74P




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : MAZDA, Mazda Motor Corporation
Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø73,1 - Ø67,1, Nabenkappe: 136+BARRACUDA


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen     Auflagen
KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 245/40R21 100            24J; 248; 26P; 27I     inkl. Mj.2015; nur CX-
KF           e13*2007/46*1803*..           255/40R21 102            24J; 248; 26P; 27I     5; Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 729;
                                                                                           73C; 74A; 74P
KE              e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 245/35R21 96          24J; 248; 26P; 27I     inkl. Mj.2015; nur CX-
KF              e13*2007/46*1803*..           255/35R21 98          24J; 248; 26P; 27I     5; Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 729;
                                                                                           73C; 74A; 74P
KFE             e13*2007/46*1832*.. 110 - 143 245/35R21 96          24J; 248; 26P; 27I     nur CX-5;
                                                  255/35R21 98      24J; 248; 26P; 27I     Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 729;
                                                                                           73C; 74A; 74P




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0046-21-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 5                                                         Radtyp: TT24D 9x21
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 28.09.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
KFE          e13*2007/46*1832*.. 110 - 143 245/40R21 100          24J; 248; 26P; 27I     nur CX-5;
                                           255/40R21 102          24J; 248; 26P; 27I     Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen     Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 245/35R21 96           24J; 248; 26P; 27I     inkl. Mj.2015; nur CX-
                                           255/35R21 98           24J; 248; 26P; 27I     5; Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74P
GH            e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 245/40R21 100         24J; 248; 26P; 27I     inkl. Mj.2015; nur CX-
                                              255/40R21 102       24J; 248; 26P; 27I     5; Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74P


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0046-21-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 5                                                          Radtyp: TT24D 9x21
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 28.09.2021
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                                                                                                     Seite: 4 von 12
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustell en. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Hecksc hürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0046-21-WIRD-TG/N8

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 28.09.2021
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24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten A nhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreit e nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Herst eller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
     werden.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0046-21-WIRD-TG/N8

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 28.09.2021
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                                                                                                    Seite: 6 von 12
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




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                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0046-21-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 5                                                         Radtyp: TT24D 9x21
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 28.09.2021
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                                                                                                    Seite: 7 von 12


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     TM
       Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1318*..
       Handelsbez.:     HYUNDAI SANTA FE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300              y = 300                  VA
             26P                      x = 260              y = 255                  VA
             27B                      x = 250              y = 300                  HA
             27I                      x = 250              y = 300                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300        y = 300           10                 VA
             26N                   x = 300        y = 300            8                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0046-21-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 5                                                         Radtyp: TT24D 9x21
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 28.09.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 8 von 12

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:     FE
       Genehm.Nr.:      e9*2007/46*6592*..
       Handelsbez.:     NEXO

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 355              y = 295                  VA
             26P                      x = 305              y = 245                  VA
             27B                      x = 315              y = 295                  HA
             27I                      x = 265              y = 245                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 355        y = 295           20                 VA
             26N                   x = 355        y = 295            8                 VA
             27F                   x = 315        y = 295           10                 HA
             27H                   x = 315        y = 295            8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0046-21-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 5                                                         Radtyp: TT24D 9x21
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 28.09.2021
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                                                                                                    Seite: 9 von 12

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      KIA
       Fahrzeugtyp:     MQ4
       Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1530*..
       Handelsbez.:     SORENTO

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320              y = 270                  VA
             26P                      x = 270              y = 220                  VA
             27I                      x = 260              y = 235                  HA
             27B                      x = 310              y = 285                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 320        y = 270           25                 VA
             26N                   x = 320        y = 270            8                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0046-21-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 5                                                         Radtyp: TT24D 9x21
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 28.09.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     KF
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1803*..
       Handelsbez.:     MAZDA CX-5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 345              y = 400                  VA
             27I                      x = 290              y = 360                  HA
             27B                      x = 340              y = 410                  HA
             26P                      x = 295              y = 350                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 345        y = 400            6                 VA
             27H                   x = 340        y = 410            7                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0046-21-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 5                                                         Radtyp: TT24D 9x21
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 28.09.2021
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                                                                                                   Seite: 11 von 12

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     KE
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1247*..
       Handelsbez.:     MAZDA CX-5

       Variante(n):     Allradantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 345              y = 400                  VA
             27I                      x = 290              y = 360                  HA
             27B                      x = 340              y = 410                  HA
             26P                      x = 295              y = 350                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 345        y = 400            6                 VA
             27H                   x = 340        y = 410            7                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0046-21-WIRD-TG/N8

ANLAGE: 5                                                         Radtyp: TT24D 9x21
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 28.09.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MAZDA
       Fahrzeugtyp:     GH
       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0448*..
       Handelsbez.:     MAZDA 6, MAZDA CX-5

       Variante(n):     Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, nur CX-5

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 345              y = 400                  VA
             27I                      x = 290              y = 360                  HA
             27B                      x = 340              y = 410                  HA
             26P                      x = 295              y = 350                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 345        y = 400            6                 VA
             27H                   x = 340        y = 410            7                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.