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							Teilegutachten 366-0106-22-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 3                                                           Radtyp: TT24D 9,5x22
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 05.05.2025
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                  Fahrzeughersteller           AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG, DAIMLER
                                               (D), MERCEDES-BENZ, QUATTRO GmbH




Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 9 1/2 J x 22 EH2+           Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           in mm                    last       umf.      Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                     in kg      in mm     datum
511235666           TT24D 9,5x22 ET35        RM66,6-73                    66,6                     800      2310    09/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : F2
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø73,1 - Ø66,6, Nabenkappe: C136+BARRACUDA


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                            Typ : FY
Zubehör                                   : Zentrierring: RM66,6-73, Nabenkappe: C136+BARRACUDA


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 140 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                          TFSI e
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen    Auflagen
 F2          e1*2007/46*1801*..  150 - 257 255/35R22 99   248; 26N; 26P         A6 ALLROAD
                                                                                QUATTRO
                                                                                (C8); Allradantrieb;
                                                                                Hybrid;
                                                                                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                74P; DEÄ




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0106-22-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 3                                                           Radtyp: TT24D 9,5x22
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 05.05.2025
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Verkaufsbezeichnung:     Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen             Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/35R22 97      245; 248; 5IM                  Q5; SQ5; Q5 Sportback;
                                          255/35R22 99      245; 248; 26N; 5JK             SQ5 Sportback; bis
                                          265/35R22 102     24J; 248; 26N                  e1*2007/46*1550*46;
                                          285/30R22 101     241; 244; 246; 26J;            Allradantrieb;
                                                            26P; 27I                       Frontantrieb; inkl.
                                                                                           Hybrid;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 98A; AG0; FHI




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø73,1 - Ø66,6, Nabenkappe: C136+BARRACUDA


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW        Reifen              Auflagen zu Reifen     Auflagen
FY           e1*2007/46*1685*..       100 - 260 245/35R22   97      245; 248; 5IM          Q5; Q5 Sportback; SQ5
                                                255/35R22   99      245; 248; 26N; 5JK     Sportback;
                                                265/35R22   102     24J; 248; 26N          Allradantrieb;
                                                285/30R22   101     241; 244; 246; 26J;    Frontantrieb; inkl.
                                                                    26P; 27I               Hybrid;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 98A; AG0; FHI




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : G3X; U1X; G3X
Zubehör                                   : Zentrierring: RM66,6-73, Nabenkappe: C136+BARRACUDA


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : G3XN
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 140 Nm




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0106-22-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 3                                                           Radtyp: TT24D 9,5x22
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 05.05.2025
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Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
G3XN         e1*2018/858*00409*.. 120 - 145 285/30R22 101           CFB; GEL; 57F          nicht X3 30e xDrive;
                                                                                           Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 76B; FKA
G3XN            e1*2018/858*00409*..                                                       X3 30e xDrive;
                                                                                           Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 76B; FKA

Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE (X1, iX1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
U1X          e1*2018/858*00153*.. 100 - 221 255/30R22 95            24C; 244; 247; 26B;    Allradantrieb;
                                                                    27B; 5HR               Frontantrieb; nicht
                                                                                           Elektro; inkl. Hybrid;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 98E; 98L

Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen     Auflagen
G3X          e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 275/30R22 99              248; 27I; 57F; 6AK     Allradantrieb;
                                          285/30R22 101             YC2; 244; 27B; 57F     Adaptive BMW M
                                                                                           Fahrwerk; BMW
                                                                                           Standard Fahrwerk;
                                                                                           inkl. Hybrid;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 76B; FKA
G3X             e1*2007/46*1797*..     100 - 210 285/30R22 101      YC2; 244; 27B; 57F     Allradantrieb;
                                                                                           Heckantrieb; Adaptive
                                                                                           BMW M Fahrwerk;
                                                                                           BMW
                                                                                           Standard Fahrwerk;
                                                                                           inkl. Hybrid;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 75I; 76B; FKA




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : R2CGLC
Zubehör                                   : Zentrierring: RM66,6-73, Nabenkappe: C136+BARRACUDA


          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0106-22-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 3                                                           Radtyp: TT24D 9,5x22
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                  Stand: 05.05.2025
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 16


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 166
Zubehör                                   : Zentrierring: Ø73,1 - Ø66,6, Nabenkappe: C136+BARRACUDA


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen  Auflagen
R2CGLC       e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 285/30R22 101           CFB; YC2; 24M; 27I; nicht GLC 300 e
                                                                    57F                 4MATIC; nicht GLC 300
                                                                                        de 4MATIC; nicht GLC
                                                                                        350 e 4MATIC; nicht
                                                                                        GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        Schräghecklimousine;
                                                                                        mit
                                                                                        Radhausverbreiterung
                                                                                        (Flap) Serie;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 76B; 934; FKA
R2CGLC          e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 285/30R22 101        CFB; YC2; 24M; 57F nicht GLC 300 e
                                                                                        4MATIC; nicht GLC 300
                                                                                        de 4MATIC; nicht GLC
                                                                                        350 e 4MATIC; nicht
                                                                                        GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        Schräghecklimousine;
                                                                                        mit
                                                                                        Radhausverbreiterung
                                                                                        (Flap) Serie;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 76B; 930; FKA

Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen          Auflagen zu Reifen               Auflagen
166          e1*2007/46*0598*.. 150 - 225 285/30R22 101W 24C; 24D; 26P; 27B;               M-Klasse; nicht GLE
                                                          27H; 5KK                         Coupé; GLE SUV; nicht
                                150 - 300 265/35R22 102W 242; 244; 245; 247;               GL-Klasse; nicht GLS;
                                                          27I                              Allradantrieb;
                                          275/35R22 104   24C; 24D; 26P; 27B               10B; 11G; 11H; 11K;
                                          285/30R22 101Y 24C; 24D; 26P; 27B;               12A; 51A; 573; 71C;
                                                          27H; 5KK                         71K; 721; 725; 729;
                                                                                           73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                           DEL



          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0106-22-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 3                                                         Radtyp: TT24D 9,5x22
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 05.05.2025
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Hinweis: Teilegutachten dürfen nach dem 19.06.2025 nicht mehr neu erstellt bzw. fortgeschrieben werden. Das
vorliegende Teilegutachten ist daher nicht mehr unmittelbar verwendbar für Fahrzeuge mit
Genehmigungsdatum nach dem 19.06.2025.
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, da ß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisati on oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0106-22-WIRD-TG/N3

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 05.05.2025
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245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radm itte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 05.05.2025
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26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Frei gängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse z ulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1460kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1650kg.
6AK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        245/30R22
                     Hinterachse:                        275/30R22
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße



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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 05.05.2025
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       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist oder
       deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
       Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
       Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zuläs sig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" zu beachten.
930) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2 zulässig.
934) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit St ahlfederung an Achse 2 zulässig.
98A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 318x30mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
98E) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 18" -Sportbremse ausgerüstet sind,
     nicht zulässig.
98L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 19" -Sportbremse ausgerüstet sind,
     nicht zulässig.
AG0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350x34mm an
     der Vorderrachse nicht zulässig.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                 Stand: 05.05.2025
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CFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          245/35R22
                     Hinterachse:                          285/30R22
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
     390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
FHI)   Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit der verbauten Bremsanlage des Herstellers
       BREMBO nicht zulässig.
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
     sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
     Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
GEL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R22
                    Hinterachse:                          285/30R22
       Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
       der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
       tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YC2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          255/35R22
                     Hinterachse:                          285/30R22
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
       oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
       des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
       der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0106-22-WIRD-TG/N3

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 05.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     FY
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1550*..
       Handelsbez.:     Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250              y = 250                  VA
             26P                      x = 250              y = 200                  VA
             27B                      x = 250              y = 300                  HA
             27I                      x = 250              y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250        y = 250           10                 VA
             26N                   x = 250        y = 250           10                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0106-22-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 3                                                         Radtyp: TT24D 9,5x22
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 05.05.2025
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                                                                                                   Seite: 11 von 16

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     F2
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200              y = 300                  VA
             26B                      x = 250              y = 350                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 250        y = 350            8                 VA
             26J                   x = 250        y = 350           30                 VA
             27H                   x = 200        y = 350            8                 HA
             27F                   x = 200        y = 350           30                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0106-22-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 3                                                         Radtyp: TT24D 9,5x22
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 05.05.2025
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                                                                                                   Seite: 12 von 16

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     G3X
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1797*..
       Handelsbez.:     BMW X-REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250              y = 250                  VA
             27I                      x = 200              y = 250                  HA
             27B                      x = 250              y = 300                  HA
             26P                      x = 200              y = 200                  VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0106-22-WIRD-TG/N3

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Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 05.05.2025
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                                                                                                   Seite: 13 von 16

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     U1X
       Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00153*..
       Handelsbez.:     BMW X REIHE (X1, iX1)

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300              y = 250                  VA
             26P                      x = 250              y = 200                  VA
             27B                      x = 320              y = 330                  HA
             27I                      x = 270              y = 280                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300        y = 250           20                 VA
             26N                   x = 300        y = 250            8                 VA
             27F                   x = 320        y = 330           15                 HA
             27H                   x = 320        y = 330            8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0106-22-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 3                                                         Radtyp: TT24D 9,5x22
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 05.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DAIMLER
       Fahrzeugtyp:     166
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0598*..
       Handelsbez.:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS

       Variante(n):     Allradantrieb, GLE SUV, M-Klasse

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 235              y = 270                  VA
             26P                      x = 185              y = 220                  VA
             27B                      x = 340              y = 235                  HA
             27I                      x = 290              y = 185                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 235        y = 270            4                 VA
             27H                   x = 340        y = 235            6                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0106-22-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 3                                                         Radtyp: TT24D 9,5x22
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 05.05.2025
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                                                                                                   Seite: 15 von 16

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MERCEDES
       Fahrzeugtyp:     R2CGLC
       Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00186*..
       Handelsbez.:     GLC-Klasse

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310              y = 270                  VA
             26P                      x = 260              y = 220                  VA
             27B                      x = 275              y = 295                  HA
             27I                      x = 225              y = 245                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 310        y = 270           20                 VA
             26N                   x = 310        y = 270            8                 VA
             27F                   x = 275        y = 295           30                 HA
             27H                   x = 275        y = 295            8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0106-22-WIRD-TG/N3

ANLAGE: 3                                                         Radtyp: TT24D 9,5x22
Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH                                Stand: 05.05.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      QUATTRO
       Fahrzeugtyp:     FY
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1685*..
       Handelsbez.:     Q5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250              y = 250                  VA
             26P                      x = 250              y = 200                  VA
             27B                      x = 250              y = 300                  HA
             27I                      x = 250              y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250        y = 250           10                 VA
             26N                   x = 250        y = 250           10                 VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.